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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 16:40
Ich habe einmal versucht, die Zeugenlage am Tatmorgen in Gross Döhren aufzudröseln. Wer hat wo und wann irgendetwas gehört oder gesehen?

Ich muss gestehen: Es ist mir -trotz „Nachhilfe“- nicht vollkommen gelungen. Das liegt auch maßgeblich an der heillos verworrenen Berichterstattung.

Schon bei der Frage, wieviele und welche Personen denn den Fiat 500 (und an welcher Stelle) gesehen haben, wird es schwierig.

Offenbar waren es mindestens drei, vielleicht aber auch vier Frauen, die den Wagen mit Braunschweiger Kennzeichen in Tatortnähe gesichtet haben.

Zeugin 1 ist eine 60-jährige Nachbarin, die beobachtet haben will, dass ein Fiat mit Braunschweiger Kennzeichen zu nachtschlafender Zeit hinter dem Wagen ihrer Tochter vor ihrem Wonhaus parkte. Später habe sich dort ein Caddy kurzzeitig hinzugesellt, der Kennzeichen-Fragmenten zufolge das Fahrzeug des Vermissten KM gewesen sein dürfte.

Zeugin 2 ist eine 52-Jährige aus der laut Regionalheute „unmittelbaren Nachbarschaft“ der Familie des Vermissten. Sie beobachtete diesem Medium zufolge den Fiat und den Caddy; um 5.30 Uhr habe ein Mann zwischen diesen Autos gestanden; um 5.40 Uhr sei der Caddy weggefahren und der Fiat stehengeblieben. Als sie um 13 Uhr wieder nach Hause kam, sei auch der Fiat mit Braunschweiger Kennzeichen weg gewesen, schilderte die 52-Jährige.

Zeugin 3 ist die Tochter der 52-Jährigen.
„Ihre Tochter und eine Nachbarin hätten den Wagen ebenfalls gesehen.Aus ihren Schilderungen wisse sie auch, dass es sich um die 500er Baureihe handelte“, zitiert Regionalheute die 52-Jährige.

Zeugin 4 bleibt hingegen unklar. Ob es sich um eine Nachbarin (womöglich sogar die 60-Jährige?) handelt oder um eine andere Person, lässt der Bericht offen.

Denn Regionalheute verweist auf Nachfragen des Richters zum Kennzeichen und die Aussage der 52-Jährigen, „auch ihre Schwägerin habe ein Q im Nummernschild erkannt“. Und etwas weiter heißt es: „Zur Erhellung der Kennzeichenfrage sollen nun noch einmal die Tochter und die Schwägerin der Zeugin befragt werden“.

Doch wie auch immer, ob nun Nachbarin oder Schwägerin: Für das Gericht wird vermutlich am Ende entscheidend sein, ob der vom Tatverdächtigen angemietete Fiat am Tatmorgen in unmittelbarer Tatortnähe war - egal, ob nun am Fortunaweg, an der Brinkstrasse oder Am Hellebach. Und das scheinen immerhin drei Zeuginnen (mindestens) bestätigen zu können. Ein womöglich wichtiges Puzzleteil für die Urteilsfindung.

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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 19:24
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 08.04.2022:Auf der Website des Landgerichts findet sich nun folgende Information.
Verfahren wegen Mordes u.a. – 9 Ks 121 Js 23707/21 (15/21): weitere Fortsetzungstermine
Betreffend das Verfahren 9 Ks 121 Js 23707/21 (15/21), welches am 24.11.2021 begonnen hat, sind weitere Termine angesetzt worden.

Fortsetzungstermine:


Freitag, 22. April 2022, 09:00 Uhr

Freitag, 29. April 2022, 09:00 Uhr

Montag, 16. Mai 2022, 09:00 Uhr

Dienstag, 17. Mai 2022, 09:00 Uhr
Das sieht für mich so aus, als würden am 22. und 29. April die letzten Zeugen oder vielleicht noch irgendein Sachverständiger angehört werden. Dann sind über zwei Wochen Pause. In der Zeit werden vermutlich die Plädoyers vorbereitet, aber auch schon das Urteil. Am 16. Mai werden die Plädoyers gehalten und dann am 17. Mai morgens vermutlich das Urteil verkündet.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 19:36
Vielen Dank @Misetra!

