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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.07.2022 um 17:38
@ExilHarzer
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Bitte lies Dich vernüftig in das Thema ein, dann findest Du die Antwort.
Okay, mache ich. Ich lese noch einmal den ganzen Thread, um zu erfahren, warum das Urteil gegen MG eine „Katastrophe“ ist, er aber dennoch „verdient einsitzt“ :)

Nur eines würde ich gern noch wissen: Was passiert, wenn der Bundesgerichtshof jene Entscheidung des Landgerichts Braunschweig bestätigt, die laut @ExilHarzer ein „Bananenurteil“ und eine „Katastrophe“ darstellt?

Respektiert man dann einen solchen Beschluss der höchsten richterlichen Instanz? Oder ist auch das dann „Banane“, was ja wohl soviel heißen soll wie voll daneben, unqualifiziert, ungerecht und an den Haaren herbeigezogen? Also kurzum: Rechtsbeugung?

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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.07.2022 um 18:58
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Entweder sitzt MG zu Recht im Knast, weil er der Mörder ist und das Gericht ein konsequentes, gerechtes Urteil gefällt hat - oder es handelt sich um ein Fehlurteil und MG befindet sich unschuldig in Haft.
Ich sehe das nicht so, und ich bin glaube auch nicht der einzige. Ich sehe es folgendermaßen und habe schon öfter versucht, es zu erklären.

So gut wie sicher ist MG diverser Straftaten im Zusammenhang mit dem unterschlagenen Ausweis schuldig, die allein eine Haft begründen.
Aller Wahrscheinlichkeit nach ist MG auch der Mörder oder zumindest schuldhaft am Tod von KM sowie dessen Verbringung an einen unbekannten Ort beteiligt. Die Indizien dafür haben wir rauf und runter diskutiert und keine überzeugende entlastende Variante konstruieren können. Insofern denke ich, MG ist moralisch völlig zu Recht inhaftiert.

Eine ganz andere Sache ist es, ob wir das Gefühl haben, in der Berichterstattung über dieses Verfahren unsere Vorstellungen von einem rechtsstaatlichen Vorgehen wiederzufinden. Dieses Gefühl habe ich nicht, und auch das haben wir rauf und runter diskutiert. Ich sehe da zahllose fragwürdige Dinge, die ja auch die Verteidigung angemahnt hat, und am Ende gibt selbst das Gericht zu, viele Fragen seien offengeblieben und versteigt sich zu Sprüchen wie "er musste weg". Es gibt keine Leiche und nicht den geringsten Beweis für die in der Anklageschrift behauptete Todesart. Ich will das nicht wiederholen, diese Unzulänglichkeiten wurden hier seitenlang ausgebreitet. In Summe reicht das in meinen Augen auf gar keinen Fall für das Strafmaß "Lebenslänglich".

Wenn das Prinzip weiterhin gelten soll "lieber ein Mörder in Freiheit als ein Unschuldiger in Haft", dann hätte man hier so nicht entscheiden dürfen. Umso mehr, als die nachweislichen Straftaten für eine empfindliche Haftstrafe und unehrenhafte Entlassung aus dem Dienst gereicht hätten und man obendrein bei Auffinden der Leiche oder anderer Beweise man die Mordanklage wieder hätte aufleben lassen können.

Daher hat ExilHarzer in meinen Augen vollkommen recht. Über das Wording (Müll, Banane) kann man vor mir aus diskutieren, aber das ist nun wahrlich nicht das Entscheidende.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.07.2022 um 21:01
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Insofern denke ich, MG ist moralisch völlig zu Recht inhaftiert.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:In Summe reicht das in meinen Augen auf gar keinen Fall für das Strafmaß "Lebenslänglich".
Richtig. Das erklärt alles, und wurde hier auch ellenlang diskutiert.
Für mich bleibt es daher ein Bananenurteil, egal was andere dazu denken.

Das Thema der Wortwahl wäre offtopic. Von daher lasse ich mich auf solche Diskussionen nicht mehr ein, egal wie gejammert wird.

Letztlich drehen wir uns bei so etwas im Kreis.
Erneuten diskussionswürdigen Input wird es ohnehin erst bei einem Geständnis, dem Auffinden der Leiche oder dem Revisionergebnis geben.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.07.2022 um 22:37
@Papaya64
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Aller Wahrscheinlichkeit nach ist MG auch der Mörder oder zumindest schuldhaft am Tod von KM sowie dessen Verbringung an einen unbekannten Ort beteiligt. Die Indizien dafür haben wir rauf und runter diskutiert und keine überzeugende entlastende Variante konstruieren können. Insofern denke ich, MG ist moralisch völlig zu Recht inhaftiert.

Eine ganz andere Sache ist es, ob wir das Gefühl haben, in der Berichterstattung über dieses Verfahren unsere Vorstellungen von einem rechtsstaatlichen Vorgehen wiederzufinden. Dieses Gefühl habe ich nicht, und auch das haben wir rauf und runter diskutiert.
Eigentlich hat sich @Papaya64 um ein ausgewogenes Statement bemüht. Erfreulich!

