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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

3.058 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Cold Case ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 13:09
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Dann muss er sich aber mit dem Mordopfer abgesprochen haben , er braucht ja eine Unterschrift von Stoltz wann auch immer für seine Anwesenheit.


Er muss sich nicht abgesprochen haben mit dem Mordopfer, im Gegenteil.

"Weber" könnte sich unerlaubt aus der Kaserne entfernt haben und Stolz fällt das bei einem späteren Rundgang auf. Als "Weber" wieder auftaucht, will Stolz diesen zur Rede stellen und/oder "Weber" will nachträglich noch die 22 Uhr Unterschrift. "Weber" ist dabei in Begleitung einer dritten Person. Die Situation eskaliert zum tödlichen Streit, der Täter/die dritte Person flüchtet mit Hilfe von "Weber" unerkannt und dieser bleibt mit Kopfhörern auf seiner Stube. Der Rest ist bekannt.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 13:18
Zitat von ShilohShiloh schrieb:"Weber" könnte sich unerlaubt aus der Kaserne entfernt haben und Stolz fällt das bei einem späteren Rundgang auf. Als "Weber" wieder auftaucht, will Stolz diesen zur Rede stellen und/oder "Weber" will nachträglich noch die 22 Uhr Unterschrift. "Weber" ist dabei in Begleitung einer dritten Person. Die Situation eskaliert zum tödlichen Streit, der Täter/die dritte Person flüchtet mit Hilfe von "Weber" unerkannt und dieser bleibt mit Kopfhörern auf seiner Stube. Der Rest ist bekannt.
Ja so kann es gewesen sein so etwas in der Art.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Er muss sich nicht abgesprochen haben mit dem Mordopfer, im Gegenteil.
Dann muss es "Weber" aber egal gewesen sein ob ein neuerliches Dienstvergehen zu seiner Personalakte hinzukommt , er konnte doch ohne vorherige Absprache nicht wissen ob Stoltz die Unterschrift bei seiner Rückkehr leistet oder verweigert.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 13:26
Zitat von ShilohShiloh schrieb:"Weber" könnte sich unerlaubt aus der Kaserne entfernt haben und Stolz fällt das bei einem späteren Rundgang auf. Als "Weber" wieder auftaucht, will Stolz diesen zur Rede stellen und/oder "Weber" will nachträglich noch die 22 Uhr Unterschrift. "Weber" ist dabei in Begleitung einer dritten Person. Die Situation eskaliert zum tödlichen Streit, der Täter/die dritte Person flüchtet mit Hilfe von "Weber" unerkannt und dieser bleibt mit Kopfhörern auf seiner Stube. Der Rest ist bekannt.
Dann wäre "Weber" aber wieder ohne Alibi im Kreise der Verdächtigen. Ich denke wenn es so war, dass "Weber" zur Tatzeit gar nicht in der Kaserne war, dann wird das auch durch ein Alibi und einem oder mehreren Zeugen gestützt. Sonst hätte ihn die Polizei nicht so schnell ausgeschlossen.
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Ich Persönlich mache mir immer wieder Gedanken um die nicht geleistete 22 Uhr Unterschrift.
Wenn ich eine zweite Person im UvD Zimmer verbergen will und "Weber" so schnell wie möglich loswerden möchte ist doch die Unterschrift in einer Minute erledigt und "Weber" geht wieder auf seine Stube , leiste ich die Unterschrift nicht kann es meiner Meinung nach zu einer längeren Diskussion mit "Weber" kommen wegen der nicht geleisteten Unterschrift , das wäre für mein vorhaben eine zweite Person zu verbergen eigentlich kontraproduktiv.
Das sehe ich genauso wie Du. Zumal Norbert ja auch wusste, dass "Weber" um 22.00 Uhr eine Unterschrift benötigte. Wenn "Weber" also wirklich um 22.00 Uhr bei der UvD-Stube war, wieso sollte sich Norbert ausgerechnet da gerade hingelegt haben. Zumal ich das von meinen UvD-Diensten so kenne, dass auch am Wochenende und ohne offiziellen Zapfenstreich das Gebäude nach einem letzten Rundgang um 22.00 Uhr geschlossen wurde.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 13:53
Zitat von ShilohShiloh schrieb:"Weber" könnte sich unerlaubt aus der Kaserne entfernt haben und Stolz fällt das bei einem späteren Rundgang auf. Als "Weber" wieder auftaucht, will Stolz diesen zur Rede stellen und/oder "Weber" will nachträglich noch die 22 Uhr Unterschrift. "Weber" ist dabei in Begleitung einer dritten Person. Die Situation eskaliert zum tödlichen Streit, der Täter/die dritte Person flüchtet mit Hilfe von "Weber" unerkannt und dieser bleibt mit Kopfhörern auf seiner Stube. Der Rest ist bekannt.
So oder so ähnlich könnte es gewesen sein.
Das Tatmesser kann auch Norberts gewesen sein. Zum Selbstschutz mitgebracht, er konnte ja nicht wissen, dass er nicht allein im Gebäude sein wird und dass noch ein jemand da ist. Durchaus nachvollziehbar.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 14:57
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Wenn ich eine zweite Person im UvD Zimmer verbergen will und "Weber" so schnell wie möglich loswerden möchte ist doch die Unterschrift in einer Minute erledigt und "Weber" geht wieder auf seine Stube
Genau. Wenn ich nicht wollen würde, dass "Weber" nochmal wg der Unterschrift kommt, wär ich entweder hoch zu ihm in die Stube und hätte gesagt, wir machen das jetzt, weil ich meine Ruhe haben will - oder (unter Kaneraden) hätte ihm vom Besuch der Freundin erzählt. Da verpetzt normal niemand, weil keiner Bock hat, am WE da zu hocken.
Aber: als GvD wär mir das Risiko zu gross und ab Samstag Morgen war eh Wochenende - und - es kannte niemand eine Freundin. Und verstecken in dem Kabäuschen? Ich wüsste nicht wie und wo
Uch halte es für unwahrscheinlich, dass jemand zu Besuch zum GvD kam.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 15:18
Zitat von Der_SchwabeDer_Schwabe schrieb:Ich stolpere immer wieder über diese Aussage. Heißt das im Umkehrschluss, "Weber" war eben nicht in der Kaserne? Das würde auch erklären, warum er von der Polizei so schnell ausgeschlossen werden konnte.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Genauso würde ich das "eigentlich" auch interpretieren.
Das finde ich eine gewagte Interpretation...

