Der juristische Aspekt wurde ja oben von
@Origines sehr gut erklärt. Das "billigende Inkaufnehmen" um ein Ziel zu erreichen, kann man wohl erklären mit "der Täter strebt etwas an, was nicht direkt die Tötung eines Menschen zum Ziel hat, aber wenn es dazu kommt, ist es ihm zur Erreichung seines Zieles auch recht, dann ist es halt so, es ist für ihn auch in Ordnung".
Wenn man die Tathandlung der einzelnen Flasche zugrunde legt, lässt sich natürlich die Annahme begründen, dass der Täter gerade nicht wollte, dass seine Flasche von Sekttrinkern geöffnet und konsumiert würde. Klar, denn dadurch ist es nicht mehr möglich, die Droge mit hohem Gewinn illegal zu verkaufen. Er hätte es, bezogen auf eine einzelne Flasche, aus reinem Gewinninteresse nicht gewollt, dass jemand stirbt.
Bei lebensnaher Betrachtung (die im Strafrecht natürlich bewiesen werden muss) muss man aber davon ausgehen, dass die Flasche im unserem Fall eine unter mehreren war, die, mit Drogen gefüllt, auf die Reise geschickt bzw. in Verkehr gebracht wurde.
Jetzt passt der Dolus Eventualis: Wenn (fiktiv) neun von zehn Flaschen im Drogenhandel verbleiben und "nur" eine Menschen vergiftet und tötet, hat der Teilnehmer an diesem Handel doch sein Ziel erreicht- hoher illegaler Gewinn; dass da irgendwo Leute elend verrecken, oder schlimm an der Gesundheit geschädigt werden - so what. Neun Flaschen von zehn (im fiktiven Beispiel) haben ihren Zweck erreicht.
Dass jemand stirbt, wird achselzuckend zur Kenntnis genommen. Dumm gelaufen.
Und genau das ist in meinen Augen Mord.