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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.837 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 00:28
Die Öffentlichkeit bzgl der Plädoyers wurde ausgeschlossen, weil die "Pornointernetaktivitäten" nicht öffentlich waren. Meiner Erinnerung nach hatte die Verteidigung dies beantragt. Ich verstehe natürlich, warum man das als Angeklagter nicht öffentlich diskutiert wissen möchte. Hier aber die Frage: "Wurde dies nicht ohnehin im ersten Prozess öffentlich (?)" (bin mir unsicher, weiss das noch jemand?). Wenn es eh schon öffentlich war, wäre es nicht besser gewesen, es laufen zu lassen mit dem Vorteil die Plädoyers zu halten und so nochmals auf die öffentliche Meinung Einfluss zu nehmen? Denn StA und Gericht werden sicherlich nichts zur Unfallfrage sagen, weil diese keine Rolle mehr für das Urteil spielt und für die Presse könnte die Verteidigung hierauf nochmal lange breit im Plädoyer eingehen. Also, meint ihr auch, dass der Ausschlussantrag (der Öffentlichkeit bzgl Porno) ein taktischer Fehler war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 05:53
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Hier aber die Frage: "Wurde dies nicht ohnehin im ersten Prozess öffentlich (?)" (bin mir unsicher, weiss das noch jemand?). Wenn es eh schon öffentlich war, wäre es nicht besser gewesen, es laufen zu lassen mit dem Vorteil die Plädoyers zu halten und so nochmals auf die öffentliche Meinung Einfluss zu nehmen?
Im ersten Prozess war es öffentlich. Meines Erachtens dennoch kein taktischer Fehler. Du wusstest zB nicht genau dass und was da thematisiert worden ist, so wird es einigen gehen. Dadurch wächst langsam zumindest für die Öffentlichkeit Gras über diese für den Angeklagten relativ belastenden Aspekte und es wurde sich auch medial stark auf das konzentriert, was ihn entlasten kann (Unverlässlichkeit der Zeugen, einseitige Ermittlungen).

Bei einem öffentlichen Plädoyer hätte vor allem der Inhalt der Hauptverhandlung /Beweisaufnahme (einschließlich des Pornokonsums) thematisiert werden müssen - ein plädieren über nicht erhobene, hypothetische Beweise (hier Privatgutachten der Verteidigung) wäre gar nicht zulässig und vermutlich je nach Intensität auch unterbunden worden.


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25.11.2025 um 06:41
Zitat von simiesimie schrieb:Was hat ein Aussagegutachten, welches sich mit der Glaubwürdigkeit einer Aussage beschäftigt mit einem Gutachten über die Gefährlichkeit eines Menschen zu tun?
Grundsätzlich werden in beiden Fällen psychologische Expertisen aufgestellt.
Von daher sehe ich da keinen gravierenden Unterschied.


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25.11.2025 um 06:42
Zitat von ProGerProGer schrieb:Welche Möglichkeiten gibt es denn für die Verteidigung jetzt noch Forderungen in Form von Anträgen zu stellen? Wenn das Gericht alle bisherigen Anträge ablehnt und dann freispricht, hat die Verteidigung nichts mehr zu melden. Fall geschlossen.
Ja, es gibt keinen Anspruch auf einen Freispruch "1. Klasse". In einem Fall, in dem schon einmal eine Verurteilung erfolgt ist, sehe ich allerdings schon ein gewisses Rehabilitationsinteresse des unschuldig Verurteilten, das ich als Gericht jetzt nicht gering schätzen würde.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber nochmal zur Erinnerung, die Schuld muss bewiesen werden nicht die Unschuld, es reicht, dass die Gleichmäßigkeit als entlastendes Indiz gegen einen Angriff spricht. Auch wenn es keine typische Treibverletzung ist, so werden gleichmäßige Wunden in einem fließenden Gewässer sicher nicht sehr selten sein, da bei einem Hägenbleiben die Kraft die auf ein Opfer einwirkt relativ stabil ist.
Denkfehler. Die Gleichmäßigkeit einer Verletzung kann kein entlastendes Indiz sein. Es ist zu fragen, ob die Verletzungen ein belastendes Indiz sein können. Und da hängt es davon ab, ob ein Bach und ein Fluss mit Hochwasser auf einen Körper mit derartiger "mechanischer" Kraft zumindest möglicherweise (besser wahrscheinlich) einwirken kann. Der Rest ist Deine Spekulation.

