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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.768 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 20:00
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es dürfte hinzugekommen sein, dass die Hose des Opfers rutschte und der Stringtanga zu sehen war. Das könnte der entscheidende Trigger gewesen sein, der den Täter dazu veranlasste
Ob er wohl sofort gesehen bzw. gemerkt hat, dass sie stärker alkoholisiert war, also für ihn dann ein gutes Gelegenheit darstellte?

Das mit dem intensiven Konsum von Gewaltpornographie vorher... (oder habe ich das falsch in Erinnerung?)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 20:11
Eine Institution, die sich in diesem Fall auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, ist der Generalbundesanwalt (GBA).

Am 20. Januar dieses Jahres gab die Behörde eine dienstliche Stellungnahme zu der 1732 Seiten umfassenden Revisionsbegründung der Verteidigung ab.

Das Urteil des Generalbundesanwalts fiel heftig aus: Die Revisionsschrift sei „teils unzulässig“ und „teils unbegründet“. Unter dem Strich sei das Konvolut der Anwälte „nicht gewichtig genug“, so der GBA.

Nun hat der Bundesgerichtshof bei der Vorsitzenden Richterin Besorgnis der Befangenheit erkannt und das Urteil einkassiert - gewichtiger gehts ja wohl kaum noch. Das Verfahren muss völlig neu aufgerollt werden.

Ich frage mich, ob die Experten der Generalstaatsanwaltschaft völlig verkannt haben, wie bedrohlich der Mailverkehr zwischen Vorsitzender Richterin und Staatsanwalt für das Traunsteiner Urteil sein würde.

Oder haben sie „die Füße stillgehalten“ nach dem Motto: „ Das soll mal der BGH erledigen“?

Viele haben ja gemeint, das Votum des GBA könnte ein Fingerzeig sein für die erwartbare Entscheidung des BGH. Die Verteidigung habe wohl schlechte Karten, hieß es. Pustekuchen!

Ich werde nun jedenfalls derartige Stellungnahmen vorsichtiger bewerten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 20:15
Zitat von LindströmLindström schrieb:Ob er wohl sofort gesehen bzw. gemerkt hat, dass sie stärker alkoholisiert war, also für ihn dann ein gutes Gelegenheit darstellte?

Das mit dem intensiven Konsum von Gewaltpornographie vorher... (oder habe ich das falsch in Erinnerung?)
Ich bin nicht sicher, ob er an dem Abend gezielt los ist, um ein Opfer zu suchen oder wenigstens zu cheken, ob sich vielleicht eine Gelegenheit bietet, eine Frau anzufallen. Oder ob das ein spontaner Entschluss war, der ihm entweder erst kam, als er beobachtet hat, wie Hanna alleine am Eiskeller losgeht oder sogar erst, als er ihr auf der Kampenwandstraße begegnet ist, als er eigentlich nnoch mal am Eiskeller vorbeiwollte.

Ich nehm die Version, dass er nicht schlafen konnte und dann eben mitten in der NAcht für den Halbmarathon trainieren wollte nicht ab. Denke schon, dass er vom Konsum der Gewaltpornos angeturnt, mindestens spannen wollte.
Die Tatsache, dass er ohne Sportuhr und Handy los ist, spricht für mich jedenfalls dafür, dass er eine Gewalttat zumindest schon beim losrennen in Erwägung gezogen hat, "falls sich was ergibt".

Ich denke nicht, dass er Hanna direkt wegen Sex angesprochen hat, deshalb deute ich das Geständnis gegenüber Adrian M. so, dass er sich vorher schon mal von ihr abgewiesen gefühlt hat, vielleicht sogar ohne, dass sie das gemerkt hat. Und als er dann ausgerechnet auf Hanna traf, in wehrlosem Zustand, da alleine auf der Landstraße in alkoholisiertem Zustand, hat er seine Chance gewittert, jetzt zu kriegen, was er haben wollte, sich vielleicht auch ein bisschen für die von ihm empfundene Erniedrigung zu rächen.


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17.04.2025 um 20:17
Zitat von LindströmLindström schrieb:Das mit dem intensiven Konsum von Gewaltpornographie vorher... (oder habe ich das falsch in Erinnerung?)
Ja, das war so. Auf den Pornos wurden Frauen auch von hinten überfallen und vergewaltigt. Aber er ist ja ein guter Junge.


