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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

25.03.2021 um 21:14
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Du gehst sehr emotionalisiert an den Vorgang ran und machst dabei den Fehler, bereits zu wissen wie es wirklich war. Mein Eindruck ist: Wenn es nach Dir und deiner Wahrnehmung von Logik ginge, dann könne CM bereits jetzt, ohne mündliche Verhandlung abgeurteilt werden.
Dann täuscht dich wohl dein Eindruck.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Als "Fakten" will man eigentlich immer das verstanden wissen, was irgendwo in einer Zeitung steht und das einem gefällig ist. Und Du wirst verstehen, dass ich nichts anzuerkennen habe, von dem Du meinst, ich hätte es anzuerkennen.
Die Fakten, denen du dich verweigerst sind in der Anklageschrift klar nachzulesen, da bedarf es keiner Zeitung. Auch beim Geständnis, das dann plötzlich widerrufen wurde, bedarf es keiner Zeitung, ich verlinkte den Beschluß, zu dem du interessanterweise nichts zu sagen hast.
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Wenn die Zeugin unglaubwürdig wäre und Cm irgendwelche Bilder zugeschoben wäre, dann hätten seine Anwälte gegen alles vorgehen und unterbinden können...Cm hat doch Top Anwälte .Dennoch konnte sie die Anklage nicht verhindern...Warum wohl?
Eben. CM scheute sich bisher auch nicht, seine Anwälte einzusetzen. Und gegen die angeblich unwahren Behauptungen einer Zeugin, die diese auch noch in einem Interview tätigt, geht er nicht vor... das macht Sinn. ;) Und er erreichte auch nicht, daß das Ganze (wie bei der Zeugin) gegen Zahlung von XX € eingestellt wurde. Stattdessen kam es zur Anklage.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wenn Anklagen immer nur auf eindeutigen Beweisen beruhen würden, gäbe es niemals Freisprüche. Du willst CM verurteilt sehen, und die Zeugen etc. sind alle glaubwürdig. Du vertraust ja sogar auf Zeitungsartikel. Du gehörst halt zur dritten Fraktion. Gleichzeitig wirfst du anderen vor, fälschlicherweise mit den Fahnen der Neutralität zu winken - bist aber selber nicht neutral.
Es gibt auch Justizirrtümer, vielleicht wäre es möglich, einen solchen nach einer evt. Verurteilung von CM zu bemühen ? Diskutiere doch einfach mal zum Sachverhalt, anstatt dir Gedanken darüber zu machen, in welche Kategorie du die Mitdiskutanten einteilen kannst.
Zitat von choruschorus schrieb:Da bin ich aber mal gespannt, wie Metzelders Anwälte bei der/den Gerichtsverhandlung/en diese Anklagepunkte "schön"rednen wollen.
Ich auch. Aber da es ja im Vorfeld schon zu Äußerungen der Verteidigung darüber kam, daß die Zeugin "provokant" aufgetreten wäre, befürchte ich etwas in diese Richtung. Dabei dürfte es aber vollkommen egal sein, ob sie "etwas herauskitzeln" wollte. Unterm Strich bleibt, daß er im Besitz von fast 300 Dateien war und ihr und zwei weiteren Frauen KiPo zuschickte. Hätte er diese nicht gehabt, hätte er nichts schicken können, egal wie fordernd sein Gegenüber gewesen wäre.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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25.03.2021 um 21:48
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Wenn die Zeugin unglaubwürdig wäre und Cm irgendwelche Bilder zugeschoben wäre, dann hätten seine Anwälte gegen alles vorgehen und unterbinden können...Cm hat doch Top Anwälte .Dennoch konnte sie die Anklage nicht verhindern...Warum wohl?
Das ist eine zielorientierte Scheinlogik.