Die Sachverständigen des ersten Prozesses haben das klar verneint. Mit schlüssigen Argumenten. Gerade deshalb wäre ich sehr gespannt, ob es davon abweichende Expertenmeinungen gäbe.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber ich frage mich, ob das Gericht einen Freispruch 1. Klasse aussprechen könnte, indem es ausführt, wieso es zu einer falschen Anklage seitens der StA gekommen ist. Wie du ja immer betonst, es kommt auf die Überzeugung des Gerichts an.
Nun, eine "falsche" (unzutreffende) Anklage ist bei jedem Freispruch gegeben. Zudem erfolgt die Anklage mit einem hinreichenden Tatverdacht, also "nur" einem Verdacht, in dem eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Der ist also bei jeder Anklage "eingepreist", weil die richterliche Überzeugung von der Schuld entscheidend ist.
Zitat von ProGerProGer schrieb:In der Verständigung wird man sich aber auf ein möglichst geräuschloses Ende des Prozesses geeinigt haben.
Es sieht so aus.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Die Öffentlichkeit bzgl der Plädoyers wurde ausgeschlossen, weil die "Pornointernetaktivitäten" nicht öffentlich waren. Meiner Erinnerung nach hatte die Verteidigung dies beantragt. Ich verstehe natürlich, warum man das als Angeklagter nicht öffentlich diskutiert wissen möchte.
Muss man das in den Plädoyers in epischer Breite erörtern? Wenn eh schon klar ist, dass dieses Indiz im Gesamtbild keine entscheidende Bedeutung mehr hat? By the way: Es kann natürlich Indiz sein, es gibt genügend andere Fälle, wo verdächtige Internetaktivitäten als belastendes Indiz gewürdigt wurden, die in anderem Zusammenhang straflos, harmlos oder sozialadäquat waren.


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25.11.2025 um 06:48
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Wenn es eh schon öffentlich war, wäre es nicht besser gewesen, es laufen zu lassen mit dem Vorteil die Plädoyers zu halten und so nochmals auf die öffentliche Meinung Einfluss zu nehmen?
Nachdem die Aussage von AM als nicht glaubhaft eingeordnet war und die ehemaligen Freunde sich durch ihre Aussagen selbst demontiert hatten, wäre in den entsprechenden Köpfen der Pornokonsum trotzdem als (vermeintlich) belastendes Indiz für STs Schuld hängengeblieben.
Man hat es doch schon hier gesehen, was viele denken:
"Auch wenn alles andere wegfällt - der Pornokonsum vor und nach der "Tat" reicht doch schon (allein für sich) als Indiz, dass er es gewesen sein muss!".
Das ist zwar absoluter Schwachsinn, aber wer sich nicht in einen anfangs sogar noch 20-Jährigen reinversetzen kann, weil der nicht freudestrahlend zur Polizei rennt, um seine Aussage zu machen, versteht auch nicht, wie Herannwachsende ticken und was sie sonst so hinter verschlossenen Türen machen.
Ich glaube, die Verteidigung wollte dieses "vermeintliche" Indiz nicht nochmal breittreten und damit der Meute wieder erneut Futter geben.


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25.11.2025 um 06:56
Und man sieht ja, wie die "öffentliche Meinung" auch jetzt noch durch PNP, OVB & Co. gelenkt und in eine bestimmte Richtung beeinflusst wird. Teilweise schlimmer als die BILD, die sich zumindest die letzte Zeit rausgehalten hat.


