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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.845 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:52
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das ist ja genau die Crux. Wenn der BGH die in der Revision aufgeführten Beanstandungen/Rügen tatsächlich beurteilt und beschieden hätte, gäbe es doch den Disput zwischen uns gar nicht, ob das restliche Urteil standgehalten hätte oder ob es aus anderen Gründen aufgehoben worden wäre.
Das Urteil ist für die Tonne. Allein die Tatsache, dass die Besorgnis der Befangenheit existierte, macht es unbrauchbar.

Daher gehe ich auch inzwischen davon aus, dass das Urteil nicht wieder online gestellt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:21
Zitat von emzemz schrieb:Du folgerst also, dass fehlende richterliche Distanz mit Befangenheit gleichzusetzen ist.
Das möchte ich in Abrede stellen.
Und wieso steht das dann überhaupt im Urteil, wenn es gar nichts damit zu tun hat? Von Anschein oder Besorgnis ist in dem Abstand ja nicht die Rede.
Befangenheit ist schlicht Voreingenommenheit. Wie du das jetzt von gebotener richterlicher Distanz trennen willst ist mir nicht klar. Aber gut man kann es sich wohl immer schön reden.
Zitat von emzemz schrieb:Warum willst du das denn geklärt haben, ob die Richterin befangen war oder nicht? Das ist für mich tatsächlich nicht nachvollziehbar.
Denn ich weiß eigentlich gar nicht, was du konkret unter Befangenheit verstehst. Hast du dazu sowas wie einen Paragrafen, der das erklärt?

Bis dahin halte ich mich an das, worum es geht, nämlich die Besorgnis der Befangenheit, also das Misstrauen, das beim Angeklagten aufkommen könnte, was die Neutralität des Richters anbelangt.
Ich verstehe deine Anfrage nicht. Was verstehst du denn unter Befangenheit oder wenn du nichts darunter verstehst was verstehst du denn unter "Besorgnis der Befangenheit"?
Hier gibt es Leute (zugespitzt) die so tun als stünde fest dass am Urteil gar nichts falsch sei und dass die Vorsitzende in allen Fragen völlig unvoreingenommen entschieden hat. Wenn die Vorsitzende befangen war lässt sich davon nicht ausgehen, dann wäre der ganze Prozess für die Tonne. Aus meiner Sicht ist aber nicht klar ob sie befangen ist und im Urteil des BGH sehe ich allenfalls Indizien dafür dass der BGH tatsächlich auch von Befangenheit und nicht nur einer aus anderen Gründen herrührenden "Besorgnis der Befangenheit" ausgeht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:23
Zitat von emzemz schrieb:Denn ich weiß eigentlich gar nicht, was du konkret unter Befangenheit verstehst. Hast du dazu sowas wie einen Paragrafen, der das erklärt?
Die Befangenheit eines Richters definiert sich als innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrenbeteiligten nicht wahren kann.
Quelle: https://www.deubner-recht.de/themen/ablehnungsantrag/besorgnis-der-befangenheit.html#:~:text=Die%20Befangenheit%20eines%20Richters%20definiert,den%20Verfahrenbeteiligten%20nicht%20wahren%20kann.

Fehlende Distanz ist also Befangenheit. Der BGH hat also gesagt, dass die Vorsitzende befangen also voreingenommen war.


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gestern um 12:36
Zitat von emzemz schrieb:Denn ich weiß eigentlich gar nicht, was du konkret unter Befangenheit verstehst.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich verstehe deine Anfrage nicht. Was verstehst du denn unter Befangenheit
Was ist das denn für eine Antwort?
Ich frage dich, was du unter Befangenheit verstehst, und du spiegelst mir die Frage zurück?
Du bist derjenige, der permanent von der Befangenheit der Richterin spricht. Du musst doch eine Vorstellung davon haben, was du eigentlich meinst.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:... im Urteil des BGH sehe ich allenfalls Indizien dafür dass der BGH tatsächlich auch von Befangenheit und nicht nur einer aus anderen Gründen herrührenden "Besorgnis der Befangenheit" ausgeht.
Mal abgesehen davon, dass das ein Beschluss ist, wenn du derartige Indizien für eine Befangenheit siehst, dann lass sie uns wissen.