Selbstverständlich kann der Beschuldigte über seine "Top Anwälte" Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen. Dieser Einfluss hat aber Grenzen. Denn letztlich ist es die Entscheidung der StA, ob, wie und was sie ermittelt. Und meine Vermutung ist, dass die sehr(!) langen Ermittlungen der StA nichts mit der Frage zu tun haben, ob die "Zeugin" glaubwürdig ist oder nicht. Sie wird ihr Smartphone zur Verfügung gestellt haben, mit Nachrichten von CM und damit gab es einen Anfangsverdacht.

Die "Zeugin" ist aber offenkundig nicht nur "Zeugin", sondern auch Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahre. Gegen sie wurde also auch ermittelt. Es bedarf schon eines zielbstrebigen Argumentationswunsches, sie allein deshalb als "glaubwürdig" zu bezeichnen, weil sie gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, oder weil die "Top Anwälte" ja "nichts hätten verhindern" können. So funktioniert das aber im echten Leben nicht. Auch wenn man es der besseren Argumentationsbasis wegen gerne hätte.

Im Übrigen begrüße ich es, dass die Stigmatisierung der (vermeintlichen) Opfer nicht wieder erwähnt wurde.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Die Fakten, denen du dich verweigerst sind in der Anklageschrift klar nachzulesen, da bedarf es keiner Zeitung.
Wir haben hier Einblick in die Anklageschrift? Das würde mich ernsthaft wundern, weil die Verbreitung der Anklageschrift vor Eröffnung der Hauptverhandlung einen Straftatbestand erfüllen würde. Hast Du die Anklageschrift bereits lesen können? Oder redest Du von einer oberflächlichen Zusammenfassung auf drei Zeilen der Anklageschrift in einer Pressmitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf?

An dieser Stelle eine Frage: Kennst Du dich mit den Abläufen eines Strafprozesses aus?
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und gegen die angeblich unwahren Behauptungen einer Zeugin, die diese auch noch in einem Interview tätigt, geht er nicht vor... das macht Sinn.
Das stimmt. Es ist durchaus sinnvoll, gegen eine Zeugenaussage im Ermittlungsverfahren nicht öffentlich vorzugehen. Man würde sich sehr schnell dem Verdacht aussetzen, Zeugen beeinflussen oder nötigen zu wollen. "Top Anwälte" wissen das.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es gibt auch Justizirrtümer, vielleicht wäre es möglich, einen solchen nach einer evt. Verurteilung von CM zu bemühen ?
Dazu kann man eigentlich kaum etwas sinnvolles sagen. Ich belasse es bei dem Hinweis, dass noch niemand verurteilt wurde. Wie Du hier einen "Justizirrtum" warum auch immer antizipieren willst, ist mir ein Rätsel.
Zitat von choruschorus schrieb:Da bin ich aber mal gespannt, wie Metzelders Anwälte bei der/den Gerichtsverhandlung/en diese Anklagepunkte "schön"rednen wollen.
Das ist eine etwas seltsame Vorstellung davon, wie eine öffentliche Strafverhandlung abläuft. Wie wäre es, wenn die öffentliche Verhandlung abwartet? Vielleicht wird gar nichts "schön geredet". Man muss ja auch nicht immer auf die Idee kommen, bereits im Vorfeld ganz genau zu wissen, was war, was ist und was von Strafverteidigern zu tun ist.


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25.03.2021 um 21:59
@Photographer73
Schade , dass hier kommt wohl zu spät für diesen Fall ? Heute nun endlich beschlossen .


https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kinderpornos-sind-endlich-ein-verbrechen-bundestag-reformiert-gesetz-75862314.bild.html

Angesichts dessen , was man hier so an Details erfährt , kann sich Herr CM ( aller Warscheinlichkeit nach) umso mehr darüber freuen, dass er selbige Tat nicht in den USA , oder in einem anderen Land, mit erheblich höheren Strafrahmen begangen hat .