Aber mit zwei Einschätzungen komme ich nicht klar. Die erste: MG sei „moralisch völlig zu Recht inhaftiert“.

Wie bitte? Seit wann entscheiden moralische Aspekte über eine Inhaftierung? Das ist doch wohl eine Sache von Geständnissen, Beweisen und überzeugenden Indizien. Oder will man auch Frau M inhaftieren, weil sie sich moralisch schuldig gemacht haben könnte? Überhaupt: Wer entscheidet, was gute oder schlechte Moral ist? Ist das eine juristische Kategorie?

Und das zweite: @Papaya64 kann in der Berichterstattung über dieses Verfahren „unsere Vorstellungen von einem rechtsstaatlichen Vorgehen“ nicht wiederfinden. Was heisst das genau? Geht es um eine unpräzise Berichterstattung - oder ist damit gemeint, dass es in diesem Prozess kein rechtsstaatliches Vorgehen gegeben hat?

Nicht rechtsstaatlich bedeutet in der Konsequenz, dass hier im Sinne eines Unrechtsstaates gehandelt wurde. Ein hanebüchener Vorwurf, nur weil einem ein Gerichtsurteil partout nicht in den Kram passt!


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.07.2022 um 10:05
Letztlich wiederholst Du nur implizit die Vorwürfe gegen ExilHarzer, auf die ich in meinem Post eingegangen bin. Daher kann ich auch nichts Neues dazu sagen.

Wenn Du indirekt behaupten möchtest, dass ein deutsches Gericht ja wohl keine Fehlentscheidungen treffen kann und die Behauptung, genau das sei hier der Fall, nichts als ein hanebüchener Vorwurf sei, dann frage ich mich, wozu es in unserem Rechtssystem überhaupt Berufung und Revision gibt und warum die auch oft genug erfolgreich sind.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 14:12
Ich glaube, dass die meisten Teilnehmer in diesem Forum mit mir darin übereinstimmen, dass Karsten Manczak Unrecht widerfahren ist, tödliches Unrecht.

Wenn mich mein Eindruck nicht täuscht, wird aber nun verbreitet auch die Auffassung vertreten, dass noch jemand anderem Unrecht zuteil geworden ist: dem wegen Mordes verurteilten Bundespolizisten MG.

Begründet wird dies, wenn ich das richtig deute, mit einer angeblich unzureichenden und einseitigen Ermittlungsarbeit der Polizei sowie mit einer vermeintlichen Unfähigkeit des Gerichts, die Beweislage richtig zu würdigen und MG folgerichtig wegen mangelnden Tatverdachts vom Mordvorwurf freizusprechen. Die Rede ist von einer „Katastrophe“ und einem „Bananenurteil“.

Meine Frage: Wenn also Polizei und Justiz MG mit den Ermittlungen und dem Prozess Unrecht getan haben, wie die Kritiker meinen, womit liesse sich dieses vermeintliche Unrecht dann tilgen?

Durch eine Revision? Eine solche Überprüfung eines Schuldspruchs ist in unserem Rechtssystem fest verankert und
wird oft beantragt, auch wenn sie eher selten zum angestrebten Erfolg führt - also Aufhebung des Urteils mit neu anberaumter Hauptverhandlung.

Revision wird ja wohl auch in diesem Fall eingelegt. Wenn sie Erfolg hat, werden die Kritiker frohlocken - zu Recht. Aber was ist, wenn die Revision nicht zugelassen oder das Urteil des Braunschweiger Landgerichts explizit als korrekt und angemessen bestätigt wird?

Findet das dann allgemein Akzeptanz - oder wird auch eine solch höchstrichterliche Entscheidung als „Bananenurteil“ gebrandmarkt, mit dem man MG „ein weiteres Mal Unrecht tut“?

Aus meiner Auffassung mache ich keinen Hehl: Himmelschreiendes Unrecht ist in diesem Fall Karsten Manczak widerfahren - und sonst niemandem!


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 14:37
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Begründet wird dies, wenn ich das richtig deute, mit einer angeblich unzureichenden und einseitigen Ermittlungsarbeit der Polizei sowie mit einer vermeintlichen Unfähigkeit des Gerichts, die Beweislage richtig zu würdigen und MG folgerichtig wegen mangelnden Tatverdachts vom Mordvorwurf freizusprechen. Die Rede ist von einer „Katastrophe“ und einem „Bananenurteil“.
Ich würde die von @Tiergarten zusammengefassten Begründungen auch so zusammentragen und glaube aber der Stein des Anstoßes liegt woanders. Durch den Ausschluß der Öffentlichkeit für weite Teile des Prozesses, sind die oben angegebenen Argumente nicht wirklich greifbar, weil eben ein Teil fehlt.
Ich glaube das stört hier einige Leute sehr stark und sie sehen evtl. ihr persönliches Interesse verletzt. So jedenfalls mein Eindruck.