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17.04.2025 um 20:40
Der nächste Schritt wird jetzt sein, dass vmtl. recht schnell jetzt eine Haftprüfung beantragt wird.

Das kündigt Rick zumindest an.

Min: 0:52 im Video

https://www.br.de/nachrichten/bayern/fall-hanna-was-wird-das-neue-verfahren-bringen,UicYc15
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Viele haben ja gemeint, das Votum des GBA könnte ein Fingerzeig sein für die erwartbare Entscheidung des BGH. Die Verteidigung habe wohl schlechte Karten, hieß es. Pustekuchen!

Ich werde nun jedenfalls derartige Stellungnahmen vorsichtiger bewerten.
Erfreulich, dass jemand auch mal sowas schreibt und nicht gleich wieder weiter donnert.


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17.04.2025 um 20:51
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der nächste Schritt wird jetzt sein, dass vmtl. recht schnell jetzt eine Haftprüfung beantragt wird.
Natürlich. Rick muss ja ihr horrendes Honorar durch allerlei Aktionismus rechtfertigen: 17xx Seiten Revisionsbegründung, Dauerkrawall vor Gericht etc.

Am dringenden Tatverdacht gegen T. hat sich ja nichts geändert. Daher wird auch die Haftprüfung scheitern.


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17.04.2025 um 20:54
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der nächste Schritt wird jetzt sein, dass vmtl. recht schnell jetzt eine Haftprüfung beantragt wird.

Das kündigt Rick zumindest an.
Das nennt man Neudeutsch "Litigation-PR". Sie weiß genau, dass das abgelehnt werden wird, aber kann sich mal wieder streitbar in der Presse präsentieren, wieder ein paar Euronen Honorar einstreigen und dem Mandanten und dessen Familie ein bissch Hoffnung einflöten, damit die ihr nich von der Stange gehen.
Ist doch schön, wenn die Presse einem die Bude einrennt, wenn man gerade ein Hoch hat. Gibt für Anwälte keine bessere Werbung, und gratis noch dazu!


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17.04.2025 um 21:06
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Gibt es überhaupt ein Verletzungsbild welches NUR durch einen Unfall entstehen kann? Mir fällt da gerade nichts ein.
Dass die Verletzungen AUCH von einem Unfall herrühren können, würde doch für einen Freispruch völlig genügen m. E.


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17.04.2025 um 21:14
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Dauerkrawall vor Gericht etc.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb am 20.02.2024:Es geht ja nicht um bloßen Austausch, sondern darum, dass die Vorsitzende im E-Mail-Verkehr offenbart, sich eine Meinung über die Schuld des Angeklagten gebildet haben, BEVOR die Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Das ist ein Ablehnungsgrund auf dem Silbertablett.
Hm damals wart ihr noch der gleichen Meinung. Gut, dass sie "Krawall" gemacht hat und auf diesen Skandal hingewiesen hat.

Hast Du ja auch super analysiert.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb am 20.02.2024:Das dürfte ziemlich sicher zum Platzen des Prozesses führen und zur Wiedereröffnung vor einer anderen Strafkammer des LG.

Wenn die Richterkollegen am LG das Ablehnungsgesuch gesundbeten sollten, wäre das ein Freifahrtschein für eine erfolgreiche Revision, was ebenfalls zur Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des LG führte.
Ok. Deine Meinung hast du zumindest nicht geändert. Das stimmt und ist dann auch konsequent.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb am 20.02.2024:Letztlich dürfte ein Platzen des Prozesses dem Angeklagten mehr schaden als nützen. Denn aus der U-Haft dürfte er wegen der Schwere des Vorwurfs und des hohen Grads des Tatverdachts schwerlich entlassen werden. Und ein neuer Prozess mit zig neuen Verhandlungstagen wird seine Eltern, die wohl jetzt schon eine Stange Geld an Rick und Strate bezahlt haben, kaum reicher machen. Am Ende profitiert nur die "Star-Anwältin".
Also trotzdem habt ihr beide ja zutreffend dieses massive Fehlverhalten von Aßbichler erkannt

Das ging ja scheinbar nur mit ein bisschen "Krawall" das Aßbichler auch zu vermitteln.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 21:25
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm damals wart ihr noch der gleichen Meinung. Gut, dass sie "Krawall" gemacht hat und auf diesen Skandal hingewiesen hat.
Für ein Befangenheitsgesuch bedarf es keines Krawalls. Professionelle Strafverteidiger haben das nicht nötig.