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25.03.2021 um 22:11
Zitat von febfeb schrieb:Ganz richtig! Die (ungewollte?) Stimatisierung beginnt schon bei dem auch im Zusammenhang mit Kipo verwendeten Begriff "Kinderschänder", der besagt, der Täter habe "Schande" über das Kind gebracht. Wie fühlt sich etwa ein kindliches Opfer, wenn es jetzt oder später liest, ihm hafte aufgrund der Tat eine "Schande" an?
Dem Opfer, dem Kind, soll durch die an ihm verübten Taten auch die Ehre genommen werden. Das ist nun mal so. Es werden Denkmäler geschändet, Friedhöfe geschändet, Frauen in Kriegen von den Siegern geschändet, es geht immer darum, den anderen herabzuwürdigen und sich zu erheben. Was willst du denn dem Kind sonst erzählen? Dass der Täter aus falsch verstandener Liebe handelte?

Das Schweizer StGB hat da etwas, was verdeutlichen könnte, was Schändung bedeutet
Schändung (Art. 191 StGB): Die sogenannte Schändung unterscheidet sich von sexueller Nötigung und Vergewaltigung hauptsächlich dadurch, dass der Täter ein Opfer missbraucht, das bereits widerstandsunfähig ist. Das Opfer ist grundsätzlich nicht im Stande, sich gegen ungewollte sexuelle Kontakte zu wehren. Die Täterin oder der Täter nützen bei der Schändung diese Widerstandsunfähigkeit aus, bei der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung führen sie hingegen die Widerstandsunfähigkeit herbei und nützen dann das Opfer aus. Bei der Schändung kann der Grund für die Widerstandsunfähigkeit dauernd, wie beispielsweise bei psychisch behinderten Personen, oder vorübergehend sein, wie beispielsweise beim Ausnützen einer betrunkenen oder bewusstlosen Person. Die Art der sexuellen Handlungen spielt dabei keine Rolle. Es handelt sich auch um ein Offizialdelikt.



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25.03.2021 um 22:14
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Wir haben hier Einblick in die Anklageschrift? Das würde mich ernsthaft wundern, weil die Verbreitung der Anklageschrift vor Eröffnung der Hauptverhandlung einen Straftatbestand erfüllen würde. Hast Du die Anklageschrift bereits lesen können? Oder redest Du von einer oberflächlichen Zusammenfassung auf drei Zeilen der Anklageschrift in einer Pressmitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf?

An dieser Stelle eine Frage: Kennst Du dich mit den Abläufen eines Strafprozesses aus?
Möchtest du weiterhin Nebelkerzen werfen und dich an Nebenschauplätzen abarbeiten, oder können wir jetzt zum eigentlichen Thema zurückkommen ? Wie bekannt das doch alles ist. :)


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25.03.2021 um 22:25
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Schade , dass hier kommt wohl zu spät für diesen Fall ? Heute nun endlich beschlossen .
Sehr gut, es wurde auch Zeit, daß das beschlossen wurde ! Wie sich das auf den vorliegenden Fall auswirkt (oder ob es das überhaupt tut) kann ich leider nicht beantworten.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Angesichts dessen , was man hier so an Details erfährt , kann sich Herr CM ( aller Warscheinlichkeit nach) umso mehr darüber freuen, dass er selbige Tat nicht in den USA , oder in einem anderen Land, mit erheblich höheren Strafrahmen begangen hat .
Allerdings. Sollte sich die Anklage bestätigen, bin ich sehr gespannt auf das Strafmaß. Aber sebst wenn dieses nicht sehr hoch ausfallen sollte, dürfte er zumindest in Deutschland gesellschaftlich kein Bein mehr auf den Boden bekommen.


