AusLeipzig schrieb:Die Behauptung, du hättest das nicht geschrieben, kann ich nicht nachvollziehen.
Dann zeig mir doch, wo ich eine „
Existenz einer solchen Vorgabe“ erwähnt/behauptet haben soll.
AusLeipzig schrieb:Dass sich dort "erwartet" auf die Richterin beziehen soll, ist nicht erkennbar. Bestenfalls hast du extrem unklar geschrieben, das was du nun erklärst, wie du es gemeint hast, steht da eben nicht.
Das ergibt sich schon aus dem ganzen Absatz, vor allem wenn man bedenkt, dass man die Partei, die diese Vorgabe verlangt hätte, als Leser dazu erfinden müsste. Ich sehe mich wirklich nicht in der Verantwortung jeden Teilsatz so zu formulieren, dass er aus dem Zusammenhang gerissen unmissverständlich ist und man ihn nicht durch das Hinzufügen eigener Vorstellungen umdeuten kann.
Ich denke eigentlich auch nicht, dass das in deinem Interesse ist:
Ansonsten hätte ich gerne einen Beleg für folgende Tatsachenbehauptung, da ich es schon erschütterlich fände, wenn du es okay fändest, dass fragwürdige Gutachten in Prozesse eingeführt werden sollten: AusLeipzig schrieb:dass sie eben fragwürdige Gutachten bei fragwürdigen Gutachtern in Auftrag gab. Ich meine wenn eine Anwältin unbedingt so ein Gutachten will fände ich es auch okay wenn jemand das macht,
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Vorsicht Ironie!
AusLeipzig schrieb:Es geht um obigen Satz. Über den Rest echauffiert sich niemand und ich glaube nicht, dass du in dem Satz@Tiergarten etwas unterstellst.
Tja da irrst du dich, der gesamte Absatz bezieht sich ausschließlich auf die im Beitrag von
@Tiergarten erwähnte Forderung nach einer „ausgegorenen Zeugenaussage“. Der obige Satz existiert nicht für sich allein.
Ich unterstelle ihm, dass er mit der Forderung impliziert, dass es die Aufgabe der Zeugen wäre eine „passende“ Zeugenaussage vorzubereiten und abzuliefern und falls das nicht passiert, wäre es das Recht der Richterin dementsprechend sauer zu reagieren.
Im Gegensatz zu dieser Implikation, bin ich hingegen persönlich überzeugt, dass es in unserem Rechtssystem die Aufgabe des Gerichts ist, eine Beurteilung aufgrund der im Prozess präsentierten Indizien zu treffen und eben nicht, Zeugen zu den „passenden“ Aussagen zu bewegen.
AusLeipzig schrieb: Was @TatsachenTreue hineininterpretiert hat er ja geschrieben und du hast es auch zitiert, insofern weiß ich auch nicht, wieso du davon "keine Ahnung" hast. Dass er das reininterpretieren "will" glaube ich ehrlich gesagt auch nicht.
Ich frag mich tatsächlich immer noch, was er zu guter Letzt hineininterpretieren will.
„Will“ deshalb, weil er willentlich einen Halbsatz aus dem Zusammenhang gerissen hat und dann zuerst einen Beleg für eine „
Existenz einer solchen Vorgabe“, die von mir nicht erwähnt wurde, verlangt hat. Und dann beschlossen hat, ich würde in dem Halbsatz der Richterin unterstellen,“
dass sie sachlich betrachtet freizusprechende Fälle zwecks Erfüllung ihrer selbst erwarteten Verurteilungsquote doch verurteilt.“. Dabei ignoriert er großzügig den Kontext des Halbsatzes, den verwendeten Konjunktiv, den Hinweis auf den Zweck und das Stilmittel. Ich denke wenn es ein Versehen gewesen wäre, hätte er nach meinen Hinweisen zumindest mal den kompletten Absatz berücksichtigt, anstatt ständig eine Rechtfertigung für einen Halbsatz zu verlangen.
AusLeipzig schrieb:Zugleich würde ich deinen Satz persönlich auch anders verstehen.
Denn schließlich schreibst du nirgendwo, dass die Richterin deswegen aktiv versucht, alles noch so hinzubeugen, dass sie doch verurteilen kann. Sondern nur dass sie uns schwitzen kommt, weil an einer Stelle ein Indiz sich nicht so entwickelt wie gewünscht. Ins Schwitzen kann sie ja auch einfach kommen weil sie nun eher befürchten muss die Verurteilungsquote nicht mehr erfüllen zu können und nicht weil sie Rechtsbeugung betreiben muss.
Ich schreibe überhaupt nur hypothetisch...
AusLeipzig schrieb:Problematisch sehe ich das Verhalten der Richterin gegenüber R allerdings nicht.
Wenn ein Zeuge bei der Hauptverhandlung sagt: ich habe das so und so in diesem Zusammenhang gehört. Und dann jemand fragt: kann es auch völlig anders gewesen sein? Und der Zeuge: ja, kann auch völlig anders gewesen sein kann eine Richterin glaube ich schon eine sachte Ermahnung sprechen sich besser vorzubereiten ohne dass damit Befangenheit erwiesen wäre.