Man wird den Fall nie zur Gänze nachvollziehen können, weil einige Einzelheiten laut dem Gericht nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Und damit kann man es dann auch mal belassen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 19:28
Zitat von ShotShot schrieb:Ich glaube das stört hier einige Leute sehr stark und sie sehen evtl. ihr persönliches Interesse verletzt. So jedenfalls mein Eindruck.
Bein es geht nicht nur um den Ausschluss, sondern um extreme Ungereimtheiten und fehlende Beweise, sowie nicht ausgewertet Spuren. Alles ergibt kein rundes Bild von einer Tat.

Und gerade bei einem indizienprozess ist es wichtig, das es ein rundes Bild ergibt und keine andere Möglichkeit gesehen wird.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 19:55
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Begründet wird dies, wenn ich das richtig deute, mit einer angeblich unzureichenden und einseitigen Ermittlungsarbeit der Polizei sowie mit einer vermeintlichen Unfähigkeit des Gerichts, die Beweislage richtig zu würdigen und MG folgerichtig wegen mangelnden Tatverdachts vom Mordvorwurf freizusprechen.
An der Stelle möchte ich mal einhaken.

Hauptverantwortlich für die ganzen ungeklärten Fragen dürften in dem Fall sicherlich die Ermittler der Polizei sein.
Der damalige Leiter der Kommission "Fortuna" Lutz Lucht, musste bei seinen Aussagen vor dem Landgericht dazu völlig berechtigt an einigen Stellen einräumen, das bei den Ermittlungen Recherchen unzureichend waren, oder eben gleich ganz unterblieben.
Diese "Unzulänglichkeiten" wurden selbst vom Vorsitzenden Richter in der Urteilsbegründung erwähnt.

Aber in Summe ist es doch so, das Anklage und Verteidigung nur mit den Dingen arbeiten können, die sie von den Polizisten vorgelegt bekommen.
Der "schwarze Peter" liegt hier ganz eindeutig auf seiten der Ermittler.

Das man sich angesichts Aussagen des Vorsitzenden Richters wie: "Man habe sich schnell auf den richtigen bei den Ermittlungen konzentriert" fördern, jedenfalls bei mir, nicht gerade den Glauben an eine ergebnisoffene Arbeit der Behörden, gerade auch angesichts nachgewiesener Mängel bei den Ermittlungen.
Zitat von ShotShot schrieb:Durch den Ausschluß der Öffentlichkeit für weite Teile des Prozesses, sind die oben angegebenen Argumente nicht wirklich greifbar, weil eben ein Teil fehlt.
Auch an dieser Stelle bin ich der Auffassung, das wir nicht soo schlecht Informiert sind, wie einige hier meinen.

Die Familie des Vermissten hatte bis zur Urteilsverkündung selbst erhebliche Zweifel daran, das G. wegen Mordes verurteilt wird. Das wird bei der Aktion mit dem Flyer der Familie deutlich.
Die Angehörigen waren Presseberichten zufolge an jedem Verhandlungstag zugegen, was also als Indiz dafür gelten darf, das nichts wirklich belastendes an uns vorbeigegangen ist.

Die Frage bleibt,- ob das Ermittelte reicht, um jemanden für 15 Jahre wegzusperren.
Kann man sicher ausschließen, das hier mehrere Personen beteiligt waren?
Vielleicht auch nur bei "Nachtathandlungen"?
Eine Körperverletzung mit Todesfolge nach einem Streit lässt sich sicher ausschließen?

Ich für meinen Teil bleibe da weiterhin skeptisch.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 20:53
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Der "schwarze Peter" liegt hier ganz eindeutig auf seiten der Ermittler.
Dazu kommt noch die Strafkammer, welche auf Basis der dürftigen Ermittlungen ein solches Urteil gefällt hat. Gepaart mit polemischen Schlußbemerkungen des vorsitzenden Richters.

Ich bleibe dabei: Mein Bauchgefühl sagt mir das G schuldig ist.
ABER
Juristisch gesehen reichen meiner Meinung nach die Indizien nicht für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

Zu dem Vorgang fällt mir das Zitat eines bekannten Strafverteidigers ein, nachdem er 2 Schwurgerichtskammern dessen Urteile vom BGH kassiert wurden wegen Rechtsbeugung angezeigt hat: "Deutschlands Justiz ist in einem sehr schlechten Zustand"


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 21:08
Auch wenn es an den Ermittlungsarbeiten sicher einiges zu bemängeln gibt, so bin ich überzeugt, dass der Richtige verurteilt wurde. Zudem bin ich überzeugt, dass das Urteil ohne Wenn und Aber beim BGH bestätigt werden wird.

Keiner von uns war durchgängig beim Prozess zugegen, die meisten von uns überhaupt niemals. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung der Gattin, sehr restriktives Zulassen von Medienvertretern sowie die Tatsache dass mittlerweile fast alle Presseartikel hinter einer Paywall sind, so dass letztlich nur Regional Heute als Diskussionsgrundlage hier in diesem Forum zur Verfügung stand, taten ein Übriges.

MG weiß sich zu wehren und hat mit seinem Schweigen das getan, was er für das Sinnvollste in seinem Fall tun konnte. Moralisch hat nicht alleine Schuld gegenüber KM auf sich geladen, aber nur seine Schuld ist momentan justiziabel.

