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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 22:47
Zitat von monstramonstra schrieb:Kreuzbergerin schrieb:
Ich finde es befremdlich, dass Posing Bilder hier mMn verharmlost werden.
Und ich finde es befremdlich, wenn diejenigen, die darauf hinweisen, dass es keine Informationen über den Inhalt der Bilder gibt und Kinderpornografie aber nicht immer brutalste Vergewaltigungen und Folter enthält, als Verharmloser diffamiert werden. Das ist weder zutreffend noch fair.
@monstra
Du hast mich missverstanden.
Meine Äußerung über die Verharmlosung von Posing Bildern, bezog sich auf Beiträge bei denen ich den Eindruck hatte, dass Posing Bilder gar nicht als Kinderpornographie gewertet wurden.

Selbstverständlich muß bei der Bewertung von Kinderpornographie eine Differenzierung vorgenommen werden.
Dazu gibt es beispielsweise die COPINE Skala:
Die COPINE-Skala
1 Indiziert Nichtsexualisierte Bilder aus der Werbung oder aus Familienalben, die Kinder in Unterwäsche, Badeanzügen/Badehosen zeigen, bzw. Kinder, die zwar bei gewöhnlichen Handlungen oder in gewöhnlichen Situationen abgebildet sind, wobei aber die Anordnung der Bilder ungewöhnlich oder unangemessen ist.
2 Nacktheit Bilder von nackten oder teilweise nackten Kindern, wobei die Nacktheit gewöhnlich ist (z. B. im Schwimmbad, am Strand o. ä.)
3 „Erotika“ Offensichtlich heimlich oder verdeckt angefertigte Aufnahmen von Kindern, an geschützten Orten wie Spielplätzen oder Wohnbereichen o. ä., in denen die Kinder nur teilweise bekleidet (Unterwäsche) sind.
4 Posieren Bilder von bekleideten, teilweise oder nicht bekleideten Kindern, die sich bewusst einer Pose hingeben
5 Erotisches Posieren Sexualbezogene oder aufreizende Bilder von bekleideten, teilweise oder nicht bekleideten Kindern, die sich bewusst einer Pose hingeben
6 Detailliertes erotisches Posieren Sexualbezogene oder aufreizende Bilder von bekleideten, teilweise oder nicht bekleideten Kindern, die sich bewusst einer Pose hingeben, wobei die Bilder den Genitalbereich fokussieren
7 Sexuelle Handlungen eines Kindes Bilder, die sexuelle Handlungen eines Kindes oder mehrerer Kinder ohne Beteiligung eines Erwachsenen zeigen
8 Übergriff Bilder, die sexuelle Handlungen eines Kindes oder mehrerer Kinder mit einem oder mehreren Erwachsenen (ggf. auch nur Berührungen) zeigen
9 Schwerer Übergriff Bilder, die einen schwerwiegenden Übergriff eines Erwachsenen oder mehrerer Erwachsener auf ein Kind oder mehrere Kinder zeigen, insbesondere Oral-, Vaginal- oder Analverkehr
10 Sadistische oder zoophile Handlungen a) Bilder, die Gewalthandlungen (insbesondere mit Gegenständen, wie Fesselungen, Stock- oder Peitschenhiebe) gegen ein Kind zeigen
b) Bilder, die sexuelle Handlungen eines oder mehrerer Kinder mit Tieren zeigen
Quelle:

Copine Skala

Die ersten drei Kategorien sind strafrechtlich nicht relevant. Die Kategorien 4-6 werden als „Posing" klassifiziert und die Kategorien 7-10 als „echte" Kinderpornographie bewertet.
Alle kinderpornografischen Abbildungen wurden anhand der sogenannten Copine-Skala (Combating Paedophile Information Networks in Europe) zunächst kategorisiert, um einen Überblick der Schwere des Missbrauchs zu erhalten (Stufe 1-3: strafrechtlich nicht relevant, Stufe 4-6 „Posing Material“, Stufe 7-10 „echte“ Kinderpornografie)
Quelle: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 22:47
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber ich sehe ein, dass es schwierig ist, dieses Thema sachlich und differenziert zu diskutieren, wenn ein ehemaliger Nationalspieler zum Amtsgericht (Geldstrafe bis maximal 2 Jahre Straferwartung) angeklagt wird. Da ist die Versuchung des (insoweit) rechtstreuen Bürger, das eigene Selbst moralisch in ungeahnte Höhen zu hiefen, einfach zu groß.
maximal 4 Jahre, § 24 GVG


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 23:00
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Du hast mich missverstanden. (...)

Selbstverständlich muß bei der Bewertung von Kinderpornographie eine Differenzierung vorgenommen werden.
Dazu gibt es beispielsweise die COPINE Skala:
Dann ist ja gut. :-)

Kinder "posen" zu lassen ist auch Missbrauch. Deshalb sind entsprechende Darstellungen strafbar.