Ich verstehe eine Aussage, dass (sinngemäß) "sich 'Weber' während der Tatnacht eigentlich in der Kaserne hätte aufhalten müssen" so, dass ihm als Arrestant ein Verlassen der Kaserne zwar nicht erlaubt gewesen wäre, aber dass man mangels Zeugen, die etwas bestätigen könnten, und aufgrund der bekanntlich vorhandenen "Schlupflöcher" eben auch nicht ausschließen kann, dass Weber die Kaserne in der Tatnacht doch für kürzere oder längere Zeit verließ.

Umkehrschlüsse aus den Worten des Kommissars im Podcast von der Art, dass z.B. Weber die Kaserne in der Tatnacht verlassen haben müsse oder gar dass sich Weber zum Zeitpunkt der Tatbegehung außerhalb der Kaserne aufgehalten haben müsse und dass dies der Grund dafür sein müsse, dass der damalige Tatverdacht gegen ihn später fallen gelassen wurde, sind jedenfalls nicht möglich.

Ich persönlich vermute, dass der damalige Tatverdacht gegen Weber später deshalb aufgehoben wurde, weil er sich nicht erhärten ließ und weil man überhaupt nichts gegen ihn in der Hand hatte. Und unter diesen Umständen musste man ihn folgerichtig von einem Tatverdacht freisprechen.

