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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.751 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.05.2026 um 06:30
@rabunsel
PS: Tut mir leid wenn ich hier kühle Sachlichkeit und wenig Empathie zu bieten habe.

Aber (ich habe es schon häufiger erwähnt): Ich war auch schon Angeklagter. Ich weiß wie das ist. Nach meinen Maßstäben unschuldig im Sinne der Anklage. Ich habe einen lässlichen Fehler gemacht, aber weiß Gott nicht vorsätzlich. Mein Anwalt wollte, dass ich schweige, obwohl ich eine Entlastungszeugin hatte. Man glaubte mir nicht und belegte mich zwar nicht mit U-Haft, aber anderen strafprozessualen Maßnahmen bis zur Verhandlung. Letztlich glaubte mir das Gericht auch nicht, stellte aber zur Arbeitserleichterung gegen Auflagen (in Höhe der zu erwartenden Geldstrafe) ein. Ein teurer Spaß.

Beruflich war das extrem misslich, ich hatte Glück, dass es in der Arbeit niemand mitbekam, obwohl ich das Ermittlungsverfahren dort hätte angeben müssen. Und obwohl das nun sieben Jahre her ist, belastet mich das alles auch heute noch. Täglich. Denn die Angst, eventuell wieder unbeabsichtigt und trotz allen Bemühens einen Fehler machen zu können, der solche gravierenden Folgen hat, die ist immer da. Das war eine biographische Zäsur.

Mein Eindruck: Auch ich war da in die Mühlen der Justiz geraten. Und wenn sie bei solchen Delikten mahlen, dann mahlen sie unerbittlich und sehr pauschal. Ich fühlte mich in eine Verbrecher-Schublade gesteckt, in die ich nicht hineingehörte, weil ich immer ein rechtstreuer Bürger gewesen war und bleiben wollte. Das war ungerecht. Obwohl da noch nicht mal wirkliche Fehler seitens der Behörden begangen wurden, sondern die Bürokratie schlicht nach Schema F. handelte, weil sie es nicht anders konnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.05.2026 um 08:41
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 21.05.2026:Nachdem Eure Argumente eigentlich nur noch ad hominem waren, will ich darauf nicht eingehen. Meine Beiträge waren deshalb immer "wortreich", weil ich nicht nur irgendetwas gemeint und behauptet, sondern in der Sache argumentiert habe. Wer verständig ist, könnte also verstehen.

Nochmals zum Phänomen "Voreingenommenheit". Ich habe nie bestritten, dass es das gibt. Siehe:

https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/justiz-institutioneller-rassismus-100.html

Oder wissenschaftlich:

https://econtent.hogrefe.com/doi/full/10.1026/0939-9062/a000029

Sind also alle Urteile gegen Migranten, Tätowierte, Andersseiende "Willkür"? Das ist Deine Meinung, @rabunsel , oder? Sind die Urteile des LG München Willkür, weil dort die Freiheitsstrafen ausgesprochen höher sind als am LG Kiel? "Justizwillkür"?
Auch wenn der Beitrag etwas länger her ist, will ich hier noch etwas zu sage.

Man sollte sich bewusst sein, dass es keinen Richter geben wird, der nicht voreingenommen ist. Sie werden versuchen, diese möglichst zu kompensieren, das gelingt mal mehr mal weniger.

Niemand hier im Forum, erst recht nicht @XluX oder @rabunsel

Wenn ein Richter sagt, er wüsste, dass eine Person der Täter sei und im gleichen Atemzug sagt, man hätte es ihm nicht beweisen können, weil die Indizienlage bei weitem nicht ausreichend war, dann zeigt das, dass derjenige es nicht immer schafft die notwendige Distanz aufzubringen um seine Vorurteile zu erkennen.

Es kam also nicht von ungefähr, dass diesem Richter der BGH diese fehlende Distanz auch im vorliegenden Fall attestierte.


Voreingenommenheit bedeutet natürlich nicht automatisch, dass das Urteil objektiv willkürlich ist, aber die Gefahr ist sicher dann erhöht, wenn ein solches Fehlverhalten eine Richters nachgewiesen wird.

Ob in diesem Fall das Urteil auch sachlich objektiv willkürlich war, dass kann man nur durch studieren des Urteils und Kenntnis der Sachlage ermitteln. Natürlich hat diesbzgl. das letzte Wort immer ein Gericht, trotzdem kann man sich darüber Gedanken machen, ob Entscheidungen auf einer willkürlichen Grundlage basieren.


Bei dem vorliegenden Verfahren hat das verurteilende Gericht die Aussage des Knastzeugen als glaubhaft angesehen, ohne die Untersuchung abzuwarten, was der Zeuge aus der Presse gehabt haben könnte. Das ist für uns erst im zweiten Verfahren sichtbar geworden.

So ein fehlerhaftes Verhalten des Gerichts sehe ich zumindest als objektiv willkürlich an. Denn ohne eine solche Untersuchung abzuwarten, kann ein Gericht grundsätzlich nicht wissen, was der Zeuge aus der Presse gehabt haben konnte und was nicht. Natürlich kann ein Gericht auch dann einen Zeugen für glaubwürdig erachten, wenn alles vorher in der Presse stand. Dazu muss es sich dann mit den einzelnen Artikeln befassen. Wenn es jedoch diese Untersuchung erst gar nicht ausreichend durchführt/abwartet, dann kann es nicht wissen, ob die ganzen Mutmaßungen der Zeuge nicht auch aus diesen Berichten gehabt haben konnte. Erst diese Untersuchung versetzt ein Gericht in die Lage, den Glaubwürdigkeit zu bewerten. Ohne diese Untersuchung fehlt der Bewertung eine ganz wesentliche Grundlage und man kann sie dann durchaus als objektiv willkürlich ansehen.

Auch das Smartphone des Zeugen – trotz Antrags der Verteidigung - nicht zu untersuchen, kann man durchaus als objektiv willkürlich ansehen. Dass einen solche Untersuchung nicht unbedingt zum Ziel geführt hätte, kann natürlich sein. Das aber von vornherein anzunehmen und mit dieser Begründung den Antrag der Verteidigung abzulehnen, kann man ebenfalls als objektiv willkürlich betrachten.

Diese objektive Willkür, die ich zumindest sehe, hätte aus meiner Sicht auch bewirkt, dass der BGH das Urteil aufgehoben hätte, wenn der Befangenheitsantrag nicht vorgelegen hätte.