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25.11.2025 um 07:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 22.12.2023:Frau Rick fragte, ob er den Pornokonsum des Angeklagten eher qualitativ oder Quantitativ als überdurchschnittlich sehen würde und ob er alle Videos kennt. Er meint, er kennt nur das Video aus dem Saal und manche Titel. Grundsätzlich beinhalte das Video mit dem ekelhaften Titel auch einen ekelhaften Inhalt. Die Wissenschaftler seien sich aber nicht einig, ob die Qualität oder die Quantität entscheiden sind. So könne nach einer Studie auch jemand der täglich mal reinguckt weniger süchtig sein, als jemand der einmal in der Woche schaut.

Nun hatte die Vorsitzende nochmal eine Frage. Man sieht wie in dem Video jemand bis zum vermeintlichen Versterben stranguliert wird und dann sexuelle Handlungen ausgeführt werden. Generell sei das Video ein „Spiel mit dem Tod.“ Ob der Sachverständige dort nekrophile Neigungen erkennen könnte. Da dachte ich mir, bei allem Respekt, jetzt wird es schon ein bisschen wild. Das ist eine der schwersten Abartigkeiten und wegen einem Video das bei einem nicht bisher auffällig gewordenen Heranwachsenden für möglich zu halten. Was soll der Sachverständige auch da sagen? Verneint vor 5 min jede seelische Abartigkeit und sagt dann, Ja, Nekrophilie ist gut möglich?

Dr Huppert meint, dieses gewalttätige Strangulieren gleicht einem Ritual, wie es bei Descartes zu finden sei. Es gehe um die totale Unterwerfung und Einvernahme. Diese stehe im Mittelpunkt. Man sehe keine „rauschhafte Sexualität“ sondern der Akt sei was „mechanisches“ wie ein Zubehör. Nekrophilie Neigungen sehe er aber nicht dadurch.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Hier aber die Frage: "Wurde dies nicht ohnehin im ersten Prozess öffentlich (?)" (bin mir unsicher, weiss das noch jemand?)
Hier ist das Teil, Berichterstattung durch fassbinder1925


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25.11.2025 um 08:02
Zitat von menonmenon schrieb:Grundsätzlich werden in beiden Fällen psychologische Expertisen aufgestellt.
Von daher sehe ich da keinen gravierenden Unterschied.
In einem Fall wird eine Aussage bewertet, im anderen Fall der Mensch selbst. Das eine bewertet etwas, das bereits erfolgt ist, das andere etwas, das sich in Zukunft zutragen könnte. Natürlich ist das ein bedeutender Unterschied.


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25.11.2025 um 08:55
Nachdem @menon sich quasi genötigt gefühlt hat, nochmal die aus seiner Sicht relevanten Passagen zum Pornokonsum zu zitieren, sollte man diesen auch gezielt einordnen. Dazu zitiere ich mich gerne auch nochmal selbst.
Es geht um eine große Studie zum Thema "What Exactly Is an Unusual Sexual Fantasy?" aus dem Journal of Sexual Medicine:
Zitat von XluXXluX schrieb am 02.02.2024:Befragt wurden über 1.500 Erwachsene. 22% der befragten Männer gaben Vergewaltigungsfantasien an. Und es ist rel. wahrscheinlich, dass die Dunkelziffer noch höher ist (Teilnahme freiwillig, viele machen nicht mit oder geben nicht alles an aus Angst vor fehlender Anonymität).

Angesichts dieser Zahlen verwundert es etwas, dass hier so ein extremer Fokus liegt.
Es reicht, wenn man sich dazu die Tabelle anschaut:
https://www.semanticscholar.org/paper/What-exactly-is-an-unusual-sexual-fantasy-Joyal-Cossette/9e3de3d5e2bb45bb2e362878911b60b711168700/figure/2

Und man muss dazusagen: Das ist ein Ausschnitt aus allen Altersklassen, also nicht nur sexuell unerfahrene Jugendliche oder junge Erwachsene.
Ich war selbst mal jung und komme aus einem Viertel, das nicht gerade für seine gehobene Gesellschaft bekannt ist. Ich erinnere mich noch gut daran, was damals für Filmchen unter den Jugendlichen geteilt wurden.
Das mag man verurteilen, sich darüber aufregen, es abartig finden oder sonstwas: Fakt ist, es ist bis zu einem gewissen Grad "normal" und Teil der sexuellen Entwicklung. Nur dass keiner von uns hergeht und die Konsumgewohnheiten von Jugendlichen anhand des Browserverlaufs auswertet.


