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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

730 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bayern, Restaurant, ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.
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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

18.06.2025 um 12:49
Zitat von emzemz schrieb am 17.10.2024:Die Ermittlungen laufen laut Staatsanwaltschaft weitgehend ohne Öffentlichkeit.
Ein 45-jähriger Niederländer wurde festgenommen und nach Deutschland überstellt.
Die Überstellung des Tatverdächtigen erfolgte vor nunmehr einem Jahr, im Juni 2024. Ist er noch in Haft?
Seither gibt es tatsächlich keine Informationen mehr zu diesem Fall.
Auch aus den Niederlanden gibt es keine neueren Informationen.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

04.07.2025 um 20:25
Es wurde nun Anklage gegen den Exporteur, den 45-jährigen Niederländer, erhoben:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ecstasy-im-champagner-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage,Upz4hOx


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

06.07.2025 um 18:30
@anthe
Danke für den Hinweis!

Auch hier wieder mit dabei: Alexander Stevens.
Als Verteidiger des Niederländers hat sich Rechtsanwalt Alexander Stevens angemeldet,
Quelle: https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/toedlicher-champagner-staatsanwalt-erhebt-anklage-gegen-niederlaender-45


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

06.07.2025 um 19:25
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Auch hier wieder mit dabei: Alexander Stevens.
Als Verteidiger des Niederländers hat sich Rechtsanwalt Alexander Stevens angemeldet,
Quelle: https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/toedlicher-champagner-staatsanwalt-erhebt-anklage-gegen-niederlaender-45
Langsam hat man den Eindruck, er versucht sich in jeden einzelnen Fall hier auf Allmy einzumandatieren.
Kann man seine Fälle dann eigentlich noch sinnvoll bearbeiten, wenn man so omnipräsent ist?
Oder machen die KollegInnen in der Kanzlei die tatsächliche juristische Arbeit und er macht die “Medienarbeit”?


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

06.07.2025 um 22:51
Ich frage mich gerade, seit wann melden sich Anwälte eigentlich an? Oder ist das so zu verstehen, dass er sich beim Gericht angemeldet hat, dass er gerne das Mandat als Pflichtverteidiger haben würde?

in dem Artikel kommt er ja gar nicht gut weg und weil's zu schön ist und damit es niemand überliest, zitiere ich es mal:
Verteidiger: True-Crime-Podcaster Alexander Stevens

Als Verteidiger des Niederländers hat sich Rechtsanwalt Alexander Stevens angemeldet, Strafverteidiger aus München. Stevens ist eine durchaus schillernde Figur: Bestseller-Autor, “True Crime”-Podcaster und ehemaliger Schauspieler.

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/toedlicher-champagner-staatsanwalt-erhebt-anklage-gegen-niederlaender-45
Schätze mal, es werden zwei Pflichtverteidiger sein.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

27.11.2025 um 00:15
Prozessbeginn ab 04. Dezember 2025 vor dem Landgericht Weiden. Angesetzt sind 21 Verhandlungstage, geschätzte Dauer des Strafverfahrens bis März 2026.
Quelle:
https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/prozessauftakt-weidener-champagner-fall-ueber-40-zeugen-erwartet-id5239332.html


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

27.11.2025 um 00:34
@anthe Vielen Dank für den Link.

Für den Drogenhandel drohen dem Angeklagten 15 Jahre Freiheitsstrafe, für die fahrlässige Tötung fünf.

Mich wundert nach wie vor, dass nur fahrlässige Tötung angeklagt wird. Ich empfinde die Tat als Mord mit gemeingefährlichen Mitteln, wenn man einen tödlichen Stoff in Lebensmittelgebinden in Umlauf bringt.

Für Mord reicht als Vorsatz ein "für möglich Halten". Ein halbwegs vernunftbegabter Mensch hält es doch für möglich, dass jemand stirbt, wenn er konzentriertes Rauschgift in eine Sektflasche füllt, die zudem als Originalverpackung getarnt ist.