Aufgrund der offenbar dürftigen Spurenlage und dem Fehlen jeglicher Zeugen für die Geschehnisse in der Tatnacht, die die Angaben des Arrestanten stützen oder widerlegen könnten, bleibt der wahre Ablauf nebulös.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 15:20
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Wir wissen ja auch nicht, ob "Weber" einer Einladung zum DNA-Test überhaupt gefolgt ist. Bei nicht tatverdächtigen Personen kann ein solcher Test nicht erzwungen werden. Oder wie vielen von den insgesamt erfolgten Einladungen nicht gefolgt wurde. Es hieß nur, "die Mehrzahl" wäre der Einladung gefolgt.
Es ist ja nur eine begrenzte Zahl an Personen geladen worden. Ich glaube, „Weber“ wurde dazu nicht eingeladen, weil von ihm schon vorher DNA zur Probe entnommen wurde. Er war ja anscheinend die einzige Person, die im Gebäude zur Tatzeit anwesend war (neben Opfer und Täter) und ich wurde als Kompanieangehlriger auch nicht eingeladen, wäre aber in dem Fall natürlich auch erschienen. Es wurden lediglich Fingerabdrücke genommen - früher noch mit Tinte.
Zitat von skyffmskyffm schrieb:Das zweite, was mir sehr komisch vorkommt, ist diese offene Kellertür. Als GvD/UvD muss ich auch Rundgänge um das Gebäude machen in regelmässigen Abständen. Spätestens bei Gebäudeabschluss hätte er so einen Rundgang machen müssen, und den hätte er auch dokumentieren müssen.
Meines Wissens mussten wir früher in dem Dienst nur Rundgänge innerhalb des Gebäudes machen, da außerhalb die Streife zuständig war.
Zitat von Der_SchwabeDer_Schwabe schrieb:Ich stolpere immer wieder über diese Aussage. Heißt das im Umkehrschluss, "Weber" war eben nicht in der Kaserne? Das würde auch erklären, warum er von der Polizei so schnell ausgeschlossen werden konnte. Er war eben zur Tatzeit irgendwo anders und hatte hierfür Zeugen.

Nur wenn es so war, hätte er die Tat dann nicht bemerken müssen, als er zurückkehrte? Oder könnte es sein, dass er auf seinem Rückweg weder das offene Fenster noch den UvD-Raum passieren hätte müssen?
Die im Gebäude liegende Kellertreppe endete unten in einem Flur. Die anscheinend offen gestandene Kellertüre außen ging in einen Funktionsraum, der normalerweise abgeschlossen war. „Weber“ hätte entweder einen Schlüssel gehabt (was ich ausschliesse) oder die innere Türe hätte unverschlossen sein müssen. Die Beamten werden sicherlich damals den Zustand im Keller geprüft haben und werden wissen, was hier Sache war. Ich schätze nur, wenn die offene Kellertür außen Bestandteil der Ermittlungen ist wird sie wohl tatsächlich unverschlossen gewesen sein, sonst wäre das wohl ausgeschlossen worden.

Rein theoretisch muss man aber nicht zwingend vom UvD gesehen werden, wenn man aus dem Keller hochkam. Der hätte das nur mitbekommen, wenn die UvD-Türe geöffnet war und der Hochgekommende sich nicht allzuviel Mühe gab, leise zu sein.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 15:26
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum hier soviel Wert darauf gelegt wird, dass die 22-Uhr-Unterschrift nicht geleistet wurde. Es ist zwar eine Formalie, aber kann es nicht sein, dass Norbert „Weber“ zu der Zeit gesehen hat und sagte „ok du bist hier, hab dich gesehen, ich unterschreibe morgen“ ?

So ein Problem ist es ja nun auch nicht, er wurde gesehen, dokumentiert ist es dann spätestens bei Amtsübergabe am nächsten Morgen. Zumal beide den gleichen Dienstgrad Gefreiter hatten und in derselben Kompanie waren.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 15:57
Zitat von abberlineabberline schrieb:Aber: als GvD wär mir das Risiko zu gross und ab Samstag Morgen war eh Wochenende - und - es kannte niemand eine Freundin. Und verstecken in dem Kabäuschen? Ich wüsste nicht wie und wo
Uch halte es für unwahrscheinlich, dass jemand zu Besuch zum GvD kam.
Ich auch nicht , und mir wäre das Risiko auch zu groß .
Es war ja nur ein 24 Stunden Dienst ab 8 Uhr hätte Stoltz dann ja frei gehabt bis zum Montag.
Zitat von ESTEST schrieb:Ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum hier soviel Wert darauf gelegt wird, dass die 22-Uhr-Unterschrift nicht geleistet wurde. Es ist zwar eine Formalie, aber kann es nicht sein, dass Norbert „Weber“ zu der Zeit gesehen hat und sagte „ok du bist hier, hab dich gesehen, ich unterschreibe morgen“ ?
Wenn "Weber" um ca. 22 Uhr unten vor dem UvD Zimmer steht spricht eigentlich nichts dagegen gleich die Unterschrift zu leisten und es nicht auf den nächsten Morgen zu verschieben, wieso auch das ist eine Sache von einer Minute und kein großer Aufwand .


