@rabunsel und
@AusLeipzig:
Danke für eure ausführliche Stellungnahmen, die meiner Meinung nach ernstzunehmende Punkte enthalten. Ich möchte nur auf ein paar davon eingehen:
1. War L. bei der Fahrt von V. und ST nach Übersee dabei?
1.1 Wenn wir davon ausgehen, dass L. nicht - aus welchem Grund auch immer - die ganze Begebenheit frei erfunden hat, dann hat es sich im Wesentlichen am 3.10. so zugetragen oder sie hat es mit einer anderen Begebenheit verwechselt bzw. vermischt, die an einem anderen Tag stattgefunden hat.
1.2
@AusLeipzig: Sie hat die Frage von ST ("Wisst ihr schon, dass ein Mädchen ...") nicht mit einem bestimmten Datum, sondern mit der Fahrt nach Übersee oder Felden im Strandbad verknüpft.
1.3 Dass ST nur ein Zweiertreffen angibt, halte ich für logisch, wenn er Täter ist.
@AusLeipzig:
Du hast ja selbst geschrieben, dass er damit möglicherweise die Aussagen von L. über den 03.10. in Zweifel ziehen wollte, auch wenn er das Treffen selbst (aber nur mit V.) nicht in Abrede stellt.
2. War R. bei diesem Treffen dabei?
2.1 Ich denke, dass mehr dafür spricht, dass er nicht dabei war.
2.2
@AusLeipzig: Auch wenn R. nicht bei dem Treffen dabei war und damit das Argument von L., es muss der 03.10. gewesen sein, da R. an Werktagen arbeiten muss, entfällt, heißt das nicht automatisch, dass es nicht trotzdem der 03.10. war.
Folgende Fragen stellen sich:
- Wie oft ist dieser Personenkreis (in welchselnder Zusammensetzung) im fraglichen Zeitraum zum Federball- oder Tischtennisspielen gefahren. R. (oder war es der 2. Seb.?) meinte ja, es war nur 1x und das an einem anderen Datum, wenn ich mich recht erinnere.
- Warum wurde das Handy von L. nicht auf Geopunkte am 03.10. hin ausgewertet?
Ich denke, hier spielt die Prozess-Ökonomie eine Rolle. Das Gericht der ersten Verhandlung hatte nicht endlos Zeit und hat sich deshalb vor allem auf die aus seiner Sicht wichtigen Punkte konzentriert:
- Den Nachweis, dass es ein kein Unfall war.
- Den Nachweis, dass ST die Möglichkeit und ein Motiv hatte, Hanna umzubringen.
- Das Geständnis von ST auf der "Hausparty".
Meiner Meinung nach wurde die Preisgabe von Täterwissen durch ST am 03.10. vom Gericht der 1. Verhandlung nicht als so essentiell bewertet, solange es unzweifelhaft war, dass es kein Unfall war. Wenn ich
@Origines richtig verstanden habe, hat auch er diese Meinung vertreten.