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gestern um 12:50
Zitat von emzemz schrieb:Was ist das denn für eine Antwort?
Ich habe dir eine Definition zitiert und ich habe in dem Absatz ganz genau den Kontext erklärt den ich kommentiert habe. Wenn du beides ignorierst kann ich ehrlich gesagt nichts dafür.
Du hat's gesagt DU hältst dich an Besorgnis der Befangenheit. Da kann ich doch wohl auch da shier fragen, oder nicht:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Was verstehst du denn unter Befangenheit oder wenn du nichts darunter verstehst was verstehst du denn unter "Besorgnis der Befangenheit"?
Zitat von emzemz schrieb:wenn du derartige Indizien für eine Befangenheit siehst, dann lass sie uns wissen.
Das habe ich doch bereits mehrmals.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:51
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und dann versucht man es auch erst gar nicht, sondern feiert hier ab, dass diese Menschen das jetzt ein zweites Mal durchleben müssen und fordert mit dicken Backen, dass der Tatverdächtige doch bitte zum Ostereiersuchen eine Stippvisite im Elternhaus machen darf, das sich nur einige hundert Meter Luftlinie von Hannas Zuhause befindet und malt sich aus, wie in der Kanzlei die Sektkelche beim Anstoßen auf den Hauptgewinn klirren...
Nicht die Verteidigung brachte das Urteil zu Fall, sondern ursächlich die Vorsitzende.

Ich frage mich, mit welchem beschädigten Grundvertrauen in das Gericht in Traunstein die Angehörigen von Hanna wohl in den zweiten Prozess gehen werden.

Ich frage mich, inwiefern nicht auch die Angehörigen von Hanna merken werden, dass ihre belastende emotionale Situation argumentativ und überstrapaziert verwendet wird, um eine Diskussion zu dramatisieren, in der es ausschließlich um den Rechtsstaat geht und - noch nicht wieder - um die Wahrheit der unbekannten letzten Lebensminuten ihrer erwachsenen Tochter.


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gestern um 12:53
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Die Befangenheit eines Richters definiert sich als innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrenbeteiligten nicht wahren kann.

Quelle: https://www.deubner-recht.de/themen/ablehnungsantrag/besorgnis-der-befangenheit.html#:~:text=Die%20Befangenheit%20eines%20Richters%20definiert,den%20Verfahrenbeteiligten%20nicht%20wahren%20kann.
Das funktioniert so nicht :D
Ich fragte nach deiner Definition von Befangenheit. Du zitierst aus einem Artikel und meinst, du musst nur die Überschrift weglassen. Aber bei dem, was du da anführst, geht es doch wieder nur um die Besorgnis der Befangenheit:
Besorgnis der Befangenheit- Ablehnung des Richters

Die Befangenheit eines Richters definiert sich als innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrenbeteiligten nicht wahren kann.
Und abermals stellt sich die Frage, was verstehst du unter einem Richter, der befangen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:55
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Die Befangenheit eines Richters definiert sich als innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrenbeteiligten nicht wahren kann.
Quelle: https://www.deubner-recht.de/themen/ablehnungsantrag/besorgnis-der-befangenheit.html#:~:text=Die%20Befangenheit%20eines%20Richters%20definiert,den%20Verfahrenbeteiligten%20nicht%20wahren%20kann.

Fehlende Distanz ist also Befangenheit. Der BGH hat also gesagt, dass die Vorsitzende befangen also voreingenommen war.
Damit ist doch jetzt eigentlich alles geklärt. Ich verstehe nicht, wieso man jetzt immer noch versucht, die Vorwürfe als "Formfehler" oder ähnliches herunter zu spielen, oder weiter darüber diskutieren muss, was Befangenheit nun für den einzelnen persönlich bedeutet.


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gestern um 13:00
Zitat von emzemz schrieb:Das funktioniert so nicht :D
Ich fragte nach deiner Definition von Befangenheit. Du zitierst aus einem Artikel und meinst, du musst nur die Überschrift weglassen. Aber bei dem, was du da anführst, geht es doch wieder nur um die Besorgnis der Befangenheit:
In dem Absatz wird Befangenheit definiert. Da steht da ganz offensichtlich.


