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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

4.967 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hessen, 2019 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

26.06.2019 um 12:58
Auf jeden Fall ist Stephan E. scheinbar einer von vielen der sich seine Ideologie über Jahrzehnte bewahrt hat. Erstmals vorbestraft 1993 aufgrund eines Anschlags auf ein Asylbewerberheim in Hessen, 2009 wegen Landfriedensbruch auf Bewährung, dort ging es am 1. Mai gegen den Gewerkschaftsbund.

Während vor 26 Jahren noch direkt Ausländer angegriffen wurden, ging es im Laufe der Jahre vermehrt um Feinde der eigenen Nationalität, die also das imaginär gewünschte Kollektiv durch ihr Handeln und ihre Aussagen gefährden. 2018 hat er das ja auch unmissverständlich ausgedrückt "Entweder diese Regierung dankt in kürze ab oder es wird Tote geben."
https://www.sueddeutsche.de/politik/luebcke-generalbundesanwalt-verdacht-rechtsextremismus-1.4489278

Der gemeine Nationalist kümmert sich also erstmal um die Unloyalen. wie u.a. Henriette Rieker, Andreas Holstein und Herrn Lübke, danach kümmert man sich dann wahrscheinlich um die Invasoren, wenn es gut läuft "nur" durch Vertreibung.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/angriffe-politiker-101.html

Auch der irre Breivik hat seinen Anschlag nicht gegen " Eindringlinge" gerichtet, sondern er galt der sozialdemokratischen Arbeiterpartei.

Man sollte also Warnungen von Rechtsradikalen gegen Politiker oder Organisationen in Zukunft ernster nehmen und es nicht dazu kommen lassen, dass wie z.B. 2015 in Tröglitz ein Bürgermeister nach massiven Drohungen sein Amt aufgegeben musste. Bei allem Verständnis für Herrn Markus Nierth hätte es nicht soweit kommen dürfen, man hätte ihn schützen müssen und nicht den radikalen Rechten eine Art Legitimation ausstellen, wer nicht spurt wird körperlich angegriffen.

Der einfältig agressive Rechtsradikale, der im Suff einen Ausländer angreift ist mMn. ein anderes Phänomen, als das was im Fall Lübke vorliegt. Gefährlich sind beide gleichwertig, nur präventiv ggf. anders zu händeln.

Ich hoffe die Familie Lübke kann diese völlig unsinnige Tat irgendwie verarbeiten.

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26.06.2019 um 13:06
@falstaff
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Meine Frage zielt eher darauf ab, ob das eine vielversprechende Verteidigungsstrategie sein könnte?
Das ist eine berechtigte Frage, denn es macht schon einen Unterschied ob man als verwirrter Einzeltäter oder als Terrorist verurteilt wird. Insofern ist das wohl auch wichtig für die gesamte Szene.
Dass der Mord an Walter Lübcke am Ende als terroristische Tat verurteilt wird – das bezweifeln viele, auch Matthias Quent. Nicht zuletzt wird es davon abhängen, ob der Täter alleine gehandelt hat:

„Die Justiz kennt den Begriff Terrorismus nur als Zusammenschluss, nur als Gruppenbildung. Das bedeutet auch der Tatvorwurf des Terrorismus existiert ja nicht, sondern es geht dann um konkrete Taten oder geplante Taten, etwa Vorbereitung staatsgefährdender Akte und ähnliches. Aber tatsächlich ist das Modell, wie es im Paragraf 129b, glaube ich, vorgesehen ist, also die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung für alleinhandelnde Attentäter kaum noch greifbar.“
https://www.deutschlandfunk.de/rechtsterrorimus-in-deutschland-zeit-fuer-einen-anderen.724.de.html?dram:article_id=452002


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

26.06.2019 um 13:23
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Ein Geständnis ist immer wertvoll. Gerichte mögen keine reinen Indizienprozesse, denn dabei bleiben immer Restzweifel. Darum hätte ihm ein Geständnis zur rechten Zeit, nämlich während der Verhandlung, durchaus Pluspunkte gebracht. Das hat er sich jetzt vergeigt.
Da stimmt praktisch gar nichts. Weder ist ein Geständnis "immer wertvoll", noch ist es so, dass Gerichte keine Indizienprozesse "mögen", noch verbleiben bei solchen Prozessen "Restzweifel", nur weil der Angeklagte nicht gestanden hat.

