pannettone schrieb:(nachmals für die juristischen laien: drei persons sind illegal, zuläsdig ist hingegen die kombination 1 perso + 2 reisepässe). spanbend wäre ja zu erfahren, was in den beiden verdicherungen an eides statt steht, die zwangsläufig abgegeben worden sein müssen
Nochmals: Da ist überhaupt gar nichts illegal:
Bei Verlust des Personalausweises muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, um zu bestätigen, dass der Ausweis tatsächlich verloren gegangen ist und nicht anderweitig missbräuchlich verwendet wird. Diese Erklärung dient der Behörde als Nachweis und ist rechtlich bindend.
Die Ausweise waren verloren. Dass sie später wieder auftauchten, ob nun bevor oder nachdem die Polizei das Anwesen durchsuchte (oder im Zuge dessen) wirft Fragen auf, aber nicht in Richtung des Opfers. Denn ich glaube nicht, dass BA die Ausweise "verlegt" hat, aber selbst wenn:
Denkverbote hin oder her - ich meine, man muss dem Opfer nicht subtil kriminelle Machenschaften unterstellen, das geht gar nicht.
Die Sache scheint hier doch recht klar zu sein, indes scheitert es am Nachweis. Solange der nicht erfolgt ist, hat deshalb die in Rede stehenden Person als unschuldig zu gelten.