Die Argumentationen von @rabunsel und @XluX sind übrigens ähnlich, dei auf eine konkrete Beschäftigung mit dem Fall basieren. Dein Versuch der Polarisierung ist daher hier fehl am Platz.


Sich persönlich glaube nicht, dass sich das Gericht dessen bewusst war und daher nicht subjektiv willkürlich gehandelt hat. Warum es diese Untersuchung nicht abgewartet hat bzw. nicht durchführen ließ, ist natürlich abschließend nicht zu klären, da man niemanden in den Kopf schauen kann. Aber sehr wahrscheinlich steckt eine schwere Voreingenommenheit dahinter.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.05.2026 um 10:08
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn ein Richter sagt, er wüsste, dass eine Person der Täter sei und im gleichen Atemzug sagt, man hätte es ihm nicht beweisen können, weil die Indizienlage bei weitem nicht ausreichend war, dann zeigt das, dass derjenige es nicht immer schafft die notwendige Distanz aufzubringen um seine Vorurteile zu erkennen.
Das muss ja nicht auf mangelnder Distanz und Vorurteilen beruhen. Es kann ja tatsächlich so sein und die persönliche Meinung besteht ganz legitim (z.B. bei Beweisverwertungsverboten oder Aussageverweigerungen). Nur ist diese persönliche Meinung prozessual schlicht irrelevant, wenn eben kein Nachweis geführt werden kann.

M.a.W.: Der Richter müsste in jedem Fall schlicht die Klappe halten und aus Mangel an Beweisen freisprechen. Tut er es nicht, sondern tritt nach, dann ist dagegen kein Kraut gewachsen. Im Fall Kachelmann sprach der Vorsitzende ihn zwar frei, hielt aber bei der Begründung nicht damit hinterm Berg, er halte den Angeklagten trotzdem für einen Vergewaltiger.

Eine Revision ist bei Freispruch nicht möglich. Und auch kein Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Dein Versuch der Polarisierung ist daher hier fehl am Platz.
Ich habe polarisiert???


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29.05.2026 um 11:51
Zitat von XluXXluX schrieb:
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Es kam zunächst verdammt viel gegen ihn zusammen
Du meinst Indiizien? Ich finde, es kam zunächst überhaupt nicht viel gegen ihn zusammen – bis dann AM dachte, er könnte bei seiner eigenen Hafterleichterung etwas nachhelfen. Oder meinst Du vielleicht, die Ermittler haben viel gegen ihn zusammenkommen lassen? Das ja.
So meinte ich es auch nicht. Ich meine, die Art, wie er verhört worden ist, wie er offenbar vorschnell als "Sonderling" auch strafrechtlich abgestempelt worden ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Seit ich mich mit der bayerischen Justiz befasse, und das sind über 30 Jahre, höre und wäge ich dieses Argument. Es wird aus bayerischer Sicht, nach meine Erfahrungen in drei weiteren Bundesländern, überschätzt. Denn auch ohne Rotation bleiben Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizbehörden. Oft im selben Gebäude. Man ist Beamter und hat deshalb eine deutlich andere Funktion und Position, als die Anwaltschaft, die sich in den Dienst ihres Mandanten stellt.

Zudem birgt eine Trennung beider Laufbahnen auch andere Probleme mit sich, v.a. für die Staatsanwälte. Landet man dort, ist man dort festgenagelt. Da richterliche Unabhängigkeit immer attraktiver ist, wirkt sich das auf das Personal aus. Und zuletzt dient es der Wahrheitsfindung auch nicht, wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften nebeneinander und aneinander vorbei agieren.
Ich weiß aus Hessen, dass es da schon etwas getrennter vonstatten geht. Gab ja in Hessen den Fall eines korrupten Staatsanwalts, der gegen den Willen der Untersuchungsrichter, auf Antrag seiner Ex-Kollegen(!) trotz weiterer Verdunklungsgefahr auf freien Fuß gesetzt worden ist. Es war zwar der Eindruck einer Kumpanei unterhalb der Staatsanwaltschaft, aber allein dadurch, dass es nicht diese ständigen Wechsel gibt, entsteht auch eine gewisse persönliche Distanz. Richterschaft und Staatsanwaltschaft sind nun einmal unterschiedliche Rollen und deswegen bedarf es m.E. zwingend eine gewisse Trennung und zuviel "Kuschelei" und "Kumpanei" sollte verhindert werden.


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29.05.2026 um 12:26
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Richterschaft und Staatsanwaltschaft sind nun einmal unterschiedliche Rollen und deswegen bedarf es m.E. zwingend eine gewisse Trennung und zuviel "Kuschelei" und "Kumpanei" sollte verhindert werden.
Einen Austausch gibt es aber auch regelmäßig zwischen Aufsichtsbehörden und Vollzugsbehörden. So gehen BND-, BfV-Mitarbeiter oder BKA-/Bundespolizisten in oberste Bundesbehörden wie das Kanzleramt oder das BMI. Oder in Kontrollorgane wie den BfDI, den Unabhängigen Kontrollrat oder zum Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages. Und Finanzbeamte in den Bundesrechnungshof.

Es bedarf schlicht des Knowhows aus der Praxis. Zwar wird auch immer vorgebracht "eine Krähe hackt der Anderen doch kein Auge aus!" oder gar es handle sich um "U-Boote". Doch da darf man Beamte - und das sind auch Richter und Staatsanwälte - nicht unterschätzen. Die nehmen ihre jeweilige Rolle ziemlich ernst und verbitten sich nach meiner Erfahrung jegliche Einmischung. Das ist Berufsethik. Und oft gilt: "Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche."

Selbst die fatale E-Mail zwischen der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt erörtert eine nicht triviale Rechtsfrage, nämlich welche Straftatbestände betroffen wären, wenn ein bestimmter Sachverhalt angenommen wird. Das klingt nicht nach Kumpanei oder Kungelei. Das Beamtenrecht belohnt auch solch kollusives Zusammenwirken nicht. So wie Freundschaften beim Geld aufhören, hören berufliche Bekanntschaften bei der Zuständigkeit, der Rechtsgrundlage oder dem Verrat von Dienstgeheimnissen auf. Das ist die Regel und Profis wissen das auch.

Schwarze Schafe gibt es immer, aber da sind wir zumeist dann auch in strafrechtlichen Bereichen.