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25.11.2025 um 09:01
Zitat von menonmenon schrieb:Ich sehe weder Lücken noch Fehler, vielmehr stehe ich solchen Gutachtern skeptisch gegenüber.
Wie häufig sind Sexualtriebtäter oder auch Mörder nach einem vergleichbaren Gutachten wieder in die Freiheit gelangt, um dann wieder rückfällig zu werden.
Wie häufig erfolgt das?

Da es auch Fehlurteile von Gerichten gibt, müsstest Du mit der gleichen Argumentation grundsätzlich auch Gerichten skeptisch gegenüber stehen.

Hinter dem Problem solcher psychologischen Gutachten steckt in Wirklichkeit ein ganz anderes Problem hinter. In D wäre es nicht verfassungsmäßig, wenn jemanden, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde oder in der Forensik gelandet ist, die Hoffnung nimmt jemals wieder raus zukommen.

Daher muss einen regelmäßige Überprüfung erfolgen. Dazu wird als Hilfe ein psychologisches Gutachten erstellt. Wenn dieses Gutachten das Gericht nicht überzeugt, kann es Nachbesserung verlangen oder ein Neues erstellen lassen. Letztlich entscheidet nicht der Gutachter sondern das Gericht. Dabei geht es auch um eine Abwägung. Wenn Du den Fall Mollath kennen würdest, damals hatte das BVerfG gesagt, dass allein durch den Zeitablauf die Kriterien weiteren Unterbringung immer weiter verschärft werden müssen. Das erfolgte nicht im Fall Mollath, daher waren die Beschlüsse der Gerichte bzgl. der weiteren Unterbringung nicht verfassungsgemäß!


Außerdem Vergleichst du etwas, das man nicht vergleichen kann.

Ein Glaubwürdigkeitsgutachten beurteilt Vergangenes. Er hat damit viel mehr Möglichkeiten, die Aussage eines Zeugen mit Indizien zu kontrollieren. Und genau das sieht Prof. Steller auch als zentrale Aufgabe an.

Ein Gutachten, das die Frage der weiteren Unterbringung abschätzen soll, versucht Vorhersagen in der Zukunft zu treffen. Aufgebaut wird diese Vorhersagen auf das verhalten des Untergebrachten, während er sich in einer sehr strukturierten Umgebung befindet. Was passiert, wenn er aus dieser Umgebung heraus kommt und evtl. wieder in den alten Trott verfällt ist? Das ist in Wirklichkeit so gut wie nicht vorhersehbar.

Im Zusammenhang mit dem Mollath-Fall hatte der Gesetzgeber erkannt, dass immer mehr Menschen in forensischen Einrichtungen gelandet sind und offenbar gar nicht mehr heraus kamen, Mollath wäre fast ein Beispiel geworden. Daher ist anzunehmen, dass zu viele Menschen dort sitzen. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Prüfung weiter verschärft, damit leichtere Fälle – auch bei nicht so guter Prognose – dort wieder herauskommen um so die Forensik zu entlasten.

Der Gesetzgeber hat in Wirklichkeit dieses Dilemma geschaffen, in dem er die lebenslange Haft/unbegrenzte Unterbringung geschaffen hat, obgleich es die nach dem BVerfG gar nicht so bedingungslos geben darf. Der Gesetzgeber selber traut in diesen Fällen psychologischen Gutachtern jedoch grundsätzlich mehr zu als Gerichte alleine.
Zitat von menonmenon schrieb:ISorry für eine weitere Floskel, man kann einem nur vor den Kopf schauen.
Das ist klar, vor diesem Dilemma stehen genauso Gerichte, auch sie sind keine Hellseher. Im Falle der Unterbringung geht der Gesetzgeber jedoch davon aus, das Psychologen/Psychiater eine höhere Expertise besitzen als Richter.


