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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.055 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:42
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nur gegen ST spricht mittlerweile genauso wenig, das hat die Beweisaufnahme herausgearbeitet
Genau- Gegen ihn sprachen in erster Linie die Zeugenaussagen, die, wie wir ja alle nun wissen, komplett weggebrochen sind, da sie nachweislich unbrauchbar bzw. unglaubwürdig waren.

Von daher...
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Andere Beweismittel sehe ich jetzt nicht, die im zweiten Prozess hätten beweisen können, dass T. nicht der Täter sein konnte
...frage ich mich, was für "Beweismittel" du da erwartet hast? Es hat von Anfang an kein Alibi gegeben; es existierte keine DNA, keine Spuren bei ihm zuhause oder an der Kleidung. Das Zeitfenster war überaus knapp, die Extrarunde überhaupt nicht belegt. Alles Fakten, die schon im ersten Prozess bekannt waren.

Vielmehr ist es doch so, dass ST überhaupt erst aufgrund der wackeligen Zeugenaussagen in Untersuchungshaft genommen wurde. Dazu ein paar Gewaltvideos, ein Beschuldigter, der total überfordert war und ein konstruierter Tatablauf und -ort.

Er wurde folgerichtig frei gesprochen und zwar, weil das Gericht aufgrund der neu bewerteten Situation von seiner Unschuld überzeugt ist.

Es hätte genauso gut jeder andere gewesen sein können- das müsste endlich mal klar sein. Es spricht gegen ST nicht mehr als gegen jeden einzelnen anderen Menschen, der an dem Abend in Aschau unterwegs war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Genau das hätte ja die Verteidigung des T. noch gerne im Prozess behandelt, die alternativen Gutachten, die dies hätten Beweisen sollen. Und die Verteidigung hat nach dem Freispruch erklärt, sie habe nur ungern darauf verzichtet.
Genau deswegen verstehe ich jetzt auch nicht, wieso das für dich in der Beurteilung wichtig ist- ein neues Gutachten hätte lediglich Hannas Verletzungen anders bewerten können; es hätte aber nicht dazu beitragen können, ST als Täter entweder zu bestätigen oder auszuschließen.

Ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung ist zwar im Prinzip immer noch nicht ausgeschlossen-ich persönlich glaube nicht daran. Ein Gutachten hätte aber lediglich aufzeigen können, dass die Verletzungen nicht unbedingt durch Schläge auf den Kopf entstanden sein müssen.

Eine Täterschaft STs würde aber auch das Gegenteil nicht beweisen. Deswegen war es vor Gericht nicht mehr nötig.

Ich hoffe trotzdem, dass man es -sofern es denn weitere Ermittlungen gibt- noch zu sehen bekommt.

Gibt es dazu eigentlich irgendwelche Aussagen seitens der Staatsanwaltschaft, dass sich in dem Fall nochmal was tut? Oder wie schätzt ihr das persönlich ein?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn man mich jetzt aber fragen würde, ob ich das für einen Freispruch 1. Klasse oder für einen 2. Klasse halte, tendiere ich klar zum Ersten.
Du hast ja schon darauf hingewiesen, es gibt diese Kategorie de jure nicht. De facto kann (muss es nicht) sie geben, beispielsweise im Fall Kachelmann, als im Vergewaltigungsprozess das LG zwar frei sprach, aber in der mündlichen Urteilsbegründung deutlich machte:
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ freizusprechen.“
Quelle: Wikipedia: Kachelmann-Prozess

Das kann man als Freispruch "2. Klasse" sehen, im Gegensatz zum Freispruch "1. Klasse" wie bei Genditzki:
Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer mündlichen Urteilsbegründung von einer „Kumulation von Fehlleistungen“, vom „Versagen sämtlicher Kontrollmechanismen der Justiz“ und stellte die Frage, „warum Manfred Genditzki damals überhaupt verurteilt wurde.“
Quelle: Wikipedia: Manfred Genditzki

Wir sind uns einig, dass im "Eiskeller-Fall" der Freispruch für T. weitaus näher an Genditzki denn an Kachelmann liegt und man ihn deshalb gerne als solchen "1. Klasse" bezeichnen kann. Dies gilt umso mehr, als sich das zweite Gericht bei T. für Fehler entschuldigt hat, was bei der (bayerischen) Strafjustiz nicht so häufig vorkommen dürfte.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Mal für irgendwas angeklagt worden sein, ist überhaupt kein Beweisanzeichen. Weder ein starkes noch ein Schwaches. Und ich habe das Gefühl, das ist noch nicht bei jedem angekommen.
Es wäre allgemein denkbar, dass bei einem Freispruch der die Anklage begründende hinreichende Tatverdacht in Gestalt von Indizien weiter bestünde. Da aber Strafklageverbrauch eingetreten ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, weiter zu ermitteln. Da die Schuld nicht erwiesen ist, hat der Freigesprochene als unschuldig zu gelten. Der Verdacht könnte erkenntnistheoretisch weiter bestehen, rechtlich ist er durch das Urteil ein "Nullum".

Hier sind aber wesentliche Verdachtsmomente aus dem Ermittlungsverfahren und dem ersten Prozess ausgeräumt worden, v.a. die belastenden Zeugenaussagen der Familie R.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Genau deswegen verstehe ich jetzt auch nicht, wieso das für dich in der Beurteilung wichtig ist- ein neues Gutachten hätte lediglich Hannas Verletzungen anders bewerten können; es hätte aber nicht dazu beitragen können, ST als Täter entweder zu bestätigen oder auszuschließen.
Das war erst mal nicht mir wichtig, sondern der Verteidigung von T.

Die hatten ja neue Gutachten in Anschlag gebracht, wonach der Tod des Opfers ein Unfall gewesen sein sollte. Und hätten gerne positiv den Beweis erbracht, dass T. die Hanna gar nicht getötet haben kann. Anstatt "nur" das Fehlen eines Nachweises festzustellen.

Mir ist es insofern wichtig, als es für mich einen Unterschied macht, ob wir es mit einem unaufgeklärten Tötungsdelikt oder mit einem Unfall zu tun haben. Hanna ist ja tot. Nachdem laut Gericht Ermittlungsfehler passiert sein sollen, umgarne ich die rechtsmedizinischen, bio- und hydromechanischen Gutachten aus dem ersten Prozess nicht mit einem Heiligenschein, sondern hätte gerne eine alternative Gegenmeinung dazu gerichtlich bewertet gesehen. Das ist ausgeblieben. Und ob die Gutachten wirklich von der Verteidigung veröffentlicht werden, ist ja wohl noch nicht klar.


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