Grillage
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 17:00Und dass Thomas Fischer es geschrieben hat, bedeutet genau was? Ist seine private Meinung, die er als Gastbeitrag mit namentlicher Autorenkennzeichnung in einem Internetblog kundgetan hat.AusLeipzig schrieb:Auch Thomas Fischer hat es doch jetzt wieder geschrieben.
Interessant, dass Du so genau meinst, was @AusLeipzig meint. Hat er Dir das mitgeteilt oder kannst Du Gedanken lesen (auch in schriftlicher Form) oder hats Du einfach mal ins Blaue geraten?Lanza schrieb:Vermutlich versteht jeder außer Dir was gemeint ist, da der Text ja noch nicht solange her ist:
Vielleicht haben ja aber auch, wie Du schreibst alle gewusst, was @AusLeipzig gemeint hat. Aber @AusLeipzig hat offenbar nicht verstanden, was Fischer noch so alles von sich gegeben hat. Oder aber er hat den Text gar nicht nicht bis zum Ende gelesen, weil er seine Träumschen schon im ersten Absatz erfüllt sah. Oder er hat die zweite Hälfte von Fischers Aussagen absichtlich unter den Tisch fallen lassen, was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann.
Da steht u.a.:
Die meisten Laien und auch ganz erstaunlich viele Richter denken, dass die Voraussetzung einer (erfolgreichen) Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit sei, dass der betreffende Richter tatsächlich befangen ist. Das würde dazu führen, dass in dem Verfahren über den Ablehnungsantrag diese Befangenheit bewiesen werden müsste.und dann weiter:
Denn darauf, wie der Richter sich "fühlt", kommt es nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 StPO gar nicht an: Es geht allein um die "Besorgnis der Befangenheit", und diese bestimmt sich nicht nach den Gefühlen oder der Eigenwahrnehmung des Abgelehnten, sondern nach dem Blickwinkel desjenigen Verfahrensbeteiligten (Angeklagter, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, Adhäsionskläger, Einziehungsbeteiligter), der den Richter ablehnt.und dann:
Der Grund dafür ist vor allem, dass kein Mensch und daher auch kein Gericht in der Lage ist, die "Gefühle" anderer Menschen objektiv gültig zu überprüfen. Die "Besorgnis" der Befangenheit ist also eine sozusagen vor die interne Gedanken- und Stimmungssphäre des Richters gezogene, objektivierende Anforderung: Diese Besorgnis muss der Ablehnende haben, nicht der Abgelehnte. Das geht – mit Gründen – nur, wenn objektive Anhaltspunkte gegeben sind, auf welche sich die Besorgnis stützen kann.Quelle für alle drei Zitate: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess
das steht ja im krassen Gegensatz zu dem, was und @AusLeipzig hier seit einigen Seiten als Definition von Befangenheit verkaufen will z.B. hier:
Und auch zu dem, was @AusLeipzig behauptet, was der BGH festgestellt hat:AusLeipzig schrieb:Die Befangenheit eines Richters definiert sich als innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrenbeteiligten nicht wahren kann.
oder hier:AusLeipzig schrieb:Fehlende Distanz ist also Befangenheit. Der BGH hat also gesagt, dass die Vorsitzende befangen also voreingenommen war.
Das ist ja laut Fischer gerade nicht die Frage, denn die kann laut seiner Ansicht nicht bewiesen werden. Ich hatte schon versucht, ihm das zu erklären:AusLeipzig schrieb:Die Frage ist halt: entstand die Besorgnis weil die Vorsitzende tatsächlich befangen war oder weil sie sonst wie ungeschickt oder was auch immer war. @Grillage und @Tiergarten sprechen hier von Fahrlässigkeit. Diesem Punkt widerspreche ich, also macht es wenig Sinn den aus meiner Aussage herauszustreichen.
Das entspricht meiner Meinung nach ziemlich genau dem, was in dem Fischer-Artikel steht, und doch stampft @AusLeipzig kurz darauf mit dem Fuß auf und fordert von uns vehement einen Nachweis der Nichtbefangenheit der Richterin ein:Grillage schrieb:So ein Quatsch! Die Besorgnis der Befangenheit muss einfach vom Angeklagten und/oder seinen Verteidigern geäußert werden. Da braucht man nicht beweisen, dass sei besteht.
Die Frage, um die sich der BGH gekümmert hat war dagegen, ob der Angeklagte und/oder seine Verteidiger einen nachvollziehbaren und angemessenen Grund hatte, diese Besorgnis zu haben. Und das wurde bejat. Sonst nichts.
Man kann als Angeklagter und/oder Verteidiger ja stets diese Besorgnis haben und äußer, aber wenn man nicht für Dritte erklären kann, wodurch der jeweilge Richter Anlass dazugegeben hat, kann man sich besorgen so viel man will, es wird nicht zu einer Ablehung des Richters wegen möglicher Befangenheit führen.
Da muss man sich doch jetzt ernsthaft fragen, ob er den Fischer Artikel entweder nicht bis zum Ende gelesen hatt, ob er den Rest absichtlich nicht in seiner Artgumentation berücksichtigt oder ob er gar nicht verstanden hat, was Fischer da geschrieben hat. Rosinen (= den einen Satz bei dem einem das Herz aufgeht) aus so einem Artikel rauspicken ist nicht unbedingt der Weg, andere von der eigenen Meinung zu überzeugen. Jedenfalls nicht, wenn der ganze Rest des Artikels der eigenen Meinung widerspricht.AusLeipzig schrieb:Ich will dass Leute entweder zeigen dass die Vorsitzende nicht befangen war oder aufhören so zu tun als wüssten sie dass sie nicht befangen war. Ist das für dich komplett nicht nachvollziehbar?
Oder tue ich @AusLeipzig unrecht, und er bezog sich gar nicht auf diesen Artikel? Sondern der wurde ihm nur von @Lanza als faules Ei untergeschoben mit der Behauptung, außer mir wisse doch wohl jeder, dass dieser Artikel gemeint sei.