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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.768 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 09:03
Ich muss ehrlich sagen das ich damals davon ausgegangen bin das der TV einen Freispruch erhält. Es gab mMn viel zu wenig stichhaltige Beweise für seine Täterschaft. In dubio pro Reo hätte ich schwören können. RAin Rick ist sehr geschickt - ich denke sie wird noch einmal alles umkrempeln was geht und Lea kommt bestimmt dieses Mal auch nicht gut weg. Evtl. sogar noch schlechter als damals.
Ich halte das gesprochene Urteil für nicht standhaft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 09:19
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich denke Lea wird sich weiter widersprechen, aber ich dachte auch schon im erstem Prozess, dass ihre Aussage zuviele Widersprüche aufwies.
Warum? Eigentlich haben es jetzt alle Seiten, also von Zeugen über Verteidigung bis hin zur Staatsanwaltschaft leichter sich vorzubereiten, da man je mehr oder weniger weiß was von den anderen Seiten her kommt, oder welche Fragen aufkommen könnten usw.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 09:21
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Ich halte das gesprochene Urteil für nicht standhaft.
Das Urteil wurde aus rein formellen Gründen aufgehoben, inhaltlich wurde es nicht beanstandet. Die Indizienkette steht und daran wird sich auch nichts ändern. Der zweite Prozess kann eigentlich nur mit einem Schuldspruch enden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 09:24
Zitat von ManateeManatee schrieb:Die Indizienkette steht und daran wird sich auch nichts ändern.
Das weß man nicht. Wenn wirklich "weiter ermittelt" wurde, wie die Verteidigung gesagt hat ist es durchaus möglich, dass es neue Indizien gibt oder andere entkräftet werden könnten. Ich halte wieder alles für offen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 09:42
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:funktionieren. Der BGH hat das Urteil wegen formellen - im Gegensatz zu inhaltlichen - Fehlern aufgehoben
Kann man das schon ganz genau so rauslesen? Das ist ja nur eine Pressemitteilung gewesen und noch nicht der Beschluss.
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Da die Beweisaufnahme neu startet, wie wahrscheinlich ist es, dass neue Gutachten zugelassen werden? Beim letzten Verfahren wurde es ja abgelehnt.
Schwer zu sagen, vielleicht will man ja nichts auslassen, aber die Kammer wird an den ursprünglichen Gutachtern genauso festhalten wollen wie die Alte und es ist auch eine Kostenfrage, den vom Gericht bestellen zu lassen. Möglich wäre, dass Püschel vllt schon mit einem vollständigen Gutachten in den Startlöchern stehen wird und man beriet ist ihn anzuhören.
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Ich muss ehrlich sagen das ich damals davon ausgegangen bin das der TV einen Freispruch erhält. Es gab mMn viel zu wenig stichhaltige Beweise für seine Täterschaft. In dubio pro Reo hätte ich schwören können. RAin Rick ist sehr geschickt - ich denke sie wird noch einmal alles umkrempeln was geht und Lea kommt bestimmt dieses Mal auch nicht gut weg. Evtl. sogar noch schlechter als damals.
Denke ich auch. Wie schon angedeutet, gehe ich davon aus, dass das eine fahrige Beweisaufnahme wird. Bei AM glaube ich, dass er schlicht keinen Bock mehr haben wird und sich mit seinem Anwalt beraten wird. Würde der sich jetzt auf Auskunftsverweigerung berufen, könnte es schwer werden, alleine deswegen eine Anklage wegen Falschaussage/versuchter Strafvereitelung zu basteln.

Ich bin mir ja bis heute gar nicht sicher, dass das ein bewusstes reinreiten ist, ich könnte mir viel mehr vorstellen, dass der sich irgendwas zusammen phantasiert hat bzw. aneinander vorbei geredet wurde. Wir reden hier von einem Menschen, der eher weit unten ansiedeln zu ist, meinem Eindruck nach. Manipulative Fähigkeiten hin oder her.

Auch Lea wird eine härtere Nuss werden, wenn sie ihre Aussage ernst nimmt. Keiner von uns könnte nach drei Jahren das noch so nachvollziehen.