Vielen Dank für die Skala. Der beste Beitrag zur Differenzierung! Denn die Einordnung bestimmt ganz wesentlich das Strafmaß mit. Edathys Material zwar zwischen 3 und 4. Wie schon dargestellt gab es eine ganze Reihe von Staatsanwaltschaften, die die Azov-Filme als 3 eingestuft hatte. Andere als 4. Je nach Bundesland. So ist das mit dem Föderalismus.
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:maximal 4 Jahre, § 24 GVG
Dann aber als Schöffengericht. Nicht als Strafrichter. Ich gehe davon aus, dass man hier unter 2 Jahre Straferwartung hat.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 23:25
Der Spiegel hat das mit den drei Frauen und den Fotos noch präzisiert. Interessant auch die Unterscheidung zwischen Fotos und Bildern. Gut möglich, dass zwei der Frauen sich kannten.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christoph-metzelder-ermittlungen-wegen-kinderpornografie-offenbar-297-strafbare-dateien-auf-seinem-handy-a-98809c81-a44c-46e9-b492-a5ceb35ca119
Die Ermittler werfen ihm demnach nicht nur den Besitz von Kinderpornografie vor, sondern auch, dass er Dritten den Besitz verschafft hat. Laut Amtsgericht soll er drei Frauen zwischen Juli und September vergangenen Jahres 29 entsprechende Bild- und Videodateien über WhatsApp geschickt haben.

Eine Frau erhielt demnach 10 Fotos, eine zweite 16 Bilder sowie zwei Videodateien; der dritten Frau soll er ein Bild geschickt haben. Metzelder soll zum Stand September 2019 fast 300 solcher Aufnahmen auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben.



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05.09.2020 um 23:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Dann aber als Schöffengericht. Nicht als Strafrichter. Ich gehe davon aus, dass man hier unter 2 Jahre Straferwartung hat.
Auch der Einzelrichter kann bis zu vier Jahre verhängen.

Auch wenn du hier davon ausgehst, dass die Straferwartung der Staatsanwaltschaft unter 2 Jahren liegt, ändert dass nichts daran, dass die Aussage:
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber ich sehe ein, dass es schwierig ist, dieses Thema sachlich und differenziert zu diskutieren, wenn ein ehemaliger Nationalspieler zum Amtsgericht (Geldstrafe bis maximal 2 Jahre Straferwartung) angeklagt wird.
so nicht zutreffend ist.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 03:07
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Auch der Einzelrichter kann bis zu vier Jahre verhängen.

Auch wenn du hier davon ausgehst, dass die Straferwartung der Staatsanwaltschaft unter 2 Jahren liegt, ändert dass nichts daran, dass die Aussage:
monstra schrieb:
Aber ich sehe ein, dass es schwierig ist, dieses Thema sachlich und differenziert zu diskutieren, wenn ein ehemaliger Nationalspieler zum Amtsgericht (Geldstrafe bis maximal 2 Jahre Straferwartung) angeklagt wird.
so nicht zutreffend ist.
Seufz. Nein. Wenn Du mir schon das GVG unter die Nase hältst, dann solltest Du weiter lesen als § 24 GVG:

Der Strafrichter entscheidet nur bis zu 2 Jahren. Darüber hinaus ist das Schöffengericht zuständig. Das ergibt sich aus § 25 Nr. 2 GVG i.V.m. § 28 GVG.

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 07:08
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Auch der Einzelrichter kann bis zu vier Jahre verhängen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Seufz. Nein. Wenn Du mir schon das GVG unter die Nase hältst, dann solltest Du weiter lesen als § 24 GVG:
Kein Grund zum Seufzen. Ihr habt beide recht. Es ist zu unterscheiden zwischen Straferwartung und dem "Verhängendürfen". Der Einzelrichter darf trotz geringerer Straferwartung eine höhere Strafe verhängen (bis max. vier Jahre).
Ein Einzelrichter am Amtsgericht (im GVG Strafrichter genannt) ist zuständig, bei einer Straferwartung von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe (§ 25 GVG); die verhängte Strafe darf nicht über 4 Jahre hinausgehen. Nach herrschender Meinung muss ein Strafrichter Fälle, bei denen er mehr als zwei (aber weniger als vier) Jahre verhängen möchte, nicht an ein Schöffengericht abgeben.[1]
Quelle:
Wikipedia: Strafgewalt


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 08:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Ihr habt beide recht.
:-) Vielen Dank! Dann ist es ja gut.