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29.05.2026 um 14:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Einen Austausch gibt es aber auch regelmäßig zwischen Aufsichtsbehörden und Vollzugsbehörden. So gehen BND-, BfV-Mitarbeiter oder BKA-/Bundespolizisten in oberste Bundesbehörden wie das Kanzleramt oder das BMI.
Sind aber am Ende alles Organe der Exekutive (teilweise Legislative) und nicht der dritten rechtsprechenden Gewalt im Staate. Abgesehen vom Beispiel des Bundesfinanzhof natürlich. Aber angesichts der "Flughöhe" des BFH und dem Umstand, dass dort auch Hochschullehrer*innen vertreten sind, mache ich mir da weniger Gedanken. Das ist anders als in einem ländlichen Landgerichtsbezirk.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Selbst die fatale E-Mail zwischen der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt erörtert eine nicht triviale Rechtsfrage, nämlich welche Straftatbestände betroffen wären, wenn ein bestimmter Sachverhalt angenommen wird. Das klingt nicht nach Kumpanei oder Kungelei.
Das ist schon richtig. Aber wenn die Vors. Richterin A. dies völlig unbedacht und noch nicht einmal mit böser Absicht gemacht hat, zeigt doch das schon den Kern des Problems. Im Kopf der Richterin waren die Behörden offenbar nicht wirklich getrennt. Sie wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen, das mit einer Strafverteidigerin zu tun. Mit der kann man ebenfalls Rechtsfragen erörtern.

Das eigentliche Problem war ja, dass sie schon einen Tathergang fix unterstellte. Wie sagte der BGH so schön: "Diskussionen, die ausschließlich der Kammerberatung vorbehalten sind." Sehr schön gesagt Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das passiert wäre, wenn sie nicht selbst einige Jahre zuvor in der StA tätig gewesen wäre. Beweisen kann ich es nicht.


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29.05.2026 um 15:11
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Im Kopf der Richterin waren die Behörden offenbar nicht wirklich getrennt. Sie wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen, das mit einer Strafverteidigerin zu tun. Mit der kann man ebenfalls Rechtsfragen erörtern.
Staatsanwälte wie Richter sind als vollziehende oder rechtsprechende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden. Sie sind nicht interessengeleitet und unterliegen einem Neutralitätsgebot.

Der Verteidiger hat dagegen gerade die Aufgabe, Interessen zu dienen, nämlich denen seines Mandanten. Er muss gerade nicht neutral sein, unterliegt lediglich dem Standesrecht und den allgemeinen Strafgesetzen. Diese Privilegien hat er, weil er der staatlichen Gewalt gegenüber steht und sie kontrollieren soll.

Das zeigt aber schon, dass zwischen Rechtsanwälten und Beamten Welten klaffen, die zwischen Staatsanwälten und Richtern bedeutend geringer sind. Das Bild von Staatsanwalt als parteiischen Ankläger und dem Rechtsanwalt als parteiischen Verteidiger, die um die überzeugendere Wahrheit ringen, ist vom kontradiktorischen Strafprozess im angloamerikanischen Recht geprägt, den es bei uns nicht gibt (Amtsermittlungsgrundsatz).

Die Bedeutung des Staatsanwalts liegt vorrangig im strafprozessualen Ermittlungsverfahren bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Dann sind wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes ihm bis zum Plädoyer weitgehend die Einflussmöglichkeiten genommen.

Im Übrigen liegt die Unterstellung eines fixen Sachverhalts oder die Annahme eines fiktiven Sachverhalts sehr nahe beieinander. Das ändert nichts daran, dass der BGH natürlich richtig liegt und die Vorsitzende keinen Anlass hatte, mit dem Staatsanwalt derartige Dinge zu erörtern. Ob sie das nur getan hat, weil sie selbst einmal bei der Staatsanwaltschaft war - sehe ich keine Sinn darin. Was der Staatsanwalt meint oder plädiert ändert ja nichts am Urteil, das die Kammer zu beraten und zu treffen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt waren die Voraussetzungen einer Inhaftierung gegeben ("dringender Tatverdacht") und zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig.
Das kann man auch anders sehen, Rechtmäßigkeit entsteht nicht dadurch, dass es niemand hinterfragt oder prüft.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hier wurde der Haftbefehl erst aufgehoben, nachdem das Glaubhaftigkeitsgutachten zum Mithäftling vorgelegen hat.
Die Knastzeugenaussage gab es zum Zeitpunkt der Inhaftierung nicht. Es gab nur die unüberprüfte Aussage von Verena, die schon damals höchst fragwürdig war. Die Aussagen von Lea, Angela und Max konnten Verenas Aussage nicht bestätigen, erst Monate später entstanden aufeinader abgestimmte Aussagen, die wieder nicht überprüft worden sind.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine solche U-Haft-Dauer ist auch möglich, wenn nach einem langen Verfahren schon im ersten Strafprozess ein Freispruch erfolgt. So in Weiden/Opf. (tödliches MDMA in Champagnerflaschen), als klar wurde, die Zeugenaussagen aus dem Ausland tragen nicht und dem Angeklagten zudem eine tödliche Krebserkrankung diagnostiziert wurde, die ihm nur noch wenige Monate zu Leben prognostizierte. So hat er vermutlich das letzten Jahr seines Lebens in einer bayerischen JVA verbracht. Obwohl er freigesprochen wurde. Auch hier benannte das LG Fehleinschätzungen der Ermittler.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wofür ausgerchnet dieser Fall als Beispiel dienen soll?
Aus zweimal Unrecht wird dann Recht? Die lange U-Haft-Dauer im Champagnerflaschen-Fall ist ja sowieso ein Skandal und beruht nur auf der Aussage des vormals Beschuldigten, der wohl einen ganz guten Grund gehabt haben dürfte, jemand anderen zu verdächtigen.