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gestern um 13:02
Zitat von karajanakarajana schrieb:Damit ist doch jetzt eigentlich alles geklärt. Ich verstehe nicht, wieso man jetzt immer noch versucht, die Vorwürfe als "Formfehler" oder ähnliches herunter zu spielen, oder weiter darüber diskutieren muss.
Das ist doch ganz einfach: hätte sie den Emailverkehr explizit der Verteidigung mitgeteilt und nicht nur im Sonderband der Gerichtsakten abgeheftet, wo er auch jederzeit für die Verteidiger einsehbar war, aber eben erst aktiv entdeckt werden musste, wäre die Revision nicht erfolgreich gewesen.
Meiner Meinung nach war das eine recht kleine Fahrlässigkeit. Mit Sicherheit hat die Vorsitzende nicht versucht, die Email-Korrepsondent absichtlich zu "verstecken". Es schien ihr nicht bewusst gewesen zu sein, dass es ihre Pflicht gewesen wäre, es aktiv den Verteidigern mitzuteilen, hätte es als erfahrene Richterin und studierte Juristin aber wissen müssen. Insofern geht es um eine fahrlässige Pflichtverletzung.
Es ist ein Formfehler, weil eben nicht der Inhalt der Korrespondenz, sondern deren Art der Ablage in den Akten und Offenlegung gegenüber der Verteidigung das Problem war.


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gestern um 13:03
Zitat von karajanakarajana schrieb:Damit ist doch jetzt eigentlich alles geklärt.
Das mag dein Eindruck sein und du magst es so sehen.
Was nicht geklärt ist, ist, worin der Unterschied zwischen Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit liegt.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:In dem Absatz wird Befangenheit definiert. Da steht da ganz offensichtlich.
Jetzt reicht's mit dem Kindergarten.


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gestern um 13:04
Zitat von emzemz schrieb:Ich fragte nach deiner Definition von Befangenheit. Du zitierst aus einem Artikel und meinst, du musst nur die Überschrift weglassen. Aber bei dem, was du da anführst, geht es doch wieder nur um die Besorgnis der Befangenheit:
Befangenheit ist das bei dem Besorgnis besteht dass es vorhanden ist wenn Besorgnis der Befangenheit besteht. Natuurlich definiert man also was Befangenheit ist um die Besorgnis zu verstehen. Es ist unmöglich zu verstehen was Besorgnis der Befangenheit ist ohne zu verstehen was Befangenheit ist. Wenn du dich also nur an "Besorgnis der Befangenheit" halten willst musst auch du definieren können was Befangenheit ist. Die Definition habe ich nun zitiert.


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gestern um 13:19
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist doch ganz einfach: hätte sie den Emailverkehr explizit der Verteidigung mitgeteilt und nicht nur im Sonderband der Gerichtsakten abgeheftet, wo er auch jederzeit für die Verteidiger einsehbar war, aber eben erst aktiv entdeckt werden musste, wäre die Revision nicht erfolgreich gewesen.
Meiner Meinung nach war das eine recht kleine Fahrlässigkeit. Mit Sicherheit hat die Vorsitzende nicht versucht, die Email-Korrepsondent absichtlich zu "verstecken". Es schien ihr nicht bewusst gewesen zu sein, dass es ihre Pflicht gewesen wäre, es aktiv den Verteidigern mitzuteilen, hätte es als erfahrene Richterin und studierte Juristin aber wissen müssen. Insofern geht es um eine fahrlässige Pflichtverletzung.
Es ist ein Formfehler, weil eben nicht der Inhalt der Korrespondenz, sondern deren Art der Ablage in den Akten und Offenlegung gegenüber der Verteidigung das Problem war.
Ich frage mich, ob das so Usus ist im Gericht in Traunstein, dass Erörterungen zwischen Kammer und Staatsanwalt per Mail stattfinden, ohne die Verteidigung dazu einzuladen. Hätte es via Konferenzschalte oder als persönliches Gespräch zwischen Gericht, StA und Verteidigung stattgefunden: alles wäre wohl ohne Beanstandung ordentlich abgelaufen.

Ich frage mich, wie viele Verteidiger nun in die Sonderakte ihrer verlorenen Prozesse am LG Traunstein nach versteckt abgelegten E-Mails schauen, so just for fun.

Ich frage mich, wie viele Verteidiger nun in Traunstein die Sonderakte, die Nebenakte "entdecken" als Check up, als Quell der Erkenntnis.

Was ist eigentlich eine "Sonderakte, Nebenakte"?


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gestern um 13:21
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist doch ganz einfach: hätte sie den Emailverkehr explizit der Verteidigung mitgeteilt und nicht nur im Sonderband der Gerichtsakten abgeheftet, wo er auch jederzeit für die Verteidiger einsehbar war, aber eben erst aktiv entdeckt werden musste, wäre die Revision nicht erfolgreich gewesen.
Das wissen wir nicht, ob es so gewesen wäre, das ist nur deine Spekulation.
Das wurde doch hier nun mehrfach aufgezeigt, dass alles weitere nicht bewertet wurde, da dies bereits gereicht hat um die Revision durchzubekommen.