Was ist denn mit dem Termin am 19.4.? Fällt der aus oder findet der statt?

In der Mitteilung ist ja nur die Rede von „weiteren Terminen“. Ursprünglich war aber noch der 19.4. vorgesehen...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 19:38
Der 19. findet statt. Der war aber schon angesetzt und gilt daher in obiger Publikation nicht als neuer Termin.


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13.04.2022 um 19:40
Danke @Papaya64!


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 21:59
Ich habe überhaupt nicht darauf geachtet, was heute für ein Datum ist.

Es ist der 13. April; genau vor einem Jahr ist Karsten Manczak überfallen und vermutlich getötet worden.

Es ist traurig, dass sein Schicksal noch immer nicht geklärt und bislang kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen werden konnte.

Möge sich dies bald ändern!


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 22:15
Ich hatte unabhängig von Tiergarten gerade den gleichen Gedanken.

Bei regionalheute gibt es aus diesem Anlass eine Chronologie, die für informierte Beobachter jedoch keine Überraschung bietet.

https://regionalheute.de/was-geschah-mit-karsten-m-chronologie-eines-mysterioesen-vermisstenfalls-braunschweig-gifhorn-goslar-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1621412854/


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

13.04.2022 um 23:53
Eine Sache ist aus meiner Sicht doch interessant :
Aktualisiert, 30. September 2021
Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage mitteilte, soll im November der Mordprozess beginnen. Angeklagt ist ein Bundespolizist. Er soll Karsten Manczak mit einer Armbrust getötet haben.

Aktualisiert, 1. November 2021
Am 10. November beginnt der Prozess gegen den Verdächtigen. Das Landgericht berichtet, dass Karsten Manczak mit einer Schlag- oder Stichwaffe tödlich verletzt wurde.
Quelle: https://regionalheute.de/was-geschah-mit-karsten-m-chronologie-eines-mysterioesen-vermisstenfalls-braunschweig-gifhorn-goslar-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1621412854/

Und tatsächlich schrieb man schon im November
In den frühen Morgenstunden des 13. April soll sich der Angeklagte zur Wohnanschrift eines Freundes begeben und diesen nach draußen gelockt haben. Im Garten- beziehungsweise Terrassenbereich des Opfers, das vermutlich keinen Angriff durch den engsten Freund erwartet hatte, habe er dieses dann mit einer Schlag- oder Stichwaffe verletzt, um es zu töten. Noch im September hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon gesprochen, Manczak sei möglicherweise mit einer Armbrust erschossen worden (regionalHeute.de berichtet).
Quelle: https://regionalheute.de/braunschweig/der-fall-manczak-mordprozess-beginnt-am-10-november-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1635770856/

Das erweckt jetzt bei mir den bislang noch nicht so empfundenen Eindruck, die Armbrust sei eigentlich längst vom Tisch. Oder sehe ich das falsch?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

14.04.2022 um 08:18
Stimmt, man kann tatsächlich den Eindruck gewinnen, als ob die Armbrust inzwischen keine Rolle mehr spielt.

Fragt sich nur, ob das auch die Einschätzung des Gerichts und der Ermittlungsbehörden ist oder nur die einsame Wahrnehmung von Regionalheute.

Von qualifizierter Berichterstattung hätte ich in diesem Fall erwartet, klar zu erläutern, ob und warum die These vom Gebrauch einer Armbrust korrigiert worden ist.

Oder ordnet man eine Armbrust am Ende gar als Schlag- oder Stichwaffe ein?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

14.04.2022 um 11:21
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Fragt sich nur, ob das auch die Einschätzung des Gerichts und der Ermittlungsbehörden ist oder nur die einsame Wahrnehmung von Regionalheute.
Das ist mir leider auch nicht bekannt.

Aber eigentlich ist ja gar nicht bekannt was für eine Waffe es war. Es sind alles nur Vermutungen.
Und ohne Leiche bzw. Geständnis wird das wohl leider auch so bleiben.