Auch der Hinweis mit dem Geständnis "zur rechten Zeit" ist Unsinn.

Dass ein Geständnis nicht immer wertvoll ist, beweist der Fall Günther Kaufmann, der ein falsches Geständnis ablegte, damit seine kranke Frau schützte und er statt ihrer verurteilt wurde.

Nahezu jeder Morprozess ist ein Indizienprozess. Insofern ist das der Standard und nicht die Ausnahme. Und auch bei einem Geständnis wird wie auch ohne ein solches Geständnis die Beweisaufnahme durchgeführt.

Der Umstand, bereits im Ermittlungsverfahren zu gestehen, womöglich bei der weiteren Aufklärung mitzuwirken, wirkt sich selbstverständlich auch im Prozess positiv für den dann Angeklagte aus, sofern er sein Geständnis nicht widerruft.


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26.06.2019 um 13:26
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Das ist eine berechtigte Frage, denn es macht schon einen Unterschied ob man als verwirrter Einzeltäter oder als Terrorist verurteilt wird. Insofern ist das wohl auch wichtig für die gesamte Szene.
Naja, seine Biogaphie spricht in Sachen Familie, Arbeit?, Kinder, zeitlicher Abstand zu den letzten Straftaten, Schützenverein, "guter Kerl"... nicht gegen ihn.
Ich denke er versucht das Geschehene mit persönlicher Betroffenheit zu erklären.
Spannend zu sehen wie sein "Umfeld" darauf reagiert.


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26.06.2019 um 13:34
Zitat von EgiEgi schrieb:Es dürfte hier einzig umd allein noch darum gehen, ob Sicherungsverwahrung angeordnet wird oder nicht. Die besondere Schwere der Schuld dürfte das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen.
Ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer SV (§ 66 StGB) vorliegen, wissen wir nicht.

Im Übrigen ist(!) SV anzuordnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ein Ermessenspielraum verbleibt insofern nicht.

Warum Du wie selbstverständlich davon ausgehst, dass hier die besndere Schwere der Schuld vorliegt, erschließt sich nicht.


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26.06.2019 um 13:43
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Das ist eine berechtigte Frage, denn es macht schon einen Unterschied ob man als verwirrter Einzeltäter oder als Terrorist verurteilt wird.
Weder wird er als "verwirrter Einzeltäter" noch wird er als "Terrorist" verurteilt werden.

Er wird allenfalls wegen "Mordes" oder wegen "Totschlags" veruteilt werden.


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26.06.2019 um 13:45
Die neuerliche Durchsuchung gestern hatte dann wohl mit dem Geständnis zu tun, vielleicht hat der Tatverdächtige ja angegeben, wo er noch etwas versteckt hat.


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26.06.2019 um 13:53
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/walter-luebcke-stephan-ernst-hetzte-und-drohte-mit-gewalt-a-1274349.html
Zudem war das Handy von Stephan E. in der Tatnacht über einen längeren Zeitraum ausgeschaltet. Die Ermittler werten das als konspiratives Verhalten


Ein weiteres Indiz, dass Stephan E. belastete, war sein über einen längeren Zeitraum in der Tatnacht ausgeschaltete Handy.
Auch dieser Aspekt war von Stephan E. offenbar nicht sonderlich gut durchdacht.


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26.06.2019 um 13:57
https://www.focus.de/politik/deutschland/fall-luebcke-im-news-ticker-ermittler-durchsuchen-erneut-haus-von-stephan-e-soko-schweigt-zu-hintergruenden_id_10863799.html
10.03 Uhr: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, betonte in der Sondersitzung des Innenausschusses: "Stephan E. war kein V-Mann und keine Kontaktperson des BfV." Dies erfuhr FOCUS Online von Teilnehmern der Sitzung.
Nach Aussage von Thomas Haldenwang ist Stephan E. weder V-Mann noch Kontaktperson des Verfassungsschutzes.