Letztendlich wird sich zeigen, ob das neue Gericht die Indizien genauso bewertet oder nicht, und ob es schlussendlich zum selben Ergebnis kommt.
Bis dahin ist die Diskussion hier müßig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:31
Zitat von karajanakarajana schrieb:Das wissen wir nicht, ob es so gewesen wäre, das ist nur deine Spekulation.
Das wurde doch hier nun mehrfach aufgezeigt, dass alles weitere nicht bewertet wurde, da dies bereits gereicht hat um die Revision durchzubekommen.
Die Realitätsverweigerung die hier von einigen praktiziert wird lässt sich glaube ich nicht mehr überwinden.
Zitat von emzemz schrieb:Das mag dein Eindruck sein und du magst es so sehen.
Was nicht geklärt ist, ist, worin der Unterschied zwischen Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit liegt.
Besorgnis der Befangenheit besteht darin, dass es für einen besonnen Angeklagten gute Gründe für die Annahme der Befangenheit gibt. Befangenheit besteht im Fehlen von Neutralität und Distanz also Voreingenommenheit. Was ist daran nicht zu verstehen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:57
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Befangenheit ist das bei dem Besorgnis besteht dass es vorhanden ist wenn Besorgnis der Befangenheit besteht.
Barbaras Rhabarberbar?!
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Hätte es via Konferenzschalte oder als persönliches Gespräch zwischen Gericht, StA und Verteidigung stattgefunden: alles wäre wohl ohne Beanstandung ordentlich abgelaufen.
Nein, es hätte gereicht, die Korrespondenz nachträglich, aber zeitnah gegenüber der Verteidigung offen zu legen. Die Verteidigung hätte nicht in die Korrespondenz/das Gespräch /den Austausch eingebunden werden müssen.
Zitat von karajanakarajana schrieb:Das wurde doch hier nun mehrfach aufgezeigt, dass alles weitere nicht bewertet wurde, da dies bereits gereicht hat um die Revision durchzubekommen.
Nun, aber wenn Du schon so argumentierst, dann hätte das doch auch für diese Schiene so gehandhabt werden müssen. Wieso sollte der BGH rügen, dass die Korrespondenz nicht offengelegt wurde, wenn allein schon die Tatsache, dass sich Richterin und Staatsanwaltschaft überhaupt ausgetauscht haben, gereicht hätte, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen?!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:26
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwer-
degrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stel-
lungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebo-
tenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c895d83a85705e33defc428ae94ab23a&nr=141309&anz=39&pos=0
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Es lässt sich also ein Fehlen richterlicher Distanz (also Befangenheit) erkennen. Nicht nur vermuten und auch nicht nur man könnte es sich hier vorstellen. Vielmehr lässt es sich schlicht erkennen, ist also vorhanden.
Du unterschlägst hier bei Deinen abwegigen Schlussfolgerungen allerdings großzügig, dass sie diese Stellungnahme Monate nach dem Urteilsspruch abgegeben hat. Die Passage aus dem BGH-Entscheid attestiert also eine mangelnde richterliche Distanz zum Zeitpunkt, an dem die Stellungnahme abgegeben wurde. Das bedeutet eben nicht automatisch, dass diese gebotene richterliche Distanz schon im Zeitraum des Prozesses fehlte.

