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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 11:07
Zitat von pr_little_liarpr_little_liar schrieb:Ein Berichterstattung wie über CM, hat es meiner Meinung nach vorher nicht gegeben.
Weißt du zufällig, ob man den Namen des TV-Tierarztes veröffentlich hat? Ich meine den, der unter Verdacht festgenommen wurde, seine Schwiegermutter umgebracht zu haben.
Das war ja erst diese Woche. Da könnte man ja sehen wie sie das sonst händeln.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 11:18
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Weißt du zufällig, ob man den Namen des TV-Tierarztes veröffentlich hat?
Amtstierarzt Dr. Ralf L. bekannt aus der Vox Sendung hundkatzemaus. Also genauso leicht herauszufinden. Und auf wen wäre man gekommen, wenn es Nationalfußballer Christoph M. geheißen hätte?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 11:31
Wenn CM die kinderpornografischen Bilder nicht selbst versendet haben sollte, muss es jemand gewesen sein der CM maximal schaden wollte.

Hat sich hier jemand schon mal Gedanken darüber gemacht, wer CM so hassen könnte, dass er sich eine solche Intrige ausgedacht hätte?


P.S. Es geht mir jetzt natürlich nicht, darum dass konkrete Namen genannt werden


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 11:40
Zitat von InterestedInterested schrieb:Amtstierarzt Dr. Ralf L. bekannt aus der Vox Sendung hundkatzemaus. Also genauso leicht herauszufinden.
Na ja, schon etwas aufwendiger. Warum schreibt man hier denn nicht den Nachnamen aus und bringt Fotos von der Festnahme? Ist scheinbar doch von der Person abhängig. Tatverdächtiger in einem Tötungsdelikt ist ja noch ein anderes Kaliber, finde ich. Da gehts ja vllt. sogar um Beobachtungen, die jemand gemacht haben könnte.
Der Tierarzt fuhr ja noch durch halb Deutschland, es gab noch einen Unfall, nach dem Unfall war die Frau auch noch tot. Da könnte sich doch vllt. jemand an was erinnern, wenn er ein Bild von dem Mann vor den Augen hat?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 11:51
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:aus und bringt Fotos von der Festnahme?
Man zeigt Fotos vom Haus der Getöteten und man verweist auf die Vox Sendung. Und hier:
"Der Illusionist Jan Rouven wurde am Mittwoch in Las Vegas festgenommen. Der Grund: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, wie „Las Vegas Review-Journal“ berichtet. Richterin Peggy Leen bestätigte gegenüber dem Medium, dass im Haus des 38-Jährigen kinderpornografisches Material, zum Teil von sehr kleinen Kindern, sichergestellt worden sei.
Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere (Beitrag von Spukulatius)

Auch hier volle Namensnennung und da hast Du auch ne ganz konkrete Meinung zu den Vorfällen geäußert. Auch, was man mit seinem Reichtum machen solle. Ich verstehe es wirklich nicht, warum es bei CM so sehr anders betrachtet wird und hier eine Metadiskussion nach der anderen eröffnet wird.

Ich hoffe, der Fall wird lückenlos aufgeklärt.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 11:58
Zitat von InterestedInterested schrieb:Man zeigt Fotos vom Haus der Getöteten und man verweist auf die Vox Sendung. Und hier:
Verstehst du es nicht? :) Hier KÖNNTE ein Foto sogar einen Sinn ergeben, wenn evtl. Zeugen an einer Autobahnraststätte, oder sonstwo etwas beobachtet hätten.

Und Jan Rouven? Der heisst ja gar nicht so :) Irgendwie war man da nicht schon weiter in den Ermittlungen? Gab es da auch Fotos von der Festnahme? ich wiß es nicht mehr.