Die "Familie" M. ist keine Einheit. Mein Mitgefühl gilt den Söhnen, sowie auch der Familie des MG. Frau M. hat zunächst versucht, ihr Verhältnis zu MG vor den Ermittlern zu verbergen und hat so den Fortgang der Ermittlungen verlangsamt. Sie wird nicht mehr preisgegeben haben als das, was ohnehin schon bewiesen war. Die Schwester von KM hat den Zeugen "Blauer Klaus" aktiviert, den sie aus dem Internet gefischt hat, und der tendenziell aber MG durch seine Aussage entlastet hat, nur leider untern Strich wohl eher unglaubwürdig war. Eine Aktion, die ich auch nicht verstehe. Irritiert haben mich auch die Hinweise der Familie mit Bienenkorbrandale und Pfeilen. Das fand ich auffällig und hat mich nicht überzeugt, aber letztlich scheinen die Ermittler und das Gericht daran etwas gefunden zu haben.

In den Medien spiegelte sich vor allem die Position des Verteidigers und damit MGs wieder. KM hatte ja nicht wirklich jemanden, der vor Gericht für ihn kämpfte. Das lag in der Natur der Sache, dass die Ehefrau des Geschädigten die Geliebte oder meinetwegen Ex-Geliebte des Angeklagten war. In einem anderen Fall hätte der Verteidiger der Nebenklage noch eine Reihe von Anträgen stellen können, um der Wahrheit näher zu kommen. Die Leiche von KM wird, wenn überhaupt, nur durch Zufall gefunden werden, aber vermutlich wird das nie geschehen. Ihm kann es egal sein, da er wohl tot ist, und Krokodilstränen an seinem Grab mögen ihm erspart bleiben.

Dass einige es hier es so empfinden, dass MG großes Unrecht geschehen ist, irritiert mich allerdings etwas. Vielleicht kennen sie MG persönlich. Wenn ich MG wäre, würde es mich vor allem wurmen, dass Frau M. ihn jetzt fallen ließ, nachdem sie fünf Jahre nicht von ihm lassen konnte und seine Renovierarbeiten sehr willkommen waren. Sicher wird er noch die Gelegenheit haben, sich in der einen oder anderen Form zu rächen.

Ein Gericht kann - egal ob Beweise oder Indizien - sich immer nur ein Bild von dem tatsächlichen Geschehen verschaffen und das tun Gerichte in der Regel nach bestem Wissen und Gewissen. Es gibt Angeklagte und Zeugen, die das Gericht belügen oder versuchen, es zu manipulieren. Letztlich kommt es auch darauf an, wer glaubwürdig ist und wer nicht.

Dass das Dreiecksverhältnis zwischen KM, seiner Ehefrau und dem MG ein gegenseitiges Geben und Nehmen war, habe ich bereits in früheren Posts erwähnt. KM hat hier einerseits nicht durchgegriffen und andererseits auch davon profitiert, dass MG hinter seiner Frau her war. Stichwort: Haus renovieren und Steuererklärung.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 21:16
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Auch wenn es an den Ermittlungsarbeiten sicher einiges zu bemängeln gibt, so bin ich überzeugt, dass der Richtige verurteilt wurde. Zudem bin ich überzeugt, dass das Urteil ohne Wenn und Aber beim BGH bestätigt werden wird.
Ich akzeptiere Deine Meinung durchaus, denke aber für meinen Teil dass, das Urteil kassiert wird.

Wir werden sehen.


Die ganze zwischenmenschliche Geschichte in dem Fall hat schon bizarre Züge. Der gescheiterte Versuch die langjährige Affäre vor den Ermittlern geheimzuhalten gepaart mit Auftreten mit einem Rosenkranz/Kreuz. Verwandte des mutmaßlichen Opfers die fragwürdige Zeugen aktivieren...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 21:27
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Ich akzeptiere Deine Meinung durchaus, denke aber für meinen Teil dass, das Urteil kassiert wird.

Wir werden sehen.
Interessant wäre zu wissen, was aus dem Urteil denn in dem Revisionsantrag angegriffen wurde. Das werden wir aber wohl erst erfahren, wenn es dazu eine Entscheidung vom BGH gibt.


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29.07.2022 um 21:33
Mal eine ganz naive Frage zwischendurch: Liegt inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vor - und hat MG über seine Anwälte tatsächlich bereits Revision beim BGH eingelegt?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

29.07.2022 um 22:01
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mal eine ganz naive Frage zwischendurch: Liegt inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vor - und hat MG über seine Anwälte tatsächlich bereits Revision beim BGH eingelegt?
Der formlose Antrag ist sicherlich eingereicht, das muss binnen einer Woche geschehen. Die ausführliche Begründung des Revisionsantrags folgt dann erst nach der schriftlichen Urteilsbegründung (Zott und Nitschmann rechnen hier schon mit etwa 10 Wochen), dafür haben die Verteidiger wiederum einen Monat Zeit.

