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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.457 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 21:12
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Meiner Meinung nach gibt es zwischen den Sprachnachrichten und ihrer Aussage bei der Polizei keinen Widerspruch. Das ist hier im Forum interpretiert und mit großer Freude goutiert worden. Tasächlich liegen uns hier ja nur Infos aus zweiter und dritter Hand vor.

Glaubst Du denn ernsthaft, alle Prozessbeteiligten (Verteitiger, StA und Richter) hätten diesen Widerspruch übersehen und nicht einmal angesprochen?
Ähm, du kennst das schriftliche Urteil? Auch die 2. Jugendkammer hat offenbar den Widerspruch gesehen.

Außerdem frage ich mich dann erst recht, warum wird nicht Beschwerde eingelegt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 21:20
@Grillage welche Rolle spielte Verenas Aussage zum 3. denn in der Urteilsbegründung?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 21:25
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:welche Rolle spielte Verenas Aussage zum 3. denn in der Urteilsbegründung?
Ich habe kurz überlegt, ob @Grillage Verena mit Lea verwechselt.

Aber das macht halt auch irgendwie keinen Sinn.

Wenn bei Lea angeblich nicht mal die Verteidigung Widersprüche geltend gemacht hat, war ich wohl bei einem anderen Plädoyer.

Und ich frage mich, warum sie dann nicht selbst Verurteilung beantragt haben, denn das wäre folgerichtig. Sie haben da ja auch gar nicht mit Buschfunk argumentiert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 21:32
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb: da bin ich eben der Meinung, sofern dem Gericht nicht ein Verfahrensfehler unterläuft, dass man einen Freispruch hier leicht begründen kann, ohne gegen Denkgesetzte zu verstoßen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Entlassung aus der U-Haft hat natürlich eine riesige Signalwirkung.

Sie ist kein Garant für einen Freispruch, aber dass das Gericht nach Aktenlage derzeit keinen dringenden Tatverdacht sieht, erhöht die Chancen auf einen Freispruch massiv.
Zwar glaube ich nicht, dass einen Freispruch „leicht begründen“ kann (dann wäre der anstehende Prozess ja eine Farce)), aber dass von der Aufhebung des dringenden Tatverdachts und der Entlassung aus der U-Haft eine „riesige Signalwirkung“ ausgeht, steht außer Zweifel.

Die 1. Jugendstrafkammer hat damit zu erkennen gegeben, dass sie an der Schuld von ST mehr als Zweifel hegt und erst recht keine Gefahr (mehr) von dem jungen Mann aus Aschau ausgehen sieht. Sonst hätte man den Angeklagten ja nie und nimmer auf freien Fuß setzen dürfen.

Für dieses Manöver reichte den Richtern ein von ihnen selbst bestelltes Gutachten bei Professor Steller, das den Zeugen AM pauschal als notorischen Lügner abstempelte. Dessen Aussagen, so lautet in der Konsequenz die krachende Botschaft der Kammer an das Vorgängergericht, dürften in keiner Weise in ein Urteil über einen Angeklagten einfließen. Sie seien künftig „Luft“.

Man mag diesen Häftling ja durchaus als zwielichtig betrachten. Aber ich finde es fragwürdig, die Abkehr vom dringenden Tatverdacht und die Haftentlassung allein auf die vorläufige Expertise des Berliner Psychologen zu stützen.

Hier geht es nach wie vor um Mord. Das gilt zumindest solange, bis nicht die von drei Experten im ersten Prozess klar verworfene Unfallversion eindeutig bewiesen ist. Ob die von der Verteidigung für den neuen Prozess zusätzlich aufgebotenen Gutachter tatsächlich belegen können, dass Hanna nicht durch eine Gewalttat ums Leben gekommen ist, sondern durch ein tragisches Unglück, steht in den Sternen.

Man muss also weiterhin von Mord ausgehen - und hat auch nach wie vor einen Verdächtigen, der die Tat im Freundeskreis sogar selbst gestanden hat. Zudem steht unwiderlegt die Aussage der Zeugin Lea R. im Raum, dass dieser Tatverdächtige Sebastian T. zu einem Zeitpunkt von einem getöteten Mädchen in Aschau berichtet hat, als er davon eigentlich noch keine Kenntnis haben konnte - ein klassischer Fall der Preisgabe von Täterwissen.