Raffi ist ja auch ein wichtiger Zeuge bei dem Thema. Der ist zwar ein bisschen zwischen den Andere untergegangen, aber hat es dem Gericht auch schon beim ersten Verfahren nicht leicht gemacht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird. Er wurde daraufhin ein paar Minuten vor die Tür geschickt. Wieder im Zeugenstand wurde er nochmal gefragt und er meinte, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern. Er wurde dann unvereidigt entlassen. Er fragte beim Gehen, ob er nochmal kommen muss. Worauf die Richterin trocken, aber immer noch ein bisschen verschnupft meinte „Weiß ich nicht.Kann schon sein.“ Der befürchtet vllt schon, dass es ihm wie seiner Bekannten geht.
Klar, manche Sachen werden bleiben. Wie das Geständnis in der Runde und dass er bei der Arbeit unkonzentriert war. Aber bitte, was ist das? Es ist natürlich schlecht keinen Alternativtäter zu haben, es reicht aber trotzdem nicht, dass man theoretisch die zeitliche Möglichkeit gehabt hat. Das hat man in der Regel oft, wenn man überhaupt beschuldigter und besonders Angeklagter wird.

Dadurch dass man kaum Tatbezogene Indizien hat, sondern nur Zeugenaussagen die sich um „Nachtatverhalten“ (ich habe ja bei sowas ein bisschen ein anderes Bild im Kopf) Persönlichkeit und Täterwissen drehen, erinnert mich die „stehende Indizienkette“ an die Beweislage bei Volksfestschlägereien und wie die in der zweiten Instanz oft enden, weiß man.

Teilweise macht es auf mich schon den Eindruck, als würde man einen neuen (rechtskräftigen) Schuldspruch sich wie ein Mantra herbeireden wollen. Naheliegend wäre es ja gewesen wenn zumindest einer angemerkt hätte, dass die Revision zwar keinen Erfolg haben wird, aber wenn sowieso wieder im neuen Verfahren ein Schuldspruch stehen würde. Sobald ein Freispruch erfolgen sollte, hat ohnehin nur die Verteidigung stümperhaft gearbeitet, weil ein seriöser Strafverteidiger seinem Mandaten nicht die Erzieherischen Aspekte der 9-Jährigen Jugendstrafe versagen würde.

Ich bin gespannt.


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17.04.2025 um 09:48
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Es ist ja eher das komplette Gegenteil, dass unglaublich viele Tötungsdelikte fälschlicherweise als Unfall/Natürlicher Tod gewertet werden.
Hast du dazu eine Statistik zu den "unglaublich vielen Tötungsdelikten" ? Von natürlichen Tod habe ich nicht geschrieben, sondern von Unfällen.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das wäre der Super Gau, dann ist Polen offen.
So was kannst du dir auch gerne sparen.


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17.04.2025 um 09:52
Der Beschluss des BGH vom 1. April ist jetzt im Volltext online:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=141309&anz=1164&pos=0


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17.04.2025 um 09:54
Zitat von ArcherArcher schrieb:Das weß man nicht. Wenn wirklich "weiter ermittelt" wurde, wie die Verteidigung gesagt hat ist es durchaus möglich, dass es neue Indizien gibt oder andere entkräftet werden könnten. Ich halte wieder alles für offen.
Das halte ich für eine PR-Aussage der Verteidigung. Im Spiegel-TV beitrag hat doch die Mutter berichtet, sie und die Großmutter wären damit beschäftigt, den Flusslauf abzusuchen um eine Stelle zu finden, die doch noch Hanna Verletzungen als Treibverletzungen erklären könnte, weil sie das als neuen Beweis ansehen würden, der einen Wiederaufnahmeantrag füttern könnte. Das mag man als "weitere Ermittlungen" ansehen. Für mich ist das eher ein verzweifelter Versuch, um überhaupt irgendwas aktiv tu n zu können. Und nach professionellen "Ermittlungen" klingt das für mich auch nicht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kann man das schon ganz genau so rauslesen? Das ist ja nur eine Pressemitteilung gewesen und noch nicht der Beschluss.
Und Du glaubt, dass BGH würde sich in seiner Presseerklärung auf einen Fromfehler berufen, aber den eigentlichen Hammer, den eine Rüge wegen inhaltlicher Fehler zweifelsohne darstellen würde, unter den Tisch fallen lassen?
Das ist natürlich nur eine recht kurze Presseerklärung, aber man kann doch davon ausgehen, dass alles wesentliche, was Journalisten und die Öffentlichkeit interessiert, darin erwähnt wird und weder vergessen noch absichtlich verschwiegen wurde.


