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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.483 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.05.2025 um 23:38
@Tiergarten
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Im Ernst? So niedrig sind die Hürden?
Ja, in unserem Rechtssystem heißt es immer noch "im Zweifel FÜR den Angeklagten".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.05.2025 um 00:11
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:XluX schrieb:
Müsste sich das Gericht dann auch ein eigenes Bild von den Steinen im Fluss, von den Röntgenbildern, von den Handydaten etc. machen, bevor es hierzu einen Gutachter beauftragen darf?

Du kennst doch sicher den Spruch: „Si tacuisses, philosophus mansisses“ (Wenn Du geschwiegen hättest, wärest Du ein Philosoph geblieben).
Und du kennst:
"Errare humanum est, sed in errare perseverare diabolicum." (Irren ist menschlich, aber auf Irrtümern zu bestehen ist teuflisch.)?

Wenn das Gericht weiß, dass es für die richtige Begutachtung eines bestimmten Indizes einer speziellen Sachkunde, im Normalfall die Anwendung von bestimmten Wissenschaften durch dementsprechend ausgebildete Experten, bedarf, muss das Gericht darauf zurückgreifen.

Steine im Fluss --> Hydromechaniker, etc.
Röntgenbilder --> Rechtsmediziner etc.
Handydaten --> IT-Forensiker, etc.
Person mit mehreren Persönlichkeitsstörungen --> Psychiater, Psychologe etc.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.05.2025 um 01:59
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber das (neue) Gericht hat sich doch noch gar kein eigenes Bild von dem Zeigen gemacht und kann deswegen ja noch gar nicht feststellen, ob es sich aus eigener Anschauung ein Urteil hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Zeugen erlauben kann oder sich der Expertise eines Gutachters bedienen muss.
Das ist ein valider Einwurf. Die Rechtsordnung bestimmt, dass die Beweiswürdigung allein dem Tatgericht obliegt. Daher ist es auch unüblich, ein solches Gutachten schon vor dem Beginn der Hauptverhandlung einzuholen, denn ein Tatgericht soll nicht der Eindruck machen, gegen den Zeugen voreingenommen zu sein, bzw. ihn für "fragwürdig" zu erachten, bevor es ihn gesehen und gehört hat.

Aber dazu gibt es Ausnahmen: wenn durch bekannte Tatsachen zu erwarten ist, dass das Gericht möglicherweise nicht ausreichende Sachkunde besitzt. Üblich ist das z.B., wenn es sich bei dem Zeugen noch um ein sehr junges Kind handelt, meistens in den Fällen, wo das Kind auch Opfer ist und keine weiteren Zeugen zur Verfügung stehen. Also zum Beispiel in Fällen, wo es um Kindesmissbrauch geht. Hier ist zu erwarten, dass die Verteidigung sowieso ein solches Gutachten beantragen wird, daher kann es ökonomisch und sinnvoll sein, dieses so früh wie möglich erstellen zu lassen.

Solche Überlegungen können auch hier eine Rolle spielen: das Gericht wird wohl davon ausgehen können, dass die Verteidigung ein solches Gutachten beantragen wird. Und wenn tatsächlich bereits gewisse Auffälligkeiten bei diesem Zeugen festgestellt wurden, oder auch wenn man nur die besondere Situation als inhaftiertem Zeugen mit einem mglw zumindest aus eigener Sicht erwarteten Vorteil einer für die Anklage positiven Aussage bedenkt, kann man es als wahrscheinlich ansehen, dass das Gericht einem solchen Antrag der Verteidigung zustimmen wird. Dann ist es ökonomisch, das vor Beginn der HV zu tun.

Dennoch hast Du Recht, @Tiergarten, dass ein Gericht es vermeiden sollte, vor einer eigenen Anhörung eines Zeugen, den Anschein zu geben, dass es die Aussage anzweifeln könnte. Es ist in so einem Fall eine gewisse Gratwanderung.