Aufgrund dieser Faktoren (und weiterer Indizien wie zum Beispiel dem Aufenthalt von ST zur Tatzeit im Tatortbereich und dem auffälligen Nachtatverhalten) wäre es meiner Ansicht nach durchaus vertretbar, wenn nicht gar geboten gewesen, am dringenden Tatverdacht festzuhalten und ST trotz der Steller-Expertise über Adrian M. nicht überstürzt auf freien Fuß zu setzen.

Kein Wunder, wenn das nun als „riesige Signalwirkung“ bejubelt wird. Man könnte
auch noch einen Schritt weitergehen, das Vorgehen als „Weichenstellung in Richtung Freispruch“ interpretieren und fragen, wie es denn um die Unvoreingenommenheit der neu zuständigen Kammer bestellt ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 21:49
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zwar glaube ich nicht, dass einen Freispruch „leicht begründen“ kann (dann wäre der anstehende Prozess ja eine Farce)), aber dass von der Aufhebung des dringenden Tatverdachts und der Entlassung aus der U-Haft eine „riesige Signalwirkung“ ausgeht, steht außer Zweifel.
Sehe ich anders, dass deswegen der Prozess eine Farce wäre. Es muss ja ordentlich aufgeklärt werden und es können sich theoretisch Dinge auch wenden.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Man muss also weiterhin von Mord ausgehen - und hat auch nach wie vor einen Verdächtigen, der die Tat im Freundeskreis sogar selbst gestanden hat. Zudem steht unwiderlegt die Aussage der Zeugin Lea R. im Raum, dass dieser Tatverdächtige Sebastian T. zu einem Zeitpunkt von einem getöteten Mädchen in Aschau berichtet hat, als er davon eigentlich noch keine Kenntnis haben konnte - ein klassischer Fall der Preisgabe von Täterwissen.

Aufgrund dieser Faktoren (und weiterer Indizien wie zum Beispiel dem Aufenthalt von ST zur Tatzeit im Tatortbereich und dem auffälligen Nachtatverhalten) wäre es meiner Ansicht nach durchaus vertretbar, wenn nicht gar geboten gewesen, am dringenden Tatverdacht festzuhalten und ST trotz der Steller-Expertise über Adrian M. nicht überstürzt auf freien Fuß zu setzen.

Kein Wunder, wenn das nun als „riesige Signalwirkung“ bejubelt wird. Man könnte
auch noch einen Schritt weitergehen, das Vorgehen als „Weichenstellung in Richtung Freispruch“ interpretieren und fragen, wie es denn um die Unvoreingenommenheit der neu zuständigen Kammer bestellt ist.
Nun ja ich bin der Meinung, dass es für jedes Gericht schwer wäre, einen dringenden Tatverdacht zu begründen.

Aber auch die Frage an dich. Holderle ist wortwörtlich der selben Meinung wie die und die STA wird es auch sein. Warum legen sie nicht einfach Beschwerde ein, wenn die Entscheidung so hanebüchen ist?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die 1. Jugendstrafkammer hat damit zu erkennen gegeben, dass sie an der Schuld von ST mehr als Zweifel hegt und erst recht keine Gefahr (mehr) von dem jungen Mann aus Aschau ausgehen sieht. Sonst hätte man den Angeklagten ja nie und nimmer auf freien Fuß setzen dürfen.
Ersteres ja, Letzteres nicht zwingend.

Wenn ein dringender Tatverdacht wegfällt, darf meinen einen Angeklagten auch nicht einsperren, wenn man ihn laut Gutachten für gefährlich hält, auch wenn er vllt schon früher Sexualdelikte begangen hat.