Das würde ich auch so sehen, wenn es denn ein Einzelfall wäre und sie eine „sachte Ermahnung“ ausgesprochen hätte. Im Prozessbericht wird die Situation allerdings nicht als „sachte Ermahnung“
Spoiler
fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird. Er wurde daraufhin ein paar Minuten vor die Tür geschickt. Wieder im Zeugenstand wurde er nochmal gefragt und er meinte, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern. Er wurde dann unvereidigt entlassen. Er fragte beim Gehen, ob er nochmal kommen muss. Worauf die Richterin trocken, aber immer noch ein bisschen verschnupft meinte „Weiß ich nicht.Kann schon sein.“ Der befürchtet vllt schon, dass es ihm wie seiner Bekannten geht.
beschrieben und ich finde es war kein Einzelfall
Spoiler
rabunsel schrieb am 31.05.2025:Meiner Meinung nach ist das Zitat nur ein weiterer Beleg für die „fehlende Distanz“ der Richterin, sie reagiert sauer auf die Zeugen die nicht das sagen, was sie hören will oder gibt ihnen Hausaufgaben auf, während sie für Zeugen deren Aussagen in die richitge Richtung gehen das größte Verständnis hat und sogar Ausreden für ihre Fehler liefert.
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TatsachenTreue schrieb:Hoffnungsvollerweise immer nachvollziehbar begründet dargelegt.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar begründet, wieso du einen Halbsatz aus dem Zusammenhang reißt und den Konjunktiv sowie die späteren Hinweise auf die Absicht und das verwendete Stilmittel ignorierst.
TatsachenTreue schrieb:Was sich in diesem Fall auch daran zeigt, dass ich nicht die einzige Person unter den hier schreibeden bin, die Dich anders verstanden hat, als Du Dich nach Deiner Darstellung ausdrücken wolltest.
Das ist mM nach nur ein anschauliches Beilspiel für den conformation bias. Schließlich hatte, bevor du eine Interpretation für einen aus dem Kontext gelösten Halbsatz geliefert hast, keiner ein Problem mit meiner Formulierung.
TatsachenTreue schrieb:Mir deucht, hier verknüpst Du zwei Dinge, die zwar nah beieinander liegen, aber doch zu unterscheiden sind. Die Frage, ob Aßbichler in sich eine Verurteilungsquote hat, ist das eine. Ob Aßbichler für sich subjektiv gesehen nach dem Inbegriff der Hauptverhandlkung geurteilt hat, vermag ich nicht einzuschätzen, da ich nicht in ihren Kopf schauen kann.
Diese Verknüpfung habe ich nicht vorgenommen, sondern du
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TatsachenTreue schrieb:weil Du damit einer Vorsitzenden Richterin unterstellst, sie würde bei den von ihr verhandelten Fällen ihre Urteile nicht (nur) aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung schöpfen, sondern dabei auch irgendwie ihre erwartete Verurteilungsquote berücksichtigen.
! Ich hingegen habe nur geschrieben, dass die Richterin meiner Meinung nach nicht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft hat und habe das mit der von mir empfundenen Befangenheit der Richterin verknüpft.
TatsachenTreue schrieb:Eine weitergehende Diskussion des Urteils auf Rechtsfehler wäre höchst spannend, aber da ich die Revisionsbegründung nicht kenne und selbst wenn der BGH sich eben dazu gar nicht verhalten hat, sehe ich für eine solche Diskussion keine wirkliche Basis. Basis bezogen auf Rechtsfehler und zutreffende Revisionsgründe.
Erörterungen aus unserer Laiensicht, warum was wie im Urteil steht, was nicht sowie was in der Beweisaufnahme an Beweisen erhoben wurde (oder auch nicht) sind möglich und in dem Fall offensichtlich auch nötig.
Die Revisionsbegründung und die dazugehörige Stellungnahme des BGHs würden mich natürlich auch brennend interessieren, aber ich sehe es so wie du, dass eine Diskussion darüber, was der BGH wie gewertet hätte, nicht zielführend ist.
Auf verschiedenste Meinungen zum schriftlichen Urteil etc. hoffe ich hingegen sehr.
Rigel92 schrieb:Wie kommst Du darauf, dass die Gutachten erst gar nicht vom Gericht gelesen werden könnten? Welche rechtliche Grundlage hätte das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in einem Rechtsstaat möglich ist.
Nein das geht nicht so einfach, ein Gericht muss einen Antrag gründlich prüfen. Wenn dem Antrag schon ein Gutachten beigefügt ist, muss das Gericht das Gutachten auch berücksichtigen und begründen, warum es in den Prozess eingeführt oder nicht eingeführt werden soll. In der Regel wird das Gutachten aber erst nach der Annahme des Antrags erstellt und dem Antrag wird eine vorab erstellte Zusammenfassung des zu erwartenden Gutachtens beigefügt. Wenn die Begründung für die Ablehnung mangelhaft ist, kann das auch ein Revisionsgrund werden.