Nicht vergessen sollte man allerdings immer zweierlei: die Aussage des Gutachtens sollte man als Laie und jemand, der den Zeugen gar nicht kennt, nicht vorwegnehmen. Das wäre dumm. Und zweitens, ein Gericht kann und darf durchaus auch eine andere Meinung haben, als selbst der von ihm selbst bestellte Gutachter. Denn nur das Gericht muss am Ende die Aussage des Zeugen beurteilen.


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30.05.2025 um 06:54
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass man die Aussage für unglaubwürdig hält, wenn man es im Vorfeld macht.
Richtig. Man will vermutlich vor allem die Zeit nutzen bis der Prozess wieder los geht, zumal die StPO ja sehr streng ist was längere Verhandlungspausen angeht. Der Gutachter muss ja erstmal in Ruhe mit dem Zeugen sprechen und sich dann dazu Gedanken machen.
Außerdem spielt vielleicht ne Rolle, dass man irgend eine halbwegs verlässliche Grundlage braucht, um über die Haftprüfung zu entscheiden,die ja wohl noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung anstehen wird. Bis dahin hat das Gericht den Zeugen ja noch nicht selbst gehört.


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30.05.2025 um 07:49
@Rick_Blaine

Ich kann es nicht beurteilen, wie üblich einen solche Begutachtung vor der Hauptverhandlung ist. Wenn sich dazu ein Gericht entschließt, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund daraus eine Voreingenommenheit zu sehen In manchen Fällen ist das einfach notwendig.
In jedem Verfahren ist es am wichtigsten, dass das Gericht dem Angeklagten nicht voreingenommen gegenüber steht. Ein Zeuge ist nur Mittel zum Zweck. In jedem Rechtsstaat gilt „Im Zweifel für den Angeklagten“. Das ganze muss man in diesem Licht betrachten. Beispielsweise im Fall Harry Wörz wurde eine andere Person als alternativer Täter hergenommen. Wegen „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelten für diese Person dann andere Regeln als für den Angeklagten. Man muss demjenigen die Tat nicht beweisen. Diese Alternative muss nur ausreichende Zweifel erwecken, mehr nicht.
Im Fall Harry Wörz ist das für die andere Person bitter. Öffentlich steht er jetzt als alternativer Täter da (manche werden ihn dafür halten). Das ist jedoch nicht zu vermeiden, da Gerichtsverfahren öffentlich sind.
„Unvoreingenommenheit“ gegenüber solchen Zeugen/Alternativtäter kann es daher gar nicht geben. In Wirklichkeit müssten sie deutlich kritischer gesehen werden, als z.B. Aussagen des Angeklagten. Zeugen dürfen vor Gericht daher nicht lügen und werden dafür manchmal sogar bestraft.
Oder gibt es den Grund "Befürchtung der Befangenheit", mit der er die Aussage verweigern kann?

Und für mich macht das Gericht zur Zeit genau das richtige.

@abgelenkt
Genau dieser Grund kommt noch hinzu. Das Verfahren ist nun zeitlich um 2 Jahre nach hinten geworfen, nur auf Grund von Fehlern einer Richterin und eines ganzen Gerichts. Das muss nun endlich auch berücksichtigt werden. Da kann man nicht mehr auch die Hauptverhandlung warten. Das wäre dann nciht mehr zu verstehen, warum das gericht erneut eine Verzögerung in Kauf nimmt.


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30.05.2025 um 11:54
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das Verfahren ist nun zeitlich um 2 Jahre nach hinten geworfen, nur auf Grund von Fehlern einer Richterin und eines ganzen Gerichts. Das muss nun endlich auch berücksichtigt werden. Da kann man nicht mehr auch die Hauptverhandlung warten. Das wäre dann nciht mehr zu verstehen, warum das gericht erneut eine Verzögerung in Kauf nimmt.
Diese Argumentation finde ich heikel.

