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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.913 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:29
@CharliesEngel
@ProGer

Die Ermittler kannten diese WhatsApp, sie hatten sie nur nicht vernünftig in die Akte gelegt, so dass sie die StA nie gesehen hatten.

Wie genau die Zeugenbefragung ab lief, wird kaum dokumentiert sein, man hätte die Zeugenbefragung akustisch aufzeichnen müssen. Es wurde aus der Verhandlung recht deutlich, dass V wohl Angst hatte, ihren Fehler zuzugeben. Sie hatte offenbar auch Gewissensbisse, wurde aber von ihrem Freundeskreis getröstet, dass gegen den Freigesprochenen angeblich ganz viele Beweise geben würde. Aber das war nur eine unzutreffende Vermutung.

Später geriet sie offenbar in Panik, so dass schon allein das Umlegen des Armes für sie im Nachhinein eine Bedrohung dargestellt hat (Abschnitt 54). Wahrscheinlich ging die Fantasie auch mit ihr durch. Alles natürlich nicht richtig, aber ich denke, sie dürfte wahrscheinlich eine psychisch extrem labile Person sein.

Aber dazu ist es erst gekommen, weil die Beamten die WhatsApp-Nachrichten nicht adäquat weiter gegeben hatten. Das sollte man immer im Blick behalten. Bei einer vernünftigen Ermittlung wäre es nie zur Verhaftung gekommen, diese Panik wäre bei der Zeugin nie aufgetreten.

Grundsätzlich können sich Menschen im Datum auch irren, ohne dass ein Nachweis des Fehlers möglich ist. Der Nachweis des Fehlers stellt in Wirklichkeit hier ein Glücksfall dar und man sieht hier in Wirklichkeit eine grundsätzliche Problematik. Eine solche schwache Indizienlage dürfte in Wirklichkeit NIE zu einem dringenden Tatverdacht führen. Die möglichen Folgen sehen wir an diesem Fall.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:49
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die Ermittler kannten diese WhatsApp, sie hatten sie nur nicht vernünftig in die Akte gelegt, so dass sie die StA nie gesehen hatten.
Zusätzlich gelangte das Ergebnis der Geolokalisation der Kumpeline V., das belegt, dass das Treffen nicht am 3. Oktober 2022 gewesen sein kann, sondern erst am 5. Oktober 2022, dieses Ergebnis der Geolokalisation gelangte den Ermittlern nicht zur Kenntnisnahme, warum auch immer.

Deshalb wird ja auch nun gefordert:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb am 16.05.2026:Diesen Punkt griff auch die Süddeutsche Zeitung auf, zukünftig eine bessere Zusammenarbeit zwischen Ermittlern und Kriminaltechnik.
Die Vorsitzende Richterin im zweiten Verfahren, Heike Will, entschuldigte sich bei dem jungen Mann und sprach von „etlichen fatalen Fehlern“ im Laufe der Ermittlungen. Diese müssten Konsequenzen haben. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die Ermittlungen inzwischen „im Rahmen der Nachbereitung“ aufgearbeitet. Dabei sei besprochen worden, „dass in Zukunft noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertungen mit den Aussagen von Zeugen gelegt werden wird“, hieß es. Außerdem solle die Zusammenarbeit zwischen den ermittelnden Beamten und der Kriminaltechnik besser verzahnt werden.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/aschau-mord-eiskeller-polizei-ermittelt-hanna-woerndl-tod-li.3455004



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:27
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Grundsätzlich können sich Menschen im Datum auch irren, ohne dass ein Nachweis des Fehlers möglich ist.
Ich erinnere mich noch gut, wie im Fall Doppelmord von Horchheim (Koblenz) die Zeugenaussage des Motorradfahrers, der den BMW der Täterin auf einer Bundesstraße Richtung Tatort gesehen hatte, also auch ein zentraler Zeugenbeweis, wie diese Aussage validiert wurde anhand vieler Merkmale, um die Treffsicherheit der Zeugenaussage zu beweisen.

Man fragt doch auch, warum sind Sie sich sicher, dass es genau an jenem Tag, zu jener Stunde war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:34
Aus dem Urteil zum Freispruch am 25. November 2025, die Sprachnachrichten der Zeugin VR an ihre Mutter, an einen Freund und an ST, den Jogger. Sowie eine Sprachnachricht ihrer Mutter als Anwort.

Das war am 17.11.2022 zwischen 13:34 Uhr und 14:00 Uhr, am Vormittag darauf wird ST auf der Autobahn verhaftet.