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25.03.2021 um 22:33
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das ist eine zielorientierte Scheinlogik.
Es ging bei @LARA43 s Kommentar, um anwendbare Rechtsmittel die jedem Anwalt zur Verfügung stehen, die hier aber nicht eingesetzt wurden. Das hat nichts mit Logik zu tun und hier anderen eine "zielorientierte Scheinlogik" zu unterstellen, ist in diesem Zusammenhang völlig deplatziert, klingt für dich vielleicht schlau, ist es aber nicht.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Wir haben hier Einblick in die Anklageschrift? Das würde mich ernsthaft wundern, weil die Verbreitung der Anklageschrift vor Eröffnung der Hauptverhandlung einen Straftatbestand erfüllen würde. Hast Du die Anklageschrift bereits lesen können? Oder redest Du von einer oberflächlichen Zusammenfassung auf drei Zeilen der Anklageschrift in einer Pressmitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf?

An dieser Stelle eine Frage: Kennst Du dich mit den Abläufen eines Strafprozesses aus?
Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt und die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Weswegen er angeklagt wird, wissen wir ja nun. Was steht da denn deines Erachtens noch wichtiges d'rin? Das was die Verteidigung vorzutragen gedenkt, auf jeden Fall nicht.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Es ist durchaus sinnvoll, gegen eine Zeugenaussage im Ermittlungsverfahren nicht öffentlich vorzugehen.
Hat ja auch keiner behauptet. Geht auch nichtöffentlich.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Die "Zeugin" ist aber offenkundig nicht nur "Zeugin", sondern auch Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahre. Gegen sie wurde also auch ermittelt. Es bedarf schon eines zielbstrebigen Argumentationswunsches, sie allein deshalb als "glaubwürdig" zu bezeichnen, weil sie gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, oder weil die "Top Anwälte" ja "nichts hätten verhindern" können.
Das ist wie mit der Schuld, glaubwürdig ist erstmal jeder Zeuge, ausser das Gericht spricht ihm diese Würdigung ab.


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25.03.2021 um 22:33
@Photographer73
Und das ist auch gut so.
Ich Frage mich immernoch, weshalb seine Freundin da nicht die Notbremse gezogen hat sondern laut BUNTE wohl weiter zu ihm steht.
Welche Freundin eigentlich, ist das bekannt? Esmeralda x. heißt sie wohl nicht.
War jemand vor kurzem beim Friseur und hat das besagte Käseblatt zufällig gelesen ? 😁


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25.03.2021 um 22:46
Zitat von emzemz schrieb:Dem Opfer, dem Kind, soll durch die an ihm verübten Taten auch die Ehre genommen werden. Das ist nun mal so. Es werden Denkmäler geschändet, Friedhöfe geschändet, Frauen in Kriegen von den Siegern geschändet, es geht immer darum, den anderen herabzuwürdigen und sich zu erheben.
Das mag alles richtig sein. Gleichwohl halte ich es für falsch, ein wie auch immer sexuell mißbrauchtes Kind als "geschändet" zu bezeichnen. Ein solches Kind/ eine solche Jugendliche/ ein solcher Jugendlicher ist kein Friedhof, kein Denkmal und er/ sie befindet sich auch nicht im Krieg.

Es geht vielmehr darum, einem solchen Opfer die Würde zu belassen, die wir ihm ja eigentlich auch belassen wollen.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Möchtest du weiterhin Nebelkerzen werfen und dich an Nebenschauplätzen abarbeiten, oder können wir jetzt zum eigentlichen Thema zurückkommen ?
Wenn ich feststelle, dass Dir (ob anderer Behauptungen) die Anklageschrift gewiss nicht vorliegt, hälst Du das für eine "Nebelkerze", die ich "werfe"? Und meinst, das sei nur ein "Nebenschauplatz"?

Hier wurde mehrmals erwähnt, dass die Anklageschrift "bekannt" sei. Das ist gewiss nicht der Fall. Beantworte doch meine Frage: Liegt Dir die Anklageschrift vor? Und wenn ja: Warum? Und wenn nein: Warum behauptest Du, dass Du den Inhalt kennst?
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:bin ich sehr gespannt auf das Strafmaß. Aber sebst wenn dieses nicht sehr hoch ausfallen sollte, dürfte er zumindest in Deutschland gesellschaftlich kein Bein mehr auf den Boden bekommen.
Die Anklage liegt dem Amtsgericht vor. Ob sie beim Strafrichter oder dem Schöffengericht vorliegt, weiß ich nicht. In jedem Fall wird das Strafmaß bei maximal 4 Jahren Freiheitsstrafe liegen. Wir reden über ein Vergehen und nicht über ein Verbrechen.

