Hanna W. tot aus der Prien geborgen
19.04.2025 um 14:54Ja nicht und das ist doch auch der Punkt den @XluX in dem Abschnitt macht den du zitierst. Zu sagen dass der BGH keine Zweifel hat ist aber etwas anderes als zu sagen, dass man nicht weiß, ob er Zweifel hat, weil er sich nicht dazu geäußert hatemz schrieb:Wo hat denn der BGH etwas zur Richtigkeit des Urteils gesagt.
Letzteres ist die Position von @XluX, mir und @rabunsel, die @RickBlaine ja bestätigt hat.
Deine Position hingegen war Ersteres:
Dass wir wegen den BGH Urteil wissen, dass ST schuld war ergibt nur Sinn, wenn der BGH da nicht nur keine Zweifel geäußert hat, sondern wenn der BGH daran auch keine Zweifel hatte. Wir wissen aber jetzt, dass sich daraus schlicht gar nichts schließen lässt. Es ist völlig offen, ob der BGH ohne den Anschein der Befangeheit alles andere für Schmarrn erklärt hätte. Wir wissen dass es manchmal auch Hinweise gibt, dass ein Urteil in bestimmten Punkten weitere Probleme hat oder dass es keinen Probleme habt. Dass es dies aber in beide Richtungen gibt zeigt noch mehr, dass wir eben keine Schlussfolgerungen daraus ziehen können. Wir wissen nur, dass der Prozess als solcher aus Sicht des BGH illegitim war und dass die Urteilsbegründung als schwierig betrachtet wurde, weswegen Befangenheit auch relevant für den Ausgang hätte sein können. So hat der BGH es zumindest formuliert.emz schrieb:Deus_Ex_Machin schrieb:
Er ist ja schuldig, nicht unschuldig. Das ist der entscheidende Unterschied. Und zu diesem Ergebnis würde jede beliebige Strafkammer dieser Republik kommen.
XluX schrieb:
Aha. Das weißt Du woher genau? Von AM?
Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird. Es geht um einen Formfehler.
Ich möchte zudem nochmal daran erinnern, dass der BGH nicht nur meint, dass sich Befangenheit vermuten oder erahnen lässt oder einen Anschein gibt, sondern sogar, dass sie sich erkennen lässt. Der BGH muss nur die Frage des Anscheins klären, aber das Urteil impliziert schon dass der BGH den gleichen Eindruck hat.
Befangenheit und auch Anschein der Befangenheit ist zudem keine Lappalie.
Dann hättest du da vielleicht @emz dafür in Frage stellen können, dass impliziert wird das Urteil des BGHs bestätige die Schuld von ST. Da jetzt @XluX dafür anzugehen hat doch keine Grundlage.Grillage schrieb:Wie sollte der BGH denn auch beurteilen, ob XY schuldig ist oder nicht? Die BGH-Richter waren ja nicht beim Prozess dabei, haben die Zeugen nicht gehört und gesehen, kennen die Gutachten nicht etc.