Was hat das jetzt mit meiner Meinung zu den genannten Fällen zu tun? Ich denke doch jetzt nicht anders. Wenn er schuldig ist, dann soll er ebenso bestraft werden. Hab ich aber auch hier schon geschrieben.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 12:06
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Hier KÖNNTE ein Foto sogar einen Sinn ergeben, wenn evtl. Zeugen an einer Autobahnraststätte, oder sonstwo etwas beobachtet hätten.
Nein! Er war schon längst zur Fahndung ausgeschrieben. Es war schon klar, dass es konkrete Spuren gibt, die auf ihn hindeuten. Man suchte keine Zeugen - man wusste, wen man warum sucht. Das Haus wird samt Adresse genannt. Und noch ist der Tierarzt nicht in derselben Prominenzliga wie ein Nationalspieler. Auch Ronaldo und Co. wurden komplett namentlich genannt, bei all den Vergewaltigungsvorwürfen. Also bitte!
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was hat das jetzt mit meiner Meinung zu den genannten Fällen zu tun?
Weil Du hier den "reichen Sack" ins Spiel bringst und Rouven seine gesamten Reichtümer nehmen wolltest, um sie den geschändeten Kindern zu geben und hier der Staat, also die Allgemeinheit für ihn aufkommen müsste, wenn er abgeschoben wird. Mich wunderte nur die Beurteilung des Geldes, welches dem gelangweilten Bürger unterstellt wurde. Und das sind für mich völlig unnötige Metadiskussionen, die eigentlich nur die eine Seite hier aufbringt und andere dann darauf Bezug nehmen. Diese Forderungen wurden bisher nicht von usern angesprochen, die aufgrund des Tatvorwurfes auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass an den Anschuldigungen auch etwas dran sein könnte - aber nunmal alle die Ermittlungsergebnisse abwarten müssen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 12:10
Zitat von InterestedInterested schrieb:Weil Du hier den "reichen Sack" ins Spiel bringst
Einen " reichen Sack" als Beispiel im Gegensatz zum "armen" Otto von nebenan. Was war denn da falsch zu verstehen?
Zitat von InterestedInterested schrieb:Und das sind für mich völlig unnötige Metadiskussionen,
Dann beenden wir die doch einfach :) Ich komme nicht Tage später mit Vorhaltungen, wenn ich was nicht verstanden habe.

Ich werde auch nicht mehr antworten.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 14:17
Gestern hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung „Bild“ untersagt, „über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten“.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ermittlungen-bild-darf-metzelders-namen-nicht-nennen-16404200.html

Danach müsste sich eigentlich auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg als rechtswidrig erweisen. In ihre wurde - ein Novum - der volle Namen des Beschuldigten genannt. Sie legitimierte somit als privilegierte Quelle die Berichterstattung der Medien.

Zum Fall auch ein Interview eines Strafverteidigers in der NJW, der sowohl die Ermittlungsarbeit des LKA42 wie auch die Pressemitteilung der StA ziemlich kritisch sieht.

https://www.strafakte.de/download/NJW_2019_Interview_Mirko_Laudon.pdf


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 14:49
Sorry! Das ist einfach nur creepy!

Nicht zu dem Vorstoß, was man verhindern und verbieten will - so schreibt die faz im selben Artikel:
„Bild“ darf Metzelders Namen nicht nennen
- jede andere Zeitung scheinbar schon. ;)
Das Landgericht Köln verbietet der „Bild“-Zeitung, über den früheren Nationalspieler Christoph Metzelder im Zusammenhang mit dem Verdacht der Verbreitung von Kinderpornographie „identifizierend“ zu berichten. Der Springer-Verlag will dagegen juristisch vorgehen.
und schreiben genau das, was die Bild nicht mehr schreiben darf. Wo bitte ist die Logik darin?
as Landgericht Köln hat, wie die „Bild“ in eigener Sache berichtet, der Zeitung untersagt, identifizierend über die Ermittlungen gegen den früheren Nationalspieler Christoph Metzelder wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu berichten. Es wurde der Zeitung per einstweiliger Verfügung verboten, über Metzelder in diesem Zusammenhang „in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten“, zitiert „Bild“ aus der Verfügung. Bei Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ermittlungen-bild-darf-metzelders-namen-nicht-nennen-16404200.html
:ask: Und der Artikel beginnt mit dem Konterfei von Metzelder!