Danach befindet der zuständige Senat in Leipzig über die Zulässigkeit der Revision.
Mit Wirkung vom 15. Februar 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs errichtet. Gemeinsam mit dem schon in Leipzig eingerichteten 5. Strafsenat ist der neue Strafsenat in der Villa Sack in der Karl-Heine-Straße 12 in Leipzig untergebracht. Dem 6. Strafsenat sind aufgrund Beschlusses des Präsidiums des Bundesgerichtshofs die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg und Rostock zugewiesen.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020017.html

Endgültige Klarheit könnte es also möglicherweise erst Ende des Jahres oder sogar erst im kommenden Jahr geben.

Die entsprechende Mitteilung dürfte dann hier zu finden sein:
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/pressemitteilungen2022_node.html


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30.07.2022 um 20:59
@Papaya64
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 21.07.2022:Die gesamte Informationslage für die Öffentlichkeit ist äußerst dünn.
@Misetra
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Keiner von uns war durchgängig beim Prozess zugegen, die meisten von uns überhaupt niemals. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung der Gattin, sehr restriktives Zulassen von Medienvertretern sowie die Tatsache dass mittlerweile fast alle Presseartikel hinter einer Paywall sind, so dass letztlich nur Regional Heute als Diskussionsgrundlage hier in diesem Forum zur Verfügung stand, taten ein Übriges.
@Shot
Zitat von ShotShot schrieb:Durch den Ausschluß der Öffentlichkeit für weite Teile des Prozesses, sind die oben angegebenen Argumente nicht wirklich greifbar, weil eben ein Teil fehlt.
Ich glaube das stört hier einige Leute sehr stark und sie sehen evtl. ihr persönliches Interesse verletzt. So jedenfalls mein Eindruck.
Ich finde die Einwände von @Papaya64,
@Misetra und @Shot im Grundsatz berechtigt. Die Informationen in diesem Fall waren so unzureichend, dass es der Öffentlichkeit erschwert wurde, sich ein qualifiziertes Urteil zu bilden.

Das lag an verschiedenen Faktoren. Zum einen wurde der Öffentlichkeit nur äußerst begrenzt Zugang zu den Verhandlungen gewährt; wegen Corona und eines parallel anberaumten Prozesses gab es bisweilen nur insgesamt vier Plätze für interessierte Bürger und Medien - ein Unding!

Kontinuierlich präsent waren in der Regel nur zwei, drei Zeitungen - und die veröffentlichten ihre Artikel zumeist hinter einer Paywall. Zudem wirkte so mancher Bericht konfus und fehlerhaft - nicht eben eine verlässliche Grundlage für ein Diskussionsforum wie diesem.

Dritter Punkt: dass die Vernehmung von Frau M komplett hinter verschlossenen Türen stattfand, mag zwar aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes berechtigt gewesen sein (was ich bezweifle), aber dies führte dazu, dass ein wichtiger Komplex für die breite Öffentlichkeit quasi ausgeklammert wurde. So blieb für Außenstehende eher nebulös, wie es um das verhängnisvolle Beziehungsgeflecht stand und wie sich daraus womöglich Tötungsabsichten entwickeln konnten.

Ein weiteres Problem sehe ich darin, dass die Prozessführung nicht immer stringent wirkte, sondern bisweilen diffus. Zum Beispiel das Hin und Her bei den Fahrzeug-Sichtungen in Gross Döhren und anderswo war für die Öffentlichkeit reichlich verwirrend. Und offenbar überhaupt nicht behandelt wurden Fragen wie die Baumaterialien für eine mögliche Fake-Baustelle, die vorher noch Gegenstand eines Fahndungsaufrufes waren.

Letzter Punkt: Hilfreich -auch für die Öffentlichkeit- wäre es meiner Meinung nach gewesen, wenn man nicht vollends auf Gutachter verzichtet hätte. Ich hätte mir gewünscht, etwa Umfang und Folgen des Blutverlustes von KM durch einen Experten abzuklären. Ähnliches gilt für eine Beurteilung der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten MG.

Vielleicht haben all diese Faktoren dazu beigetragen, dass das in meinen Augen gleichwohl überzeugende und gerechtfertigte Urteil manch einem noch immer Probleme bereitet.

Wer als interessierter Beobachter das Gefühl hat, im Vergleich zum kleinen Kreis der unmittelbar Prozessbeteiligten Wissenslücken aufzuweisen, der sieht sich in seiner Urteilsfähigkeit wohl zu Recht benachteiligt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

31.07.2022 um 19:00
Vielen Dank @Tiergarten für die Ausführungen und den Versuch, die Positionen hier im Forum wieder ein wenig anzunähern.

Wie Du völlig richtig schreibst und auch schon oft gesagt wurde, agieren wir ja hier im Wesentlichen auf einem Abbild der Wirklichkeit durch nicht immer zuverlässige Zusammenfassungen der Presse, die einen Prozesstag auf eine Seite Text zusammendampfen sowie ganz weniger Forenmitglieder, die aufgrund der o. a. fragwürdigen Rahmenbedingungen des Prozesses dann auch nur einen oder wenige Verhandlungstage verfolgen konnten.