Wenn Schnelligkeit ein zentrales Kriterium sein soll, dann könnte oder müsste die Kammer ja auch anderweitig an der Zeitschraube drehen.

Zum Beispiel wäre es unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung angebracht, mit einem Gutachten zur Unfallthese kurzerhand auf Prof. Püschel zurückzugreifen. Wenn ich es richtig sehe, liegt ja im Auftrag von Frau Rick eine Ausarbeitung von ihm bereits vor. Verzögerungen, wie @Rigel92
sie befürchtet, wären bei Püschel mithin ausgeschlossen.

Und wie wäre es, auch schon mal bei den Zeugen zum Zwecke der Zeiteinsparung vorzusortieren? Beispielsweise bei Lea R. Da könnte man doch auch jetzt schon klären, ob sie nicht freundlicherweise wie ihre Schwester die Aussage nach Paragraf 55 verweigern möchte. Ein solcher Verzicht würde prozessökonomisch Einiges bringen.

Falls die junge Dame aber doch erneut den Zeugenstand anstreben sollte, könnte ja immer noch noch kurzfristig mit einem pünktlich zur Hauptverhandlung vorliegenden Glaubwürdigkeitstest überzogen werden.(die Wahrheitstreue von Lea R. wird hier ja ebenfalls zum Teil massiv in Zweifel gezogen).

Aber im Ernst: Sorgfalt und Wahrung rechtmäßiger Vorgaben müssen Vorrang haben vor Schnelligkeit. Man muss ja nichts verzögern, aber den Zeitfaktor auch nicht überstrapazieren.

Es ist schon bedenklich genug, wie ich auch @Rick_Blaine entnehme, dass die neue Kammer einen ohne eigene Anschauung vorab einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterzieht.


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30.05.2025 um 12:40
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Diese Argumentation finde ich heikel.
Wurde diese Argumentation hier nicht ständig angebracht, als Rick versucht hat, neue (berechtigte) Beweisanträge zu stellen? Zum Beispiel hier:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 10.02.2024:Wenn die Richterin sie drauf hingewiesen hat, dass das den Prozess extrem verzögert und man jetzt mal langsam zu Potte kommen müsste, ist sie in Empörung ausgebrochen. Das empfinde ich als sehr ungebührliches und respektloses Verhalten den anderen Prozessparteien gegenüber.
Und auch folgenden Satz verstehe ich nicht:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wäre das Gericht restlos von der Aussage von Adrian M. überzeugt
Wenn das Gericht von vornherein restlos (ohne erneute Aussage) von AMs Glaubwürdigkeit überzeugt wäre, bräuchte es ais Deiner Sicht kein Gutachten?Aber wenn es nicht restlos überzeugt ist (was ja erstmal völlig neutral ist) und davon ausgeht, dass es selbst nicht die nötige Sachkunde hat, dann hat es sich trotzdem vorher AM nochmal anzuhören?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist schon bedenklich genug, wie ich auch @Rick_Blaine entnehme, dass die neue Kammer einen ohne eigene Anschauung vorab einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterzieht.
Was daran bedenklich ist, verstehe ich auch nicht wirklich. Es wurde hier wiederholt betont, dass nicht umsonst bei schwierigen Sachverhalten ein Gutachten gemacht wird und man dieses dann eigentlich nicht in Zweifel ziehen sollte (ich bin da zwiegespalten, aber der Tenor war so). Was würde es ändern, wenn AM vorher aussagen würde (was er wahrscheinlich eh nicht wird)? Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht gar kein Gutachten beauftragen würde, geht fast gegen Null. Da wäre es vielleicht sogar wahrscheinlicher, dass das Gericht ihm ohne Gutachten nicht glaubt. Dann würde es hier aber einen Aufschrei geben...


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30.05.2025 um 12:46
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:die Wahrheitstreue von Lea R. wird hier ja ebenfalls zum Teil massiv in Zweifel gezogen
von wem?