Letztlich ist hier der Vorsitzenden ein grober - nennen wir es - Formfehler unterlaufen, ungefähr so wie wenn Kimmich unbedrängt ins eigene Tor schösse. Das ist peinlich, aber ändert nichts daran, dass die Beweiswürdigung offensichtlich einer Nachprüfung standhielt. Kurzum: Ohne diesen törichten Mailverkehr mit dem "Wolfgang" wäre die Verurteilung heute rechtskräftig.

Ob das gut war, dass Rick Krawall gemacht hat? Für sie bestimmt. Denn bei Laien wird hängenbleiben, dass sie den Verurteilten rausgehauen hat, obwohl das nicht im Ansatz zutrifft. Es wird lediglich eine zweite Runde kommen und jeder Verhandlungstag wird durch maximale Konfliktverteidigung zum Spektakel für die Medien. Am Ende wird sich T. davon nichts kaufen können - bei den astronomischen Kosten im wahrsten Sinne des Wortes.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 21:41
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Professionelle Strafverteidiger haben das nicht nötig.
Anscheinend hatten die Verteidigerkollegen es nicht mal nötig darauf aufmerksam zu machen, obwohl deren Büro diese Akte einscannte:
Erst nach dem Fortsetzungstermin vom 15. Februar 2024, einem Donners-
tag, nahm die Verteidigerin des Angeklagten Einsicht in das Sonderheft, indem
sie über das Wochenende die vom Büro des Mitverteidigers eingescannte Akte
durcharbeitete; dabei stieß sie auf die E-Mails. Im Anschluss an ein mit dem An-
geklagten am 19. Februar 2024 geführtes Telefonat lehnte sie noch an demsel-
ben Tag die drei Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit mit der
Quelle: Beschluss BGH - Seite 4 - unten

Fleißig war sie vor allem während Aßbichler weiter manipulieren wollte:
Begründung ab, das Gericht habe sich mit der Staatsanwaltschaft über den zu-

grunde zu legenden Sachverhalt abgesprochen. Am 27. Februar 2024 wies die

Strafkammer ohne Mitwirkung der abgelehnten Richter den Befangenheitsantrag
als unbegründet zurück. Zur Befangenheitsrüge gab die Vorsitzende am
11. August 2024 unaufgefordert vor Übersendung der Verfahrensakten zur
Durchführung des Revisionsverfahrens vor dem Senat eine mehrseitige Stellung-
nahme ab
Quelle: BGH Beschluss - Seite 5 oben

Im August 24 schrieb sie unaufgefordert eine mehrseitige Stellungnahme. Was soll sowas?
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das ist peinlich, aber ändert nichts daran, dass die Beweiswürdigung offensichtlich einer Nachprüfung standhielt.
Ist das wirklich so? Kann ich nicht beurteilen, aber du bist wohl vom Fach. Für mich wirkt das immer noch so, dass aus verfahrensökonomischen Gründen abgebrochen wurde, als der Kardinalfehler klar war und damit dann die Revision bereits erfolgreich war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 21:50
Zitat von LanzaLanza schrieb:Im August 24 schrieb sie unaufgefordert eine mehrseitige Stellungnahme. Was soll sowas?
Dazu habe ich schon oben geschrieben, dass sie dadurch den Anschein der Befangenheit zementiert hat. Sie hat hier im Hinblick auf die Befangenheitsthematik alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Man kann nur hoffen, dass die Frau aus diesen haarsträubenden Fehlern lernt.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ist das wirklich so?
Ja, das ist so. Wäre die Beweiswürdigung zu beanstanden gewesen, hätte der BGH sich auch hierzu verhalten, wie er das oftmals tut, obwohl die Sache schon aus anderen Gründen zurückzuverweisen ist. Denn dem BGH ist in solchen Fällen wichtig, dass die neue Beweiswürdigung in der neuen Hauptverhandlung korrekt abläuft, damit er nicht wieder zurückverweisen muss. Hier hat er dazu offensichtlich keine Veranlassung gesehen. Das bedeutet für die neue Strafkammer: "Kann man so machen, wir haben keine Einwände." Das ist natürlich auch Rick klar. Umso krawalliger wird sie sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 21:53
Zitat von LanzaLanza schrieb:Anscheinend hatten die Verteidigerkollegen es nicht mal nötig darauf aufmerksam zu machen, obwohl deren Büro diese Akte einscannte:
Ja, alles Luschen, ausser Frau Rick! Dann kann ST in der zweiten Runde ja sicher auf die anderen beiden verzichten. Wird er nicht tun, die werden ihm schließlich vom Staat gesponsert und Frau Rick wird nicht bereit sein, zum Pflichtverteidigersatz auch nur den kleinen Finger für ihren Mandanten krum zu machen, geschweige denn im Gerichtssaal ihren Arm um seine im Knast erstarkten Schultern zu legen oder gar am Wochenende Akten zu "durchstöbern".
Zitat von LanzaLanza schrieb:Für mich wirkt das immer noch so, dass aus verfahrensökonomischen Gründen abgebrochen wurde, als der Kardinalfehler klar war und damit dann die Revision bereits erfolgreich war.
Sorry, aber dieser Fachbegriff passt in diesen Zusammenhang nun rein gar nicht. Was konkret "wirkt" denn so auf Dich, dass Du Dich zu so steilen Thesen hinreissen lässt.