Das entbehrt jeder Logik.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 15:28
Zitat von InterestedInterested schrieb:und schreiben genau das, was die Bild nicht mehr schreiben darf. Wo bitte ist die Logik darin?
Das ist absolut absurd - es läuft auf die Aussage hinaus "ab sofort darf nicht mehr darüber berichtet werden, dass gegen Metzelder wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird" - klingt wie ein Schildbürgerstreich.

Was auch immer die Bildzeitung sich hier zuschulden kommen hat lassen: Es lässt sich nicht mehr rückgängig machen - man kann Informationen nicht mehr zurückholen, die einmal in der Öffentlichkeit verbreitet wurden. Man darf gespannt sein, wie die juristische Aufarbeitung der Berichterstattung ausgehen wird. Meine Vermutung ist, dass die Sache nicht ganz so klar liegt, wie einige hier denken.

Metzelder wird einer Tat beschuldigt, die in krassem Widerspruch steht zu seinem persönlichen und beruflichem Engagement. Und da er als Promi eine viel größere Reichweite hat als andere Menschen, könnte es durchaus einen berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit geben, bereits über entsprechende Ermittlungen zu erfahren. Die Medien vertreten dabei den Anspruch der Öffentlichkeit, und zwar egal ob es sich um die Bild oder andere Zeitungen handelt.

Der dauernde Vergleich mit Kachelmann hinkt übrigens auch insofern, als Kachelmann sich niemals im Rahmen von Stiftungen gegen Polygamie, Promiskuität oder den Missbrauch von Frauen engagiert hat. Die ihm damals vorgeworfene Tat fällt daher deutlich stärker in den privaten Bereich, als das was Metzelder jetzt vorgeworfen wird.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 15:43
Zitat von InterestedInterested schrieb:und schreiben genau das, was die Bild nicht mehr schreiben darf. Wo bitte ist die Logik darin?
Urteile gelten nur "inter partes", also für Kläger und Beklagten. Die Logik ist, dass über ein gerichtliches Verbot berichtet werden kann - aber in diesem Kontext eben nur berichtet werden kann, dass die ursprüngliche Verdachtsberichterstattung nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig war.

Damit wird die persönlichkeitsrechtsverletzende Ausgangsberichterstattung von "Bild" erheblich relativiert. Zwar wird der Antragsteller mit Namen genannt und mit Bild gezeigt. Aber eben nicht als mutmaßlicher Verbreiter kinderpornographischer Medien, sondern als eine zu Unrecht einer Tat bezichtigte Person. Das nutzt dem Antragsteller

Gleiches gilt für Gegendarstellungen oder Richtigstellungen, z.B.: "Es wurde behauptet, XY ist ein Bankräuber. Ich erkläre, ich bin kein Bankräuber. XY. - XY hat recht. Die Redaktion." Nur auf den ersten Blick scheinbar sinnlos, weil der Vorwurf wiederholt wird. Er wird aber im Folgenden erheblich abgemildert.

Zurückholen kann man freilich ein Gerücht nicht mehr, das weiß auch jeder Medienanwalt. Deshalb sind Namensnennungen usw. bei Verdachtssachverhalten sehr problematisch.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 15:46
Zitat von monstramonstra schrieb:Zurückholen kann man freilich ein Gerücht nicht mehr, das weiß auch jeder Medienanwalt. Deshalb sind Namensnennungen usw. bei Verdachtssachverhalten sehr problematisch.
Es ging aber hier auch nicht um ein Gerücht, sondern um eine Tatsache. So fair sollte man dann schon sein, auch wenn die Bild nicht mag.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 15:48
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Es geht aber hier auch nicht um ein Gerücht, sondern um eine Tatsache. So fair sollte man dann schon sein, auch wenn die Bild nicht mag.
Welche Tatsache? Bisher ist nichts bewiesen. Es geht um einen maximal hinreichenden Tatverdacht. Wie schon erwähnt, kann jeder verdächtigt werden. Zu Recht oder zu Unrecht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 15:53
Zitat von monstramonstra schrieb:Welche Tatsache? Bisher ist nichts bewiesen.
Dass gegen Metzelder wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird ist eine Tatsache. Und über nichts anderes wurde berichtet. Demnach wurde über eine Tatsache berichtet und es wurden keine Gerüchte verbreitet.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 16:08
Zitat von monstramonstra schrieb:Es geht um einen maximal hinreichenden Tatverdacht.
Tatsächlich bedarf es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens lediglich eines Anfangsverdachts. Die StPO nennt zwar nicht den Begriff "Anfangsverdacht", aber in § 152 Abs. 2 StPO schreibt sie von "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten". Dann ist die StA verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.