Ich habe die Behauptung, dass Lea lügen könnte, bislang hier im Thread ausschliesslich als anderen in den Mund gelegte Unterstellung gelesen.
Ich habe bislang hier nur gelesen, dass Lea eventuell einem Irrtum erlegen sein könnte, da ihre Aussage Widersprüche zu Aussagen anderer Zeugen aufweist. Auch diesen anderen Zeugen wird hier aber, soweit ich es mitbekommen habe, kein Lügen unterstellt, aber auch die könnten sich geirrt haben!

Bitte belege mal per Zitat, wer Leas Wahrheitstreue hier in Zweifel gezogen hat, ihr unterstellt hat, bewusst zu lügen!
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sorgfalt und Wahrung rechtmäßiger Vorgaben müssen Vorrang haben vor Schnelligkeit. Man muss ja nichts verzögern, aber den Zeitfaktor auch nicht überstrapazieren.
sehe ich ganz genau so! Und daher fand ich es so extrem heikel, dass die Richterin im ersten Prozess Anträge, insbesondere auf Begutachtung des Knastzeugen, aber auch zur Prüfung von Raffis Handy, abgelehnt hat just mit dem Argument, man müsse mal zu einem Schluss kommen...


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30.05.2025 um 13:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist schon bedenklich genug, wie ich auch @Rick_Blaine entnehme, dass die neue Kammer einen ohne eigene Anschauung vorab einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterzieht
Wo entnimmst du @Rick_Blain Antwort, dass das bedenklich seitens der Kammer ist. Es ist nicht die Regel, aber in solchen Fällen legitim.


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30.05.2025 um 13:30
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist schon bedenklich genug, wie ich auch @Rick_Blaine entnehme, dass die neue Kammer einen ohne eigene Anschauung vorab einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterzieht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wo entnimmst du @Rick_Blain Antwort, dass das bedenklich seitens der Kammer ist. Es ist nicht die Regel, aber in solchen Fällen legitim.
Aus folgenden Ausführjngen:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist ein valider Einwurf. Die Rechtsordnung bestimmt, dass die Beweiswürdigung allein dem Tatgericht obliegt. Daher ist es auch unüblich, ein solches Gutachten schon vor dem Beginn der Hauptverhandlung einzuholen, denn ein Tatgericht soll nicht der Eindruck machen, gegen den Zeugen voreingenommen zu sein, bzw. ihn für "fragwürdig" zu erachten, bevor es ihn gesehen und gehört hat.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dennoch hast Du Recht, @Tiergarten, dass ein Gericht es vermeiden sollte, vor einer eigenen Anhörung eines Zeugen, den Anschein zu geben, dass es die Aussage anzweifeln könnte. Es ist in so einem Fall eine gewisse Gratwanderung.



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30.05.2025 um 13:53
@Tiergarten
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Aber dazu gibt es Ausnahmen: wenn durch bekannte Tatsachen zu erwarten ist, dass das Gericht möglicherweise nicht ausreichende Sachkunde besitzt.



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30.05.2025 um 14:00
@Tiergarten
Dass ein Gutachten über die Glaubhaftigkeit der (potentiellen) Aussage (bzw. der protokollierten/videoaufgezeichneten Aussage vor den Ermittlungsbeamten) des A. eingeholt wird, kann genauso gut auch theoretisch bedeuten, dass man eher geneigt wäre, ihm zu glauben, aber der Ansicht ist, dies ohne ein Gutachten, dass die Glaubwürdigkeit zumindest nicht komplett in Zweifel zieht, nicht rechtsmittelfest begründen zu können.