Und dass der Freigesprochene dann nach der Entlassung die Krebsdiagnose erhielt, ist tragisch, aber er wurde deshalb nicht entlassen. Stattdessen hält es die Staatsanwaltschaft nun für angebracht, dem Freigesprochenen noch die Haftenschädigung zu verwehren und ist in Revision gegangen. Nur keine Fehler eingestehen, kommt einem bekannt vor.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist nicht immer zu vermeiden, wenn Straftaten verfolgt werden und Menschen in U-Haft kommen, deren Schuld noch nicht bewiesen ist.
Ja, es ist nicht immer zu vermeiden. In den beiden genannten Fällen, wäre jeweils ein großer Teil der U-Haft zu vermeiden gewesen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Man hat die Zeugenaussagen sicher nicht deshalb anhand von TK-Daten nicht überprüft, weil man befürchtet hatte, das könnte für T entlastend sein.
Was sollte denn sonst der Grund sein? Keine Lust mehr?
Wenn eine Verurteilung alleine auf der Aussage von Zeugen beruht, müssen diese Aussagen strenger überprüft werden. (Jetzt kommen wir wieder zur Täterwissendiskussion- außer es liegt Täterwissen vor, das echte Täterwissen und nicht das von einer Richterin erklärte Täterwissen).
Zitat von OriginesOrigines schrieb:PS: Tut mir leid wenn ich hier kühle Sachlichkeit und wenig Empathie zu bieten habe.
Den Eindruck kann ich nicht teilen, ich nehme in deinen Worten große Empathie der ersten Kammer, den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft gegenüber.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine Revision ist bei Freispruch nicht möglich. Und auch kein Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit.
Du meinst von Verteidigerseite? Wieso sollten die auch einen Antrag auf Befangenheit stellen? Das käme bei Freispruch von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es bedarf schlicht des Knowhows aus der Praxis.
Auch wenn es nicht so eine enge Verzahnung zwischen Richtern und Staatsanwälten gäbe, würden es weiterhin Richter geben, die ehemalig Staatsanwälte waren, aber es würde zusätzlich mehr Richter geben, die ehemals Verteidiger waren oder weitere Praxiserfahrung in das Richteramt einbringen können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Selbst die fatale E-Mail zwischen der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt erörtert eine nicht triviale Rechtsfrage, nämlich welche Straftatbestände betroffen wären, wenn ein bestimmter Sachverhalt angenommen wird. Das klingt nicht nach Kumpanei oder Kungelei. Das Beamtenrecht belohnt auch solch kollusives Zusammenwirken nicht. So wie Freundschaften beim Geld aufhören, hören berufliche Bekanntschaften bei der Zuständigkeit, der Rechtsgrundlage oder dem Verrat von Dienstgeheimnissen auf. Das ist die Regel und Profis wissen das auch.
Profis würden auch wichtige Rechtsfragen behandeln, halt ohne den Verdacht auf Befangenheit zu erzeugen. Ihnen wäre bewusst, wie wichtig es ausgerechnet bei nicht trivialen Rechtsfragen ist, dass alle Parteien auf den gleichen Kenntnisstand gebracht werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 07:42
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Das kann man auch anders sehen, Rechtmäßigkeit entsteht nicht dadurch, dass es niemand hinterfragt oder prüft.
Ein Haftbefehl wird nicht dadurch rechtswidrig, dass der inhaftierte Angeklagte ein oder zwei Jahre später freigesprochen wird. Zumal regelmäßig Haftprüfungstermine stattfinden, die ebenfalls die Haftdauer bestätigen. Man kann immer anderer Meinung sein, aber Recht ist halt auch das Ergebnis eines Verfahrens. Deshalb verlangt der Haftentschädigungsanspruch auch nicht die Rechtswidrigkeit der U-Haft.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Den Eindruck kann ich nicht teilen, ich nehme in deinen Worten große Empathie der ersten Kammer, den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft gegenüber.
Da verwechselst Du etwas sehr Grundlegendes: Die Darstellung der Rechtslage, einer anderen Sicht, der Versuch einer Erklärung, was warum geschehen ist, ist nicht Empathie. Und selbst die ist nicht Sympathie. Deshalb geht der Vorwurf fehl.


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gestern um 08:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das muss ja nicht auf mangelnder Distanz und Vorurteilen beruhen. Es kann ja tatsächlich so sein und die persönliche Meinung besteht ganz legitim (z.B. bei Beweisverwertungsverboten oder Aussageverweigerungen). Nur ist diese persönliche Meinung prozessual schlicht irrelevant, wenn eben kein Nachweis geführt werden kann.
Muss nicht, aber in dem von Aßbichler erwähnten Fall war es nach ihrer Schilderung ein Aussage gegen Aussage-Fall. Dein Vergleich bzgl. dem Kachelmann-Fall dürfte da schon zutreffen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Staatsanwälte wie Richter sind als vollziehende oder rechtsprechende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden. Sie sind nicht interessengeleitet und unterliegen einem Neutralitätsgebot.

Der Verteidiger hat dagegen gerade die Aufgabe, Interessen zu dienen, nämlich denen seines Mandanten. Er muss gerade nicht neutral sein, unterliegt lediglich dem Standesrecht und den allgemeinen Strafgesetzen. Diese Privilegien hat er, weil er der staatlichen Gewalt gegenüber steht und sie kontrollieren soll.
Du gehst die Dinge viel zu theoretisch an. Nur dass der Gesetzgeber das so in den Gesetzen bestimmt, bedeutet nicht automatisch, dass die Menschen in der Realität dieser Aufgabe gerecht werden.

In Wirklichkeit fördert das deutsche Recht das Gruppendenken. StA und Richter sehen sich da schnell als eine Gruppe, weil ihre scheinbare vom Gesetz bestimmte Einstellung recht ähnlich ist. Die Gefahr ist groß, dass Richter an die Argumentation der Verteidigung höhere Ansprüche stellen als an die der StA und die der StA daher zu oberflächlich hinterfragt. Das gilt natürlich genauso für deren Gutachten.

Ich glaube, dass das anglikanische System durch die andere Rollenverteilung weniger anfällig für dieses Gruppendenken ist. Aber auch dort gibt es andere nicht gelöste psychologische Hürden, die in manchen Fällen zu fehlerhaften Urteilen führen.

Diese Problematik dser Rechtsprechung in D sieht man auch deutlich in diesem Fall, Anträge der Verteidigung wurden aus meiner Sicht objektiv willkürlich abgelehnt, objektiv notwendige Beweiserhebungen sind nicht erfolgt (siehe mein vorheriger Beitrag).

Die bayrische Unart, des ständigen Wechsels zwischen StA und Richtern fördert dann dieses Gruppendenken noch stärker.