Dass Du dich bereits jetzt über die gesellschaftlichen Konsequenzen auslässt, spricht eigentlich weniger über CM, sondern vielmehr über Bauchgefühl und Strafwünschen.


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25.03.2021 um 22:59
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Sollte sich die Anklage bestätigen, bin ich sehr gespannt auf das Strafmaß. Aber sebst wenn dieses nicht sehr hoch ausfallen sollte, dürfte er zumindest in Deutschland gesellschaftlich kein Bein mehr auf den Boden bekommen.
Ja, und das ist auch gut so. Die Gesellschaft muss sich klar positionieren.

Nicht nur die Hersteller, die Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt produzieren begehen ein abscheuliches und verachtenswertes Verbrechen an den Kindern, sondern auch diejenigen, die dieses Material bewusst erwerben und verbreiten.


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25.03.2021 um 23:02
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Dass Du dich bereits jetzt über die gesellschaftlichen Konsequenzen auslässt, spricht eigentlich weniger über CM, sondern vielmehr über Bauchgefühl und Strafwünschen.
Das hat ja nichts mit Bauchgefühl oder Strafwunsch von @Photographer73 zu tun, sondern ist einfach eine Tatsache. Schon jetzt ist Herr Metzelder abgeschrieben, es gibt keinen Sender, der ihn noch als Experten einstellen würde, kein Verein würde ihn für irgendeinen Posten engagieren und jeder, der ihn kennt, würde bei seinem Anblick auf der Straße mindestens etwas negatives über ihn denken. Das ist die Realität.


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25.03.2021 um 23:11
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Die Anklage liegt dem Amtsgericht vor. Ob sie beim Strafrichter oder dem Schöffengericht vorliegt, weiß ich nicht. In jedem Fall wird das Strafmaß bei maximal 4 Jahren Freiheitsstrafe liegen. Wir reden über ein Vergehen und nicht über ein Verbrechen.
Wenn er zu einer Freiheitsstrafe über/für ein Jahr verurteilt wird, ist ist es ein Verbrechen.

Wenn du schon permanent Google-Schlau herum- protzt, dann schreibe es wenigstens vernünftig ab.

Deine Bücher von Opa von vor 1974 kannst Du auch gleich wegschmeißen.


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25.03.2021 um 23:29
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ich Frage mich immernoch, weshalb seine Freundin da nicht die Notbremse gezogen hat sondern laut BUNTE wohl weiter zu ihm steht.
Welche Freundin eigentlich, ist das bekannt? Esmeralda x. heißt sie wohl nicht.
War jemand vor kurzem beim Friseur und hat das besagte Käseblatt zufällig gelesen ? 😁
Keine Ahnung, welche Freundin. Aber ich war auch nicht beim Frisör. :lolcry:
Ernsthaft, vielleicht glaubt sie nicht an die Vorwürfe oder verdrängt, traut es ihm nicht zu oä. Stelle mir das persönlich auch sehr schwer vor, damit umgehen zu müssen.
Zitat von choruschorus schrieb:Ja, und das ist auch gut so. Die Gesellschaft muss sich klar positionieren.

Nicht nur die Hersteller, die Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt produzieren begehen ein abscheuliches und verachtenswertes Verbrechen an den Kindern, sondern auch diejenigen, die dieses Material erwerben und verbreiten.
Da bin ich ganz bei dir. Deshalb begrüße ich in diesem Punkt auch eine Verschärfung der Gesetze.