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25.11.2025 um 09:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und wahrscheinlich könntest Du auch nicht belegen, dass Menschen nicht in der Lage sind, Schläge oder Stiche immer mit derselben Intensität auszuführen
Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch nochmal auf die Acromionfrakturen eingehen. Hier mal ein Acromion (vom Rücken aus gesehen):

shoulder-girdle-glenoid-cavity-joint

Quelle: https://www.visiblebody.com/blog/3d-skeletal-system-the-shoulder-girdle

Man sieht hier rel. gut, dass der größte Querschnitt des Knochens genau in derselben Richtung liegt, in der beim Draufknien die Kraft wirken müsste: von dorsal nach ventral (senkrecht von hinten aufs Schulterblatt).

Deshalb bricht auch das Acromion hauptsächlich bei Krafteineinwirkung von oben nach unten oder unten nach oben (dann: Sturz auf Ellbogen) - und erst bei speziellen Unfällen (Radfahren, Skifahren, hohe Krafteinwirkung) auch mal in andere Richtungen.

Aus meiner Sicht ist es deshalb völlig absurd, anzunehmen, dass ein Draufknien einer - noch dazu sehr leichten - Person beidseitig eine Acromionfraktur (einmal sogar eine Stückfraktur) verursachen kann.


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25.11.2025 um 09:35
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Außerdem Vergleichst du etwas, das man nicht vergleichen kann.
Da kann ich dir tatsächlich nicht widersprechen.
Schlüssig und verständlich argumentiert.
Es bleibt mir trotzdem vorbehalten, dass ich diesen Gutachtern skeptisch gegenüber stehe.


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25.11.2025 um 09:39
Hier im Donaukurier übrigens ein "Newsblog" zum heutigen Prozesstag
Falls nicht doch noch Beweisanträge von Staatsanwaltschaft oder Verteidigung gestellt werden, könnten noch am Vormittag die Plädoyers von ihnen in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragen werden. Vorsitzende Richterin Heike Will hat noch offen gelassen, ob die Kammer dann noch heute in öffentlicher Sitzung ein Urteil verkündet. Erwartet wird ein Freispruch für den im ersten Prozess noch zu neun Jahren Haft verurteilten Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau.
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535


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25.11.2025 um 09:48
Es ist unerheblich ob Unfall oder Angriff, deshalb wurde Beweisantrag des NV abgelehnt!
StA verzichtet auf weiter Beweiserhebung und Verteidigung auf weitere Beweisanträge. Kurze Unterbrechung damit man sich die Auswertung der Ranftl-Handys anschauen kann!


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25.11.2025 um 09:49
Wenn T. freigesprochen werden sollte, besteht sowieso amtlicherseits kein Anlass, sich um seine Psyche zu kümmern.

Laut dem Gutachter im ersten Verfahren hat er keine psychische Störung. Es gibt keine Anhaltspunkte dass er gefährlich ist (zumal eine psychische Störung noch nicht auf Gefährlichkeit schließen lässt).

Zudem hoffe ich, dass das einschneidende Erleben von über zwei Jahren U-Haft und als Angeklagter in zwei Prozessen nicht in ein Trauma mündet, sondern in eine Reifung, die es ihm ermöglicht, seine Entwicklungsdefizite in Sachen Sexualität und Aggressivität und sein vermindertes Selbstwertempfinden zu bearbeiten. Ich wünsche es ihm jedenfalls.

Nicht nur ganz persönlich (er hatte bislang kein leichtes Leben und war sehr belastet), sondern auch spezialpräventiv. Viele Tötungen werden begangen, weil die Täter einen defizitären Selbstwert haben und Kränkungen nicht (mehr) kompensieren können. Die Persönlichkeit des T. passte da gut ins Raster, weswegen er dann auch verdächtigt wurde.