Mit anderen Worten : Entweder

a) das Gericht sieht die Zeugenaussage vorläufig komplett neutral (Idealfall) > Gutachten hilft ggf. bei der Entscheidungsfindung.

oder

b) das Gericht ist vorläufig der Ansicht, dass der A sich das schon nicht alles ausgedacht haben wird > Gutachten wird benötigt, um diese laienhaft (hinsichtlich psychologischer Kenntnisse) begründete mögliche vorläufige Auffassung entweder zu überprüfen /in Frage zu stellen oder vernünftig fachlich zu begründen

c) das Gericht ist vorläufig der Ansicht, dass man Knastzeugen, insbesondere solchen die wegen Aussage/Betrugstaten o. Ä. vorbestraft sind, im Zweifel nicht glauben sollte, es sei denn sie haben glasklar Kenntnisse über Täterwissen (was hier nicht ganz eindeutig ist, jedenfalls wurde die entsprechende Bewertung durch die vorherige Kammer - m. E. zu Recht - kritisiert) > Gutachten wird benötigt, um zu begründen, warum gerade bei diesem Knastzeugen anderes gelten mag oder eben nicht.

Das heißt, allein das vorläufige Einholen des Gutachtens sagt über die Bewertung der Zeugenaussage erst mal nichts aus. Und natürlich wird der Zeuge - wenn er nicht den §55 zieht - in der Hauptverhandlung vernommen werden und erst danach wird seine Aussage aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung abschließend bewertet.


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30.05.2025 um 14:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zum Beispiel wäre es unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung angebracht, mit einem Gutachten zur Unfallthese kurzerhand auf Prof. Püschel zurückzugreifen. Wenn ich es richtig sehe, liegt ja im Auftrag von Frau Rick eine Ausarbeitung von ihm bereits vor
Das wissen wir denke ich nicht genau (oder hast du eine Quelle dazu?). Die diesbezüglich verlautbarten Aussagen der RA Rick können auch so zu verstehen sein, dass Püschel auf Anfrage ggf auch schriftlich angegeben hat, er halte die bisherigen Feststellungen vom Hydromechaniker und Rechtsmedizin nicht für so eindeutig, dass sie unwiderlegbar wären und dass er bereit wäre, eine weitere Expertise einzubringen, wenn er beauftragt würde (ohne schon konkrete Untersuchungen angestellt zu haben). Insofern vielleicht erstmal eine Meinung von ihm und noch kein eigentliches Gutachten? I


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30.05.2025 um 14:53
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zum Beispiel wäre es unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung angebracht, mit einem Gutachten zur Unfallthese kurzerhand auf Prof. Püschel zurückzugreifen. Wenn ich es richtig sehe, liegt ja im Auftrag von Frau Rick eine Ausarbeitung von ihm bereits vor. Verzögerungen, wie @Rigel92
sie befürchtet, wären bei Püschel mithin ausgeschlossen.
Und was genau befürchtest Du, wenn wirklich Püschel beauftragt wird (egal ob jetzt oder später)? Dass sich am Ende rausstellt, dass es doch ein Unfall gewesen sein könnte?

Ist für Dich die Anspring- und Steinschlagtheorie wirklich so überzeugend, dass Du nur noch Gutachten akzeptieren kannst, die in dieselbe Richtung gehen?


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30.05.2025 um 15:23
Zitat von XluXXluX schrieb:Und was genau befürchtest Du, wenn wirklich Püschel beauftragt wird (egal ob jetzt oder später)? Dass sich am Ende rausstellt, dass es doch ein Unfall gewesen sein könnte?

Ist für Dich die Anspring- und Steinschlagtheorie wirklich so überzeugend, dass Du nur noch Gutachten akzeptieren kannst, die in dieselbe Richtung gehen?
Das sind berechtigte Fragen, das Festklammern an dem Ergebnis des aufgehobenen Urteils, finde ich auch bemerkenswert. Aber vielleicht auch verständlich, wenn man persönlich von der Schuld ST überzeugt ist.

Aber du @Tiergarten, hast einem ja das Gefühl gegeben, man dürfte die Justiz nicht kritisieren, das Urteil nicht anzweifeln. Deshalb meine Frage an dich: Was wäre, wenn ST im neuen Prozess freigesprochen wird? Was, wenn heraus kommt, es könnte doch ein Unfall gewesen sein? Wirst du das dann genauso akzeptieren, wie du es beim ersten Urteil von anderen erwartet hast?
Würdest du ihn dann nicht mehr für schuldig halten?


