Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 22:30Ist mir auch gänzlich unverständlich, wie das als Täterwissen angesehen werden kann. Ich sehe es auch so wie du, dass Täterwissen nur etwas sein kann, das objektiv beweisbar ist, das nicht naheliegend ist und vor allem etwas das tatsächlich nicht schon in der Presse oder über einen anderen Weg breitgetreten wurde.bla_bla schrieb:Erstmal wurde sowas hier auch schon in diesem Thread spekuliert, zu einem früheren Zeitpunkt, was Beleg dafür sein dürfte, dass es trivial, auch für einen nicht-Täter naheliegend ist. Und zudem konnte ja gar nicht durch die Spuren belegt werden, was genau die Verletzungen hervorgerufen hat. Es könnte zB. ebenso eine Eisenstange gewesen sein.
Wie kann das dann als "Täterwissen" gewertet werden?
Die Frage der Polizei lud mehr als zwei Wochen nach dem Tod auch nicht mehr dazu ein, die eigene Vorstellung zu einem möglichen Tatgeschehen kundzutun, geschweige denn einen möglichen Täter zu überführen, sondern forderte dazu auf eine Zusammenfassung der Presseberichte und des Geredes über den Fall kundzutun. Jeder aus Aschau der zwei Wochen Hauptdorfgespräch auf diese Frage tatsächlich, wie von der Richterin gefordert, geantwortet hätte, er wisse überhaupt nicht was passiert sein hätte können, wäre mir verdächtig vorgekommen. Folgerichtig haben die Beamten das auch anfänglich unbedenklich eingestuft und erst im Nachhinein künstlich zu „Täterwissen“ stilisiert.
Deine Verwunderung über den Umgang mit dem Knastzeugen teile ich auch. Mir ist komplett unbegreiflich, wie man aus der Aussage des Knastzeugen „Täterwissen“ machen konnte, nachdem die ganze Welt mitbekommen hat, dass man die ursprüngliche Anklage ausschließlich wegen dessen Aussage verändert hat. Es gibt keinen einzigen objektiven Hinweis darauf, dass irgendetwas von dem was der Knastzeuge ausgesagt hat, das nicht in der Akte steht, auch nur ansatzweise der Wahrheit entspricht. Es wurde nicht mal versucht etwas davon zu verifizieren, stattdessen wurde einfach die Vermutung über den Tatablauf und das Motiv an die Aussage angepasst.
Meiner Meinung nach wäre das „Täterwissen“ ohne die Besorgnis der Befangenheit vom BGH gerügt worden, was meinst du?
Das ist mir neu, welche Widersprüche in der ersten Aussage meinst du? Die Route hat er ja wohl erst in der zweiten Aussage verändert, oder?Grillage schrieb:Zumal er sich ja dann auch schon bei der ersten Aussage in Widersprüche verhaspelt hatte und falsche Angaben bezüglich der Route gemacht hat.