Es könnte auch eine Kombination aus mehreren gewesen sein.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

14.04.2022 um 13:03
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Es könnte auch eine Kombination aus mehreren gewesen sein.
Wie wahr...
Ich persönlich vermute, dass der TV nur Ende März im Garten von Ms mit der Armbrust hantiert hat. Danach wird er sie evtl nicht weiter benutzt haben. Und deswegen wird "geliefert wie bestellt" auch gar keine Rolle mehr in weiteren Planungen gespielt haben.

Andernfalls, so vermute ich, hätte der TV schon vor dem 13.04. diese Abbuchung für eine "nie bestellte/nie entgegengenommene" Armbrust reklamiert!
(Hätte der Missbrauch seiner Personalien incl. Lieferadresse (inclusive "Einbruch" auf sein Grundstück bis zur Kellertreppe) incl. Bankverbindung wirklich so stattgefunden, wäre es für ihn auch ein Leichtes gewesen, die Angelegenheit auf dem kleinen Dienstweg zur Anzeige zu bringen!)

Nein, ich vermute - wie schon mehrfach beschrieben - dass erst die Übergabe des Bienenstockpfeils (durch den Sohn, an die Polizei, in Anwesenheit des TV am ersten Abend!) den TV auf die Idee brachte, auch einen Pfeil im Caddy abzulegen
und den Vermutungen der Familie, die Bienenstockrandalierer seinen evtl wiedergekommen und hätten KM mit einem Armbrustpfeil verletzt, neue Nahrung zu geben
bzw auch die Ermittlungen der Polizei vom Tatort weg auf mobile, nicht einheimische "Einbrecher" zu legen.


Ja ich weiss, die Theorie hinkt etwas, weil uns nur umgeworfene Gartenmöbel und zerstörte? Bienenstöcke bekannt sind. Blosse Randalierer kämen wahrscheinlich aus der näheren Umgebung oder wären wg eines anderen Ereignisses im Dorf (Kirmes, Fussballspiel). Dazu fehlen uns einfach die Hintergrundinfos.
Ausserdem fiel den jungen Leuten auf, dass sich G anfangs gar nicht engagierte oder hilfreich die Suche nach KM unterstützte. Das heisst aber nicht, dass Frau M ihn nicht schon um Rat gefragt hatte und eigene Theorien unterbreitete, die G entsprechend "steuern" konnte.

Eigentlich könnten nur die Söhne + Freundinnen (die dürften das beste Gespür für Stimmungswechsel gehabt haben!) und Frau M beschreiben, wann und wodurch sich
das nachmittägliche "wie weggelaufen / schusselig / vergessen heimzukommen"
in eine andere Denkrichtung gedreht hat.
Ich wette, dass die gefundenen Blutspuren und die daraufhin gerufene Polizei den TV etwas in Unbehagen versetzt haben und er ja auch vor Eintreffen der Polizei gehen wollte.
Die Übergabe des Pfeil wird den TV aber sprachlos gemacht haben - weil er nachdenken musste, wie er diese Information "verarbeitet".
mMn


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

14.04.2022 um 21:20
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Andernfalls, so vermute ich, hätte der TV schon vor dem 13.04. diese Abbuchung für eine "nie bestellte/nie entgegengenommene" Armbrust reklamiert!
Sehr guter Gedankengang. Das würde in dem Kontext auf jeden Fall mehr Sinn ergeben, als eine nachträgliche Reklamation.
Die wirkt für ihn jetzt natürlich extrem belastend, was ihm eigentlich schon vorab bewusst gewesen sein müsste.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Eigentlich könnten nur die Söhne + Freundinnen (die dürften das beste Gespür für Stimmungswechsel gehabt haben!) und Frau M beschreiben, wann und wodurch sich
das nachmittägliche "wie weggelaufen / schusselig / vergessen heimzukommen"
in eine andere Denkrichtung gedreht hat.
Überliefert ist, das älterer Sohn und Frau von der Festnahme des Beschuldigten überrascht wurden.
Die Nachricht von seiner Verhaftung habe ihn sehr getroffen.
Quelle: https://regionalheute.de/sohn-im-manczak-prozess-ich-habe-keine-hoffnung-mehr-dass-mein-vater-noch-lebt-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1642179138/
Es wäre nicht vorstellbar gewesen, das gerade er etwas mit dem Verschwinden von KM zu tun haben könnte.