Ich weiß nicht, ob Dir schon mal jemand in Deinem Beruf einen schwerwiegenden Fehler vorgeworfen hat. Und zwar nicht Dir ins Gesicht, sondern diese in einem Beschwerdebrief an Deinen Chef geäußert hat (vielleicht sogar über seinen Anwalt) oder vielleicht sogar eine Aufsichtsbehörde (Handwerkskammer, Gesundheitsamt, Landratsamt, Schulbehörde etc., was weiß ich, wer in Deinem Beruf zuständig ist). Ich habe es aber schon sehr oft bei Menschen in so einer Situation gesehen, dass sie das eigentlich immer extrem persönlich nehmen, sich persönlich angegriffen fühlen und as selbst den professionellsten, erfolgreichsten und erfahrensten in dem Moment die berufliche Distanz ganz schnell und leicht abhanden kommen kann.
Das lässt dann aber keinen Rückschluss zu, dass ihnen diese auch in dem Moment fehlte, als sie das (angeblich) fehlerhafte Gewerk, die Behandlung oder die Handlungen, auf die sich die Beschwerde bezieht, durchgeführt haben.
Natürlich hätte Frau Aßbichler das mit der Stellungnahme mal besser gelassen und natürlich wünscht man sich, dass ein Richter die Möglichkeit einer Revision als rechtsstaatliches Instrument der Überprüfung eines für den Angeklagten folgenschweren Urteilspruch ansieht und nicht als persönlich zu nehmende Krittelei an seiner Arbeitsleistung. Menschlich ist das aber durchaus nachvollziehbar.
Stell Dir halt einfach mal vor, jemand führt auf 1.732 Seiten auf, wie schlecht Du gearbeitet hast und posaunt das auch noch überall in der Presse hinaus. Und Du bist in dem Fall halt keine Kassiererin an der Kasse des lokalen Aldis, keine Klempner mit 20 km Einzugsgebiet und auch kein Tierarzt, der ein Karnickel falsch behandelt haben soll, sondern Richterin in einem Prozess mit bundesweitem Medieninteresse. Dass man da irgendwie Stellung beziehen will, auch wenn es absolut unüblich ist, so etwas zu tun kann ich nachvollziehen.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:
Ich will dass Leute entweder zeigen dass die Vorsitzende nicht befangen war oder aufhören so zu tun als wüssten sie dass sie nicht befangen war. Ist das für dich komplett nicht nachvollziehbar?
Wollen kann man viel!
Wies soll Dir denn jemand zeigen, dass die Vorsitzende nicht befangen war?! Genauso wenig kann man zeigen, dass sie befangen war. Man kann ihr nunmal nicht in den Kopf schauen und noch dazu in die Vergangenheit. Man könnte sie befragen, aber es könnte ihr selbst nicht mal bewusst sein oder sie könnte bei der Antwort lügen.
Man kann also nur aus ihrem Verhalten und bestimmten Handlungen rückfolgern, dass der Angeklagte einen begründeten Anlass hatte, eine Befangenheit zu befürchten. Und genau das und nicht mehr hat das Gericht festgestellt.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Daraus kann man ja kaum foglern, dass sie nicht begangen war, oder? Klar aus dieser Passage kann man natürlich auch nicht folgern dass sie befangen war.
Solltest Du es am Ende doch kapiert haben?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das Urteil ist für die Tonne.
Schöne Antwort, kurz und präzise auf den Punkt gebracht. Nur leider passt sie nicht zu der Frage, die gestellt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:08
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Besorgnis der Befangenheit besteht darin, dass es für einen besonnen Angeklagten gute Gründe für die Annahme der Befangenheit gibt. Befangenheit besteht im Fehlen von Neutralität und Distanz also Voreingenommenheit. Was ist daran nicht zu verstehen?
Ich versuche es noch ein letztes Mal @Grillage @emz
Die Formulierung "Besorgnis der Befangenheit" ist analog zur Formulierung "Verdacht auf Erdrutsch". Es gibt zwei Teile: "Verdacht" bzw. "Besorgnis" und "Erdrutsch" und "Befangenheit".
In dem Abschnitt in dem ich zitiert habe wird ein Bestandteil und zwar die "Befangenheit" erläutert:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Die Befangenheit eines Richters definiert sich als innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrenbeteiligten nicht wahren kann.
(Hervorhebung durch mich)
Was Besorgnis der Befangenheit ergibt sich daraus genauso wie aus einer Erläuterung, was ein "Erdrutsch" ist, hervorgeht was "Verdacht auf Erdrutsch" ist.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Du unterschlägst hier bei Deinen abwegigen Schlussfolgerungen
Wieso sind meine Schlussfolgerungen abwegig? Nur wegen dem was du danach schreibst? Dir ist schon klar, dass eine Revision ein völlig normaler Ablauf ist und überhaupt nicht mit dem vergleichbar was du anführst. Ist ja auch nicht so als würde jeder Vorsitzenden die Hutschnur platzen, wenn eine Revision eingereicht wird.