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25.03.2021 um 23:36
Zitat von choruschorus schrieb:Ja, und das ist auch gut so. Die Gesellschaft muss sich klar positionieren.
Wer ist denn "die Gesellschaft" und wie "positioniert" sie sich Deiner Meinung nach? Posistioniert sich die Gesellschaft in einzelnen, ganz konkreten Strafverfahren? Das würde ich für übertrieben halten. Denn so viel Aufmerksamkeit hat "die Gesellschaft" in aller Regel nicht. In aller Regel "positioniert" sich "die Gesellschaft" über den Gesetzgeber, auch als "Parlament" bezeichnet.
Zitat von BoboKGBBoboKGB schrieb:Das hat ja nichts mit Bauchgefühl oder Strafwunsch von @Photographer73 zu tun, sondern ist einfach eine Tatsache. Schon jetzt ist Herr Metzelder abgeschrieben, es gibt keinen Sender, der ihn noch als Experten einstellen würde, kein Verein würde ihn für irgendeinen Posten engagieren und jeder, der ihn kennt, würde bei seinem Anblick auf der Straße mindestens etwas negatives über ihn denken. Das ist die Realität.
Volle Zustimmung! Das Bauchgefühl erledigt nicht nur den Rest, sondern Beteiligte gleich mit.
Zitat von adolphesaxadolphesax schrieb:Wenn er zu einer Freiheitsstrafe über/für ein Jahr verurteilt wird, ist ist es ein Verbrechen.

Wenn du schon permanent Google-Schlau herum- protzt, dann schreibe es wenigstens vernünftig ab.

Deine Bücher von Opa von vor 1974 kannst Du auch gleich wegschmeißen.
Das ist ein bemerkenswerter Kommentar! Wer also zu einem/ über ein Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, hat also ein Verbrechen begangen? Ist das so?

Schauen wir mal ins Gesetz:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html

Schau an: Es geht also um das Mindeststrafmaß des Straftatbestands ("bedroht sind") und nicht um die Höhe der Verurteilung durch das Gericht.

Mir scheint: Ich liege wohl richtig und Du falsch.

Was hast Du denn gegoogelt?

Im Ernst: Für weitere hilfreiche Belehrungen von Dir bin ich natürlich dankbar.


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25.03.2021 um 23:57
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das mag alles richtig sein. Gleichwohl halte ich es für falsch, ein wie auch immer sexuell mißbrauchtes Kind als "geschändet" zu bezeichnen. Ein solches Kind/ eine solche Jugendliche/ ein solcher Jugendlicher ist kein Friedhof, kein Denkmal und er/ sie befindet sich auch nicht im Krieg.

Es geht vielmehr darum, einem solchen Opfer die Würde zu belassen, die wir ihm ja eigentlich auch belassen wollen.
Du kannst niemandem etwas belassen, was er verloren hat. Du kannst nur versuchen, es ihm zurückzugeben.
Ansonsten sind wir ganz schnell bei der Verharmlosung,


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26.03.2021 um 00:18
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:1. Wer ist denn "die Gesellschaft" und 2. wie "positioniert" sie sich Deiner Meinung nach?
1. Die Gesellschaft = alle Bürger eines Staates sollten sich 2. einig sein:
Zitat von choruschorus schrieb:Nicht nur die Hersteller, die Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt produzieren begehen ein abscheuliches und verachtenswertes Verbrechen an den Kindern, sondern auch diejenigen, die dieses Material erwerben und verbreiten.
Es reicht schon, wenn sich alle dessen bewusst sind:

--> Wer kinderpornografisches Bild- und Videomaterial erwirbt, besitzt und verbreitet, macht sich mitschuldig an dem Leid, welches den Kindern bei der "Produktion" zugefügt wird. Diese Personen sind die Kunden, für die "produziert" wird.

--> Die Strafen sollten dementsprechend ausfallen.
@Ram13


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26.03.2021 um 02:20
Ich weiß nicht. Hobby Juristerei hin oder her.
Metzelder ist ein gefährlicher Blender. Ganz sicher.