Lediglich die Freundin des jüngeren Sohns sagte vor Gericht, das sie nach einer Weile das Gefühl gehabt habe, das der TV etwas damit zu tun haben könnte.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Die Übergabe des Pfeil wird den TV aber sprachlos gemacht haben - weil er nachdenken musste, wie er diese Information "verarbeitet"
Die Übergabe des Pfeils fand wohl recht zeitnah nach dem Verschwinden von KM statt.
Es gibt Berichte darüber, das sich G. keineswegs weniger bei der Familie sehen ließ.
Erst in den weiteren Tagen und Wochen habe sich das Verhalten von G. "normalisiert". Er sei sehr häufig bei der Familie gewesen - vielleicht sogar häufiger, als das früher der Fall war, gibt er an.
Quelle: https://regionalheute.de/sohn-im-manczak-prozess-ich-habe-keine-hoffnung-mehr-dass-mein-vater-noch-lebt-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1642179138/
Also lange war G. demnach nicht "sprachlos".


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

14.04.2022 um 22:58
Ich meinte, ob von der Familie vllt im Nachhinein bemerkt worden ist,
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:wann und wodurch sich
das nachmittägliche "wie weggelaufen / schusselig / vergessen heimzukommen"
in eine andere Denkrichtung gedreht hat.
Nämlich, ob/dass G vlt der Vorfall mit den Bienenkörben besonders zu interessieren schien oder er seine Vermutungen ggü der Familie mehrfach äusserte, dass es für ihn vorstellbar wäre, dass diese Einbrecher mit dem jetzigen Verschwinden zu tun haben könnten. So in der Richtung. Und erst, als der Pfeil auf dem Tisch lag.

Weil, normalerweise hätte G ja immer noch sagen können "Ach, glaub ich nicht, dass das Eine mit dem Anderen zu tun hat. Karsten wird nur vergessen haben, heimzukommen."

(Ich bin mir sicher gelesen zu haben, dass die Übergabe des Pfeils an dem ersten Abend stattfand, als die Ermittler und G bei Ms sassen. Habe hier aber ständig Netzausfall, sodass es unmöglich ist, die Quelle zu finden. Nach Ostern wirds besser ;-) Eins noch...
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:"sprachlos"
Nur für den Moment, als der Sohn den Pfeil vorlegte: Mist, Pfeil gefunden. Hoffentlich erzählt der Paketbote nicht, dass er mir Mitte März ein Armbrustpaket auf die Kellertreppe gelegt hat... Aber Moment mal, die Familie und die Ermittler entwickeln gerade eine Theorie, dass fremde Randalierer fürs jetzige Verschwinden verantwortlich sein könnten? Diese Gedanken muss ich untermauern...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

15.04.2022 um 11:25
Worauf beruht die Einschätzung, dass die Armbrust als Tatwaffe vom Tisch ist?

Hat es im Verlauf des Prozesses irgendwelche Erkenntnisse gegeben, die ein solches Gerät als Mordinstrument ausschließen?

Hat die Staatsanwaltschaft erklärt, eine Armbrust komme nicht mehr in Betracht? Hat der Angeklagte zugegeben, eine andere Waffe (zum Beispiel ein Messer) eingesetzt zu haben?

Nein! Die Vermutung, die Pistolenarmbrust sei außen vor, stützt sich allein auf die unpräzise Berichterstattung von Regionalheute. @Papaya64 hat ja aus dem Artikel zum Jahrestag des Verschwindens von KM zitiert, wo es in der Aktualisierung zum Stichtag 1. November heißt: „ Das Landgericht berichtet, dass Karsten Manczak mit einer Schlag- oder Stichwaffe tödlich verletzt wurde“.