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26.06.2019 um 14:01
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Könnte er in diesem Fall zum Beispiel behaupten, durch die wiederholten Hausdurchsuchungen sei Druck auf ihn ausgeübt worden und er hätte nur gestanden weil er seine Familie aus der Schusslinie der Ermittler nehmen wollte?Also klar, natürlich könnte er das behaupten. Meine Frage zielt eher darauf ab, ob das eine vielversprechende Verteidigungsstrategie sein könnte?
Ein Geständnis, das durch verbotene Vernehmungsmethoden zustande gekommen ist, darf jedenfalls im Prozess nicht als Beweis verwertet werden. Ob im jeweils verhandelten Fall eine derartige Konstellation vorliegt, entscheidet das Gericht. Im Fall Stephan E. ist bisher dazu nichts bekannt, es muss ja auch keinesfalls zu einem Widerruf des Geständnisses aus diesen Gründen kommen.

Gesetzlich sind die relevanten verbotenen Vernehmungsmethoden in § 136 a StPO geregelt.
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt
werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln,
durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das
Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und
das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen,
sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die
unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der
Beschuldigte der Verwertung zustimmt.



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26.06.2019 um 14:01
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/fall-luebcke-neue-details-ueber-stephan-e-16255093.html

Der stellvertretende Generalbundesanwalt Thomas Beck berichtet, dass der TV am Dienstag sein Schweigen beendet hat.
Der Beschuldigte Stephan E. habe am Dienstag sein „Schweigen gebrochen“ und angegeben, er habe die Tat „alleine ausgeführt“ und es habe ihm „niemand geholfen“, sagte Beck
Außerdem berichtet die FAZ von 37 Einträgen des TV im polizeilichen Informationssystem zwischen 1992 und 2009.
Dem polizeilichen Informationssystem zufolge gebe es Erkenntnisse über E. zu 37 Fällen zwischen 1992 und 2009: Darunter Fälle von Sachbeschädigung, Diebstahl, versuchten Totschlags, Beleidigung, Körperverletzung.



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26.06.2019 um 14:08
Die Informationen aus seinem Geständnis sind doch zum jetzigen Zeitpunkt völlig irrelevant, weil wir ja nicht mal wissen, ob sie überhaupt stimmen, teilweise stimmen oder komplett erlogen sind.

Man muss abwarten, was die Ermittler jetzt verifizieren und was sie widerlegen können.


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26.06.2019 um 14:15
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Während vor 26 Jahren noch direkt Ausländer angegriffen wurden, ging es im Laufe der Jahre vermehrt um Feinde der eigenen Nationalität, die also das imaginär gewünschte Kollektiv durch ihr Handeln und ihre Aussagen gefährden. 2018 hat er das ja auch unmissverständlich ausgedrückt "Entweder diese Regierung dankt in kürze ab oder es wird Tote geben."
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Man sollte also Warnungen von Rechtsradikalen gegen Politiker oder Organisationen in Zukunft ernster nehmen
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Der einfältig agressive Rechtsradikale, der im Suff einen Ausländer angreift ist mMn. ein anderes Phänomen, als das was im Fall Lübke vorliegt.
Gut geschrieben!

Und ich denke, hier steckt mehr dahinter als der Einzeltaeter, der einen Politiker wegen einer vor VIER JAHREN getaetigten anti-seiner-Gruppendeoligie Aussage, umgebracht hat. Da gaebe es aktuellere Aussagen, die sich Herr E als Anlass haette nehmen koennen.

Luebke war leicht zu erreichen und vielleicht nur der Anfang - so leider mein Bauchgefuehl.


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26.06.2019 um 14:31
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:https://www.deutschlandfunk.de/rechtsterrorimus-in-deutschland-zeit-fuer-einen-anderen.724.de.html?dram:article_id=45200...
Ein sehr interessanter Artikel, der m.E. gut auf den Punkt bringt, was auch in diesem Fall ziemlich schwierig sein könnte: Die Definition von "Terror" scheint irgendwie unzureichend, es bleibt die Frage, wie solche Morde, wie der an Hrn. Lübcke, vernünftig eingeordnet werden können. (und ja... noch ist niemand verurteilt und man weiß auch nicht usw...)

Wenn die Mitgliedschaft des Täters in einer terroristischen Vereinigung notwendige Voraussetzung für einen Akt des Terrors ist, stellt sich die Frage, ab wann überhaupt von einer terroristischen Vereinigung zu sprechen wäre. Welche organisatorischen und logistischen Strukturen muss es geben, wie groß muss das Maß an Planung und Konspiration sein?