Damit ist aber bereits eine der wesentlichen Prozessmaximen in deutschen Gerichtsverfahren verletzt, was allein schon rechtfertigt, die Rechtsstaatlichkeit dieses Strafverfahrens anzuzweifeln.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz (auch: Grundsatz der Öffentlichkeit) ist neben dem Unmittelbarkeitsprinzip und dem Mündlichkeitsprinzip eine der grundlegenden Prozessmaximen in deutschen Gerichtsverfahren. Danach muss eine Gerichtsverhandlung grundsätzlich öffentlich stattfinden, sodass grundsätzlich auch am Verfahren Unbeteiligte der Verhandlung beiwohnen können. Dieses Prinzip gewährleistet insbesondere die Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentlichkeitsgrundsatz

In der Sache ergeben sich weitere Zweifel. Die meisten dieser Zweifel ergeben sich aus der Berichterstattung, es ist jedoch in der Mehrzahl der folgenden Punkte davon auszugehen, dass es sich tatsächlich um Fakten und nicht etwa durch die Medien irrtümlich transportierte Falschaussagen handelt.

Eine Leiche mit Verletzungsbild ist unauffindbar. Daher kann auch eine Tötung durch Schüsse mit einer Armbrust nicht belegt werden.
eine Leiche gibt es bis heute nicht.
Quelle: https://regionalheute.de/was-geschah-mit-karsten-m-chronologie-eines-mysterioesen-vermisstenfalls-braunschweig-gifhorn-goslar-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1621412854/

Die persönliche Zustellung der Armbrust an MG ist nicht belegt. Sie ist verschwunden und der Rechnungsbetrag wurde ihm erstattet.
Ebenfalls wurde herausgefunden, dass der Postbote dieses Paket an die Wohnanschrift von Martin G. zugestellt habe. G. aber hatte einen Tag nach dem Auffinden des Caddys an Paypal gemeldet, dass jemand anderes unter seinem Namen die Waffe gekauft hatte. Der Betrag wurde ihm daraufhin erstattet.
Quelle: https://regionalheute.de/wolfenbuettel/manczak-prozess-hat-ein-zeuge-den-toten-gesehen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1644597435/

Der Tod von KM wird mit großen Blutmengen begründet. Das Versickern von Blut im Erdreich wurde ebenso eingeräumt wie unklare Spuren im Caddy. Wurde dieser gereinigt oder nicht? Welche Menge Blut befindet sich tatsächlich in den Polstern? Ein professionelles Gutachten dazu existiert offenbar nicht. Es ist völlig unklar, ob die aufgefundene Blutmenge wirklich tödlich ist.
So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme.
Quelle: https://regionalheute.de/fall-manczak-das-urteil-ist-gefallen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1654000337/

Der Aufenthalt von MG gegen 9:30 an der Expo ist nicht bewiesen, da die Funkzellenauswertung keinen Treffer liefert. Die Taxifahrt ist nicht belegt, der Taxifahrer unauffindbar.
die Polizei sucht noch immer nach einem Taxifahrer, der am 13. April zwischen 9.30 und 10 Uhr eine männliche Person am Expo-Gelände aufgenommen haben soll.
Quelle: https://www.news38.de/harz/article233043955/Harz-Aktenzeichen-XY-ZDF-Fall-Karsten-M-Liebenburg-Gross-Doehren-Mord-Expo-Plaza.html

Das gleiche gilt für den Anruf in Ringelheim. Der Taxifahrer war nicht in der Lage, KM zu identifizieren.
Richtig beschreiben konnte der Taxifahrer den Mann aber nicht, sagt er. Er könne nur sagen, dass der Mann etwa 1,70 bis 1,75 Meter groß und dunkelhaarig war. Er sei zudem komplett dunkel gekleidet gewesen. Das Gesicht habe er aufgrund der Maske nicht erkennen können. Zum Abgleich wurden dem Taxifahrer von der Polizei Fotos vorgelegt. Bei einem Foto sei er sich zu 30 Prozent sicher, seinen Fahrgast wieder zuerkennen. Das Foto, welches Richter Polomski im Gerichtssaal hochhielt, zeigte jedoch nicht Martin G.
Quelle: https://regionalheute.de/zweiter-prozesstag-im-fall-manczak-welche-rolle-spielt-der-fiat-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1637937074/

Der Mietwagen soll bis 10 Uhr zurück gegeben worden sein. Ein ehemaliges Forenmitglied hat hier zwar behauptet, im Gerichtssaal sei von einer späteren Rückgabe die Rede gewesen, dafür gibt es aber keinen Beleg. MG kann nicht gleichzeitig irgendwo zwischen Hannover und Salzgitter gewesen sein und den Wagen zurück gegeben haben.

Obwohl MG ortsbekannt war und der Mann am Morgen von mehreren Zeugen gesehen wurde, hat niemand MG erkannt, von einer Armbrust ganz zu schweigen. Auch die Stimme wurde nicht erkannt. Die Zeugen waren nicht einmal sicher, ob es mehrere Stimmen und Streit gab, oder ob KM allein schimpfte und lamentierte.