Das war zum Auftakt des Prozesses. Nie und nimmer würde ein Gericht zu einem solchen Zeitpunkt apodiktisch erklären, dass jemand mit einer Waffe X oder Y getötet w u r d e - immer würde es in einer Verlautbarung zum Prozessauftakt heißen, dass jemand mit einer bestimmten Waffe ums Leben gebracht worden sein s o l l. Man würde ja auch nicht seitens des Gerichts vorab behaupten, dass der Angeklagte der Mörder i s t, sondern, dass er laut Anklage der Mörder sein s o l l.

Möglicherweise rührt alles daher, dass das Landgericht eine missverständliche und auch in diesem Forum zu Recht aufgespiesste Formulierung der Staatsanwaltschaft eventuell verkürzt wiedergegeben hat.


So hatte die Staatsanwaltschaft bei der Präsentation der Anklage laut „Salzgitter-Zeitung“ erklärt, KM sei durch eine „Schlag- oder Stichwaffe, möglicherweise eine sogenannte Pistolenarmbrust“, tödlich verletzt worden.

Eine Pistolenarmbrust ist aber nun mal schwerlich als Schlag- oder Stichwaffe einzustufen - und von daher könnte das Landgericht schlichtweg auf den Einschub „möglicherweise eine sogenannte Pistolenarmbrust“ verzichtet haben. Aus eigener Kenntnis hätte das Gericht jedenfalls zu diesem Zeitpunkt den Einsatz einer Armbrust keineswegs ausschließen können.

Dass seitens des Gerichts womöglich nicht ausdrücklich die Pistolenarmbrust in der Erklärung zum Auftakt des Prozesses erwähnt wurde, scheint nun wiederum Regionalheute dazu bewogen zu haben, einen angeblichen Dissens zu beschwören und zu erklären, es sei nur mehr von einer Schlag- oder Stichwaffe die Rede, nachdem die Staatsanwaltschaft zuvor noch von einer Pistolenarmbrust als möglicher Tatwaffe gesprochen habe.

Zu denken geben sollte auch, dass Regionalheute die Erkenntnis exklusiv für sich hat, wonach die Armbrust mittlerweile vom Tisch ist. Kein anderes Medium hat meines Wissens entsprechend berichtet.

Fazit: Es mag ja sein, dass KM tatsächlich nicht mit einer Armbrust getötet wurde. Aber es kann keine Rede davon sein, dass eine solche Waffe definitiv auszuschließen ist und die Ermittlungsbehörden diesbezüglich einen förmlichen Rückzieher gemacht hätten.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

15.04.2022 um 13:20
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Fazit: Es mag ja sein, dass KM tatsächlich nicht mit einer Armbrust getötet wurde. Aber es kann keine Rede davon sein, dass eine solche Waffe definitiv auszuschließen ist und die Ermittlungsbehörden diesbezüglich einen förmlichen Rückzieher gemacht hätten.
Natürlich wird die Anklage die Armbrust nicht offiziell ausschließen. Auf dieser These beruht bekanntlich im wesentlichen die Anklageschrift.
Oder mit anderen Worten,- was hätten sie ohne die Armbrustbestellung des TV noch tatsächlich belastendes?
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Nur für den Moment, als der Sohn den Pfeil vorlegte: Mist, Pfeil gefunden. Hoffentlich erzählt der Paketbote nicht, dass er mir Mitte März ein Armbrustpaket auf die Kellertreppe gelegt hat...
Ich kann den Gedanken durchaus nachvollziehen. Aber würde man in dem Fall noch Tage damit warten, die Zustellung des Paketes bzw. die Bestellung der Waffe als solches anzuzweifeln?
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Ich bin mir sicher gelesen zu haben, dass die Übergabe des Pfeils an dem ersten Abend stattfand, als die Ermittler und G bei Ms sassen.
Das habe ich in der Form nicht gelesen, das der Pfeil bereits an dem Abend des 13. den Polizisten übergeben wurde.