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30.05.2025 um 16:17
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn Schnelligkeit ein zentrales Kriterium sein soll, dann könnte oder müsste die Kammer ja auch anderweitig an der Zeitschraube drehen.

Zum Beispiel wäre es unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung angebracht, mit einem Gutachten zur Unfallthese kurzerhand auf Prof. Püschel zurückzugreifen.
Ja, das Verfahren muss beschleunigt werden. Da sind wir uns einig!

Wahrscheinlich wird dem Gericht dieses Gutachten schon vorliegen. Daher braucht es nicht mehr erstellt zu werden. Dieses Gutachten werden die Richter aktuell schon durcharbeiten.
Außerdem betrifft Püschel nur die Frage des Unfalles. Andere Gutachter vertreten andere Ansichten. Die kann man nur in der Verhandlung dann weiter klären, in dem man den Gutachtern jeweils Fragen stellt.

Unabhängig von der Frage des Unfalles ist die Frage der Glaubwürdigkeit des Zeugen.
Hier ist der Zeuge psychisch auffällig. Er hat mittels Lügen kriminelle Handlungen durchgeführt. D. h. er hat hier deutlich mehr Erfahrung als ein normaler Zeuge, mit denen es ein Gericht normalerweise zu tun hat.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist schon bedenklich genug, wie ich auch @Rick_Blaine entnehme, dass die neue Kammer einen ohne eigene Anschauung vorab einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterzieht.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es ist in so einem Fall eine gewisse Gratwanderung.
Gratwanderung ist eine schöne bildliche Darstellung. Ich sehen jedoch nicht daran, dass @Rick_Blaine das als bedenklich ansieht. Dann würde man eher von einer Grauzone sprechen.

Wir haben zwei unterschiedliche Seiten, wo das Gericht beide Seiten beachten muss. Auf der einen Seite die Prozesslänge und die Länge der U-Haft. Aber auf der anderen Seite, was gibt es da den bezogen auf den Zeugen? Das Gericht bekommt vor der Verhandlung vielleicht einen (falschen) Eindruck. Aber bedeutet dass, dass es diesen Eindruck nicht wieder verlieren kann? Genau das meinte doch @Rick_Blaine im letzten Abschnitt.
Trotzdem kann es natürlich passieren. Berufsrichter werden jedoch immer schon vor der Verhandlung beeinflusst. Aber das gilt doch für die anderen Sachen gleichfalls. Die Berufsrichter lesen die Akten, die Anklageschrift etc.. Sie greifen auf Gutachten der StA zurück, lassen weitere erstellen. Diese Berufsrichter haben in normalen Fällen diese Anklage sogar schon zugelassen! Unserer Gesetzgebung ist einfach so und sie geht davon aus, dass Berufsrichter damit umgehen können und sich davon nicht beeinflussen lassen.

Wenn Dir (@Tiergarten ) das nicht gefällt, dann müsstest Du die ganze Rechtsprechung in D in Frage stellen, nicht nur in diesem Verfahren. Dieses Art des Verfahrens stößt natürlich auch auf Kritik. Hier in D ist es so, die Richter müssen sich schon früh solche Informationen besorgen, es geht nicht anders.

Es ist ganz klar eine Gratwanderung aber auf der einen Seite ist der Abgrund viel tiefer und die Justiz ist in diesen Abgrund schon rein gerutscht, erst das zweite Auffangnetz hat sie noch retten können. Nun muss man alles tun um wieder hoch zu kommen.