Ich denke, es wäre mal an der Zeit, dass sich die Psychologen hier mal die Gesetzgebung und Abläufe insgesamt hinterfragt und sie dann auch von der Gesetzgebern und Richtern ernst genommen werden. Aber man belässt es lieber beim Status quo. In Teilen existiert das schon und dabei wird deutlich, wie wenig die Abläufe und Gesetzgebung diese psychologischen Probleme löst, teilweise unterstützen diese Abläufe noch diese Problematik.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt waren die Voraussetzungen einer Inhaftierung gegeben ("dringender Tatverdacht") und zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig.
Das kann man auch anders sehen, Rechtmäßigkeit entsteht nicht dadurch, dass es niemand hinterfragt oder prüft.
Wenn man berücksichtigt, dass Ermittler hier Beweismittel nicht weiter gegeben haben, war die U-Haft nie rechtmäßig. In Wirklichkeit hätte der Angeklagte bei einer vernünftigen Arbeitsweise des Staates nie in U-Haft kommen DÜRFEN. Hier von "rechtmäßig" zu sprechen ist der blanke Hohn. Der Knastzeuge hätte nie die Gelegenheit bekommen dürfen, einen Vorteil bei der Strafzumessung durch die Falschaussage zu erhalten.

Dass dann noch weiter so viel schief gelaufen ist, wirft kein gutes Licht auf die dortige Justiz. Dazu gehört auch die unrechtmäßige Ablehnung des Befangenheitsantrags.

Übrigens auch ein klares Zeichen, wie das Gruppendenken in Wirklichkeit im juristischen Alltag ein starken Einfluss besitzt. Für einen funktionierende Rechtsprechung gehört eben mehr dazu als die Vergebung von Rollen. Man muss sich auch den Einfluss der Psychologie des Menschen berücksichtigen und das fehlt größtenteils in der Gesetzgebung, die damit in Wirklichkeit nicht mehr zeitgemäß ist..


Es mag Fälle geben, wo der aktuelle Stand der Ermittlung wirklich eine U-Haft rechtfertigt, weil die bisherigen Ermittlungen noch nicht so weit sind. Aber gerade in diesem Fall kannten die Ermittler die entlasteten Beweismittel, die U-Haft war nie nach dem aktuellen Stand rechtmäßig. Hier zeigt sich einfach, dass dort in Traunstein die Beamten offenbar nicht in der Lage waren., den Fall annähernd vernünftig zu bearbeiten. Für dieses schwere Versagen der dortigen Behörden/des Staates gibt es nicht die geringste Entschuldigung.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Selbst die fatale E-Mail zwischen der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt erörtert eine nicht triviale Rechtsfrage, nämlich welche Straftatbestände betroffen wären, wenn ein bestimmter Sachverhalt angenommen wird. Das klingt nicht nach Kumpanei oder Kungelei. Das Beamtenrecht belohnt auch solch kollusives Zusammenwirken nicht. So wie Freundschaften beim Geld aufhören, hören berufliche Bekanntschaften bei der Zuständigkeit, der Rechtsgrundlage oder dem Verrat von Dienstgeheimnissen auf. Das ist die Regel und Profis wissen das auch.
Um Kumpanei oder Kungelei geht es doch gar nicht. Es geht um Gruppendenken. Und dieser Fall zeigt genau diese Problematik auf. Aßbichler hat selbst zugegeben, dass sie mit der Verteidigung nicht ḿehr sprechen wollte, weil diese einen andere Ansicht als sie selbst vertrat. So etwas darf es einfach niemals geben. Nicht umsonst hat der BGH hier sehr deutliche Worte gefunden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja. Und das will niemand. Weder die Ermittler, noch die Staatsanwaltschaft, noch die beteiligten Haftrichter und auch nicht das Tatgericht. Sie nehmen das auch nicht kaltlächelnd billigend in Kauf, weil ihnen die Nase von T. nicht gepasst hat. Sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt waren die Voraussetzungen einer Inhaftierung gegeben ("dringender Tatverdacht") und zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig. Hier wurde der Haftbefehl erst aufgehoben, nachdem das Glaubhaftigkeitsgutachten zum Mithäftling vorgelegen hat.
Ich hab's mir ja bisher immer verkniffen, aber jetzt muss es doch mal raus:
Jeder Depp konnte (auch damals schon) erkennen, dass ST unschuldig war - sorry!
Dazu musste man kein Mediziner sein, kein Forensiker, kein Ermittler - und erst Recht kein Richter. Dazu musste man nicht mal besonders empathisch sein. Sondern einfach die Akten anschauen - und wissen, dass Menschen unterschiedlich sind und unterschiedlich reagieren.

Aus Deiner Sicht mögen die Voraussetzungen für den Haftbefehl gegeben gewesen sein - aus objektiver Sicht waren sie das aber nicht. Weil damals nur die Aussage von V zu der Festnahme geführt hat. Und diese Aussage war nachweislich falsch - das hat sie selbst hinterher gemerkt und kommuniziert.
Es gab Zeugen, die auf die Fehler in Vs Aussage hingewiesen haben.
Es gab sogar Polizisten, die darauf hingewiesen haben.
Hat aber niemanden interessiert.

"Kaltlächelnd" haben sie das vielleicht nicht in Kauf genommen. Aber "in Kauf genommen" haben sie es auf jeden Fall.
Wird hier auch nochmal überdeutlich:
Man sei diesen nachgegangen, habe sie etwa mit einer Sprachnachricht konfrontiert, es dann aber dabei bewenden lassen.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/eiskeller-prozess-um-tote-hanna-zweifel-an-belastungszeugin,V0Y2eCz

Und das Schlimme ist: ST saß ein Jahr in U-Haft, bevor der erste Prozess gestartet ist. Es war so lang Zeit, die eigene Theorie nochmal zu überprüfen, Spuren auszuwerten o.ä. Aber es wurde in der Zwischenzeit nicht mal STs Handy ausgewertet, um zu eruieren, wo er zum besagten Zeitpunkt war oder was er getan hat. Warum nicht?

Stattdessen hat man noch ein bisschen Täterwissen konstruiert, und die Sache war geritzt. Und ich schreibe hier bewusst "konstruiert" (das Wort sorgt ja immer für unendliche Empörung). Weil mittlerweile ja offensichtlich sein sollte, dass es an keinster Stelle irgendwo echtes Täterwissen gab. Wie auch, wenn ST gar nicht der Täter war!?