Meine Laienmeinung dazu.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

29.11.2025 um 18:16
Hier ist ein Bericht über eine Überlebende der Vergiftung durch das MDMA, deren Lebensqualität bis heute schwer beeinträchtigt ist:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/weiden-ecstasy-im-champagner-frau-leidet-bis-heute-unter-folgen,V2uTCnz


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

29.11.2025 um 19:12
Vielen Dank für den wissenswerten Artikel über die Spätfolgen, die ein Vergiftungsopfer heute noch erdulden muss.
Es handelte sich aber laut dem Artikel nicht um
Zitat von antheanthe schrieb:MDMA
, eine solche Dosis hätte sicherlich sonst keiner überlebt
In dem Artikel steht am Ende:
In einer früheren Version des Artikels lautete die Überschrift: "Ecstasy im Champagner: Frau leidet bis heute unter den Folgen". Im vorliegenden Fall wurde Liquid Ecstasy (GHB) - auch als K.O. Tropfen bekannt - verabreicht, das sich von der Zusammensetzung her von Ecstasy (MDMA) unterscheidet. Nach Hinweisen aus der Community haben wir, um Verwirrungen vorzubeugen, die Überschrift angepasst.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/weiden-ecstasy-im-champagner-frau-leidet-bis-heute-unter-folgen,V2uTCnz


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

29.11.2025 um 19:49
@Mantua
Danke für die Korrektur!


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30.11.2025 um 00:58
Oh Mann, was ne echt Scheiß Geschichte 😞


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

01.12.2025 um 18:26
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 27.11.2025:Mich wundert nach wie vor, dass nur fahrlässige Tötung angeklagt wird. Ich empfinde die Tat als Mord mit gemeingefährlichen Mitteln, wenn man einen tödlichen Stoff in Lebensmittelgebinden in Umlauf bringt.

Für Mord reicht als Vorsatz ein "für möglich Halten". Ein halbwegs vernunftbegabter Mensch hält es doch für möglich, dass jemand stirbt, wenn er konzentriertes Rauschgift in eine Sektflasche füllt, die zudem als Originalverpackung getarnt ist.
Für eine Tötung mit bedingten Vorsatz braucht es nicht nur ein "für möglich halten", sondern auch voluntatives Element, nämlich "und billigend in Kauf nehmen" (zur Erreichung anderer Ziele). Daran kann man denken, aber ich glaube, das ist nicht gegeben.

Ziel der Drogenhändler dürfte es gewesen sein, ihre Droge vor Entdeckung zu schützen. Deshalb wurde sie in Lebensmittelflaschen abgefüllt. Was sie sicher vermeiden wollten, war eine Verwechslung. Das war ihnen schon deshalb nicht egal, weil damit ihr Vertriebsweg aufgeflogen wäre. Was ja dann auch der Fall war.

Es wäre ihnen wohl schwer nachzuweisen, dass sie dieses Risiko gesehen und sich damit abgefunden haben. Das hängt dann auch davon ab, wie genau der Vertriebsweg gedacht und organisiert war und wie sie verhindern wollten, dass die Droge als Champagner ausgeschenkt wird. Aber ich denke, dass wollten sie auf gar keinen Fall.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

01.12.2025 um 20:48
@Origines Vielen Dank für die gute Erklärung.

Für mich ist es unverständlich, was für Gefahren für andere Menschen diese Leute in Kauf genommen haben.

In der gewerblichen Unfallverhütung lernt man ja nicht ohne Grund, Lösungsmittel und andere giftigen Flüssigkeiten niemals in Lebensmittelflaschen ab- bzw. umzufüllen.

Das geschieht in der Praxis leider immer wieder, wenn auf der Arbeit etwas "abgezweigt" wird, wo es oft in großen Gebinden vorhanden ist, um es für private Zwecke nach Hause mitzunehmen.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

01.12.2025 um 21:09
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Für mich ist es unverständlich, was für Gefahren für andere Menschen diese Leute in Kauf genommen haben.
Bandenmäßiger Drogenhandel und -schmuggel werden deshalb im Betäubungsmittelgesetz mit einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren unter Strafe gestellt. Das ist quasi ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das den manigfaltigen Gefahren entgegenwirken soll, die der Gesellschaft durch illegalen Drogenhandel und -konsum entstehen.

Ich gehe mal davon aus, dass angesichts der Menge an Betäubungsmittel und der abstrakten Gefährdung einer Vielzahl von Menschen dieses Delikt den Strafrahmen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung übersteigt. Es ist dann eine Gesamtfreiheitsstrafe zu verhängen. Es ist eigentlich nicht seriös, die Strafe zu prognostizieren, aber ich schätze mal grob, sie könnte zwischen fünf und zehn Jahren (in der oberen Hälfte, wir sind in Bayern...) liegen.

Andere Gebote werden gerne entgegen genommen.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

01.12.2025 um 21:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass angesichts der Menge an Betäubungsmittel und der abstrakten Gefährdung einer Vielzahl von Menschen dieses Delikt den Strafrahmen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung übersteigt.
Juristisch sicher korrekt. Nur muss man natürlich auch erwähnen, dass die Opfer in unserem Fall keinesfalls vor hatten, etwas anderes als Alkohol zu sich zu nehmen, in einem gesellschaftlich akzeptierten Rahmen.