Außerdem eine Frage: wenn so offensichtlich ist, dass dieses Schreiben mit einer Befangenheit bzw. der Besorgnis der Befangenheit der Richterin während des Prozesses nichts zu tun hat, wieso führt der BGH das dann hier an? Denn nur damit beschäftigt sich der BGH schließlich.
Zudem steht in der entscheidenden Passage ja, dass sich hier ebenfalls das Fehlen der Distanz (also Befangenheit ;)) erkennen lässt. Das kann sich aber nur auf ihr Prozessverhalten beziehen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Solltest Du es am Ende doch kapiert haben?
Ich bin derjenige, der argumentiert, dass man hier nicht einfach von einem Formfehler oder Fahrlässigkeit reden kann weil die Ursache eben auch Befangenheit sein kann. Insofern ist die Aussage ja genau das was ich hier von Anfang an vertrete. Gegen dass du dich im vorangehenden Abschnitt wiederum erbittert wehrst:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:
Ich will dass Leute entweder zeigen dass die Vorsitzende nicht befangen war oder aufhören so zu tun als wüssten sie dass sie nicht befangen war. Ist das für dich komplett nicht nachvollziehbar?
Wollen kann man viel!
Wies soll Dir denn jemand zeigen, dass die Vorsitzende nicht befangen war?! Genauso wenig kann man zeigen, dass sie befangen war. Man kann ihr nunmal nicht in den Kopf schauen und noch dazu in die Vergangenheit. Man könnte sie befragen, aber es könnte ihr selbst nicht mal bewusst sein oder sie könnte bei der Antwort lügen.
Genau das kann mir niemand zeigen. Also kann man ja bitte aufhören so zu tun als wüsste man das. Man weiß es nämlich nicht. Und dann braucht man hier auch nicht mehr von Fahrlässigkeit und Formfehler zu sprechen. Denn falls Befangenheit vorlag hat es eben nichts mit Formfehler oder Fahrlässigkeit zu tun.

Übrigens ist es völlig normal das Gerichte "in den Kopf schauen". Das passiert bei Ausführungen über Motive ständig, auch bei niederen Beweggründen etc. So könnte der BGH ja auch "fehlende Distanz" erkennen. Selbst wenn man daran festhalten willst, dass das nicht der Befangenheit entspricht, bezieht es sich ja auf etwas "innerliches" was der BGH hier aber trotzdem erkennen könnte.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist doch ganz einfach: hätte sie den Emailverkehr explizit der Verteidigung mitgeteilt und nicht nur im Sonderband der Gerichtsakten abgeheftet, wo er auch jederzeit für die Verteidiger einsehbar war, aber eben erst aktiv entdeckt werden musste, wäre die Revision nicht erfolgreich gewesen.
Du versteht es echt nicht, oder? Auch Thomas Fischer hat es doch jetzt wieder geschrieben. Es kann sein dass der BGH sonst jedem anderen Revisionsargument stattgegeben hätte oder dass er alle abgelehnt hatte. Wissen wir nicht. Zudem: falls es Befangenheit war wäre auch der konkrete Revisionsgrund kein reiner "Formfehler". Insofern hat @karajana auch völlig recht:
Zitat von karajanakarajana schrieb:Das wissen wir nicht, ob es so gewesen wäre, das ist nur deine Spekulation.
Das wurde doch hier nun mehrfach aufgezeigt, dass alles weitere nicht bewertet wurde, da dies bereits gereicht hat um die Revision durchzubekommen.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:04
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Du versteht es echt nicht, oder? Auch Thomas Fischer hat es doch jetzt wieder geschrieben.
Das müsstest Du bitte mit Beleg als Zitat bringen. Herr Fischer schreibt ja viel und oft und an vielen Stellen. Es ist also nicht klar, worauf Du Dich beziehst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:34
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das müsstest Du bitte mit Beleg als Zitat bringen. Herr Fischer schreibt ja viel und oft und an vielen Stellen. Es ist also nicht klar, worauf Du Dich beziehst.
Vermutlich versteht jeder außer Dir was gemeint ist, da der Text ja noch nicht solange her ist:
Dasselbe gilt für kolportierte (justizielle) Stellungnahmen, wonach der BGH "keine Bedenken" gegen die sachlichen Feststellungen, die Beweiswürdigung und die rechtliche Bewertung gehabt habe: Zu Fragen, auf welche es gar nicht ankommt, muss das Revisionsgericht nicht Stellung nehmen und will es in aller Regel auch nicht.
Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess

Daher ist das einfach Unfug was du hier schreibst, weil das keiner wissen kann:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:wäre die Revision nicht erfolgreich gewesen.



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