Ich würde allen empfehlen, einfach nochmal den ganzen Thread hier rückwärts zu lesen. Was hier teilweise für Schwachsinn geschrieben wurde, warum ST auf jeden Fall der Täter ist, warum sein Nichtsofortmelden ein deutlicher Hinweis auf seine Schuld ist - oder sein Schweigen vor Gericht. Im Nachhinein ist dieser Thread noch viel übler als er es damals schon war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:59
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Nur dass der Gesetzgeber das so in den Gesetzen bestimmt, bedeutet nicht automatisch, dass die Menschen in der Realität dieser Aufgabe gerecht werden.
Natürlich. Sonst bräuchten wir keinen Instanzenzug, keinen BGH, keine Verteidigung und keine kritische Öffentlichkeit.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Aber man belässt es lieber beim Status quo.
Dann informiere Dich mal über die Diskussionen zu all diesen "Missständen", die Du hier kritisierst. Die Debatten gibt es seit Anfang der 1960er Jahre, als die ersten Strafrechtskommissionen eingesetzt wurden. Weiter in den 1970er Jahren, als StGB und StPO grundlegend reformiert wurden. Erneut in den 1990er Jahren, nach der Wiedervereinigung. Und nicht zuletzt seit Anfang der 2000er Jahre, im Zuge spektakulärer Fehlurteile.

Und ich betone: Es hat sich in der Praxis viel geändert, zumindest, seitdem ich diese Diskussion beobachte (seit Mitte der 1990er Jahre).

Wenn es einen "status quo" gibt, dann liegt das daran, dass man nach reiflicher Abwägung darin mehr Vorteile als Nachteile erblickt hat. Und zumindest das sollte man zur Kenntnis nehmen. Es gibt eben auch ernsthafte und schwerwiegende Argumente für den "status quo". Die CSU hat schon seit Jahrzehnten keine absolute Mehrheit mehr in Bayern. Trotzdem hat man am Rotationsprinzip nichts geändert. Sicher nicht aus Borniertheit.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn man berücksichtigt, dass Ermittler hier Beweismittel nicht weiter gegeben haben, war die U-Haft nie rechtmäßig.
Zitat von XluXXluX schrieb:Aus Deiner Sicht mögen die Voraussetzungen für den Haftbefehl gegeben gewesen sein - aus objektiver Sicht waren sie das aber nicht.
Nein. Rechtmäßigkeit und objektive Richtigkeit sind verschiedene Dinge. Ich habe mich nur mit der Rechtmäßigkeit beschäftigt. Und da ist der Zeitpunkt der Entscheidung der Maßstab, nicht spätere Kenntnis.

Hätte der Haftrichter das gewusst, hätte er vielleicht anders entschieden. Er wusste es nicht. Grundlage seiner Entscheidung waren die Informationen, die ihm vorgelegt wurden. Er muss keinen Röntgenblick haben. Deshalb kann seine Entscheidung sehr wohl rechtmäßig sein.
Zitat von XluXXluX schrieb:Jeder Depp konnte (auch damals schon) erkennen, dass ST unschuldig war - sorry!
Dazu musste man kein Mediziner sein, kein Forensiker, kein Ermittler - und erst Recht kein Richter. Dazu musste man nicht mal besonders empathisch sein. Sondern einfach die Akten anschauen - und wissen, dass Menschen unterschiedlich sind und unterschiedlich reagieren.
Dann bin ich beruhigt, dass ich kein Depp bin.

Meine Position hier in diesem Thread habe ich ja deshalb einnehmen müssen, weil ich nach Studium des ersten Urteils zu dem Ergebnis kam, dass man T. - auf Grundlage der Beweiswürdigung in jenem Urteil - verurteilen durfte. Diese Beurteilung ändert sich auch nicht, wenn ich in gleicher Weise zu dem Ergebnis komme, dass man T. auf Grundlage der Beweiserhebung im zweiten Verfahren freisprechen musste.

Das ist eine formale Sicht, nicht auf das bezogen, was wirklich in jener Nacht geschehen ist oder sein könnte. Dass Menschen unterschiedlich sind und unterschiedlich reagieren ist dabei immer so.


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gestern um 13:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb geht der Vorwurf fehl.
Ich sehe Empathie nicht als Vorwurf, du etwa schon? Sollte ich deinen Beitrag als Vorwurf verstehen?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn es einen "status quo" gibt, dann liegt das daran, dass man nach reiflicher Abwägung darin mehr Vorteile als Nachteile erblickt hat. Und zumindest das sollte man zur Kenntnis nehmen.
Die Vorteile sind allgemein bekannt, die Richter und Staatsanwälte haben ein bequemeres Leben. Auch in Traunstein gibt es aus Sicht der Richter und Staatsanwälte keinen Grund das System zu hinterfragen, alles hätte wunderbar funktioniert, wenn sich die lästige Rick nicht eingemischt hätte.
Von der Verteidigung hätte es keine Gegenwehr gegeben, Zeugen und Beweise wären wie geplant so ausgewählt worden, dass es ein schönes rundes Bild ergibt. Der Fall hätte als Werbung für das effektive Arbeiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht dienen können und für den ein oder anderen hätte sich eine Beförderung ergeben. Tja für ST könnte man schon von einem Nachteil sprechen, aber er ist ja noch jung und eigentlich in der Haft aufgeblüht und erwachsen geworden. Man hätte ja auch versucht ihn zu einem Geständnis zu verhelfen und das strafmildernd auszulegen, aber er wollte halt nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nein. Rechtmäßigkeit und objektive Richtigkeit sind verschiedene Dinge. Ich habe mich nur mit der Rechtmäßigkeit beschäftigt. Und da ist der Zeitpunkt der Entscheidung der Maßstab, nicht spätere Kenntnis.
Die spätere Kenntnis hatten ja nur wir, die Ermittler, die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatte immer die Kenntnis, dass nichts gegen ihn vorliegt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hätte der Haftrichter das gewusst, hätte er vielleicht anders entschieden. Er wusste es nicht. Grundlage seiner Entscheidung waren die Informationen, die ihm vorgelegt wurden. Er muss keinen Röntgenblick haben. Deshalb kann seine Entscheidung sehr wohl rechtmäßig sein.
Der Haftrichter hatte versucht einen Röntgenblick zu haben, indem er sich darauf verließ, dass man schon noch mehr Indizien und Beweis finden wird.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meine Position hier in diesem Thread habe ich ja deshalb einnehmen müssen, weil ich nach Studium des ersten Urteils zu dem Ergebnis kam, dass man T. - auf Grundlage der Beweiswürdigung in jenem Urteil - verurteilen durfte.
Es wurde aufgehoben, weil die Vorsitzende ihn nicht hätte verurteilen dürfen.
Aber du kannst das natürlich gerne weiter glauben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hätte der Haftrichter das gewusst, hätte er vielleicht anders entschieden.
Ok, da kann ich einigermaßen mitgehen. Der Haftrichter wurde wahrscheinlich nicht darüber informiert, dass schon VOR dem Zeitpunkt seiner Entscheidung V ihre Aussage revidiert hatte.
Wenn man also nur diesen einen Akt (sprich den letzten formalen Schritt zum Haftbefehl) anschaut, mag diese allerletzte Willenserklärung des Haftrichters rechtmäßig gewesen sein.
Aber davor gab es Ermittlungen und einen Antrag der StA auf Erlassung dieses Haftbefehls.
Wenn man dann nochmal den ganzen Prozess und alle damit einhergehenden Schritte anschaut, kann man die Rechtmäßigkeit aus meiner Sicht stark in Zweifel ziehen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:dass man T. - auf Grundlage der Beweiswürdigung in jenem Urteil - verurteilen durfte.
Woher weißt Du denn, dass alle Indizien angemessen gewürdigt wurden?
Zwingende Voraussetzung ist doch, dass die Argumentation des Gerichts folgerichtig und frei von Widersprüchen ist.
Du sagst, das war sie, Ich sage, das war sie nicht. Es gibt keine höhere Instanz, die das bisher in die eine oder andere Richtung entschieden hätte.
Oder vielleicht gibt es diese sogar, weil zumindest der BGH fordert, dass bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen mit Beteiligung von Zeugen mit prychiatrischen Erkrankungen die Glaubhaftigkeit begutachtet werden sollte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Diese Beurteilung ändert sich auch nicht, wenn ich in gleicher Weise zu dem Ergebnis komme, dass man T. auf Grundlage der Beweiserhebung im zweiten Verfahren freisprechen musste.
Inwiefern war hier die Grundlage eine andere? Das Urteil fiel im zweiten Verfahren zwar völlig gegensätzlich aus, die Basis war aber dieselbe (keine neuen Zeugen, keine neuen Ermittlungen etc).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:25
Zitat von XluXXluX schrieb:Wenn man dann nochmal den ganzen Prozess und alle damit einhergehenden Schritte anschaut, kann man die Rechtmäßigkeit aus meiner Sicht stark in Zweifel ziehen.
Dein Verständnis von "Rechtmäßigkeit" ist ein anderes, als das, was die Gesetze bestimmen. Du kannst natürlich auf die Gesetze pfeifen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich sehe Empathie nicht als Vorwurf, du etwa schon? Sollte ich deinen Beitrag als Vorwurf verstehen?
Nein. Wobei ich nicht verstehe, was Du meinst, tut mir leid.