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 15:57
Zitat von ESTEST schrieb:Es ist ja nur eine begrenzte Zahl an Personen geladen worden.
Im Podcast wurde von ca. 50 Personen gesprochen, die Ende Nov./Anfang Dez.2025 geladen wurden, dem sogenannten "inner circle".
Zitat von ESTEST schrieb:Ich glaube, „Weber“ wurde dazu nicht eingeladen, weil von ihm schon vorher DNA zur Probe entnommen wurde.
Du meinst damals in 1989? Wurden da nicht nur Fingerabdrücke genommen? Oder meinst du jetzt in 2025, quasi vor der Reihenuntersuchung Ende letzten Jahres?
Zitat von ESTEST schrieb:Meines Wissens mussten wir früher in dem Dienst nur Rundgänge innerhalb des Gebäudes machen, da außerhalb die Streife zuständig war.
Ich meine, irgendwo stand das auch schon mal geschrieben oder es wurde im Podcast gesagt, dass Stolz den Aussenbereich nicht zu kontrollieren brauchte. Obwohl, die Kellertür würde doch eigentlich noch zum Gebäude gehören? Wäre es da nicht egal gewesen, ob die innere Tür dieses Funktionsraums offen oder abgeschlossen war? Oder würde dieser Funktionsraum, wenn abgeschlossen, nicht mit kontrolliert? War das dieser Raum, wo die Soldaten auf Außenwachrundgang, zunächst den "Typ, der die Wäsche immer aus dem Keller holt" mit verbunden haben?
Zitat von ESTEST schrieb:Ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum hier soviel Wert darauf gelegt wird, dass die 22-Uhr-Unterschrift nicht geleistet wurde. Es ist zwar eine Formalie, aber kann es nicht sein, dass Norbert „Weber“ zu der Zeit gesehen hat und sagte „ok du bist hier, hab dich gesehen, ich unterschreibe morgen“ ?
Ja, so ähnlich drückte sich der Ermittler auch im Podcast aus.
Zitat von ESTEST schrieb:So ein Problem ist es ja nun auch nicht, er wurde gesehen, dokumentiert ist es dann spätestens bei Amtsübergabe am nächsten Morgen. Zumal beide den gleichen Dienstgrad Gefreiter hatten und in derselben Kompanie waren.
Amtsübergabe wäre dann am nächsten Morgen, Samstag um 8 Uhr gewesen. Hätte der OvWa das nicht früher am Morgen kontrolliert mit der Unterschrift?


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 16:07
Zitat von ESTEST schrieb:Ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum hier soviel Wert darauf gelegt wird, dass die 22-Uhr-Unterschrift nicht geleistet wurde. Es ist zwar eine Formalie, aber kann es nicht sein, dass Norbert „Weber“ zu der Zeit gesehen hat und sagte „ok du bist hier, hab dich gesehen, ich unterschreibe morgen“ ?
@EST:
Du bist in deiner Schilderung leider nicht sehr präzise, ich würde sogar sagen, du gehst ziemlich nonchalant über einen ganz wichtigen Punkt hinweg: Was meinst du mit "...dass Norbert "Weber" zu dieser Zeit gesehen hat?" Wo sollte das denn gewesen sein? Irgendwo anders als vor dem UvD-Zimmer? Denn das ist meiner Meinung nach wichtig.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 16:49
Hallo @Kielius
Zitat von KieliusKielius schrieb:Das finde ich eine gewagte Interpretation...

Ich verstehe eine Aussage, dass (sinngemäß) "sich 'Weber' während der Tatnacht eigentlich in der Kaserne hätte aufhalten müssen" so, dass ihm als Arrestant ein Verlassen der Kaserne zwar nicht erlaubt gewesen wäre, aber dass man mangels Zeugen, die etwas bestätigen könnten, und aufgrund der bekanntlich vorhandenen "Schlupflöcher" eben auch nicht ausschließen kann, dass Weber die Kaserne in der Tatnacht doch für kürzere oder längere Zeit verließ.