Ein "hinreichender Tatverdacht" muss bei Anklageerhebung vorliegen, was so viel heißt, dass nach Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch.


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26.09.2019 um 17:13
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ein "hinreichender Tatverdacht" muss bei Anklageerhebung vorliegen, was so viel heißt, dass nach Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch.
Das ist richtig.

Für Ermittlungsmaßnahmen (auch Beschlagnahme und Durchsuchung) ist ein Anfangsverdacht ausreichend. Das ist ein recht geringer Verdachtsgrad. Da ich nicht weiß, in welchem Stadium der Ermittlungen sich die StA befindet, sprach ich deshalb von "maximal" hinreichendem Tatverdacht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 17:15
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Demnach wurde über eine Tatsache berichtet und es wurden keine Gerüchte verbreitet.
Die Ermittlungen sind eine Tatsache. Dennoch gelten die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Und danach darf nicht einfach über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet werden:
Die bloße Tatsache, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, reicht für sich genommen jedenfalls nicht aus, da dies bereits bei einem sehr niederschwelligen Verdachtsgrad geschieht. (...) Selbst bei Vorliegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, die den Beschuldigten namentlich nennt, müssen die Medien noch eigenständig prüfen, ob sie über das laufende Ermittlungsverfahren unter Namensnennung berichten dürfen.
Selbstverständlich gilt:
Keinesfalls darf sie den Eindruck erwecken, die Tat sei bereits erwiesen. Darüber sind für die Zulässigkeit der Berichterstattung die Bekanntheit des (möglichen) Delinquenten, die Schwere der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und deren etwaiger Bezug zu seinem öffentlichen Wirken von Bedeutung.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-vizr36715-verdachtsberichterstattung-amtliche-mitteilung-vertrauen-behoerden/

Es würde mich nicht wundern, wenn das LG Köln hat die Maßstäbe des BGH zur Verdachtsberichterstattung im Falle der "Bild" angewandt und vermutlich auch den Umstand berücksichtigt hat, dass das Medium selbst ursächliche für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens war.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

26.09.2019 um 17:22
Das LG Köln war der Auffassung, die Berichterstattung der "BILD" sei vorverurteilend gewesen:
In ihrem Beschluss hebt die Kammer maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung ab. Für eine derartige Verdachtsberichterstattung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten, so das LG.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-28o344-19-bericht-bild-metzelder-vorverurteilung-einstweilige-verfuegung/

Anderen Medien bleibt es demnach unbenommen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sachlich über den Fall, die Berichterstattung in anderen Medien oder gerichtliche Entscheidungen zu berichten.


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26.09.2019 um 17:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Da ich nicht weiß, in welchem Stadium der Ermittlungen sich die StA befindet,
Die Frage ist einfach zu beantworten: Die StA befindet sich im Stadium der Ermittlungen.

Falls(!) Anklage erhoben wird, dürften bis dahin Monate vergehen.

Oder das Verfahren wird mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Dass gegen Metzelder wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird ist eine Tatsache. Und über nichts anderes wurde berichtet. Demnach wurde über eine Tatsache berichtet und es wurden keine Gerüchte verbreitet.
Das mag richtig sein. Hinsichtlich der Berichterstattung der BILD in Bezug auf einen Bericht ist das nach Auffassung (nach der summarischen Prüfung) des Landgerichts nicht der Fall gewesen.


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