Hanna W. tot aus der Prien geborgen
29.05.2025 um 21:52Ich habe verstanden, dass es nichts bringt, darüber zu spekulieren, ob das alte Gericht in der schriftlichen Version seines Urteils eventuell tiefergreifende Festlegungen getroffen hat als in der mündlichen. Selbst wenn: Es wäre ja hier nicht verwendbar.
Also richten wir den Blick nach vorn. Es gibt einen neuen Prozess mit einer neuen Kammer, und an die werden ja gewisse Erwartungen gerichtet.
Diejenigen, die Sebastian T. für unschuldig oder gar für ein Justizopfer halten, werden doch nach meiner Einschätzung an drei Punkten ansetzen:
1.
Der sogenannte „Knastzeuge“ Adrian M. muss als notorischer Lügner entlarvt und aus dem Verkehr gezogen werden. Hoffen lassen könnte da ein Glaubwürdigkeitsgutachten, falls das von der neu zuständigen Kammer in Auftrag gegeben würde. Denn wenn man Adrian T. als unglaubwürdig brandmarken könnte, dürfte seine Behauptung vom Tisch sein, Sebastian T. habe ihm den Mord an Hanna gestanden.
2.
Ähnliches würde mit Blick auf Lea R. gelten. Auch sie ist eine Belastungszeugin mit der Aussage aus dem ersten Prozess, dass Sebastian T. am Nachmittag nach der Tat bei einem Ausflug am Chiemsee Täterwissen preisgegeben habe. „Eleganteste Lösung“ in diesem Fall: Lea macht auf dringenden Rat von ihrem Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 55 Gebrauch und schweigt.
3.
Es muss alles darangesetzt werden, die Unfallthese als nicht ausgeschlossen erscheinen zu lassen. Dazu braucht es zwingend eines weiteren Sachverständigen, der im Gegensatz zu den bisherigen Gutachtern einen Unfall für denkbar hält - schon kann man sagen, die Experten seien sich nicht einig und es müsse daher im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden.
Ob es tatsächlich so kommt, bleibt abzuwarten. Es könnte spannend werden.
Also richten wir den Blick nach vorn. Es gibt einen neuen Prozess mit einer neuen Kammer, und an die werden ja gewisse Erwartungen gerichtet.
Diejenigen, die Sebastian T. für unschuldig oder gar für ein Justizopfer halten, werden doch nach meiner Einschätzung an drei Punkten ansetzen:
1.
Der sogenannte „Knastzeuge“ Adrian M. muss als notorischer Lügner entlarvt und aus dem Verkehr gezogen werden. Hoffen lassen könnte da ein Glaubwürdigkeitsgutachten, falls das von der neu zuständigen Kammer in Auftrag gegeben würde. Denn wenn man Adrian T. als unglaubwürdig brandmarken könnte, dürfte seine Behauptung vom Tisch sein, Sebastian T. habe ihm den Mord an Hanna gestanden.
2.
Ähnliches würde mit Blick auf Lea R. gelten. Auch sie ist eine Belastungszeugin mit der Aussage aus dem ersten Prozess, dass Sebastian T. am Nachmittag nach der Tat bei einem Ausflug am Chiemsee Täterwissen preisgegeben habe. „Eleganteste Lösung“ in diesem Fall: Lea macht auf dringenden Rat von ihrem Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 55 Gebrauch und schweigt.
3.
Es muss alles darangesetzt werden, die Unfallthese als nicht ausgeschlossen erscheinen zu lassen. Dazu braucht es zwingend eines weiteren Sachverständigen, der im Gegensatz zu den bisherigen Gutachtern einen Unfall für denkbar hält - schon kann man sagen, die Experten seien sich nicht einig und es müsse daher im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden.
Ob es tatsächlich so kommt, bleibt abzuwarten. Es könnte spannend werden.