Aber auch die Kammer unter Aßbichler, hat in ihrem Urteil dargelegt, dass sie keine Wiederholungsgefahr bei ST sehen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hier geht es nach wie vor um Mord. Das gilt zumindest solange, bis nicht die von drei Experten im ersten Prozess klar verworfene Unfallversion eindeutig bewiesen ist. Ob die von der Verteidigung für den neuen Prozess zusätzlich aufgebotenen Gutachter tatsächlich belegen können, dass Hanna nicht durch eine Gewalttat ums Leben gekommen ist, sondern durch ein tragisches Unglück, steht in den Sternen.
Es steht für die Kammer zumindest weniger in den Sternen als für uns. Sie haben nicht nur die schriftlichen Gutachten vorliegen, sondern wahrscheinlich auch schon weitere Stellungnahmen von alten und neuen Gutachtern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 21:51
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber auch die Frage an dich. Holderle ist wortwörtlich der selben Meinung wie die und die STA wird es auch sein. Warum legen sie nicht einfach Beschwerde ein, wenn die Entscheidung so hanebüchen ist?
Was quängelst Du ständig uns an, warum niemand Beschwerde eingelegt hat? Woher soll das jemand wissen, der hier im Forum schreibt?

Wenn es Dir so wichtig ist, das zu erfahren, frag bei Holderle oder der zuständigen StA an. Wenn es nur eine rethorische Frage sein soll, hast Du sie jetzt oft genug gestellt, dass alle sie zur Kenntnis genommen haben dürften.


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10.09.2025 um 22:02
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was quängelst Du ständig uns an, warum niemand Beschwerde eingelegt hat? Woher soll das jemand wissen, der hier im Forum schreibt?

Wenn es Dir so wichtig ist, das zu erfahren, frag bei Holderle oder der zuständigen StA an. Wenn es nur eine rethorische Frage sein soll, hast Du sie jetzt oft genug gestellt, dass alle sie zur Kenntnis genommen haben dürften.
Nun ja, dann finde ich es ziemlich unhöflich, dass ich deine Einschätzung nicht erfahren darf. Über die Beweggründe von anderen Leuten diskutieren wir ja auch . Ich gehe auf alle von deinen Punkten ein.

Außerdem war es weder ein quengeln noch eine rhetorische Frage. Sondern ich habe die ernsthaft gemeinte Frage, wiederholt gestellt, wo es passt.

Da du nun aber endgültig klar gemacht hast, dass du dich nicht ernsthaft mit mir austauschen willst, sondern eher deine Unzufriedenheit los werden willst, werde ich dich nun von fortan ignorieren.

Da Hocke ich mich doch lieber bei Else Kling auf die Treppenbank. Da habe ich das Ganze in einer lustigeren Version.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 22:07
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn ein dringender Tatverdacht wegfällt, darf meinen einen Angeklagten auch nicht einsperren, wenn man ihn laut Gutachten für gefährlich hält, auch wenn er vllt schon früher Sexualdelikte begangen hat
Wenn ein dringender Tatverdacht wegfällt…

Der fällt aber nicht so einfach weg. Es muss immer jemanden geben -wie in diesem Fall die Richter der 1. Jugendstrafkammer-, der einen dringenden Tatverdacht aufgrund bestimmter Entwicklungen oder Faktoren nicht mehr für geboten hält.

Das ist also Interpretationssache. Und die Kammer hätte hier meines Erachtens nicht zwingend den dringenden Tatverdacht aufheben müssen, sondern ihn aufrecht erhalten können.


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10.09.2025 um 22:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nun ja, dann finde ich es ziemlich unhöflich, dass ich deine Einschätzung nicht erfahren darf. Über die Beweggründe von anderen Leuten diskutieren wir ja auch . Ich gehe auf alle von deinen Punkten ein.

Außerdem war es weder ein quengeln noch eine rhetorische Frage. Sondern ich habe die ernsthaft gemeinte Frage, wiederholt gestellt, wo es passt.
Ich habe da einfach keine Meinung zu. Woher soll ich denn wissen, warum sie keine Beschwerde eingelegt haben. Vielleicht haben sie das ja sogar getan, aber es ist abgelehnt worden oder wird noch beraten. Ich glaube nicht, dass das zwingend veröffentlich werden würde. Was weiß ich, ist mir einfach egal.
Und nur weil Du willst, dass ich zu irgendwas abseitigem eine Meinung haben soll, muss ich mir doch keine bilden.

Nebenklage und StA sind keine Strafverteidiger, denen kann es doch egal sein, on ST draußen rumläuft oder einsitzt. Ich schätze beiden Seiten nicht so ein, dass ihnen einer abgeht, wenn sie wissen, dass jemand im Knast hockt, weil sie das veranlasst haben.