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17.04.2025 um 09:54
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kann man das schon ganz genau so rauslesen? Das ist ja nur eine Pressemitteilung gewesen und noch nicht der Beschluss.
Aufgabe einer Pressemitteilung ist doch, die Inhalte in kurzer Form, aber präzise zu präsentieren.
Aus der vorliegenden Pressemitteilung ist nichts anderes abzuleiten, als dass das Urteil aus formellen Gründen aufgehoben wurde.
Ich sehe da wenig Spielraum für andere Vermutungen. Warum sollte die Pressemitteilung weitere Informationen, die durchaus von hoher Bedeutung wären, unter den Tisch fallen lassen?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Möglich wäre, dass Püschel vllt schon mit einem vollständigen Gutachten in den Startlöchern stehen wird und man beriet ist ihn anzuhören.
Ich kann mir das nur schwer vorstellen. So ein Gutachten muss nicht nur beauftragt sondern auch bezahlt werden.
Da stecken eine Menge Arbeit und Zeit drin. Unter Umständen bleibt man also auf den Kosten sitzen, wenn das Gutachten vom Gericht nicht akzeptiert wird. Schwer einzuschätzen, ob die Verteidiger:innen das Risiko eingehen.
Das muss gegebenenfalls mit der Familie abgesprochen werden, und die schwimmen nun auch nicht gerade im Geld.


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17.04.2025 um 09:56
Zitat von ZaunKöniginZaunKönigin schrieb:Ich kann mir das nur schwer vorstellen. So ein Gutachten muss nicht nur beauftragt sondern auch bezahlt werden.
Da stecken eine Menge Arbeit und Zeit drin. Unter Umständen bleibt man also auf den Kosten sitzen, wenn das Gutachten vom Gericht nicht akzeptiert wird. Schwer einzuschätzen, ob die Verteidiger:innen das Risiko eingehen.
Das muss gegebenenfalls mit der Familie abgesprochen werden, und die schwimmen nun auch nicht gerade im Geld.
Es ist auch nur eine Möglichkeit. Ob die Familie das bezahlen kann, kann ich nicht beurteilen. Man weiß ja nicht, wie viel Immobilien etc. jemand hat bzw. wer bereit ist alles einzuspringen.


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17.04.2025 um 10:08
Zitat aus S. 5 des BGH Beschlusses (verlinkt durch @Deus_Ex_Machin) :
Am 27. Februar 2024 wies die Strafkammer ohne Mitwirkung der abgelehnten Richter den Befangenheitsantrag als unbegründet zurück. Zur Befangenheitsrüge gab die Vorsitzende am 11. August 2024 unaufgefordert vor Übersendung der Verfahrensakten zur Durchführung des Revisionsverfahrens vor dem Senat eine mehrseitige Stellungnahme ab.
Quelle: BGH Beschluss vom 1.4., S. 5

Vielleicht kann das jemand einordnen : Eine mehrseitige dienstliche Stellungnahme (erst) nach der Ablehnung des Befangenheitsantrag (für den BGH zur Berücksichtigung bei der Revision) scheint mir unüblich /schräg, oder? Deutet darauf hin, dass die Vorsitzende recht nervös war...


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17.04.2025 um 10:11
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Vielleicht kann das jemand einordnen : Eine mehrseitige dienstliche Stellungnahme (erst) nach der Ablehnung des Befangenheitsantrag (für den BGH zur Berücksichtigung bei der Revision) scheint mir unüblich /schräg, oder? Deutet darauf hin, dass die Vorsitzende recht nervös war...
Ja, das wird vom BGH ja auch überdeutlich gerügt:
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwer-
degrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stel-
lungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebo-
tenen richterlichen Distanz erkennen lässt. Denn sie hat darin nicht etwa rele-
vante konkrete Verfahrenstatsachen benannt, welche der Beschwerdeführer vor-
zutragen versäumt hätte (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO). So hat die Vorsitzende
mit dem von ihr angeführten Hinweis vom 23. Januar 2024 nicht etwa die Be-
gründung für ihren Hinweis vom 4. Januar 2024 nachgeliefert, sondern allein die
lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) als weitere innerhalb
des Straftatbestandes der gefährlichen Körperverletzung in Betracht kommende
Variante angeführt. Vielmehr hat sie umfangreich dargelegt, wie sie die Befan-
genheitsrüge einschätzt. Dies entspricht indes nicht dem von § 347 Abs. 1 Satz 2,
3 StPO vorgesehenen Ablauf eines Revisionsverfahrens.
Eine in vielerlei Hinsicht peinliche Vorstellung einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht.