Im übrigen sehe ich, dass ich Deine Vorstellung von Richtern und Gerichten nicht erschüttern kann. Du hast Dir Dein Bild gemacht und es ist ja auch sehr bequem, solche Bilder zu haben.

Offenbar besteht in unserer Zeit wieder eine großes Bedürfnis nach "gut" und "böse". Das ist beim Wal so, das ist bei den Prozessen gegen T. so.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im übrigen sehe ich, dass ich Deine Vorstellung von Richtern und Gerichten nicht erschüttern kann. Du hast Dir Dein Bild gemacht und es ist ja auch sehr bequem, solche Bilder zu haben.

Offenbar besteht in unserer Zeit wieder eine großes Bedürfnis nach "gut" und "böse". Das ist beim Wal so, das ist bei den Prozessen gegen T. so.
Nein, das gelingt dir nicht, wobei ich nicht verstehe worin du glaubst erkennen zu können, dass ich irgendwen oder irgendwas bequem in "gut" und "böse" zu unterteilen versuche. Bitte erhelle mich doch.

Ich möchte, dass man auf Richter, Staatsanwälte und Polizisten ein realistischen Blick hat und sie nicht idealisiert und ihre Fehler verhamlost. Sie werden durch ihre Berufe nicht fehlerfei, objektiv, allwissend oder sonst irgendwie besser als der Rest. Sie machen Fehler aus den verschiedensten Gründen, teilweise auch absichtlich um sich Vorteile zu verschaffen, wie alle anderen auch. Allerdings haben sie mehr Macht.
Wenn man diese Fehler entdeckt, darf man diese kritisieren und auch fordern, dass sich Personen mit mehr Macht auch ihrer Verantwortung bewusst sind, die damit einhergeht.

Natürlich ist es der einfachere Weg blind an Polizei und Justiz und dessen Player zu glauben, damit kann man sich in Sicherheit wähnen, die Welt wirkt kontrollierbarer und die Zukunft wirkt weniger bedrohlich, aber ich komme ganz gut ohne dieses trügerische Vertrauen zurecht und lebe lieber in der Realität .


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:20
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich möchte, dass man auf Richter, Staatsanwälte und Polizisten ein realistischen Blick hat und sie nicht idealisiert und ihre Fehler verhamlost.
Konsens.

Und ich möchte, dass man auf Richter, Staatsanwälte und Polizisten einen realistischen Blick hat und ihnen nicht konkret oder pauschal unterstellt, ihre Fehler passierten ihnen aus Bequemlichkeit, Wurstigkeit, Geltungsdrang, Macht- und Karrieredenken. Und unter billigender Inkaufnahme der Verurteilung eines Unschuldigen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Vorteile sind allgemein bekannt, die Richter und Staatsanwälte haben ein bequemeres Leben. Auch in Traunstein gibt es aus Sicht der Richter und Staatsanwälte keinen Grund das System zu hinterfragen, alles hätte wunderbar funktioniert, wenn sich die lästige Rick nicht eingemischt hätte.
Von der Verteidigung hätte es keine Gegenwehr gegeben, Zeugen und Beweise wären wie geplant so ausgewählt worden, dass es ein schönes rundes Bild ergibt. Der Fall hätte als Werbung für das effektive Arbeiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht dienen können und für den ein oder anderen hätte sich eine Beförderung ergeben. Tja für ST könnte man schon von einem Nachteil sprechen, aber er ist ja noch jung und eigentlich in der Haft aufgeblüht und erwachsen geworden. Man hätte ja auch versucht ihn zu einem Geständnis zu verhelfen und das strafmildernd auszulegen, aber er wollte halt nicht.
Es gibt im Übrigen auch sehr viele Richter und Staatsanwälte, die das System und ihre Rolle darin hinterfragen und oft auch nicht mit dem zufrieden sind, was sie leisten können.

Vielleicht solltest Du Dich mal mit mit Einer/Einem unterhalten und Fragen stellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 02:32
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich finde, der Eiskeller-Fall hat gezeigt, dass in bestimmten Konstellationen unser Rechtssystem leider komplett versagt.