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06.09.2020 um 08:40
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber ich sehe ein, dass es schwierig ist, dieses Thema sachlich und differenziert zu diskutieren, wenn ein ehemaliger Nationalspieler zum Amtsgericht (Geldstrafe bis maximal 2 Jahre Straferwartung) angeklagt wird. Da ist die Versuchung des (insoweit) rechtstreuen Bürger, das eigene Selbst moralisch in ungeahnte Höhen zu hiefen, einfach zu groß.
@monstra
Man sieht daran, dass der Sport echte Helden produziert. Mir fallen Größen anderer Sportarten ein, die auch unter "Schutz" stehen würden.
Allerdings gibt es dann doch eine Sünde, die nicht verziehen wird: massives Doping. Da geht der Daumen nach unten.
Im Augenblick ist ja noch nicht klar, worum es geht, was Metzelnder vorgeworfen wird. Wenn Metzelnder verurteilt werden sollte - nicht nur zu einer Geldstrafe - wird die Öffentlichkeit eine neue Beurteilung vornehmen. Und die wird vermutlich anders ausfallen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 08:51
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Man sieht daran, dass der Sport echte Helden produziert.
Was wiederrum Grund dafür sein kann, dass jemand mit diesem Status mutig wird und sich über Grenzen hinweg setzt.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 09:15
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Im Augenblick ist ja noch nicht klar, worum es geht, was Metzelnder vorgeworfen wird.
Es ist doch ganz eindeutig klar was CM vorgeworfen wird. Das steht doch in der Pressemitteilung des AG Düsseldorf.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 09:43
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:und die Kategorien 7-10 als „echte" Kinderpornographie bewertet.
Dass sich der Fall offenbar in diesen Kategorien bewegt ist doch ersichtlich. Deswegen ist eine Diskussion über Posing zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

So schreibt der Focus z. B.
Insgesamt sollen die Ermittler zahlreiche Dateien auf dem Handy des Angeklagten gefunden haben, die den Missbrauch kleiner Mädchen zeigen sollen.
https://www.focus.de/panorama/welt/staatsanwaltschaft-bestaetigt-anklage-das-ganze-ausmass-des-falls-metzelder_id_12392001.html

Ob solche auch verbreitet worden sind, ist nicht bekannt.

In der Pressemittteilung vom Amtsgericht Düsseldorf ist vom Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schrifen die Rede. Wobei die Verbreitung ausdrücklich nur auf kinderpornographische Inhalte (Kinder U14) abstellt (s.u.). Ich persönlich nehme an, dass wir es hier durchweg mit "echter" Pornographie zu tun haben, ansonsten hätte man sich evtl. bemüht, das in der Mitteilung herauszustellen.
In dem Zeitraum vom 09.07.2019 bis zum 01.09.2019 soll der Angeschuldigte über die Kommunikationsplattform WhatsApp einer Zeugin zehn Bildaufnahmen mit kinderpornographischem Inhalt, einer weiteren Zeugin 16 Bild- und zwei Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt sowie einer dritten Zeugin eine Bilddatei mit kinderpornographischem Inhalt übersandt haben.
http://docs.dpaq.de/16777-pressemitteilung_-_anklageerhebung_gegen_herrn_christoph_metzelder.pdf


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 10:13
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Es ist doch ganz eindeutig klar was CM vorgeworfen wird. Das steht doch in der Pressemitteilung des AG Düsseldorf.
Aber er hat das Recht sich zu verteidigen, ein Urteil ist noch nicht gesprochen.
Wenn er schuldig gesprochen wird, die Strafe hart ausfällt, die Urteilsbegründung veröffentlicht wird, wird sich der Wind drehen.
Dann heisst es plötzlich: Hab ihn noch nie gut gefunden....
Hab ihn eigentlich nicht gekannt.


Dann wird jemand, der vorher beliebt und geachtet war, zur heissen Kartoffel, die keiner mehr anfassen will.
Wenn es so kommen sollte, wird man dieses Phänomen auch hier im Forum beobachten können.
Aber so weit ist es noch nicht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 10:19
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Dann wird jemand, der vorher beliebt und geachtet war, zur heissen Kartoffel, die keiner mehr anfassen will.
Was wäre in deinen Augen eine andere, bessere Reaktion? Oder war das nicht wertend gemeint?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 10:21
Zitat von capslockcapslock schrieb:Was wiederrum Grund dafür sein kann, dass jemand mit diesem Status mutig wird und sich über Grenzen hinweg setzt.
Der Meinung bin ich auch, mir kann eh keiner etwas, bin ja prominent, irgendwann wird man dann unvorsichtig...
Wenn die "Bild" nicht über den Fall Metzelder berichtet hätte, hätte die Staatsanwaltschaft unter größter Geheimhaltung ermittelt, lt. Behördensprecherin Oechtering...
Warum hat die Staatsanwaltschaft den schweren Vorwurf gegen Metzelder öffentlich gemacht?
So ein Vorgehen ist tatsächlich unüblich. Ursprünglich sei das auch nicht der Plan gewesen, sagte Behördensprecherin Oechtering am Donnerstag zu FOCUS Online. "Die Staatsanwaltschaft hat sich bemüht, unter größter Geheimhaltung zu ermitteln."
Dann jedoch habe die "Bild" groß über den Fall berichtet, mitsamt Video von der Durchsuchung in Metzelders Haus. Das Medieninteresse habe daraufhin "ein großes Übergewicht genommen", erklärt Oechterding. "Der Name war schon überall in den Medien, und er ist eine Person der Zeitgeschichte." Erst dann habe sich die Staatsanwaltschaft entschlossen, den schweren Vorwurf gegen Metzelder namentlich öffentlich zu machen.
Quelle: https://web.archive.org/web/20190906112719/https://www.focus.de/sport/fussball/fragen-und-antworten-kinderporno-verdacht-wie-es-mit-metzelder-jetzt-weitergeht-welche-strafe-droht_id_11110072.html