Und wolltest Du nicht noch mal erläutern, wo da jetzt die Zahlendreher gewesen sein sollen:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wo siehst Du denn da einen Zahlendreher?



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 22:21
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ja, alles Luschen, ausser Frau Rick! Dann kann ST in der zweiten Runde ja sicher auf die anderen beiden verzichten. Wird er nicht tun, die werden ihm schließlich vom Staat gesponsert und Frau Rick wird nicht bereit sein, zum Pflichtverteidigersatz auch nur den kleinen Finger für ihren Mandanten krum zu machen, geschweige denn im Gerichtssaal ihren Arm um seine im Knast erstarkten Schultern zu legen oder gar am Wochenende Akten zu "durchstöbern".
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass nicht alle beiden Pflichtverteidiger dabei sein werden. Vielleicht will es sich Dr. Georg nicht nehmen lassen zumindest an manchen Tagen anwesend zu sein, oder sie holt Wittmann wieder mit ins Boot.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ja, alles Luschen, ausser Frau Rick
Fakt ist, dass sie den Befangenheitsantrag eingereicht hat und ohne diesen wäre vllt das Urteil nicht aufgehoben worden.


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17.04.2025 um 22:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Frau Rick wird nicht bereit sein, zum Pflichtverteidigersatz auch nur den kleinen Finger für ihren Mandanten krum zu machen,
Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, dass Frau Rick das Mandat "pro bono" angenommen habe. Aber finde es jetzt leider auch nicht mehr.


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17.04.2025 um 22:35
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, dass Frau Rick das Mandat "pro bono" angenommen habe. Aber finde es jetzt leider auch nicht mehr.
Ich würde auch sehr vorsichtig sein zu behaupten Frau Rick mache sich "die Taschen" voll:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Frau Rick wird nicht bereit sein, zum Pflichtverteidigersatz auch nur den kleinen Finger für ihren Mandanten krum zu machen,
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:bei den astronomischen Kosten im wahrsten Sinne des Wortes.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Rick muss ja ihr horrendes Honorar
@Deus_Ex_Machin
Danke für deine Einschätzung bzgl. der Revision

Im Genditzki Fall verhielt es sich bzgl. Ricks und Gutachter Kosten so:
Bis heute kämpft die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Doch um Genditzkis Unschuld beweisen zu können, braucht sie neue Tatsachen und Beweise, vor allem aber Geld, um die Gutachter finanzieren zu können.

Zusammen mit der Rechtsanwältin Dagmar Schön startete sie deshalb im vorletzten Jahr einen Spendenaufruf. Mit den eingegangenen Spenden wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Noch gebe es nichts Neues zu berichten, teilt Rick auf telefonische Nachfrage mit. Man müsse weiterhin das Ergebnis des Gutachtens abwarten, um das Verfahren wieder aufnehmen zu können.

Obwohl mehrere Gutachter im Nachhinein bestätigt hatten, dass die Hämatome im Kopf der alten Dame ein völlig unauffälliger Befund waren, befürchtet Rick, dass es schwierig werden wird, den Befund des ersten Gutachters, der von „stumpfer Gewalt“ ausging, zu widerlegen. Nach wie vor arbeitet die Anwältin pro bono an dem Fall.
Quelle: https://tegernseerstimme.de/gutachten-soll-genditzkis-unschuld-beweisen/


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 22:47
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ja, alles Luschen, ausser Frau Rick!
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Fakt ist, dass sie den Befangenheitsantrag eingereicht hat und ohne diesen wäre vllt das Urteil nicht aufgehoben worden.
Genau das ist die Crux.