Der Konsument von illegalen Drogen dürfte dies zumindest anfänglich freiwillig tun, und soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Risiken sind allgemein bekannt.

Das macht bandenmäßigen Handel nicht besser, aber die Abnehmerseite sollte in der Regel wissen, worauf sie sich einlässt.

Hier haben Tod, und Schaden an der Gesundheit, gänzlich Unbeteiligte getroffen. Abseits der juristischen Wertung finde ich es schlimm, dass die Opfer keinerlei Wahl hatten. Sie wollten ja keine illegalen Drogen nehmen.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

02.12.2025 um 22:24
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass keiner der Weiterverkäufer vom wahren Inhalt wusste. Das MDMA hatte einen mindestens fünf-, wenn nicht sechsstelligen Verkaufswert.
Quelle:
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:In der gewerblichen Unfallverhütung lernt man ja nicht ohne Grund, Lösungsmittel und andere giftigen Flüssigkeiten niemals in Lebensmittelflaschen ab- bzw. umzufüllen.
Genau.
Alleine, dass Substanzen mit hoher Toxizitaet in Lebensmittelbehaelter eingebracht wurden, beguenstigt eine Verwechslung mit Lebensmitteln.
Ich wuerde auch soweit gehen, dass dadurch Todesfaelle billigend in Kauf genommen wurden, zugunsten einer besonders guten, aber besonders risikobehafteten Tarnung.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

03.12.2025 um 01:00
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/gift-statt-champagner-prozess-gegen-niederlaender-theo-g-46-vor-landgericht-weiden-beginnt

Zur Erinnerung:
Wer ist der Angeklagte Theo G.?

Der Angeklagte heißt Theo G., ist waschechter Niederländer, geboren 1979 in Arnheim. Offiziell betrieb er eine Eisdiele. Sein exklusiver Lebensstil lässt aber den Schluss zu, dass er über weit mehr Geld verfügte, als ein Eisverkauf generieren könnte. Er soll sich regelmäßig in Ibiza und Cannes aufgehalten haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er 2019 einer Gruppe angehörte, die in großem Stil MDMA produzierte. Es soll geplant gewesen sein, dass Theo G. die Droge per Flugzeug ins Ausland exportiert. Die entleerten und neu befüllten 3-Liter-Flaschen “Moët & Chandon Imperial Ice” waren als Tarnung gedacht.

Drogenbande wurde beklaut

Die perfekte Tarnung hatte ungeahnte Folgen: Theo G. hatte die Flaschen in einem Lager in Meinerswijk in Arnheim deponiert. Der damalige Lagerverwalter Frank B. soll die Flaschen geklaut haben – im Glauben an echten Champagner. Er verhökerte sie auf “marktplaats.nl” für ein paar hundert Euro pro Stück.

Tatsächlich enthielten die Flaschen je etwa 1.000 Gramm MDMA-Base. Wert pro Flasche: fünfstellig. 20 Flaschen sollen deponiert gewesen sein, sechs davon konnten bislang sichergestellt werden. MDMA-Base ist der Wirkstoff von Ecstasy. Man kann entweder Tabletten daraus machen oder das Pulver – normalerweise ist es das nämlich – einfach so schnupfen oder aufkochen und spritzen.

So kam die Flasche in die Oberpfalz


Eine der Flaschen gelangte über mindestens einen Zwischenhändler in die Oberpfalz. 2021 ersteigerte ein Käufer aus der Nähe von Weiden eine der Drei-Liter-Flaschen. Der Champagner-Liebhaber hatte sich den “Moët & Chandon Imperial Ice” zur Feier seines 40. Geburtstags besorgt. Sie blieb verschlossen – die Party fiel wegen der Corona-Pandemie aus.

Bis 2022 schlummerte das pure Gift im Regal. Dann verkaufte der Privatmann den vermeintlichen Champagner an die Gastronomen in der Weidener Altstadt. Der Rest ist bekannt. Am 13. Februar 2022 gegen 0.15 Uhr nahm das Schicksal seinen Lauf.

Anlässlich der Feier einer Freundesclique wurde die Flasche im Restaurant “La Vita” unter großem Hallo geöffnet. Es fiel nicht sofort auf, dass ölige, bräunliche Flüssigkeit aus der Flasche lief, weil blickdichte Acryl-Gläser verwendet wurden. Acht Personen nippten.