VR informierte am 17.11.2022 per WhatsApp ja auch ST über ihr Vertun beim Datum.

Ich finde es wichtig, dies als Zitat in den Thread einzubringen, das Urteil kann auch wieder offline gestellt werden.
51

bb) Unmittelbar nach dieser ersten Zeugeneinvernahme, die um 13:34 Uhr beendet war, versandte die Zeugin V R folgende, durch den Polizeibeamten und Zeugen KHK H ausgewertete Sprachnachrichten an ihre Mutter, den Angeklagten persönlich und den Zeugen K und erhielt hierauf die nachfolgende Antwort ihrer Mutter:

- 17.11.2022, 13:40 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von V an A R

„Hallo Mama. Also ich bin jetzt zurück von der Polizei. Das hat jetzt echt eineinhalb Stunden gedauert. Und …ja, also ich bin jetzt beschu … also … ähm, der T ist jetzt noch bei der Polizei der Täter. Ich habe ihnen jetzt alles erzählt. Den Chat mit dem T habe ich Ihnen abfotografieren müssen und so. Ähm … und … ich habe nicht mehr genau gewusst, was an dem Tag war, glaubst du ich merke mir das so hä ? … Und die haben zu mir gesagt, dass ich mich vielleicht … besser wäre es, dass ich mir einen Anwalt holen. Und der T müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft, weil die alles genauer untersuchen müssen und blablabla. Und die haben jetzt meine Jacke untersucht und in ein paar Tagen oder Wochen krieg ich dann die DNA Dinger. Und … die denken halt echt, ich und der T hätten nichts Besseres zu tun, als irgendwelche Mädls umzubringen, vor allem der T. Jetzt ist der halt beschuldigt und denkt, sie denken, dass der T sie umgebracht hätte.“

- 17.11.2022, 13:43 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von V an A R

„Mir ist gerade aufgefallen, ich habe der Polizei gerade einen Schmarrn erzählt, weil ich hab nicht mehr genau gewusst, welches Datum das war. Glaubst, ich merke mir das? Es war, ich hab nämlich gerade nachgeschaut, es war nicht am 3. wo wir uns getroffen haben, sondern am 5.. Oh Mann, jetzt hol ich mich noch mehr in die Scheiße. Warum werde denn ich da jetzt mit reingezogen? Ich hab nicht mal was damit zu tun. Ich kenne dieses Weib nicht einmal. … Jetzt muss ich auch noch wahrscheinlich in U-Haft, nur weil die denken, dass ich mit dem T das Mädchen umgebracht hätte, nur weil er mich angegeben hat. Jetzt muss ich mir einen Anwalt holen dafür. Mama … ich hab noch nie einen Anwalt gehabt und ich möchte auch nicht in U-Haft gehen … Mann.“

- 17.11.2022 um 13:43 Uhr folgende Sprachnachricht von V R an den Angeklagten:

„Hallo T, ich war jetzt gerade bei der Polizei. Hab das alles geregelt. Und ich habe mich verplappert äh ich habe nämlich gesagt, dass war am dritten Oktober, obwohl es am fünften Oktober war, hab ich jetzt gerade gesehen, ich habe ich habe es nicht mehr genau gewusst, ich habe es halt vergessen gehabt, weil ich jetzt nicht geahnt habe, dass ich jetzt da so irgendwie abgefragt werde oder so, weil ich ja nichts damit zu tun habe. Und ähm wenn du noch mal von der Polizei einen Anruf kriegst und die dich wegen dem wir haben uns zwar am dritten auch getroffen, aber es war nicht am dritten, es war am fünften, ich habe mich am Datum vertan. Vielleicht kannst du denen dann sagen, dass ich mich vertan habe und dass eigentlich der fünfte Oktober war, wo wir uns getroffen haben“.

- 17.11.2022, 13:59 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von V an M K