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10.09.2025 um 22:16
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nebenklage und StA sind keine Strafverteidiger, denen kann es doch egal sein, on ST draußen rumläuft oder einsitzt. Ich schätze beiden Seiten nicht so ein, dass ihnen einer abgeht, wenn sie wissen, dass jemand im Knast hockt, weil sie das veranlasst haben.
Egal?

Holderle hat deutlich gemacht, dass er es katastrophal findet und seine Mandanten drunter leiden.

Also ich würde mir als Nebenklagevertreter dann nicht denken „Ach mir doch egal, bin ja kein Verteidiger. Ist doch schön, dass er jetzt zwischendurch mal raus darf.“

Und er wird glaube ich auch nicht so denken. Meine Vermutung dazu, wirst du natürlich schon wissen. Insofern kann man nachträglich der Frage ein bisschen Rhetorik einhauchen.

Und als Staatsanwalt hätte ich die Befürchtung, dass sich der Angeklagte vllt auf einen anderen Kontinent absetzt. Er hat absolute Reisefreiheit. Ist zwar in seinem Fall nicht so zu befürchten, wie bei manch anderem, aber trotzdem.


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10.09.2025 um 22:16
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Holderle ist wortwörtlich der selben Meinung wie die und die STA wird es auch sein.
Eine Verständnisfrage: Wer ist mit „die“ gemeint?


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10.09.2025 um 22:17
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Eine Verständnisfrage: Wer ist mit „die“ gemeint
Wie „DU“ sollte das heißen.


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10.09.2025 um 22:28
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wie „DU“ sollte das heißen.
Ach? Holderle ist „wortwörtlich“ der Meinung wie ich - und die Staatsanwaltschaft „wird es auch sein?“.

Dann kannst Du doch sicherlich die entsprechenden Textpassagen hier einstellen, aus denen hervorgeht, dass Rechtsanwalt Holderle „wortwörtlich der selben Meinung“ wie ich sein soll?

Oder wolltest Du nur mal so eben die Unterstellung verbreiten, dass ich meine Texte hier im Thread mit Herrn Holderle abstimme oder ich seine Einschätzungen gar wortwörtlich übernehme?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 22:48
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Oder wolltest Du nur mal so eben die Unterstellung verbreiten, dass ich meine Texte hier im Thread mit Herrn Holderle abstimme oder ich seine Einschätzungen gar wortwörtlich übernehme?
Wenn du das glaubst, bist du auf dem ganz falschen Dampfer.

Mit „wortwörtlich“ meinte ich, dass Holderle und du ins selbe Horn blasen. Nicht in Abstimmung und auch nicht voneinander inspiriert.

War vllt ein bisschen verwirrend ausgedrückt.

Ihr seht einfach die Aufhebung gleich kritisch und das mit den ziemlich ähnlichen Argumenten.

Da findet man es natürlich spannend, ob die Person eine Erklärung dafür hat, warum der Anwalt kein Gebrauch davon macht.

Ich habe nochmal recherchiert und tatsächlich hat sich Holderle dazu nur in den Rosenheimer Zeitungen dazu geäußert, die bekanntlich alle hinter Pay-Wall sind.

Insofern wird die Fragestellung und die nachfolgenden Diskussionen darüber, ohnehin bald von der Moderation gelöscht werden.

Das war mir aber tatsächlich nicht bewusst.

Ich dachte, die Einschätzung von Holderle sei hier hinlänglich bekannt und sei auch groß durch alle Medien bei Entlassung gegangen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 23:13
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Mit „wortwörtlich“ meinte ich, dass Holderle und du ins selbe Horn blasen. Nicht in Abstimmung und auch nicht voneinander inspiriert.

War vllt ein bisschen verwirrend ausgedrückt.

Ihr seht einfach die Aufhebung gleich kritisch und das mit den ziemlich ähnlichen Argumenten.
Okay, danke für den klarstellenden Rückzieher. Das ehrt Dich.

Mit Herrn Holderle habe ich in der Tat noch nie Kontakt gehabt. Aber ich darf bekennen, dass ich ihn aus der Verfolgung des Prozesses als einen seriösen und besonnenen Juristen betrachte.