Hingegen werden zahllose Male das in einem Rechtsstaat völlig legitime Schweigen bzw Untätigkeit gegen ihn ausgelegt: er schweigt, er kooperiert nicht mit der Polizei (deren Verhörtechniken vom Verteidiger scharf kritisiert wurden), er hilft nicht bei der Suche etc.
Es sei aber auch das Verhalten nach dem 13. April 2021 gewesen, das den Angeklagten verdächtig erscheinen lasse. Warum wollte er, der selbst Bundespolizist ist, sich dem Kontakt zu den Ermittlern entziehen. Warum half er als gelernter Polizist nach dem Bekanntwerden des Verschwindens nicht bei den Ermittlungen? Warum folgte er nicht der Vorladung zur Zeugenaussage und kam dem erst nach einer Anordnung und einem Polizeieinsatz nach?
Quelle: https://regionalheute.de/fall-manczak-das-urteil-ist-gefallen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1654000337/

Das reine Vorhandensein eines Datenschredders wird ebenfalls gegen ihn als Indiz verwendet, ebenso die Tatsache, dass er bei einem Reset seines Handys KMs Nummer nicht mehr einspeichert. Warum soll man eine Telefonnummer einspeichern, zu der das Handy bekanntermaßen in der Asservatenkammer der Polizei liegt??

Und zu guter Letzt räumt das Gericht selber ein, dass "nicht alles" (faktisch nichts) lückenlos aufgeklärt werden konnte, d.h. der Inhalt der Anklageschrift schlicht nicht bewiesen werden konnte.
Doch wie und womit er ermordet wurde, bleibt unklar und reiht sich in eine Reihe von Fragen ein, auf die auch die Strafkammer keine Antwort hat. Es gibt kein Geständnis des Angeklagten, es gibt keine Augenzeugen, die den Mord gesehen oder tatsächlich gehört haben, es gibt keine DNA, die eindeutig der Tat zuzuordnen ist und am Ende gibt es eben auch keinen Auffindeort, keine Leiche.
Quelle: https://regionalheute.de/fall-manczak-das-urteil-ist-gefallen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1654000337/

Eine vertiefte Analyse zu den angeblich mindestens in Summe überzeugenden Indizien hatte ich ja hier im Forum schon vor einiger Zeit vorgenommen. Wenn ein einziges Glied einer Kette nicht hält, trägt bekanntlich die ganze Kette nicht; hier überzeugt mich sogar kaum ein Indiz:

Beitrag von Papaya64 (Seite 150)

Und dann wundert man sich hier darüber, dass diese Braunschweiger Lokalepisode nicht kritiklos hingenommen wird?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

01.08.2022 um 15:07
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Eine Leiche mit Verletzungsbild ist unauffindbar. Daher kann auch eine Tötung durch Schüsse mit einer Armbrust nicht belegt werden.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Der Aufenthalt von MG gegen 9:30 an der Expo ist nicht bewiesen, da die Funkzellenauswertung keinen Treffer liefert. Die Taxifahrt ist nicht belegt, der Taxifahrer unauffindbar.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Das gleiche gilt für den Anruf in Ringelheim. Der Taxifahrer war nicht in der Lage, KM zu identifizieren.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Eine vertiefte Analyse zu den angeblich mindestens in Summe überzeugenden Indizien hatte ich ja hier im Forum schon vor einiger Zeit vorgenommen. Wenn ein einziges Glied einer Kette nicht hält, trägt bekanntlich die ganze Kette nicht; hier überzeugt mich sogar kaum ein Indiz:
Mit @Papaya64 werde ich wohl nie auf einen Nenner kommen, solange die Diskussionsgrundlage schief ist. Und das ist sie, weil @Papaya64 hartnäckig Indizien mit Beweisen gleichsetzt. Für ihn muss jedes einzelne Indiz für sich genommen Beweischarakter haben, sonst trägt es nicht.

Tatsächlich sind Indizien aber nicht zwingend Belege, sondern Anhaltspunkte, die in der Summe gleichwohl Beweischarakter erlangen und zu einer Verteilung führen können.

Im vorliegenden Fall hat das Gericht eine Kette von rund einem Dutzend Indizien als so überzeugend gewertet, dass MG wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das wurde hier als „Bananenurteil“ verunglimpft, @Papaya64 spricht nun etwas vornehmer von „Braunschweiger Lokalepisode“.

Für mich gibt es in der Tat eine Reihe von Indizien, die unter dem Strich dafür sprechen, dass MG für das (fast) spurlose Verschwinden von KM verantwortlich ist. Ich will hier nicht alles wiederholen, nur einige Beispiele:

- MG hatte ein Motiv, KM aus dem Weg zu räumen (freie Bahn für ein Zusammenleben mit seiner Geliebten Frau M. zu gewinnen). Zuvor waren diverse hinterhältige Manöver gescheitert, das Ehepaar M auseinander zu treiben.

- MG war zur Tatzeit am Tatort. Er hatte sich eigens einen Mietwagen besorgt und parkte diesen frühmorgens bis zum Mittag in unmittelbarer Tatortnähe.