Auffällig ist dabei auch hier wieder das es nicht nur passiert ist, also das Rechtssystem als solches versagt hat, sondern vor allem das es wieder in ein und demselben Bundesland geschah: Dem Freistaat Bayern! Also genau jenes Bundesland welches mit den Justizirrtümern Rupp und Genditzki bereits – nachweislich – zwei große Justizskandale zu verantworten hat wo ein höchstwahrscheinliches Unfallgeschehen als vermeintlicher Mord/Totschlag abgeurteilt wurde. Das ist überaus bezeichnend denn wie heißt es so schön: Einmal kann passieren, zweimal ist Zufall aber ein drittes Mal ist Absicht!

Und nein – das hat jetzt absolut nichts mit angeblichen „Bayernbashing“ oder grundloser Behördenschelte zu tun, völliger Schwachsinn – wie eine kleine, unwichtige, Klientel hier in der Krimirubrik gerne fälschlicherweise unterstellt sondern es handelt sich hier schlichtweg um eine einfache, nüchterne Tatsache! Es kommt eben nicht von ungefähr das diese drei speziellen Fälle – und noch eine ganze Reihe weiterer erwiesener Justizirrtümer – ausgerechnet in Bayern stattfanden.

Zitat von XluXXluX schrieb:Auch in den Fällen Genditzki oder Bauer Rupp hat das Justizsystem versagt. Und auch noch in vielen weiteren Fällen, die gar nicht unbedingt bekannt sein müssen.

Das schlimme an diesen beiden Fällen und jetzt dem Eiskeller-Fall, dieser verhängnisvollen Ménage à trois, ist das man schnell von Beginn an davon ausging es müsse ein Verbrechen stattgefunden haben und krampfhaft an dieser Überzeugung festgehalten wurde. Dabei gab es im Fall Eiskeller genauso wie in den Fällen Genditzki und Rupp genügend Warnhinweise, Widersprüche und Unregelmäßigkeiten aber das alles wurde geflissentlich ignoriert.

Und das wiederum erhärtet den Verdacht dass es gar nicht so sehr um die kriminalistische Aufklärung ging was genau denn nun wirklich passiert ist sondern vielmehr darum die sogenannte „Tat“ rechtskräftig abzuschließen. Doch rechtskräftig kann man nur abschließen wenn am Ende auch jemand verurteilt wird und so hat man sich in allen drei Fällen einfach den passenden Täter samt angeblichem Tatablauf „konstruiert“ und zurechtgelegt. Deshalb passt die provokante, anklagende, Überschrift aus dem Zeit-Artikel von Sabine Rückert als auch der Podcasttitel „Sie brauchten einen Mörder“ wie die Faust aufs Auge!

Zitat von XluXXluX schrieb:Aus meiner Sicht ist hat man an diesem Fall wieder gesehen, dass eine Reform hier dringend notwendig ist.

Absolut, das ist längst überfällig! Zumindest sollte vor deutschen Gerichten endlich mal Bild- und Tonaufzeichnungen ermöglicht werden und auch ein offizielles Protokoll erstellt werden, so wie es in anderen Staaten schon lange gängige Praxis ist. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte ja mal eine entsprechende, mutige, Reform dazu angeregt aber nach massiver Kritik wurde diese nicht umgesetzt. Zu den schärfsten Kritikern gehörte unter anderem der deutsche Richterbund und dreimal darf jetzt jeder hier raten warum wohl…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dein Verständnis von "Rechtmäßigkeit" ist ein anderes, als das, was die Gesetze bestimmen. Du kannst natürlich auf die Gesetze pfeifen.
Keine Ahnung, was genau Du damit wieder sagen willst. Mit "Prozess" meinte ich oben übrigens den Entstehungsprozess des Haftbefehls, nicht den ersten Prozess an sich.
Aber schauen wir uns doch mal an, warum dieser Entstehungsprozess unrechtmäßig gewesen sein könnte:

Ein Haftbefehl (bzw. dessen Antrag) setzt zwingend einen dringenden Tatverdacht voraus, da sind wir uns wahrscheinlich einig.
Welche Umstände reichen NICHT für einen dringenden Tatverdacht?
wenn die gleich hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine weitere Person neben dem Beschuldigten als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt, darf kein dringender Tatverdacht angenommen werden.

Können unumkehrbare Fehler bei der Täteridentifizierung nachgewiesen werden, kann darauf ebenfalls kein dringender Verdacht gestützt werden.

Wenn es nur einen einzigen Belastungszeugen gibt, der den Beschuldigten als Täter identifiziert, ist die Annahme eines dringenden Tatverdachts ebenfalls problematisch.
Quelle: https://www.koerperverletzung.com/dringender-tatverdacht/

Zu 1. Es gab noch einen zweiten Verdächtigen. Warum von diesem genau im Moment der Festnahme abgelassen wurde, können konnten die Polizisten im zweiten Prozess nicht mehr erinnern.

Zu 2. Dass bei der Befragung derartige Fehler gemacht wurden, wurde spätestens im zweiten Prozess klar. Fest steht aber auch, dass die zum Zeitpunkt des Haftbefehls einzige Belastungszeugin gleich nach der Aussage Fehler bei ihren Darstellungen eingeräumt hat.

Zu 3. Es gab nicht mal einen.

Ergo: der dringende Tatverdacht kann nicht eindeutig mit ja geantwortet werden, deshalb darf ich durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls haben.

Und wenn man die beiden Verteidiger von ST (Rick und Georg) fragen würde - ich könnte wetten, die sehen das genauso. Haben aber wahrscheinlich auch keine Ahnung vom deutschen Recht Deiner Ansicht nach.

Jetzt bin ich gespannt, wie DEIN Verständnis von "rechtmäßig" ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:10
Zitat von XluXXluX schrieb:Zu 1. Es gab noch einen zweiten Verdächtigen. Warum von diesem genau im Moment der Festnahme abgelassen wurde, können konnten die Polizisten im zweiten Prozess nicht mehr erinnern.
Sie meinten „Der Verdacht hat sich nicht erhärtet.“

Wie man im Podcast gehört hat, hatten die den ja auch unter absurden Thesen im Visier, die auch wieder tief blicken lassen.

Ich weiß ja nicht ob und was der an Verfolgungsmaßnahmen genau abbekommen hat. Hausdurchsuchung/Abhören etc. Aber da würde mich dann interessieren was in den Beschlüssen steht und ob das rechtmäßig sein kann.


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