„Aber ich habe den T fett beschützt, weil die haben mich so gefragt, wie er so Auto fährt, weil ich dann über das Auto geredet habe. Und ich habe gesagt, ja, der fährt voll gut Auto. Ich habe den fett in Schutz genommen, den T, dafür muss er mir dankbar sein, jetzt. Und, ich habe so viel Gutes gesagt und … bei der Hälfte habe ich es nicht mehr gewusst, ich habe einfach irgendwas erzählt. Ich merke mir doch nicht, was der am 3. oder 5. Oktober war. Weil das war nämlich jetzt nicht am 3., wir haben uns am 3. auch getroffen und er hat mir darüber erzählt, aber … eigentlich war das auch am 5. und ich hab jetzt gesagt … ich hab jetzt nicht geahnt, dass ich darüber abgefragt werde. Ich habe ein … ich weiß … ich habe das nicht mehr gewusst, ich habe das nicht mehr so im Gedächtnis drinnen, wann ich wie mit wem was gemacht habe … Jetzt habe ich übrigens dich und den R auch angeben müssen, weil die so gefragt haben, mit wem ich so abhänge. … Aber, ich nicht mal was damit zu tun, wer, ich war nicht mal mit ihm um 2 in der Nacht laufen. Dann fragen die mich, wann der unterwegs war. Ich, ich habe dann gesagt, es tut mir leid, ich weiß es nicht. Ich bin fast zuwider geworden da drinnen. Oh na, ich bin so, ich habe so Angst, ich bin im Arsch.“

- 17.11.2022, 14:00 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von A (Mutter) an V R

„Nein, jetzt pass auf, jetzt beruhigst du dich mal bitte wieder, du musst nicht in U-Haft, das kann ja nicht sein, das kann ja nicht sein, dass die dich da gleich reinhauen. Also dann bin ich da und dann nehmen wir uns einen Anwalt, weil das kann nicht dein Scheiß Ernst sein, dass du jetzt dafür einhockst … nur weil du mit dem T unterwegs warst. Und das mit dem äh mit dem Datum, des, falls die dich anreden, geh, fahr irgendwann noch mal rein und ändert des, sag, dass du dich da vertan hast. Ich weiß es ja auch nicht und du weißt es ja auch nicht mehr so genau, entschuldige mal, wer kann denn ahnen, dass du verdächtig wirst, mit dem T die Frau umzubringen? (…)“

- 17.11.2022, 14:00 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von V an A R

„Mama, ich hab mich um das Datum vertan, es war nicht der 3., sondern der 5. Und jetzt … ach Scheiße … nein, ich finde das gerade dumm, ich habe nichts damit zu tun und ich habe keine Ahnung und ich habe noch nicht einmal das Handy so lange, dass ich … ach nee, jetzt reite ich mich noch mehr in die Scheiße hinein, obwohl ich nicht mal was damit zu tun habe. Glaubst du, ich merke mir das, wann das war, ich habe nicht mal geahnt, dass ich da abgefragt werde.“

52

Die Zeugin V R tut hier unzweifelhaft kund, sich im Tag des Spaziergangs und des Gesprächs über den Todesfall der H W geirrt zu haben.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-50171
Randnote 51 und 52
Insgesamt 256 Randnoten


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:42
Zitat von TinchoTincho schrieb:Zumal niemand außer Verena und den Vernehmungsbeamten in Rosenheim genau weiß, wie es am 18.11.2022 eigentlich genau zu der Bestätigung ihrer Aussage vom Vortag gekommen war. Am Nachmittag des 17.11. war sie noch sicher, sich im Datum getäuscht zu haben. Was hat man ihr am 18.11. erzählt, um diese Zweifel zu zerstreuen?
Im Urteil zum Freispruch heißt es dazu:
53

cc) Trotz ihrer per Sprachnachrichten geäußerten Erkenntnis, sich im Tag geirrt zu haben und dem Vorschlag ihrer Mutter, dies klarzustellen, wiederholte die Zeugin V R in ihrer polizeilichen Vernehmung am nächsten (!) Tag, den 18.11.2022, gemäß den Ausführungen der Vernehmungsbeamtin KOKin Z ihre Einlassung, sich am 03.10.2022 mit dem Angeklagten am Eiskellerparkplatz abends getroffen zu haben und mit diesem 3-4 Stunden spazieren gegangen zu sein und dass der Angeklagte sie gefragt habe, ob sie wisse, dass im oder neben dem Eiskeller ein Mädel umgebracht worden sei und dass er nachts um 02:00 Uhr joggen gewesen sei. Abweichend von ihrer Einlassung am Tag zuvor gab sie nunmehr an, der Angeklagte habe ihr dies bereits am Parkplatz erzählt, bevor sie losgegangen seien. Auf Frage, wie sie festmachen könne, dass es 100%ig der 3. Oktober gewesen sei, gab sie – ohne Zweifel anzumelden – an, weil sie das noch wisse. Am 4. Oktober hätten sie sich nochmal getroffen. Im weiteren Verlauf habe sie erneut behauptet, der Angeklagte habe ihr an diesem Tag, dem 3. Oktober, erzählt, das Mädel sei in der Prien gefunden worden und es habe sich um die H aus dem Eiskeller gehandelt.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-50171
Randnote 53


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:06
Im Januar 2023 erfolgte eine dritte Zeugenvernehmung von VR, in dessen Verlauf erneut das falsche Datum des Treffens von VR bestätigt wird und zudem von ihr ein Vorfall mit einem Messer beschrieben wird.