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17.04.2025 um 10:15
So ist es. Der Beschluss macht es eindeutig: er erging allein wegen dem falschen Verhalten der Vorsitzenden. Und das war wirklich falsch.

Er sagt rein gar nichts über die Tat und die Beweiswürdigung des Tatgerichts. Das braucht er auch nicht, da das Verfahren neu durchgeführt werden muss. Dadurch ergibt sich aber auch keinerlei Grundlage für eine Spekulation hinsichtlich der Schuldfrage.


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17.04.2025 um 10:23
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ja, das wird vom BGH ja auch überdeutlich gerügt:
Danke, ja hab die entsprechende Passage jetzt auch gefunden, die meinen Eindruck bestätigt, dass sich die Vorsitzende mit dieser zusätzlichen Stellungnahme auch keinen Gefallen getan hat.

Bin gespannt, ob der wieder aufzurollende Prozess neues in der Sache zutage bringt.


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17.04.2025 um 10:25
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Danke, ja hab die entsprechende Passage jetzt auch gefunden, die meinen Eindruck bestätigt, dass sich die Vorsitzende mit dieser zusätzlichen Stellungnahme auch keinen Gefallen getan hat.
Im Gegenteil: Sie hat den Schein der Voreingenommenheit mit dieser völlig unüblichen Stellungnahme zementiert.


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17.04.2025 um 10:37
Langsam Leute, langsam. Bitte korrigiert mich.
Ich bin nämlich immer noch bei der Frage, worum ging es denn überhaupt:
Im Hauptverhandlungstermin am 22. Dezember 2023 regte die Vorsit-
zende der Jugendkammer nach weit fortgeschrittener Beweisaufnahme an, die
Verfahrensbeteiligten könnten auf das Erteilen von Hinweisen nach § 265 StPO
hinwirken. Am 3. Januar 2024 schrieb ihr der Sitzungsvertreter der Staatsanwalt-
schaft per E-Mail:
„Der Kollege J. und ich […] sind zu dem Ergebnis gekommen, dass
wir in unserem Plädoyer den gleichen Sachverhalt wie ihr zugrunde legen.
[…] Wenn man bei dem ersten Akt nur einen Körperverletzungsvorsatz
annimmt (was naheliegend ist, da seine Ziele noch andere waren), dann
müsste man unserer Ansicht nach die Verdeckungsabsicht bei der an-
schließenden Tötung annehmen. […] Wir haben überlegt, ob wir alternativ
– wenn schon beim ersten Akt Tötungsvorsatz angenommen wird – auf
Heimtückemord plädieren.“
Verstehe ich das richtig, es wurde eine Absprache getroffen, ob die Staatsanwaltschaft wegen "Verdeckung einer Straftat" wie ursprünglich vorgesehen, oder wegen "Heimtücke" plädieren würde.

Zitiert aus dem Beschluss des BGH


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 10:40
Zitat von XluXXluX schrieb:Interessant finde ich die Pressemeldung des BGH. Ich dachte ja, ich kenne die Urteilsbegründung und alle relevanten Berichte in- und auswendig - aber von 7 Schlägen gegen die Schläfe habe ich tatsächlich bisher nirgends was gelesen.
Aber wenigstens schreiben sie nicht mehr "geworfen", sondern "geschleppt". Man hat also eingesehen, dass ein "Wurf" hier völlig hanebüchen ist.
Den Beitrag von XluX finde ich verwirrend.

Einerseits stimme ich der Einschätzung zu, dass im Beschluss des BGH überraschen von sieben Schlägen gegen die Schläfe die Rede war. Davon hatte ich bislang auch noch nie gelesen/gehört.

Auf der anderen Seite betont XluX, dass er die Urteilsbegründung und alle relevanten Berichte „in- und auswendig“ kenne, also offenbar auch die schriftliche Urteilsbegründung.