Dass es in der Beurteilung des Falles durchaus Überschneidungen geben mag, ist ja nichts Anrüchiges, oder? Du verurteilst ja auch nicht in Bausch und Bogen jedwedes Handeln jeder Verteidigerin, die im Hanna-Verfahren involviert ist…:)


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10.09.2025 um 23:20
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mit Herrn Holderle habe ich in der Tat noch nie Kontakt gehabt. Aber ich darf bekennen, dass ich ihn aus der Verfolgung des Prozesses als einen seriösen und besonnenen Juristen betrachte.

Dass es in der Beurteilung des Falles durchaus Überschneidungen geben mag, ist ja nichts Anrüchiges, oder? Du verurteilst ja auch nicht in Bausch und Bogen jedwedes Handeln jeder Verteidigerin, die im Hanna-Verfahren involviert ist…:)
Ich habe es nie verurteilt, dass du der selben Meinung bist.

Es ist bloß eine Meinung, die konträr zu meiner ist. Besonders in Sachen der Einschätzung der Handlungen der jetzigen Kammer.

Ich würde auch Holderle gerne selbst fragen, aber ich glaube er wird keinen Nerv haben sich mit mir zu unterhalten.

Und ich kann es eben nicht verstehen, warum er dann nicht von seinem Recht Gebrauch macht.

Da hake ich natürlich gerne kritisch nach, ob das die Leute die ihm (unbewusst) beipflichten nicht seltsam finden. Oder ob sie eben argumentieren können, dass das nichts bedeutet.


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10.09.2025 um 23:20
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Glaubst Du denn ernsthaft, alle Prozessbeteiligten (Verteitiger, StA und Richter) hätten diesen Widerspruch übersehen und nicht einmal angesprochen?
Im Leben nicht hätte ich das geglaubt, wenn es mir jemand erzählt hätte. Leider wurde ich eines besseren belehrt...

Wann genau sagst Du war angeblich das TT-Spiel mit L? Am 3.10.?
Und wann genau hat ST Verena angeblich am Eiskeller von dem toten Mädchen erzählt? Ach ja, auch am 3.10.?
Haben sie etwa am Eiskeller Tischtennis gespielt??

Und warum hat V ihrer Schwester am 5.10. die WA geschickt, dass ihr ST von dem toten Mädchen "gestern" erzählt hat?

Finde den Fehler!


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10.09.2025 um 23:26
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wie wäre hier wohl getrommelt worden, wenn die neu zuständige Kammer nicht das Gutachten bei Professor Steller in Auftrag gegeben hätte, das die Möglichkeit schuf, Sebastian T. kurzerhand freizulassen? Und wenn stattdessen der Antrag der Verteidigung abgeschmettert worden wäre, mit neu vorgelegten Erkenntnissen über einen möglichen Unfalltod von Hanna die Haftentlassung von ST zu erwirken?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Meine Vermutung: Es hätte Kritik gehagelt an der 1. Jugendstrafkammer, die offenkundig nichts aus dem ersten Verfahren mit dem Einkassieren des Urteils durch den BGH wegen Besorgnis der Befangenheit der damaligen Vorsitzenden gelernt habe und nun augenscheinlich den Weg zu einer erneuten Verurteilung beschreite.
Ja, wohl verdiente Kritik, zumal das neue Urteil wieder anfechtbar gewesen wäre, wenn es die Kammer erneut verabsäumt hätte ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen, bei einem derartig kritischem Zeugen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die 1. Jugendstrafkammer hat es verstanden, weit vor Beginn des neuen Prozesses einen markanten Stimmungswechsel herbeizuführen - mit dem Auftrag für das Gutachten an Professor Steller.
Mich wundert seit Bekanntwerden des Auftrags an Professor Steller, wieso die Verurteilungs-Fraktion das sofort als Angriff ihrer Position angesehen hat. Hättet ihr nicht viel eher davon ausgehen müssen, dass das Gutachten dem Zeugen Glaubwürdigkeit bescheinigt und die Kammer das nur zur Absicherung beauftragt hat? Warum war so gut wie jedem klar, wie das Gutachten ausfallen wird?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ist mit Stellers pauschaler Einstufung von AM als Lügenbaron eigentlich zweifelsfrei erwiesen, dass der Häftling auch im vorliegenden Fall definitiv die Unwahrheit gesagt hat?
Es wurde nicht nur der Zeuge beurteilt sondern natürlich auch die Aussage.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Man kann von AM halten was man will, aber jemandem zu unterstellen, er haben einen Kumpel ein Mordgeständnis angedichtet, um bei seiner eigenen Verhandlung Liebkind bei der Richterin zu sein, ist schon ein ziemlicher heftiger Vorwurf.
Naja, jemandem einen Mord vorzuwerfen, damit man behaupten kann, der notorische Lügner hatte in diesem Fall doch moralische Bedenken nur für seinen eigenen Vorteil zu lügen, ist nicht weniger heftig.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wieso soll Verena denn weggefallen sein?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Meiner Meinung nach gibt es zwischen den Sprachnachrichten und ihrer Aussage bei der Polizei keinen Widerspruch. Das ist hier im Forum interpretiert und mit großer Freude goutiert worden. Tasächlich liegen uns hier ja nur Infos aus zweiter und dritter Hand vor.