Da hätte man doch sofort in Richtung Kapitaldelikt ermittelt und den Garten als Tatort behandelt, die KTU bestellt, den Caddy zur Fahndung ausgeschrieben usw.
Stattdessen ließ man sich bis zum nächsten Tag Zeit, den Garten genauer zu untersuchen. Wie sonst ist es erklärbar, das die Brille von KM erst tags darauf an der Grundstücksgrenze gefunden wurde?

Nein,- ich denke schon, das die Ermittler zu Beginn nicht genau wussten, ob und in welche Richtung ermittelt werden soll.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

15.04.2022 um 13:44
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Aber würde man in dem Fall noch Tage damit warten, die Zustellung des Paketes bzw. die Bestellung der Waffe als solches anzuzweifeln?
Tja, warum hat G überhaupt so lange gewartet und hat nicht sofort nach Abbuchung des Rechnungsbetrages "reklamiert"?
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Das habe ich in der Form nicht gelesen, das der Pfeil bereits an dem Abend des 13. den Polizisten übergeben wurde.
Wie gesagt, ich kann erst nach Ostern richtig nach der Quelle suchen. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass in den Berichten zB von regionalheute etwas geändert worden wäre (wobei die Genauigkeit sowieso zu wünschen lässt.)


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15.04.2022 um 14:09
@MettMax hat Recht mit der Bemerkung, dass die Staatsanwaltschaft die Armbrust nicht ausschließen werde, da auf dieser These im wesentlichen die Anklageschrift beruhe.

Das ist so, wobei man allerdings einen wesentlichen Faktor nicht unterschlagen darf. Es geht dabei um die Recherche von MG im Internet, welche Wirkung ein aus einer Pistolenarmbrust abgefeuerter Pfeil auf einen Menschen hätte.

Es ist also diese Kombination aus dem Bestellen einer Armbrust und dem Erkunden einer potenziellen Eignung als tödliche Waffe, die auf eine Mordabsicht schließen lässt.


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16.04.2022 um 14:42
Ungern möchte ich hier zum Alleinunterhalter werden. Aber vielleicht kann ich die Diskussion beleben mit einem Beitrag, zu dem mich der letzte Post von @MettMax animiert hat.

Und zwar hatte @MettMax dort zu erkennen gegeben, dass die Anklagevertreter wohl nicht viel gegen den Tatverdächtigen MG in der Hand hätten. Wörtlich schrieb er: „Was hätten sie ohne die Armbrust-Bestellung des TV noch tatsächlich Belastendes?“.

Ich finde, eine ganze Menge. Belastend sind aus meiner Sicht zum Beispiel folgende Punkte:

1. Das Motiv. Es kann meiner Meinung nach als bewiesen gelten, das der TV ein Verhältnis mit der Frau seines besten Freundes pflegte und und eine dauerhafte Beziehung mit ihr („Die Liebe meines Lebens“) anstrebte. Alle Versuche, das Ehepaar zur Trennung zu bewegen (u.a.mit Intrigen gegen KM) schlugen jedoch fehl, sodass er offenbar den Ausweg nur in einer gewaltsamen Lösung sah.

2. Dass der TV Mordabsichten hegte, wird auch dadurch genährt, das er sich eine Pistolenarmbrust besorgte und parallel dazu im Internet recherchierte, wie der Einsatz einer solchen Waffe auf einen Menschen wirkt.

3. Der TV war offenkundig zur Tatzeit am Tatort. Er hatte einen schwarzen Fiat 500 gemietet; ein Wagen dieses Typs und mit passenden Kennzeichen-Fragmenten wurde am Morgen des Verbrechens von mindestens drei Zeugen in unmittelbarer Tatortnähe in Gross Döhren gesichtet.

4. Der TV hatte beste Kenntnisse von den Örtlichkeiten und den Gewohnheiten des Opfers. Er ging in dessen Haus ein und aus und machte sich offenbar das extrem frühe Aufstehen von KM ab 4.30 Uhr zunutze, um ungestört seinem Freund aufzulauern und ihn zu attackieren.