Wie oft haben wir hier im Thread über einen Messervorfall (im Auto) diskutiert und nun wird er als Belastungseifer vom Gericht gewertet, was ich teile, und es ist anzunehmen, dass es wohl nie einen Messervorfall gab, weder am Parkplatz am 3. Oktober 2022 noch im Auto (Schilderung der Schwester von VR).

Und der Angeklagte ST hatte im ersten Prozess seine Emotionen im Griff, ließ diese Falschaussage von VR im Gericht an sich abprallen und blieb cool, wohl weil er seiner Strafverteidigerin Rieck vertraute. Von wegen unkontrolliertes Impuls-Handeln, etwas das ST im ersten Prozess ja vorgeworfen wurde und tatbegünstigend hätte sein sollen.

Es ist alles so dermaßen infam gewesen.
54

dd) In ihrer dritten polizeilichen Vernehmung zwei Monate später am 18.01.2023, referiert durch die Zeugin KOKin Z, legte die Zeugin dann ohne näheren Anlass einen erheblichen Belastungseifer betreffend den Angeklagten an den Tag. Sie untermauerte erneut, dass sie sich am 03.10.2022 mit dem Angeklagten abends getroffen habe. Nunmehr fiel ihr noch ein, dass der Angeklagte bei diesem Treffen ein Messer dabeigehabt habe, ihr dieses noch am Parkplatz an den Hals gehalten und geäußert haben soll: „Haha, jetzt bringe ich dich um“. Im Weiteren legte sie dar, der Angeklagte habe sie auch öfter mal „Angt“ an den Oberschenkeln oder irgendwo anders, was sie nicht gemocht habe. Auch an dem Abend (dem 03.10.2022) habe er sie Angt. Er sei neben ihr gegangen, es sei ein bisschen Wind gegangen, sie habe geäußert, dass ihr kalt sei und dieser habe seinen Arm um sie gelegt. Sie habe „wirklich panische Angst“ gehabt. Auf ihre Bitte, dies zu lassen, habe der Angeklagte von ihr abgelassen. Im Weiteren glaubte sie sich zu erinnern, dass dies an einer Stelle gewesen sei, wo eigentlich nichts sei und konstatierte: „Wenn er mir was getan hätte, hätte niemand was gesehen oder so, das wäre eine gute Stelle sag ich mal für den, für denjenigen. Ja.“

55

Hier bleibt zu bemerken, dass es nicht nachvollziehbar ist, sondern lebensfern erscheint, dass die Zeugin V R, nachdem sie von dem Angeklagten über ein Tötungsdelikt informiert worden sein will, von diesem mit dem Messer bedroht worden sein will und zuvor schon mehrfach gegen ihren Willen von ihm Angt worden sein will, mit diesem im Dunkeln auf einsamen Wegen stundenlang spazieren gegangen ist.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-50171
Randnote 54 und 55


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:27
@CharliesEngel

Du hast vollkommen recht. Was wir jedoch nicht wissen: Was wurde dann am Abend in dem Haus R besprochen. Wurde ihr dann doch geraten bei der ursprünglcihen Aussage zu bleiben? Vielleicht jhatte sie eine derartige Panik davo, den Irrtum zuzugeben. Die WhatsApp selbst zeigt ja schon so ein in diese Richtung gehendes Bild. Wahrscheinlich ist ihr dort schon eingerdet worden, dass das nicht so wichtig sei.

Sie wusste es zwar besser, aber Ermittler müssen einfach berücksichtigen, dass Zeitangaben in der Regel ungenau sind wenn sie nicht durch besondere Ereignisse rekonstruierbar sind.

Dass später dann erkannt wurde, dass die GPS-Daten zu ihren Aussage nicht passten, war viel zu spät. Da hatte auch bei der StA der Confirmation Bias zugeschlagen. Soweit ich es noch in Erinnerung hatte, hatte sie es Anfangs noch mit Überreichweiten erklären wollen. Wenn man nicht mehr Unvoreingenommen ist, biegt man sich dann unbewusst leicht die "Wahrheit" so zurecht, dass sie wieder passt.