Intuitiv glaube ich, dass es beim Terror eher um das Sendungsbewusstsein der Täter geht, um das Verbreiten von Angst auf der einen und den Anschein eigener Stärke auf der anderen Seite. Ob da jetzt wirklich irgendwo eine Art von planender Organisation hintersteht, erscheint mir persönlich nicht ausschlaggebend.

Trotzdem macht es einen riesigen Unterschied, welcher Ansatz die Deutungshoheit in diesem Fall gewinnt. Ist Stephan E. ein durchgeknallter Typ mit Neonazi"vergangenheit", der sich irgendwie persönlich von Lübcke angegriffen fühlte und ihn deshalb tötete oder geht es hier eigentlich darum, (vermeintliche) Feinde in Angst und Schrecken zu versetzen?

Ich für meinen Teil denke, dass es dringend an der Zeit ist, einen neuen Umgang mit Rechtsextremismus/-terrorismus zu finden. Sehr, sehr bitter, dass es den Mord an einem gutbürgerlichen, deutschen, politischen Akteur zu bedürfen scheint, um das Problem in Politik, Medien und Gesellschaft auf die Tagesordnung zu hieven. Neu ist es ja schließlich nicht, dass es solche Strukturen in Deutschland gibt und die bereit und willens sind, Menschen zu töten.


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26.06.2019 um 14:34
Zitat von burnonedownburnonedown schrieb:Wenn die Mitgliedschaft des Täters in einer terroristischen Vereinigung notwendige Voraussetzung für einen Akt des Terrors ist, stellt sich die Frage, ab wann überhaupt von einer terroristischen Vereinigung zu sprechen wäre. Welche organisatorischen und logistischen Strukturen muss es geben, wie groß muss das Maß an Planung und Konspiration sein?
"Drei Freunde müsst ihr sein", analog § 129 StGB Absatz 2.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(Hervorhebung von mir).

Darum hat man sich auch so intensiv mit der Rolle von Beate Zschäpe beschäftigt, denn sie war die Dritte im Bunde.


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26.06.2019 um 14:39
Zitat von burnonedownburnonedown schrieb:Ein sehr interessanter Artikel, der m.E. gut auf den Punkt bringt, was auch in diesem Fall ziemlich schwierig sein könnte: Die Definition von "Terror" scheint irgendwie unzureichend, es bleibt die Frage, wie solche Morde, wie der an Hrn. Lübcke, vernünftig eingeordnet werden können.
Warum nicht einfach als Mord? Ich verstehe nicht warum für Rechtsextreme plötzlich völlig neue Kriterien geschaffen werden sollen. Wenn einer einen umbringt und Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedere Beweggründe nachgewiesen werden können, wird er wegen Mordes verurteilt. Das gilt für Beziehungstäter, Sexualstraftäter, Raubmörder, RAF-Angehörige und für alle anderen - warum nicht auch für Nazis?


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26.06.2019 um 14:44
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Darum hat man sich auch so intensiv mit der Rolle von Beate Zschäpe beschäftigt, denn sie war die Dritte im Bunde.
Wenn Du schon einen Paragraphen zitierst, dann bitte den richtigen: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen).

Und mit Frau Zschäpe hat man sich vor allem "so intensiv beschäftigt", weil sie wegen Mordes angeklagt war.


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26.06.2019 um 14:45
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum nicht einfach als Mord? Ich verstehe nicht warum für Rechtsextreme plötzlich völlig neue Kriterien geschaffen werden sollen.
Eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetzgebung zum Thema terroristische Vereinigungen würde nach meinem laienhaften Dafürhalten schon ausreichen, um Gruppierungen wie Combat 18 unschädlich zu machen, bevor jemand tot bleibt.


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26.06.2019 um 14:50
Die Bildung von terroristischen Vereinigungen steht unter Strafe, siehe § 129 a StGB. Ob wir es im Fall Lübcke mit so einer zu tun haben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den Usern hier aber keiner mit Gewissheit sagen.
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1.
Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3.
(weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2.
Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3.
Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4.
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5.
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Absatz 7 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2, 4 und 5 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).



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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

26.06.2019 um 14:53
PS: Gesondert, dh extra bestraft wird dann natürlich das Mitglied der terroristischen Vereinigung, welches tatsächlich weitere Straftaten begeht wie Mord, Totschlag etc.

§ 126 a StGB stellt, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, DIE GRÜNDUNG einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Die Bestrafung von weiteren Taten bleibt davon unberührt.


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