Wie sind uns doch Beide einig, dass die Zeit mehr als in anderen Verfahren zählt.
Der Angeklagte sitzt momentan mehr als 2 ½ Jahre in U-Haft. Wenn man so einseitig vorginge, würde man bis September die Zeit einfach verstreichen lassen. Dann lädt man irgendwann im Verfahren den Zeugen. Dann stellt man fest, dass man es selber nicht beurteilen kann. Dann erst würde man den Gutachter bestellen, der vielleicht 2 Monate benötigt. Dann endlich würde er befragt werden und erst bei einem positiven Gutachten würde das Gericht über eine Entlassung aus der U-Haft nachdenken. Und dann werden wir schon im Jahr 2026 sein.
Das ist der Grund, weshalb sich das Gericht zu beeilen hat. Das fordern die Gesetze. Man kann es nie allen recht machen, aktuell ist die anstehende Haftprüfung das wichtigste und dazu wird eben das Gutachten benötigt. Solange keine anderen Richter die Haftprüfung vornehmen und die ganzen Verfahrensvorbereitungen durchführen, kann man dem nicht entkommen.


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30.05.2025 um 16:35
Regina Rick bringt als möglichen Verursacher für die Kopfverletzungen die Oberprienmühle bei Frasdorf ins Gespräch. Zudem gibt es ein Update bezüglich der Haftprüfung.
Jetzt der nächste Schritt im Fall Aschau: Am Montag reich Regina Rick und ihr Kollege Yves Georg einen Haftprüfungsantrag ein. Dann muss der Termin innerhalb von zwei Wochen angesetzt werden. Der Knackpunkt: Hanna hatte am Kopf fünf Riss-Quetsch-Wunden, die „auffällig gleichförmig“ und „von weitgehend gleicher Gestalt und Größe“ sind, so heißt es im Obduktionsbericht. Vier davon sind 24 Millimeter lang und weisen ein charakteristisches Dreieck auf. Um die Stelle zu finden, wo Hanna sich diese Verletzungen zugezogen haben könnte, waren Sebastian T.s Familie und Anwältin Rick immer wieder auf die Suche gegangen. Die Stelle in der Prien, wo Hannas Leichnam gefunden wurde, liegt zwölf Kilometer entfernt von der, an der sie mutmaßlich in den Bärbach gefallen war. Irgendwann fiel ihnen etwas auf: die Muttern an einem sogenannten Schütz der Oberprienmühle. 24 Millimeter Durchmesser, sechs Kanten.
Neues Gutachten im Fall Hanna: War es doch ein Unfall? (Merkur)


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30.05.2025 um 16:41
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nicht vergessen sollte man allerdings immer zweierlei: die Aussage des Gutachtens sollte man als Laie und jemand, der den Zeugen gar nicht kennt, nicht vorwegnehmen. Das wäre dumm. Und zweitens, ein Gericht kann und darf durchaus auch eine andere Meinung haben, als selbst der von ihm selbst bestellte Gutachter. Denn nur das Gericht muss am Ende die Aussage des Zeugen beurteilen.
Wen meinst du in diesem Zusammenhang mit Laie? Die Richterin als psychologisch/psychiatrischer Laie oder uns?
Dass das Gericht dem Gutachten nicht folgen muss, angenommen es ist fundiert, ist doch wenn dann nur eine theoretische Möglichkeit und würde in der Praxis einer Revision nicht standhalten, oder?
Der BGH bezieht sich z.B. in der von @fassbinder1925 zitierten Entscheidung auf den §261 StPO und erklärt, dass es zur Beurteilung der Aussagetüchtigkeit spezifisches Fachwissen erfordert, die das Gericht selbst nicht hat. Dem Gericht steht es demanch nicht frei, selbst zu beurteilen, ob sie die Aussagetüchtigkeit besser beurteilen kann. Es kann lediglich entscheiden ob sie das Urteil auf die Aussage des Zeugen aufbaut.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zum Beispiel wäre es unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung angebracht, mit einem Gutachten zur Unfallthese kurzerhand auf Prof. Püschel zurückzugreifen. Wenn ich es richtig sehe, liegt ja im Auftrag von Frau Rick eine Ausarbeitung von ihm bereits vor. Verzögerungen, wie @Rigel92
sie befürchtet, wären bei Püschel mithin ausgeschlossen.
Das Verfahren beginnt nicht früher oder später, je nachdem welcher Gutachter beauftragt wird. Der Prozess muss schnellsmöglich, sobald es dem neuen Gericht möglich ist starten. Bis dahin wird es möglich sein, die verschiedensten Gutachten vorliegen zu haben. Die Zulassung eines Gutachtens wird keine Zeitfrage sein müssen. Bezüglich Auswahl eines Gutachters, gehe ich davon aus, dass auch eine Rolle spielen wird, welche Gutachten die Verteidigung bereits bei der Haftprüfung anführen wird.