Umkehrschlüsse aus den Worten des Kommissars im Podcast von der Art, dass z.B. Weber die Kaserne in der Tatnacht verlassen haben müsse oder gar dass sich Weber zum Zeitpunkt der Tatbegehung außerhalb der Kaserne aufgehalten haben müsse und dass dies der Grund dafür sein müsse, dass der damalige Tatverdacht gegen ihn später fallen gelassen wurde, sind jedenfalls nicht möglich.
Das Wörtchen "eigentlich" bedeutet unter anderem "Im Prinzip", bzw. "In Wahrheit" (Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/eigentlich).

Ich halte es daher durchaus für möglich, dieses Wörtchen so auszulegen, dass "Weber" eigentlich die Kaserne nicht verlassen durfte, es aber in Wahrheit anders war. Warum sollte dies nicht möglich sein? Ich hatte nie gesagt, dass es so sein "müsse", wie Du behauptest. Wir können hier schließlich alle nur spekulieren.

Das einzige was sein muss ist, dass die Polizei einen Grund gehabt haben "muss", dass sie "Weber" so schnell ausgeschlossen hat. Ich bin kein Polizist und kenne mich mit deren Arbeit nicht aus, aber lassen die einen Hauptverdächtigen wirklich so schnell vom Haken, nur weil sich der Verdacht nicht erhärten lässt? Bleiben die da nicht noch länger und penetranter dran? Keine Ahnung...

Im Prinzip (eigentlich ;) ) bin ich ja bei Dir. An der Geschichte von "Weber" kommen viele Zweifel auf und trotzdem wurde er von der Polizei nun mal ausgeschlossen. So wie Du darauf spekulierst, dass sich der Verdacht nicht erhärten ließ, spekuliere ich eben darauf, dass es einen bestimmten Grund dafür gegeben haben muss. Einen Grund, den wir eben nicht kennen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 16:54
Hallo @EST
Zitat von ESTEST schrieb:Rein theoretisch muss man aber nicht zwingend vom UvD gesehen werden, wenn man aus dem Keller hochkam. Der hätte das nur mitbekommen, wenn die UvD-Türe geöffnet war und der Hochgekommende sich nicht allzuviel Mühe gab, leise zu sein.
Dann ist es schon so, wie es auch in unserem Kompaniegebäude gewesen wäre. Ich dachte, ich frage sicherheitshalber nochmals nach ;)


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 16:57
Hallo @Shiloh
Zitat von ShilohShiloh schrieb:"Weber" könnte sich unerlaubt aus der Kaserne entfernt haben und Stolz fällt das bei einem späteren Rundgang auf. Als "Weber" wieder auftaucht, will Stolz diesen zur Rede stellen und/oder "Weber" will nachträglich noch die 22 Uhr Unterschrift. "Weber" ist dabei in Begleitung einer dritten Person. Die Situation eskaliert zum tödlichen Streit, der Täter/die dritte Person flüchtet mit Hilfe von "Weber" unerkannt und dieser bleibt mit Kopfhörern auf seiner Stube. Der Rest ist bekannt.
Wow... sicherlich möglich, dazu müsste "Weber" aber schon ein eiskalter Typ sein.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 17:07
Zitat von ShilohShiloh schrieb:die Obduktion ergab einen heftigen Schlag ins Gesicht zusätzlich zum Messerangriff
@Shiloh:
Diese Information kannte ich bisher nicht, aber sie stützt meiner Meinung nach die Auffassung, dass es einen eskalierter Streit gab. Es macht wenig Sinn, nach den 11 Messerstichen auf NSt einzuschlagen. Man schlägt auch normalerweise nicht mit der Faust zu, wenn man ein Messer in der Hand hält. Deshalb glaube ich, dass zuerst der Faustschlag erfolgte und dass dann der Täter das Messer ergriffen und zugestochen hat.

Bei manchen Menschen "brennen bei einer Schlägerei alle Sicherungen durch", das war meiner Meinung nach hier der Fall.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 17:44
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Deshalb glaube ich, dass zuerst der Faustschlag erfolgte und dass dann der Täter das Messer ergriffen und zugestochen hat.
Davon kann man wohl ausgehen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Diese Information kannte ich bisher nicht
@Sherlock_H
Da man nicht alle 154 Seiten präsent haben kann, besteht oben im Thread unter "Mehr" und dann "Suchen" die Möglichkeit, Schlagwörter einzugeben. Da findest du ältere Beiträge zum jeweils eingegebenen Begriff.