- MG hatte dienstfrei und kein Alibi. Er machte sich den Umstand zunutze, dass er aufgrund jahrelanger Freundschaft den Tatort und die Lebensgewohnheiten von KM ( extrem frühes Aufstehen, alleiniger Aufenthalt im Küchenbereich) wie kein anderer kannte.

- KM legte ein Nachtatverhalten an den Tag, das ihn hochgradig verdächtig machte. Er löschte Daten von PC und Handy, wirkte nicht aktiv an der Suche nach KM mit, verweigerte zunächst Aussagen gegenüber der Polizei, machte mit fadenscheinigster Begründung den Kauf einer Armbrust als möglicher Tatwaffe rückgängig und versuchte in der Familie die Rolle von KM einzunehmen. Dabei verhöhnte er das Opfer auch noch („Hat wohl vergessen, nach Hause zu kommen).

- Indizien sprechen auch dafür, dass sich MG am Tattag des Caddys auf dem Expogelände in Hannover entledigte und von dort mit Zug und Taxen zurück in den Vorharz fuhr. So wurden um 9.33 Uhr bzw. 11.43 Uhr mit einem von MG betriebenen Handy Taxen zum Expogelände bzw. zum Bahnhof Ringelheim beordert.
Weil im ersten Fall der Anruf möglicherweise von einer benachbarten Funkzelle getätigt wurde und sich kein Taxifahrer meldete, der einen Fahrgast an der Expo aufnahm, wertet @Papaya64
dies als mangelnden Beweis, dass MG überhaupt am Expogelände war. Es geht aber nicht um einen Beweis, sondern um Indizien, Anhaltspunkte. Und die gibt es sehr wohl durch die Telefonanrufe, die zugleich exakt in das Handlungsschema eines Täters passen, der nach der Beseitigung der Leiche von KM den Transportwagen an einem möglichst entfernten, unauffälligen Ort entsorgen und dann nach Hause fahren wollte.

Ich weiß, @Papaya64 wird jetzt darauf verweisen, dass er in einer „vertieften Analyse“ schon einmal alle Indizien zerrupft habe. Aber immerhin hat er auch schon mal eine interessante Erkenntnis zum besten gegeben, die sich auf das Parken des Leihwagens zur Tatzeit am Tatort bezieht:

quote=Papaya64 id=32087780]In der Tat ist die Unerklärbarkeit dieses Parkens der Hauptgrund, weshalb ich mangels Alternativen letztendlich doch an Gs Schuld glaube.[/quote]


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

01.08.2022 um 15:18
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 11.06.2022:In der Tat ist die Unerklärbarkeit dieses Parkens der Hauptgrund, weshalb ich mangels Alternativen letztendlich doch an Gs Schuld glaube.
Dieses Zitat von @Papaya64 war in meinem Beitrag technisch nicht korrekt wiedergegeben worden. Sorry! Ich hoffe, jetzt klappt es...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

01.08.2022 um 15:20
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mit @Papaya64 werde ich wohl nie auf einen Nenner kommen, solange die Diskussionsgrundlage schief ist
Das stimmt wohl 😉.

Es ist halt nur so:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Tatsächlich sind Indizien aber nicht zwingend Belege, sondern Anhaltspunkte
Zumindest landläufig und außerhalb Braunschweigs stellt man tatsächlich hohe Ansprüche an Indizien.
Indizien sind mindestens Beweisanzeichen, die auf die Straftat, den Täter, auf einzelne Tathandlungen, das Tatmotiv, das Tatobjekt oder andere beweiserhebliche Sachverhalte hinweisen
Quelle: Wikipedia: Indiz#:~:text=Das Indiz (von%20lateinisch%20indicare,oder%20einen%20Zustand%20schlie%C3%9Fen%20l%C3%A4sst.
Die Beweisführung kann also auch indirekt und somit mittelbar erfolgen, indem andere Tatsachen bewiesen werden, womit Rückschlüsse gebildet werden können. Die Beweisführung muss sich also nicht immer direkt auf den zu beweisenden Umstand beziehen. Zu den indirekten Beweisführungen gehören der Indizienbeweis und der Anscheinsbeweis.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/indizienbeweis

Hier ist das Problem eben, dass auch die Beweisanzeichen und die bewiesenen Tatsachen dürftig sind.

Die ganzen Indizien, die @Tiergarten erneut auflistet, hatte ich ja wie gesagt bereits kommentiert. Beitrag von Papaya64 (Seite 150)
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 11.06.2022:In der Tat ist die Unerklärbarkeit dieses Parkens der Hauptgrund, weshalb ich mangels Alternativen letztendlich doch an Gs Schuld glaube.
Das stimmt auch. Deswegen schrieb ich ja seinerzeit, dass wir letztlich vermutlich alle MG für schuldig halten, wenn nicht des Mordes so doch einer schuldhaften Handlung mit Todesfolge und anschließendem Verstecken des Opfers.

Das ändert aber nichts an der Kritik am Vorgehen der Justiz bei der Urteilsfindung. Wir sind nun wohl alle gespannt auf die Revision.


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