Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 12:29@CharliesEngel
@ProGer
Die Ermittler kannten diese WhatsApp, sie hatten sie nur nicht vernünftig in die Akte gelegt, so dass sie die StA nie gesehen hatten.
Wie genau die Zeugenbefragung ab lief, wird kaum dokumentiert sein, man hätte die Zeugenbefragung akustisch aufzeichnen müssen. Es wurde aus der Verhandlung recht deutlich, dass V wohl Angst hatte, ihren Fehler zuzugeben. Sie hatte offenbar auch Gewissensbisse, wurde aber von ihrem Freundeskreis getröstet, dass gegen den Freigesprochenen angeblich ganz viele Beweise geben würde. Aber das war nur eine unzutreffende Vermutung.
Später geriet sie offenbar in Panik, so dass schon allein das Umlegen des Armes für sie im Nachhinein eine Bedrohung dargestellt hat (Abschnitt 54). Wahrscheinlich ging die Fantasie auch mit ihr durch. Alles natürlich nicht richtig, aber ich denke, sie dürfte wahrscheinlich eine psychisch extrem labile Person sein.
Aber dazu ist es erst gekommen, weil die Beamten die WhatsApp-Nachrichten nicht adäquat weiter gegeben hatten. Das sollte man immer im Blick behalten. Bei einer vernünftigen Ermittlung wäre es nie zur Verhaftung gekommen, diese Panik wäre bei der Zeugin nie aufgetreten.
Grundsätzlich können sich Menschen im Datum auch irren, ohne dass ein Nachweis des Fehlers möglich ist. Der Nachweis des Fehlers stellt in Wirklichkeit hier ein Glücksfall dar und man sieht hier in Wirklichkeit eine grundsätzliche Problematik. Eine solche schwache Indizienlage dürfte in Wirklichkeit NIE zu einem dringenden Tatverdacht führen. Die möglichen Folgen sehen wir an diesem Fall.
@ProGer
Die Ermittler kannten diese WhatsApp, sie hatten sie nur nicht vernünftig in die Akte gelegt, so dass sie die StA nie gesehen hatten.
Wie genau die Zeugenbefragung ab lief, wird kaum dokumentiert sein, man hätte die Zeugenbefragung akustisch aufzeichnen müssen. Es wurde aus der Verhandlung recht deutlich, dass V wohl Angst hatte, ihren Fehler zuzugeben. Sie hatte offenbar auch Gewissensbisse, wurde aber von ihrem Freundeskreis getröstet, dass gegen den Freigesprochenen angeblich ganz viele Beweise geben würde. Aber das war nur eine unzutreffende Vermutung.
Später geriet sie offenbar in Panik, so dass schon allein das Umlegen des Armes für sie im Nachhinein eine Bedrohung dargestellt hat (Abschnitt 54). Wahrscheinlich ging die Fantasie auch mit ihr durch. Alles natürlich nicht richtig, aber ich denke, sie dürfte wahrscheinlich eine psychisch extrem labile Person sein.
Aber dazu ist es erst gekommen, weil die Beamten die WhatsApp-Nachrichten nicht adäquat weiter gegeben hatten. Das sollte man immer im Blick behalten. Bei einer vernünftigen Ermittlung wäre es nie zur Verhaftung gekommen, diese Panik wäre bei der Zeugin nie aufgetreten.
Grundsätzlich können sich Menschen im Datum auch irren, ohne dass ein Nachweis des Fehlers möglich ist. Der Nachweis des Fehlers stellt in Wirklichkeit hier ein Glücksfall dar und man sieht hier in Wirklichkeit eine grundsätzliche Problematik. Eine solche schwache Indizienlage dürfte in Wirklichkeit NIE zu einem dringenden Tatverdacht führen. Die möglichen Folgen sehen wir an diesem Fall.