Glaubst Du denn ernsthaft, alle Prozessbeteiligten (Verteitiger, StA und Richter) hätten diesen Widerspruch übersehen und nicht einmal angesprochen?
Für dich besteht also kein Widerspruch darin, dass sie einmal behauptete sie habe am 03.10. (Aussage) und einmal sie habe am 04.10. (Nachricht) durch ST vom Tod von Hanna erfahren?
Schwer zu glauben, aber die GPS-Daten ihres Handys und die Kamera-Aufnahmen vom Festhalle Parkplatz haben ihre Aussage ja schließlich auch widerlegt.
Oder gilt hier auch wieder das Prinzip, dass der Verbleib eines Handys und eines Autos keinen Rückschluss über den Aufenthaltsort einer Person zulassen?

Die 2 Jugendkammer musste ja sogar auf die Aussage von Verena verzichten, damit sie sich auf Leas Version stützen konnten. Die Aussagen der Schwestern würden sich ja gegenseitig ausschließen, denn ST konnte ja nicht an zwei Orten gleichzeitig Täterwissen ausplaudern. Das Handy von Lea hätte ziemlich sicher bewiesen, dass ihre Aussage auch nicht stimmt. Aber ob sich das noch beweisen lässt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.09.2025 um 23:28
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Man mag diesen Häftling ja durchaus als zwielichtig betrachten. Aber ich finde es fragwürdig, die Abkehr vom dringenden Tatverdacht und die Haftentlassung allein auf die vorläufige Expertise des Berliner Psychologen zu stützen.
Noch fragwürdiger war es doch, die Verurteilung zum größten Teil auf die Aussage eines notorischen Lügners und seiner völlig nichtssagenden Aussagen zu stützen.


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gestern um 01:14
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Für dieses Manöver reichte den Richtern ein von ihnen selbst bestelltes Gutachten bei Professor Steller, das den Zeugen AM pauschal als notorischen Lügner abstempelte. Dessen Aussagen, so lautet in der Konsequenz die krachende Botschaft der Kammer an das Vorgängergericht, dürften in keiner Weise in ein Urteil über einen Angeklagten einfließen. Sie seien künftig „Luft“.

Man mag diesen Häftling ja durchaus als zwielichtig betrachten. Aber ich finde es fragwürdig, die Abkehr vom dringenden Tatverdacht und die Haftentlassung allein auf die vorläufige Expertise des Berliner Psychologen zu stützen.
Du unterstellst dem Gericht und auch dem Gutachter einiges. Du kennst weder das Gutachten von Prof. Steller noch die Gedankengänge des Gerichts. Auch berücksichtigst Du nicht, dass zu diesem Zeitpunkt schon die Gutachten der Verteidigung dem Gericht vorlagen. Natürlich wird sich das Gericht auch schon zu diesem Zeitpunkt nicht nur mit dem Gutachten von Prof. Steller befasst haben sondern auch in Teilen die Gutachten der Verteidigung angesehen haben.

Ich finde an den Gutachten jedenfalls die Form der Wunden wesentlich.Das wird auch ein Richter durch einen Blick in den Obduktionsbericht verifizieren können. Wenn man dann eine passende Stelle im Flusslauf präsentiert, die genau zu diesen Verletzungen passen könnte, dann kann das durchaus dazu führen, dass ein Gericht das ganze deutlich anders sieht.

Wie gesagt, wir können nicht in die Köpfe der Richter schauen und daher sollte man ihnen auch nichts derartiges unterstellen.


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