Ja, kann es denn sein, dass die „sieben Schläge gegen die Schläfe“ nicht Bestandteil des schriftlichen Urteils sind, sondern vom BGH frei eingefügt wurden?

Etwas gewundert hat mich im Übrigen auch, dass sich Hanna W. und Sebastian T. wohl doch schon über den Weg gelaufen sind. Im BGH-Beschluss steht, dass T. in der Nach die Studentin Hanna W. getroffen habe, „die er flüchtig kannte“, und von der er fürchtete, dass sie ihn später Wiedererkennung könnte.

Das muss dann ja so in der schriftlichen Urteilsbegründung stehen, die ich nicht im vollen Umfang kenne.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:vielleicht will man ja nichts auslassen, aber die Kammer wird an den ursprünglichen Gutachtern genauso festhalten wollen wie die Alte und es ist auch eine Kostenfrage, den vom Gericht bestellen zu lassen. Möglich wäre, dass Püschel vllt schon mit einem vollständigen Gutachten in den Startlöchern stehen wird und man beriet ist ihn anzuhören.
Bedeutet das in der Konsequenz, dass man unter anderem aus Kostengründen die bisherigen Gutachten einfach übernehmen könnte nach dem Motto: Die sind ja schon honoriert; neue Expertisen würden nur unnütz Geld kosten?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 10:50
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Einerseits stimme ich der Einschätzung zu, dass im Beschluss des BGH überraschen von sieben Schlägen gegen die Schläfe die Rede war. Davon hatte ich bislang auch noch nie gelesen/gehört.
Und ich habe - außer in @Xluxs Beitrag auch noch niergendwo anders von siegen Schlägen gelesen oder gehört.
Ich habe keine Ahnung, woher @XluX diese Insfo haben will.

Im BGH-Urteil lese ich dazu nur:
Mit Anklage vom 28. April 2023 warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, am 3. Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr die Geschädigte W. auf ihrem Heimweg von einem Diskothekenbesuch in der K. A. straße in
mit Tötungsvorsatz und aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen, zu Boden gebracht, wuchtig auf ihrem Schulterbereich gekniet und mit einem stumpfen Gegenstand mindestens fünfmal gegen ihren Kopf geschlagen zu haben.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=141309&anz=1164&pos=0

Erstens ist hier von "mindestes fünfmal" die Rede und das rührt wohl daher, dass bei Hanna diese 5 gleichförmigen Kopfwunden festgestellt wurde. Und zweitens bezieht sich die Aussage auf den Laut der Anklage, nicht darauf, was im Urteil festgestellt wurde.
Auf den Inhalt des Urteils und der Urteilsbegründung geht der BGH in seinem Urteil gar nicht ein. Da steht auch nichts davon, dass ST Hanna füchtig gekannt haben soll.

Insofern ist @XluX Beitrag wohl eine Ente, die man vielleicht als unbelegt und falsch löschen sollte, um die Diskussion hier nicht wieder seitenweise um falsche Infos laufen zu lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 11:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Bedeutet das in der Konsequenz, dass man unter anderem aus Kostengründen die bisherigen Gutachten einfach übernehmen könnte nach dem Motto: Die sind ja schon honoriert; neue Expertisen würden nur unnütz Geld kosten?
Sie müssen natürlich nochmal erstattet werden. Und ein neues Gutachten kannst du nicht aus Kostengründen ablehnen. Eher wieder aus dem gleichen Grund, warum der Beweisantrag abgelehnt wurde. Aber die Kosten spielen in sofern eine Rolle, dass man nicht einfach „aus Spaß“ zig verschiedenen Gutachten hören wird.


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17.04.2025 um 11:10
Da war ich wohl etwas voreilig mit meiner Frage.
Nun habe ich den BGH-Beschluss zu Ende gelesen und damit auch (halbwegs :D ) verstanden.

Ich sag's mal ganz laienhaft: dumm gelaufen.
Und wegen dieser Absprache, die m.E. keinerei Einfuss auf das gesprochene Urteil hatte, darf nun der ganze Prozess wiederholt werden.
Aber so ist nun mal die Rechtslage und die hat ihre Berechtigung.

Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Einerseits stimme ich der Einschätzung zu, dass im Beschluss des BGH überraschen von sieben Schlägen gegen die Schläfe die Rede war.
Das stand in der Presseerklärung, nicht aber im Beschluss selber.


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