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06.09.2020 um 10:23
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber er hat das Recht sich zu verteidigen, ein Urteil ist noch nicht gesprochen.
@frauZimt
Du hast aber doch davon gesprochen, dass nicht bekannt sei, was ihm vorgeworfen wird. Das stimmt nicht.
Wie kommst du jetzt auf das Urteil? Irgendwie verstehe ich deinen Gedankengang nicht. Vom Urteil war weder in meinem noch in deinem Post vorher die Rede.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Im Augenblick ist ja noch nicht klar, worum es geht, was Metzelnder vorgeworfen wird.
Auf diese Aussage habe ich mich bezogen.

Btw.: der Ex-Fussballer heißt Metzelder.


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06.09.2020 um 10:52
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Dass sich der Fall offenbar in diesen Kategorien bewegt ist doch ersichtlich. Deswegen ist eine Diskussion über Posing zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

So schreibt der Focus z. B.
Insgesamt sollen die Ermittler zahlreiche Dateien auf dem Handy des Angeklagten gefunden haben, die den Missbrauch kleiner Mädchen zeigen sollen.
Bei dem Begriff „Posing" gibt es hier offenbar noch bei einigen Unkenntnis. Auch „Posing“ ist Missbrauch.
Die Formulierung im Focus sagt also zunächst nichts über die Schwere der Missbrauchsdarstellung aus.
Mutmaßungen darüber kann natürlich jeder anstellen, ob der Focus die Formulierung umgangssprachlich oder im juristischen Sinne gebraucht hat.
Es bleiben aber Mutmaßungen und insofern kann hier niemand die diesbezüglichen Überlegungen anderer als zielführend oder nicht zielführend bezeichnen.
Kinderpornografie ist nach § 184b StGB die Darstellung von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen unter 14 Jahren. Um zu verdeutlichen, dass es keine erlaubten sexualisierten Darstellungen von Kindern geben kann, ist es geboten, Begriffe wie „Missbrauchsabbildungen“ oder „Missbrauchsfilme“ statt Kinderpornografie zu verwenden.

Die verbotenen Darstellungen umfassen Aufnahmen sexueller Handlungen aller Art, die vor oder an Kindern oder die von Kindern durchgeführt werden.
Seit der Gesetzesänderung vom Januar 2015 ist nun auch im Gesetz klargestellt, dass Aufnahmen eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes unter 14 Jahren in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung verboten sind. Auch sexuell aufreizende Abbildungen des Genitals oder des unbekleideten Pos eines Kindes sind danach nun ausdrücklich in die Strafbarkeit aufgenommen.
Link (Archiv-Version vom 12.09.2020)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 17:36
Zitat von monstramonstra schrieb:Seufz. Nein. Wenn Du mir schon das GVG unter die Nase hältst, dann solltest Du weiter lesen als § 24 GVG:
edit: lohnt sich nicht


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 20:00
ich bin da bei @capslock und @MissWexford

habe ich schon bei der "me too" Debatte gedacht...da sind Männer!, reich, mächtig, mit einem Heldenstatus oder ähnlichem, und plötzlich denken sie, sie können sich alles erlauben, sind jenseits aller Regeln, Ihnen kann keiner was....


Gott sei Dank stellt sich das immer öfter als Irrtum heraus und auch diese "Kandidaten" werden für ihr tun zur Rechenschaft gezogen und müssen die Verantwortung annehmen bzw. so mancher entzieht sich dieser durch Suizid. das sind die besonders feigen Exemplare...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

06.09.2020 um 20:16
Zitat von capslockcapslock schrieb:frauzimt schrieb:
Dann wird jemand, der vorher beliebt und geachtet war, zur heissen Kartoffel, die keiner mehr anfassen will.
Was wäre in deinen Augen eine andere, bessere Reaktion? Oder war das nicht wertend gemeint?
@capslock

Das sind Erfahrungswerte.
Da kann die Welt immer digitaler und moderner werden, bestimmte Verhaltensweisen ändern sich niemals.


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