5. Der TV hatte an dem Tattag dienstfrei und verfügt augenscheinlich über kein Alibi für die Zeit des Verbrechens. Es wäre jedenfalls extrem unwahrscheinlich, wenn ein Mordverdächtiger, der sich unschuldig fühlt und ein wasserdichtes Alibi besitzt, dieses Alibi verschweigt und so seine eigene Entlastung torpediert.

6. Das Nachtatverhalten. Der TV reagierte nach Angaben der Opferfamilie völlig emotionslos auf das Verschwinden seines besten Freundes und verhöhnte diesen sogar („Hat vielleicht vergessen, nach Hause zu kommen“).
Zugleich bemühte er sich um Vertuschung und Beseitigung von Spuren. So reklamierte er Wochen später plötzlich die Bestellung der Armbrust und gab an, ein unbekannter Fremder habe unter Nutzung seiner Daten die Waffe geordert. Offenkundig entsorgte der TV auch das Zweithandy, das er rechtswidrig mit dem verlorenen Ausweis eines Fluggastes angemeldet hatte, und das offensichtlich zu Telefonaten nach dem Abstellen des Caddys von KM am Expogelände in Hannover genutzt wurde.

Das sind für mich eindeutig belastende Faktoren. Ob sie vom Gericht auch tatsächlich als Beweise eingestuft werden, bleibt abzuwarten.

Meine Liste erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit - und vielleicht stößt sie ja bei dem einen oder anderen auf Widerspruch. Aber es hatte mich einfach gereizt, auf den entsprechenden Einwurf mal Belastendes aufzuzählen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

16.04.2022 um 17:37
@Tiergarten
Dann wollen wir mal...
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:1. Das Motiv. Es kann meiner Meinung nach als bewiesen gelten, das der TV ein Verhältnis mit der Frau seines besten Freundes pflegte und und eine dauerhafte Beziehung mit ihr („Die Liebe meines Lebens“) anstrebte. Alle Versuche, das Ehepaar zur Trennung zu bewegen (u.a.mit Intrigen gegen KM) schlugen jedoch fehl, sodass er offenbar den Ausweg nur in einer gewaltsamen Lösung sah.
Kann man so sehen.
Möglicherweise "hatte er jedoch KM bald soweit", das er sich von ihr trennt. Seine Frau gab zwar zu Protokoll, das sie sich nicht von ihrem Mann trennen würde. Galt das aber auch umgekehrt?
Sagte nicht KM zu seinem ehemaligen Arbeitskollegen Anfang letzten Jahres, das er der Ehe noch eine Chance geben wolle?
Und wer sagt, das sie überhaupt an einer offiziellen Beziehung mit G. interessiert war?
Warum wollte sie ihren Mann wohl nicht verlassen? War G. nur der Mann für ein paar nette Stunden?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:2. Dass der TV Mordabsichten hegte, wird auch dadurch genährt, das er sich eine Pistolenarmbrust besorgte und parallel dazu im Internet recherchierte, wie der Einsatz einer solchen Waffe auf einen Menschen wirkt.
Ja, das wird so dargestellt. Können wir jedoch sichergehen, das nur er Zugang/Zugriff zu dem Laptop hatte?
Ich erinnere nur an seine mittlerweile Ex-Frau, die kompromittierende Fotos auf dem Laptop von G. fand. G. hat da sicherlich nicht nebenan gesessen. ;)
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:3. Der TV war offenkundig zur Tatzeit am Tatort. Er hatte einen schwarzen Fiat 500 gemietet; ein Wagen dieses Typs und mit passenden Kennzeichen-Fragmenten wurde am Morgen des Verbrechens von mindestens drei Zeugen in unmittelbarer Tatortnähe in Gross Döhren gesichtet.
Die Angaben dazu sind bekanntlich sehr widersprüchlich. Fakt ist jedoch, das G. weder erkannt, noch gehört wurde. Der Nachbar erkannte nur die Stimme des später verschollenen KM.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:5. Der TV hatte an dem Tattag dienstfrei und verfügt augenscheinlich über kein Alibi für die Zeit des Verbrechens. Es wäre jedenfalls extrem unwahrscheinlich, wenn ein Mordverdächtiger, der sich unschuldig fühlt und ein wasserdichtes Alibi besitzt, dieses Alibi verschweigt und so seine eigene Entlastung torpediert.
Nachdem man den TV bereits über seine "Beschuldigtenstatus" nicht in Kenntnis setzte, würde auch ich nach so einer Täuschung meinen Mund halten.
Das "fehlende" Alibi wird rechtlich wie folgt bewertet.
BGH 2 StR 137/95 - Urteil vom 5. Juli 1995 (LG Köln)
BGHSt 41, 153; Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises (Lüge des Unschuldigen; in dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz).