Frau Rick hat über den Befangenheitsantrag das Urteil zu Fall gebracht. Sie nutzte dabei die offene Flanke, die Richterin Assbichler ihr mit dem fatalen E-Mail-Manöver geboten hat.

Und ja, es ist wohl wahr: Ohne die als Anschein der Befangenheit ausgelegte Erörterung möglicher Urteilsgrundlagen unter Ausschluss der Verteidigung wäre Sebastian T. heute höchstwahrscheinlich ein rechtskräftig verurteilter Mörder.

So gesehen, haben maßgeblich zwei Juristinnen ihn (vorerst) gerettet: Frau Rick und Frau Assbichler.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.04.2025 um 22:52
Leider wurde mein Beitrag von vorhin gelöscht - deshalb hier nochmal ohne den kritischen Absatz (besser spät als nie, weil ich manche Dinge einfach nicht unkommentiert stehen lassen will, aber bei den ganzen Verdrehungen einfach nicht mehr nachkomme):
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich habe keine Ahnung, woher @XluX diese Insfo haben will.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Insofern ist @XluX Beitrag wohl eine Ente, die man vielleicht als unbelegt und falsch löschen sollte, um die Diskussion hier nicht wieder seitenweise um falsche Infos laufen zu lassen.
Ich hatte die offizielle Pressemitteilung des BGH verlinkt (die übrigens immer noch online ist) - und wenn Du jemandem unterstellen willst, Enten zu verbreiten, dann gerne dem Bundesgerichtshof, nicht mir.
Ich verstehe auch überhaupt nicht, wie Du darauf kommst, dass ich hier gezielt Enten verbreite. Absurder geht es nicht mehr, wirklich!
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:XluX hatte hier ja zu Recht Erstaunen darüber geäußert, dass in der Pressemitteilung zum Beschluss des BGH erklärt worden war, Sebastian T. habe Hanna W außer Gefecht gesetzt, indem er „mit einem stumpfen Gegenstand mindestens sieben Mal gegen ihre Schläfe schlug“.
Einer der seltenen Momente, wo wir einer Meinung sind.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Auf der anderen Seite betont XluX, dass er die Urteilsbegründung und alle relevanten Berichte „in- und auswendig“ kenne, also offenbar auch die schriftliche Urteilsbegründung.
Von schritflicher Urteilsbegründung habe ich nichts gesagt - aber man konnte das mit den Schlägen ja an diversen Stellen zur Genüge nachlesen z.B. hier:
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb am 04.12.2023:Das waren 3 hinten rechts am Scheitel und 2 linksseitig.



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17.04.2025 um 22:55
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ich würde auch sehr vorsichtig sein zu behaupten Frau Rick mache sich "die Taschen" voll:
Niemand hat behauptet, die "mache sich die Taschen voll". Aber auch, wenn viele hier in ihr offenbar eine Art Robin Hood des deutschen Justizsystems sehen, muss man doch ganz einfach sagen, dass es ihr Beruf ist, Mandanten als Strafverteidigerin zu vertreten. Sie hat eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation, betreibt eine Kanzlei mit Angestellten, die bezahlt werden müssen (genau wie Miete, Versicherungen, Nebenkosten, Buchhaltung) und für so ein Mandat entstehen eben auch Kosten. Wie sollte man denn jemandem vorwerfen, dass er für seine Tätigkeit das ihm zustehende Honorar verlangt. Von einem Gas-Wasser-Inastallateur, einem KFZ-Mechaniker oder einem Bäcker wird auch niemand erwarten, dass er pro Bono arbeitet, weil der Kunde neben einer defekten Heizung, auch noch ein defektes Auto und obendrein Hunger hat. Und beim Bäcker sind Semmeln eben teurer als aus dem Lidl-Aufbackautomaten genauso wie die Rechnung der Mercedes-Vertragswerkstatt meist höher ist als die des Wald- und Wiesenschraubers.

Aber umso abstruser finde ich es, dass hier immer alle annehmen, die sei die Mutter Teresa von Aschau und würde ST aus reiner Nächstenliebe beistehen. Und wenn man wagt das anzuzweifeln wird man hier kleich als Lästerer verschrien. Dabei ist es erstmal der Standard, dass ein Anwalt gegen Honorar arbeitet und nicht umsonst.


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