Die Anklage lautet auf bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen.




https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/toedlicher-champagner-anwalt-dr-alexander-stevens-plaudert-im-podcast-ueber-prozess

Anwalt Stevens "plaudert" auf der Bühne und im Podcast
Der Niederländer wird von drei Anwälten aus München vertreten, darunter Alexander Stevens. Der Jurist tourt aktuell mit zwei True-Crime-Programmen durch Deutschland: zum einen mit Constantin Schreiber im Format “Angeklagt”, zum anderen mit Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Bell. Ihr Programm “Toxic Love” im Februar auch in der Max-Reger-Halle zu sehen, Ticketpreis 39,90 bis 59,90 Euro. Das Genre ist populär, der Vorverkauf läuft wie geschnitten Brot.
Kurz vor dem Prozess haben die beiden eine Podcast-Folge mit dem Titel “Champagner-Mord” eingeschoben.



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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

03.12.2025 um 01:16
Der juristische Aspekt wurde ja oben von @Origines sehr gut erklärt. Das "billigende Inkaufnehmen" um ein Ziel zu erreichen, kann man wohl erklären mit "der Täter strebt etwas an, was nicht direkt die Tötung eines Menschen zum Ziel hat, aber wenn es dazu kommt, ist es ihm zur Erreichung seines Zieles auch recht, dann ist es halt so, es ist für ihn auch in Ordnung".

Wenn man die Tathandlung der einzelnen Flasche zugrunde legt, lässt sich natürlich die Annahme begründen, dass der Täter gerade nicht wollte, dass seine Flasche von Sekttrinkern geöffnet und konsumiert würde. Klar, denn dadurch ist es nicht mehr möglich, die Droge mit hohem Gewinn illegal zu verkaufen. Er hätte es, bezogen auf eine einzelne Flasche, aus reinem Gewinninteresse nicht gewollt, dass jemand stirbt.

Bei lebensnaher Betrachtung (die im Strafrecht natürlich bewiesen werden muss) muss man aber davon ausgehen, dass die Flasche im unserem Fall eine unter mehreren war, die, mit Drogen gefüllt, auf die Reise geschickt bzw. in Verkehr gebracht wurde.

Jetzt passt der Dolus Eventualis: Wenn (fiktiv) neun von zehn Flaschen im Drogenhandel verbleiben und "nur" eine Menschen vergiftet und tötet, hat der Teilnehmer an diesem Handel doch sein Ziel erreicht- hoher illegaler Gewinn; dass da irgendwo Leute elend verrecken, oder schlimm an der Gesundheit geschädigt werden - so what. Neun Flaschen von zehn (im fiktiven Beispiel) haben ihren Zweck erreicht.

Dass jemand stirbt, wird achselzuckend zur Kenntnis genommen. Dumm gelaufen.

Und genau das ist in meinen Augen Mord.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

03.12.2025 um 01:32
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dass jemand stirbt, wird achselzuckend zur Kenntnis genommen.
Spätestens ab dem Moment, als die präparierten Flaschen abgängig und in Umlauf waren hätte die Öffentlichkeit sofort informiert werden müssen.
Falls das Moét verhindert hätte, wären diese anzuklagen.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

03.12.2025 um 01:56
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/toedlicher-champagner-anwalt-dr-alexander-stevens-plaudert-im-podcast-ueber-prozess
“Zentrale Frage ist Zurechenbarkeit”

Zur konkreten Strategie im Champagner-Fall meint der Anwalt: “Strafrechtlich gibt es hier sehr viele Komplikationen.” Angefangen mit der Frage der objektiven Zurechenbarkeit. Dagegen spreche im Fall des Niederländers ein “atypischer Kausalverlauf”. Eine weitere Einschränkung sei das “Dazwischentreten Dritter”. “Kann derjenige, der diesen Champagner möglicherweise mit Drogen versetzt hat, dafür verantwortlich gemacht werden, dass viel, viel später jemand, für den diese Champagner-Flasche überhaupt nicht bestimmt war, tödliche Folgen davon trägt?”

Die präparierten Flaschen waren – laut Anklage der Staatsanwaltschaft durch den Niederländer Theo G. – in einem “Multi Storage” in Arnheim zwischengelagert. Sie wurden vom Lagerverwalter gestohlen und als mutmaßlicher Champagner im Internet verhökert.
Theo G. war verantwortlich dafür, dass sich in den Flaschen MDMA befand. Die Flaschen hatte er in einem Lager untergebracht. Sie sollten weitergeschmuggelt werden.

Diese Flaschen wurden aber nun vom Lagerverwalter Frank B. gestohlen und von ihm in der Annahme, beim Inhalt handle es sich um Champagner, in den Handel gebracht.

Die Frage lautet also, kann man Theo G. die Geschehnisse in Weiden anlasten. Schließlich war nicht er es, der die Flaschen in den Handel brachte.


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