Mich würde aber wie @XluX und @karajana auch interessieren, welche objektiven Bedenken du gegenüber Püschel vertreten möchtest? Dass der Aßbichler Kammer die Ausführungen nicht plausibel erschienen, darf ja kein Maßstab für die neue Kammer sein, oder?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber im Ernst: Sorgfalt und Wahrung rechtmäßiger Vorgaben müssen Vorrang haben vor Schnelligkeit. Man muss ja nichts verzögern, aber den Zeitfaktor auch nicht überstrapazieren.
Ich denke wie @Rigel92 man müsste es in diesem Fall sogar unbedingt als unnötige Verzögerung ansehen, wenn man die notwendigen Gutachten und Datenerhebungen wieder nicht im Vorfeld des Prozesses„besorgt“.
Wie wäre denn ansonsten dein Vorschlag einem Beschleunigungsgebot nachzukommen, nachdem man eine derartige Verzögerung selbst verschuldet (staatlich) hat?
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:sehe ich ganz genau so! Und daher fand ich es so extrem heikel, dass die Richterin im ersten Prozess Anträge, insbesondere auf Begutachtung des Knastzeugen, aber auch zur Prüfung von Raffis Handy, abgelehnt hat just mit dem Argument, man müsse mal zu einem Schluss kommen...
Im neuen Prozess sollte unbedingt vermieden werden dem Angeklagten anzulasten, dass sein Prozess so lange dauert, weil man im Vorfeld nicht alle notwendigen Gutachten und Daten erhoben hat. Um dann wieder alle möglichen Anträge abzulehnen mit Verweis auf die große Menge anstehender Gerichtsprozesse.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.05.2025 um 17:07
@LackyLuke77

Danke für die Info.

Das mit dem charakteristischen Dreieck ist schon interessant.
@fassbinder1925: Wurde das schon in der Verhandlung erwähnt?

Wie kann man das eigentlich mit einem Stein erreichen? Der müsste der ganz zufällig eine solche Kante haben. Wenn der eine Winkel des Dreiecks bei etwa 120° liegt und zusätzlich die Kantenlänge 24mm beträgt, wäre das schon ein gutes Argument. Die 4-mal müsste wahrscheinlich ein Hydromechaniker erklären. Im Artikel sind von 3 Gutachtern die Rede. Da könnte einer dabei sein.

Das Verfahren wird auf jeden Fall interessant.


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30.05.2025 um 17:30
@Tiergarten
ich möchte nochmal aufnehmen, was ich zuvor schrieb. Es könnte sein, dass der Beauftragung des Gutachtens zum Knastzeugen ein noch anderer Sachverhalt zugrundeliegt als die Frage, ob das Gericht ihm nun glaubt oder nicht:
Es besteht prinzipiell die Gefahr, dass er nun Unsicherheit, schlechte Erinnerung oder so vorschiebt, oder gar wie die Freundin von ST die Aussage mit Verweis auf §55 StPO verweigert.
Wenn dieser Zeuge mitten im Prozess "umkippt", könnte der Prozess insgesamt scheitern. Das Gutachten könnte auch dazu dienen, herauszufinden, wie verlässlich der Zeuge ist.
Beitrag von bla_bla (Seite 683)


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