Das was die StA betont hat, dass z.B. GPS-Koordinaten stärker gewichtet werden sollten, ist da aus meiner Sicht viel zu wenig. Man muss von Anfang zu solchen Zeugenaussagen kritisch sein. Wenn es da keinen weiteren Indizien gibt - und die gab es hier nicht - darf man einfach keine U-Haft aussprechen.

Der Koblenzer Doppelmord liegt da schon etwas anders, da war der Vorfall für den Motorradfahrer in diesem Moment extrem entscheidend. Dass man sich dann diese Situation recht gut merkt, dürfte hier von der Wahrscheinlichkeit her gesehen recht hoch sein. Er soll dem Wagen auch noch eine kurze Zeit hinterher gefahren sein. Solche Schreckmomente dürften sich dann eher in das Gedächtnis tief einprägen. Außerdem war der Motorradfahrer nicht das einzige Indiz sondern nur noch das I-Tüpfelchen. Es gab so viele andere Dinge. Aber das sollten wir hier nicht weiter ausführen, sonst wird das OT.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:37
Zitat von TinchoTincho schrieb:Zumal niemand außer Verena und den Vernehmungsbeamten in Rosenheim genau weiß, wie es am 18.11.2022 eigentlich genau zu der Bestätigung ihrer Aussage vom Vortag gekommen war.
Die Aussage von V am 18.11. wurde ja sogar auf Video aufgezeichnet. Ich habe mich schon immer gefragt, warum diese nie irgendwo zur Sprache kam oder gar gezeigt wurde. Immerhin ist ST wegen dieser Aussage ins Gefängnis gewandert.

Trotzdem finde ich es schwierig, ihr pauschal Niedertracht oder Belastungseifer vorzuwerfen, auch wenn ich den Vorwurf per se verstehen kann.

Es wäre der Job der Ermittler gewesen, die Aussage zu überprüfen und Unstimmigkeiten aufzudecken. Noch dazu, als die Exfreundin von F sie explizit nochmal auf diverse Unstimmigkeiten hingewiesen hat und rel. ersichtlich wurde, dass V keine glaubwürdige Zeugin sein kann (wobei man das schon vorher hätte merken können, immerhin haben sie ihren Chatverlauf kopiert).

Und es wäre der Job der Medien gewesen, die Unschuldsvermutung so lange wie möglich und nötig aufrecht zu erhalten, anstatt T von Anfang an als Mörder darzustellen. Denn dadurch kam diese ganze Belastungsdynamik ja nochmal mehr ins Rollen.

Die Schuld sehe ich hier nicht bei einer Zeugin, die wahrscheinlich extrem unter Druck stand (in der Vernehmung war sicher niemand besonders zimperlich) und den Medienberichten geglaubt hat, sondern in der unzulänglichen Ermittlungsarbeit und in einem extrem fragwürdigen Journalismus.

Und wenn ich mal daran erinnern darf: Hier in diesem Thread wurde ST auch sehr schnell vorverurteilt - und es gab sogar diverse Anwälte, die ohne groß nachzudenken einfach in dieselbe Kerbe gehauen haben. Leute, die deutlich intelligenter sind als ein paar unbedarfte Zeug*Innen, die den Ermittlern intellektuell auf keinen Fall gewachsen waren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:57
Zitat von XluXXluX schrieb:Die Aussage von V am 18.11. wurde ja sogar auf Video aufgezeichnet. Ich habe mich schon immer gefragt, warum diese nie irgendwo zur Sprache kam oder gar gezeigt wurde. Immerhin ist ST wegen dieser Aussage ins Gefängnis gewandert.
Dafür schildert im zweiten Prozess eine der Richterinnen aus der Kammer des ersten Prozesses das Verhalten von VR vor Gericht, als "selten konfus", sie zitterte am ganzen Körper, war irritiert und sehr unruhig. Zweimal musste die Verhandlung eine Pause einlegen, da die Zeugin VR jeweils einen Zusammenbruch hatte.