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26.03.2021 um 02:55
Der Vogel war Charity Heini hoch 13. Gründer einer Stiftung für benachteiligte Kinder. Die Fotos auf seinem Handy sind doch unumstritten. Glaubt noch jemand der sei gehackt worden? Keiner.
Der arme Willi war mal als Schalke und DFB Präsident im Gespräch. Gruseliger Typ. Brrrrr


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26.03.2021 um 05:33
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das ist ein bemerkenswerter Kommentar! Wer also zu einem/ über ein Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, hat also ein Verbrechen begangen? Ist das so?

Schauen wir mal ins Gesetz:
Die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge kann doch bei Besitz von Kinderpornografie vor einem Verfahren gar nicht beurteilt werden. Es fängt schon damit an, dass hier (im Gegensatz zu einem Vergehen) wahrscheinlich eine notwendige Verteidigung vorliegt, da Herrn Metzelder ein Berufsverbot im Jugendbereich drohen könnte.

Es gibt im Übrigen seit 2020 einen Gesetzentwurf, der eine Reform vorsieht, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie als Verbrechen eingestuft werden sollen. Die drohende Strafverschärfung war allgemein bekannt.

https://www.berliner-zeitung.de/news/bundestag-beschliesst-strafverschaerfungen-bei-kindesmissbrauch-li.148642.amp
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:In jedem Fall wird das Strafmaß bei maximal 4 Jahren Freiheitsstrafe liegen. Wir reden über ein Vergehen und nicht über ein Verbrechen.
Und sorry, aber wenn Du das hier so einwirfst hört sich das an, als ob Du noch in Zeiten vor der Strafrechtsreform 1974 lebst, bist doch sonst so überzogen penibel bei Deinen Aussagen, unabhängig von ihrem Wert und der daraus resultierenden Verharmlosung.


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26.03.2021 um 06:32
@Ram13 hat hier die volkommen richtigen Schlüsse aus den bekannten Tatsachen und der bestehenden Rechtslage gezogen. Metzelder ist eines Vergehens, nicht eines Verbrechens angeklagt, denn der zugrunde liegende § 184b StGB sieht für die bekannten Tatvorwürfe eine Mindeststrafe von 3 Monaten und eine Höchststrafe von 5 Jahren vor.

Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaft hier offenbar eine Einschätzung der zu erwartenden Strafe vorgenommen hat, denn sie hat Anklage beim Amtsgericht eingereicht. Dieses ist nach § 24 GVG zuständig, wenn die zu erwartende Strafe nicht mehr als vier Jahre betragen wird. Da an deutschen Gerichten sehr selten die Höchststrafe verhängt wird, dürfte diese Einschätzung nicht sonderlich weltfremd sein.

Wenn man der Presse glauben kann, soll das Verfahren gar vor einer Einzelrichterin stattfinden, in diesem Fall beträgt die maximale Strafe, die sie verhängen kann, sogar nur 2 Jahre, es sei denn, es ergibt sich aus der Verhandlung, dass die Strafe doch höher liegen sollte, dann sind maximal 4 Jahre drin (§ 25 GVG).

Die gerade erst beschlossene Erhöhung der Mindeststrafe zum § 184b auf ein Jahr, und damit die Beurteilung als Verbrechen, spielt hier keine Rolle, da diese nicht rückwirkend ist, wie aus § 2 StGB ersichtlich ist.

Nurmal damit die Hobbyjuristen was zum diskutieren haben.

Mit Verharmlosung hat das nichts zu tun, denn das ist die geltende Rechtslage und niemand hier hat wohl Einblick in die Anklageschrift.

Interessant ist vielleicht auch noch, dass die überwiegende Zahl der echten Juristen diese Strafrechtsänderung offenbar abgelehnt hat, wie man hier nachlesen kann: https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/sexueller-missbrauch-kinder-sexualisierte-gewalt-kinderpornografie-schutzbefohlene-strafrahmen-verbrechen/


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