Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet
07.07.2019 um 21:38Anzeige
sören42 schrieb:Videoaufzeichnung oder Geständnis vom Hörensagen (da widerrufen) hin oder her - wenn S.E. in der Haft unter Medikamenteneinfluss stand und diese Medikamente stark sedierend wirkten, könnte sich evtl. ein Verwertungsverbot seines Geständnisses nach Paragraph 136 StPO ergeben.
E.A.Poe schrieb:Zum Glück hat man die Waffe. Das ist mehr wert, als wenn der mutmaßliche Täter sagt: Ich war`s.Wurde die Waffe nicht aufgrund des widerrufenen Geständnisses aufgespürt bzw. die Preisgabe des Verstecks war Teil des Geständnisses? Für das evtl. ein Verwertungsverbot nach Paragraph 136a StPO gilt?
E.A.Poe schrieb:Zum Glück hat man die Waffe. Das ist mehr wert, als wenn der mutmaßliche Täter sagt: Ich war`s.Ist es nicht auch so, dass die gefundene Waffe noch nichts darüber aussagt, wer tatsächlich geschossen hat? DNA wird ja zu Hauf an der Waffe gewesen sein, wenn Ernst sie versteckt, herausgeholt und wieder versteckt hat. Das allein beweist noch nicht, dass er der Schütze war. Oder?
temporari schrieb:Bitte Quelle dafürKannst du nicht googlen oder was?
eimedak schrieb:- Markus H. und Stephan E. kennen sich aus Zeiten einer Neonazi-Kameradschaft.- Gemeinsam waren sie zudem am 01. Mai 2009 in Dortmund- Markus H. hat ab 2013 oder 2014 zusammen mit Stephan E. beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet, wo auch das Waffenversteck gefunden wurde- Markus H. hat Stephan E. zur Veranstaltung des Kasseler Regierungspräsidenten mitgenommen - Markus H. hat Stephan E. zum Schützenverein mitgenommen- Markus H. hat den Kontakt zum Waffenhändler hergestelltWeiß man, ob Markus H. ein Alibi hat?
eimedak schrieb:Die Rolle des Markus H. wird also genauer betrachtet werden müssen. Dass Stephan E. so passiv und fremdbestimmt war, denke ich allerdings nicht. Dass er seinen "Kameraden" derart szeneuntypisch belastet, ist hingegen bemerkenswert.Möglicherweise eben, weil diese "Szene" im organisierten und reglementierten Sinne ihm nichts bedeutete, sondern eher die eigene Überhöhung darüber. Vorausgesetzt, er hat dies wirklich selbst im stillen Kämmerlein (mit Helfern) geplant.
Nach der Tat soll Stephan E. zunächst noch versucht haben, sich ein Alibi zu verschaffen. Ein Arbeitskollege sollte erklären, dass die beiden in der Tatnacht zusammen gewesen seien.https://www.tagesschau.de/inland/luebcke-149.html
Das Haus in Bergshausen ist am Donnerstag verwaist. Nur das bereits wieder gebrochene Siegel an der Haustür weist daraufhin, dass dort der Polizeieinsatz stattfand. In dem Haus wohnt ein Mann. Laut Nachbarn soll er Mitte 40 sein und in diesem Einfamilienhaus aufgewachsen sein. "Nett war er, ein wenig schüchtern", erklärt eine Nachbarin. Er soll alleinstehend sein und wenig Besuch gehabt haben: "Der einzige, der außer ihm dort ein- und ausgegangen ist, war der Postbote." Ein andere Anwohnerin sagt, er habe bei Hübner gearbeitet. Das könnte eine Verbindung zu Stephan ernst sein, der ebenfalls in dem Unternehmen arbeitete.https://www.hna.de/kassel/zwei-weitere-festnahmen-fall-luebcke-12720826.html
Bibi8580 schrieb:Es bleibt spannend.Das kann man wohl sagen. Nach meinem Verständnis sagt der Artikel ganz eindeutig aus, dass es sich bei dem Arbeitskollegen um Markus H. handelt. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fall-luebcke-stephan-e-101.html
Irgendwann im Jahr 2013 oder 2014 will Stephan E. bei seinem Arbeitgeber einem alten Weggefährten begegnet sein: Markus H. (...) Markus H. soll Stephan E. zudem in den Schützenverein gebracht haben, wo der mutmaßliche Mörder später für Bogenschießen zuständig war. (...) Der Staat, so der Rechtsextremist, verliere doch immer mehr an Kontrolle. Daher habe er Markus H. gefragt, ob dieser ihm eine Waffe besorgen könne. Der alte Weggefährte soll ihn dann an den 64-jährigen Elmar J. vermittelt haben.Jetzt ist die Frage, ob der Markus H. vom Schützenverein von dem Waffendepot auf dem Firmengelände wusste und dessen Standort kannte, mithin Zugriff darauf hatte.
Den Mord, so soll E. den Beamten erzählt haben, habe er wortlos begangen. Inzwischen tue ihm die Tat "unendlich Leid", sie sei "unverzeihlich". Und bezogen auf Lübckes Rede - niemand müsse für seine Worte sterben. Schon zwei Mal, in den Jahren 2017 und 2018 soll er - bewaffnet - zum Wohnhaus von Lübcke gefahren sein, erzählte Stephan E. den Ermittlern. Die Anschrift habe er angeblich über eine Suche bei Google gefunden. Hinterher allerdings sei er stets froh gewesen, den Politiker nicht ermordet zu haben.Ich weiß nicht, was ich bizarrer und bedrohlicher finden soll: Die Behauptung, dass Stephan E. zuvor zweimal mit der Knarre in der Tasche vor Lübckes Haus gestanden haben will, oder den Umstand, dass Einzelheiten seines widerrufenen Geständnisses im Wortlaut an Journalisten durchgestochen werden.
Chiara77 schrieb:Die psychische Erkrankung des TV war sicher aktenkundig!Eine Borderline-Persönlichkeitsstörung ist keine(!) psychische Erkrankung, sondern (wie die Bezeichnung es bereits sagt) eine Störung. Eine solche Störung kann behandelt, aber nicht therapiert werden.
Chiara77 schrieb:Kann bzw. darf man einen Verdächtigen mit diesem Hintergrund denn über 8 Stunden lang verhören? (Die Frage nach verabreichter Psychopharmaka während der Befragung stellt sich als nächstes.)Eine BPS schränkt den Betroffenen in sozialen Kontakten ein, er zeigt sich möglicherweise auch auffällig hinsichtlich sozialer und emotionaler Problembewältigung, das heißt aber nicht, dass eine solche Person nicht belastbar sei oder sonst eine Einschränkung hätte, die ein mehrstündiges Verhör ausschließen.
Chiara77 schrieb:Die Berichte von Tagesschau-Investigativ und der Süddeutschen Zeitung beurteilen Borderline-Syndrom übereinstimmend als psychische Erkrankung:Ja und man kann sich nur wundern.
Lichtenberg schrieb:Ja und man kann sich nur wundern.Ja das könnte man....