Da "musste" ja dann ein anderer Belastungszeuge auf den Plan, der Mit-Häftling aus der U-Haft.
56

ee) Die in der in der 2. Jugendkammer zuständige Berichterstatterin und Zeugin RiinLG B schilderte die dortigen Angaben der Zeugin V R als „selten konfus“. Diese sei von der 2. Jugendkammer dreimal einvernommen worden, am 19.10.2023 und am 03.11.2023 ausdrücklich auf Wunsch der Verteidigung ohne konfrontative Befragung. Sie habe von Beginn ihrer ersten Vernehmung an am ganzen Leib gezittert, sich irritiert und sehr unruhig gezeigt. Zu Beginn ihrer ersten Vernehmung habe sie sehr knapp geschildert, dass ihr der Angeklagte am 03.10.2022 von dem Mord in A. berichtet habe. Ebenfalls habe sie die Bedrohung mit dem Messer behauptet, während dessen der Angeklagte ausgeführt haben soll: „Ich könnte dich jetzt auch umbringen“. Während dieser Vernehmung sei sie zweimal zusammengebrochen und die Verhandlung habe unterbrochen werden müssen. Sie habe hier jeweils heftig gezittert, sich im Zuschauerraum umgeschaut und den Angeklagten angeschaut, geweint und unzusammenhängende Angaben gemacht. In ihrer weiteren, ebenfalls nicht konfrontativen Einvernahme per audiovisueller Übertragung in einen anderen Raum am 03.11.2023 sei sie bei dieser Version geblieben. Der Vorhalt ihrer Sprachnachrichten sowie eine konfrontative Befragung sei dann für den 05.12.2023 geplant gewesen. Hier habe sie aber von ihrem Recht gemäß § 55 StPO Gebrauch gemacht.

57

ff) In der hiesigen Hauptverhandlung hat sich die Zeugin V R auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen.

58

gg) Objektive Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte und die Zeugin V R sich am 03.10.2022 abends ab 19:00 Uhr am Festhallenparkplatz in A. getroffen haben und einen längeren Spaziergang unternommen haben, existieren nicht.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-50171
Randnote 56 bis 58


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:04
Noch als Ergänzung zu meinem Text oben:

Und natürlich wäre es der Job des ersten Gerichts gewesen, die Ergebnisse der Ermittlungen auf Plausibilität zu überprüfen. So schwer war das nicht.
Und erst recht wäre es deren Job gewesen, den späteren Hauptbelastungszeugen einer Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen.
Dass sie ihm pauschal trotz seiner bezeichnenden Vorgeschichte geglaubt haben, war lächerlich und letztendlich unverzeihlich.

Und das finde ich auch an dem jetzt veröffentlichtem Urteil schade:
Im zweiten Prozess wurden ja auch einigermaßen deutlich die Fehler in der Ermittlungsarbeit und teilweise auch der Beweiswürdigung offengelegt. Dies kommt aber im Urteil kaum mehr vor, dort geht es vor allem um zwei Hauptprotagonisten, nämlich V und AM.

All die anderen Protagonisten, ihre widersprüchlichen Aussagen oder Erkenntnisse, spielen keine große Rolle - obwohl sie einen großen Anteil hatten an Festnahme und Verurteilung.

Leider muss man das wohl so hinnehmen und hoffen, dass der Hass sich nicht wieder in Richtung der Schwächeren bewegt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:15
Zitat von XluXXluX schrieb:All die anderen Protagonisten, ihre widersprüchlichen Aussagen oder Erkenntnisse, spielen keine große Rolle - obwohl sie einen großen Anteil hatten an Festnahme und Verurteilung.
Dazu heißt es knapp im Urteil zum Freispruch:
47

Die Kammer hält darüber hinaus die Angaben der den Angeklagten belastenden Zeugen vom Hörensagen V R, L R, A R und A M sämtlich im Kern für unglaubhaft und die Zeugen für nicht glaubwürdig. Auch die Angaben der weiteren einvernommenen Zeugen belegen in keiner Weise eine mögliche Täterschaft des Angeklagten.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-50171
Randnote 47

Effektiv und erschlagend überzeugend formuliert. Was irrelevant ist, muss doch nicht noch breitgetreten werden.

Zum Glück gibt's die Dokumentation der ARD time crime, für Detailfragen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:30
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Dafür schildert im zweiten Prozess eine der Richterinnen aus der Kammer des ersten Prozesses das Verhalten von VR vor Gericht, als "selten konfus", sie zitterte am ganzen Körper, war irritiert und sehr unruhig. Zweimal musste die Verhandlung eine Pause einlegen, da die Zeugin VR jeweils einen Zusammenbruch hatte.
Stimmt - und keiner kam drauf, dass solch eine Zeugin alles tun würde, um dieser für sie absolut unerträglichen Situation zu entgegen.
Stattdessen mussten all diese "schwierigen Zeugen" erstmal ihre "Hausaufgaben" machen (sprich in sich gehen, um hinterher ST noch konkreter belasten zu können).


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