Für die Beurteilung von Fällen, in denen der Angeklagte - anders als hier - eine Alibibehauptung vorgebracht hatte, gilt der Grundsatz, daß ein Scheitern des Alibibeweises für sich allein noch kein Beweisindiz für seine Täterschaft liefert. Der Angeklagte ist nicht gehalten, sein Alibi zu beweisen; er hat aber das Recht, einen Alibibeweis anzutreten. Mißlingt dieser Beweis, so fällt damit eine ihm zustehende Verteidigungsmöglichkeit weg. Dies bedeutet, daß gegebenenfalls eine schon anderweit gewonnene Überzeugung des Tatrichters nicht erschüttert wird. Der Fehlschlag kann jedoch für sich allein, das heißt ohne Rücksicht auf seine Gründe und Begleitumstände, noch kein Beweisanzeichen dafür sein, daß der Angeklagte der Täter ist (BGH StV 1982, 158; 1982, 158 f mit Anm. Strate, st. Rspr., vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH StV 1983, 267; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94). Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3). Dieser Grundsatz beruht letztlich darauf, daß eine Strafrechtsordnung, die für jede Verurteilung den vollen Beweis der Tat fordert und Zweifel daran stets zugunsten des Angeklagten ausschlagen läßt, es nicht hinnehmen kann, wenn schon das bloße Fehlen entlastender Umstände als Belastungsindiz gewertet wird.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/95/2-137-95.php
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Der TV reagierte nach Angaben der Opferfamilie völlig emotionslos auf das Verschwinden seines besten Freundes und verhöhnte diesen sogar („Hat vielleicht vergessen, nach Hause zu kommen“).
Sehen wir so.
Hat sich jemand der Angehörigen an irgendeiner Stelle darüber echauffiert, das G. diese (für uns absurde) Bemerkung fallen gelassen hat? Ist mir nicht bekannt.
Ganz so abwegig war das scheinbar also nicht...
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Offenkundig entsorgte der TV auch das Zweithandy, das er rechtswidrig mit dem verlorenen Ausweis eines Fluggastes angemeldet hatte, und das offensichtlich zu Telefonaten nach dem Abstellen des Caddys von KM am Expogelände in Hannover genutzt wurde.
Stimmt teilweise. Allein das Unterschlagen des Ausweises hätte ihn seine Beamtenlaufbahn und die Pension gekostet. Von der illegalen Nutzung dessen ganz zu schweigen.
Er hatte also allen Grund, schon deshalb Spuren zu verwischen.

Das der Caddy von G. am 13. in Hannover abgestellt wurde, ist nicht im geringsten bewiesen. Auch das Handy war an dem Tag nicht in der Funkzelle eingebucht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

16.04.2022 um 18:40
Kann die Ausführungen von MettMax nur unterschreiben.

Und für wie wahrscheinlich ich es halte, dass ein 50jähriger nach gescheiterter Ehe einen Mord begeht, um in eine Patchworkfamilie einzuheiraten, habe ich ja schon gesagt. Die SMS als Beweis dafür heranzuziehen halte ich auch für wenig belastbar.

Dazu noch der stundenlang geparkte Mietwagen, die Tatsache dass eine Handvoll Zeugen ihn gesehen, aber nicht erkannt haben, obwohl er persönlich bekannt gewesen sein muss, und schließlich die irre Fahrt mit Blut und Leiche nach Hannover im Berufsverkehr (sagt jedenfalls die StA).

Und das soll eine plausible Indizienkette sein??


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