So z.B. unter dem Begriff "Schlag":
Beitrag von Shiloh (Seite 65)
Zitat von Der_SchwabeDer_Schwabe schrieb:Wow... sicherlich möglich, dazu müsste "Weber" aber schon ein eiskalter Typ sein.
Und das wissen wir eben nicht. Was wir wissen ist, dass er damals in der Presse öffentlich als "schräger Vogel" tituliert wurde (s. Presseartikel Bildergalerie Nr.24).


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 17:59
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Und das wissen wir eben nicht. Was wir wissen ist, dass er damals in der Presse öffentlich als "schräger Vogel" tituliert wurde (s. Presseartikel Bildergalerie Nr.24).
Im gleichen Bericht sagt der EB aber auch, dass von dem Verdacht nichts übrig blieb. Diese Aussage sollte man dann auch nicht unterschlagen, denn sie relativiert meiner Ansicht nach den "schrägen Vogel" ;)
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Bei manchen Menschen "brennen bei einer Schlägerei alle Sicherungen durch", das war meiner Meinung nach hier der Fall.
Okay, da hast Du sicherlich Recht, aber wenn man dann wieder klar denken kann, setzt man sich dann wirklich die Kopfhörer auf, legt sich ins Bett und wartet den nächsten Morgen ab? Wie gesagt, dazu müsste man schon wirklich eiskalt sein.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 18:03
@Der_Schwabe
Richtig, ein "schräger Vogel" kann durchaus etwas "special" sein, macht ihn aber nicht automatisch zum eiskalten Mörder oder Mittäter. Daher schrieb ich auch
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Und das wissen wir eben nicht.



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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 18:08
Zitat von Der_SchwabeDer_Schwabe schrieb:aber wenn man dann wieder klar denken kann, setzt man sich dann wirklich die Kopfhörer auf, legt sich ins Bett und wartet den nächsten Morgen ab? Wie gesagt, dazu müsste man schon wirklich eiskalt sein.
@Der_Schwabe:
Nein, man setzt sich nicht die Kopfhörer auf und legt sich erstmal nicht ins Bett, sondern nutzt die verbleibenden 3 bis 8 Stunden, um alle Spuren so gut es geht zu beseitigen, sich gute Ausreden auszudenken (z.B., dass er mit Kopfhörern im Bett lag und dann eingeschlafen ist) und falsche Spuren zu legen. Besondes die Suche nach einer Erklärung dafür, warum es keine Unterschrift von NSt auf seinem Zettel gibt, dürfte ihm einiges Kopfzerbrechen bereitet haben.

Das gilt aber alles nur unter der Bedingung, dass "Weber" am Mord zumindest beteiligt war. Er wurde ja ziemlich schnell als Täter ausgeschlossen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

um 18:32
@alle:

Interessanter Diskussionsverlauf.

Warum hat man "Schütze Weber" aus der Verdächtigenliste rausgenommen, das ist die Frage.

Ein paar Gedanken dazu:

Im G.v.D. Zimmer hat ein Kampf stattgefunden. Einen heftigen Faustschlag in das Gesicht eines Opponenten kann man nicht landen, ohne dass man sich selbst verletzt.

Zudem dürfte sich N.S. gewehrt haben. Und letztendlich wurde 11 Mal mit einem Messer auf ihn eingestochen. Das sind beides Vorgänge, bei denen sich ein Täter ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Verletzungen einfängt.

Damit halte ich es für extrem unwahrscheinlich, der Täter unverletzt aus der Sache rauskam. Dafür spricht ebenfalls, dass die Ermittlungen heute sich auf DNS-Spuren stützen.

Man dürfte "Schütze Weber" demnach schon angesehen haben, dass er nicht in die Auseinandersitzung mit tödlichem Ausgang für N.S. verwickelt war.

Ich finde übrigens den Gedanken interessant, dass N.S. "Schütze Weber" wegen der Unterschrift abwimmelte, weil er zu dem Zeitpunkt nicht allein im Zimmer war.
Wenn der Täter sich in einem toten Winkel aufhielt und zu diesem Zeitpunkt noch in "Verhandlungen" mit N.S. bzgl. der Meldung eines für ihn folgenschweren Fehlverhaltens war oder diesen schon bedrohte ( Telefonverbindung schon gekappt ), wäre das eine mögliche Erklärung für die Verweigerung dieser Lappalie.

MfG

Dew

MfG

Dew


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