Rick_Blaine schrieb:funktionieren. Der BGH hat das Urteil wegen formellen - im Gegensatz zu inhaltlichen - Fehlern aufgehoben
Kann man das schon ganz genau so rauslesen? Das ist ja nur eine Pressemitteilung gewesen und noch nicht der Beschluss.
Aloha-zug schrieb:Da die Beweisaufnahme neu startet, wie wahrscheinlich ist es, dass neue Gutachten zugelassen werden? Beim letzten Verfahren wurde es ja abgelehnt.
Schwer zu sagen, vielleicht will man ja nichts auslassen, aber die Kammer wird an den ursprünglichen Gutachtern genauso festhalten wollen wie die Alte und es ist auch eine Kostenfrage, den vom Gericht bestellen zu lassen. Möglich wäre, dass Püschel vllt schon mit einem vollständigen Gutachten in den Startlöchern stehen wird und man beriet ist ihn anzuhören.
_Salzbrezel schrieb:Ich muss ehrlich sagen das ich damals davon ausgegangen bin das der TV einen Freispruch erhält. Es gab mMn viel zu wenig stichhaltige Beweise für seine Täterschaft. In dubio pro Reo hätte ich schwören können. RAin Rick ist sehr geschickt - ich denke sie wird noch einmal alles umkrempeln was geht und Lea kommt bestimmt dieses Mal auch nicht gut weg. Evtl. sogar noch schlechter als damals.
Denke ich auch. Wie schon angedeutet, gehe ich davon aus, dass das eine fahrige Beweisaufnahme wird. Bei AM glaube ich, dass er schlicht keinen Bock mehr haben wird und sich mit seinem Anwalt beraten wird. Würde der sich jetzt auf Auskunftsverweigerung berufen, könnte es schwer werden, alleine deswegen eine Anklage wegen Falschaussage/versuchter Strafvereitelung zu basteln.
Ich bin mir ja bis heute gar nicht sicher, dass das ein bewusstes reinreiten ist, ich könnte mir viel mehr vorstellen, dass der sich irgendwas zusammen phantasiert hat bzw. aneinander vorbei geredet wurde. Wir reden hier von einem Menschen, der eher weit unten ansiedeln zu ist, meinem Eindruck nach. Manipulative Fähigkeiten hin oder her.
Auch Lea wird eine härtere Nuss werden, wenn sie ihre Aussage ernst nimmt. Keiner von uns könnte nach drei Jahren das noch so nachvollziehen.
Raffi ist ja auch ein wichtiger Zeuge bei dem Thema. Der ist zwar ein bisschen zwischen den Andere untergegangen, aber hat es dem Gericht auch schon beim ersten Verfahren nicht leicht gemacht.
fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird. Er wurde daraufhin ein paar Minuten vor die Tür geschickt. Wieder im Zeugenstand wurde er nochmal gefragt und er meinte, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern. Er wurde dann unvereidigt entlassen. Er fragte beim Gehen, ob er nochmal kommen muss. Worauf die Richterin trocken, aber immer noch ein bisschen verschnupft meinte „Weiß ich nicht.Kann schon sein.“ Der befürchtet vllt schon, dass es ihm wie seiner Bekannten geht.
Klar, manche Sachen werden bleiben. Wie das Geständnis in der Runde und dass er bei der Arbeit unkonzentriert war. Aber bitte, was ist das? Es ist natürlich schlecht keinen Alternativtäter zu haben, es reicht aber trotzdem nicht, dass man theoretisch die zeitliche Möglichkeit gehabt hat. Das hat man in der Regel oft, wenn man überhaupt beschuldigter und besonders Angeklagter wird.
Dadurch dass man kaum Tatbezogene Indizien hat, sondern nur Zeugenaussagen die sich um „Nachtatverhalten“ (ich habe ja bei sowas ein bisschen ein anderes Bild im Kopf) Persönlichkeit und Täterwissen drehen, erinnert mich die „stehende Indizienkette“ an die Beweislage bei Volksfestschlägereien und wie die in der zweiten Instanz oft enden, weiß man.
Teilweise macht es auf mich schon den Eindruck, als würde man einen neuen (rechtskräftigen) Schuldspruch sich wie ein Mantra herbeireden wollen. Naheliegend wäre es ja gewesen wenn zumindest einer angemerkt hätte, dass die Revision zwar keinen Erfolg haben wird, aber wenn sowieso wieder im neuen Verfahren ein Schuldspruch stehen würde. Sobald ein Freispruch erfolgen sollte, hat ohnehin nur die Verteidigung stümperhaft gearbeitet, weil ein seriöser Strafverteidiger seinem Mandaten nicht die Erzieherischen Aspekte der 9-Jährigen Jugendstrafe versagen würde.
Ich bin gespannt.