Umgekehrt begehen natürlich die meisten Jugendlichen mit solchen Problemen keine Straftaten, sondern pfriemeln sich durchs Leben, finden doch noch einen Partner, der ihnen gut tut, oder einen Therapeuten. Viele hochangesehene Künstler, Intellektuelle oder erfolgreiche Menschen hatten eine schwere Kindheit oder Jugend. Ich halte T. auch nicht für unintelligent, egal ob er Abitur macht oder Handwerker ist.
Zitat von XluXXluX schrieb:Aus meiner Sicht ist es deshalb völlig absurd, anzunehmen, dass ein Draufknien einer - noch dazu sehr leichten - Person beidseitig eine Acromionfraktur (einmal sogar eine Stückfraktur) verursachen kann.
Das kann ich nur zur Kenntnis nehmen. Was Du für "absurd" hältst, wurde jedenfalls von den Sachverständigen im ersten Prozess anders gesehen. Wenn Du Experte für derartige Verletzungen bist, hätte Deine Einschätzung anderes Gewicht. Dergleichen hast Du mir bisher aber verschwiegen.


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25.11.2025 um 10:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Du Experte für derartige Verletzungen bist, hätte Deine Einschätzung anderes Gewicht. Dergleichen hast Du mir bisher aber verschwiegen.
Das wiederum scheint ja egal zu sein, weil die früheten Gutachter*innen ebenfalls keine Expert*innen sind, was derartige Verletzungen angeht. Zumindest ist es ihnen in dieser Art noch nie untergekommen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:seine Entwicklungsdefizite in Sachen Sexualität und Aggressivität
Oh Mann, genau das meinte ich. Die Meute wird nicht so schnell aufhören. Oder besser noch irgendwas dazu erfinden.

997
geringe Aggressivität
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699?hl=true


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25.11.2025 um 10:52
Sollte der Angeklagte die Tat begangen haben, besteht aus meiner Sicht keine geringe Wahrscheinlichkeit, dass er nochmals zuschlagen wird. Zwar mögen U-Haft und zwei Prozesse repressiv gewirkt haben; für einen Triebtäter könnte dies jedoch ein akzeptabler Preis sein. Möglicherweise werden wir uns diesen Thread in ein paar Jahren nochmals durchlesen, wenn es um den § 362 StPO gehen sollte.


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25.11.2025 um 10:56
Die Beweisaufnahme ist geschlossen.
Der Prozess neigt sich schnellen Schrittes dem Ende entgegen. Richterin Heike Will hat die Beweisaufnahme soeben geschlossen.
und
Plädoyers bleiben nicht-öffentlich
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535


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25.11.2025 um 10:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht nur ganz persönlich (er hatte bislang kein leichtes Leben und war sehr belastet), sondern auch spezialpräventiv
Er kommt aus einem behüteten Elternhaus, hatte Freunde und eine Arbeit. Das "leichte" Leben wurde ihm durch die Anklage und Verurteilung genommen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Entwicklungsdefizite in Sachen Sexualität und Aggressivität
Das wäre mir neu, weder ist er aggressiv, noch hat er vergleichsweise Defizite in seiner Sexualität.


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25.11.2025 um 11:04
Die Richterin möchte eine Sprachnachricht der Mutter verlesen (A→L): "Hallöchen, i bin jetzt bei da Vreni in Traunreut...i hab lange warten müssen, drin war I a Stund ... die Richterin is eigentlich deppat...des war jetzt die Hölle für mi...i hab hoit a zu viele Sachen gesagt und die Richterin hat den Kopf geschüttelt...wir drei werden jetzt, wie die drei großen Lügner hingestellt... vor allem die Vreni, wir werden so hingestellt als ob wir Schuid san, die wollen den ST einfach nur freisprechen...des kann ja woi ned sein..sag halt einfach du kannst dich nicht erinnern, die schauen di halt dann blöd an, aba des muss ma aushalten, hab i a...besprich di a mit dein Anwalt, wie du am besten vorgehst ...und später besprech ma des numoi alles"

ST wird von der Richterin gefragt, ob er Angaben zu seinen persönlichen Umständen machen möchte, möchte er nicht.

Beweisaufnahme wird geschlossen!

Die Plädoyers werden nicht öffentlich gehalten, nur Eltern und Pressevertreter sind drin.

Plädoyers vorbei , laut Gerüchten beide Seiten für Freispruch aus tatsächlichen Gründen.

In 45 min Urteil!


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