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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

547 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 15:00
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Richtig spannend wird es doch sowieso erst, wenn der gefasste Entführer Tal ( in u Haft derzeit) auspackt.
Naja, wenn er auspackt.
Ich bin auch auf seine Aussage am allermeisten gespannt. Aber ich hatte neulich irgendwo, ich finde es jetzt leider nicht mehr, ein paar Sätze von seinem Anwalt gelesen. Er sagte sinngemäß, Tal sei weder Elite Soldat noch bei mossad gewesen, noch habe er für diese dubiose israelische Firma gearbeitet.
Seitdem glaube ich eigentlich nicht mehr, dass er sonderlich viel auspacken wird. Ich vermute mal seine Aussage geht in die Richtung, dass er gar nicht wusste, worum es ging, als irgendjemand ihn gefragt hat, ob er ein paar Leute nach Süddeutschland fahren könnte. Quasi ein Chauffeurs Job, ohne Kenntnis der Hintergründe.
Er wird sicherlich nicht mehr sagen, als unbedingt nötig, das Gericht muss ihm nachweisen, dass er tatsächlich Kenntnis von der Straftat hatte.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Wetten, Frau B kommt dank Bott aus der Sache raus, der Rest incl Delling muss schmoren.
Hö? Ich denke mal wenn sie ungeschoren aus der Sache rauskommt, dann kommt, dann ist er auch raus.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Und nimmt die Kinder dann mit? Ohne Fragen zu stellen? Schwer traumatisierte Kinder? Nochdazu ihre leiblichen?
Ich was ich auch wirklich krass fand, war ihre Aussage, dass die Tochter darum gebeten hat, den Vater anrufen zu dürfen und sie das verweigert hat.
Das hat sie in ihrer langatmigen Aussage vor Gericht erzählt.
Das muss man sich mal vorstellen, das eigene Kind hat gerade eine brutale Entführung. Erlebt, hat gesehen wie der Vater und zu Boden geschlagen wurde und möchte nun natürlich wissen, wie es dem Vater geht.
Dazu kommt, dass der Vater seit 4 Jahren die engste Bezugsperson des Kindes ist und das Kind natürlich nach einem so schrecklichen Erlebnis das Bedürfnis hat mit einer ihm nahestehnenden Person zu sprechen.
Noch weniger Einfühlung in die Bedürfnisse und Nöte des eigenen Kindes geht kaum.
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Aber als Staatsanwalt würde ich diese Strategie angehen und fragen, ob von Ihrer Seite alles getan wurde.
Okay, verstehe.
Ich weiss natürlich nicht, ob die Staatsanwaltschaft oder die Richterin überhaupt auf diese langatmigen Vorwürfe eingeht.
Aus meiner Sicht ist das für die Wahrheitsfindung in dieser Causa eigentlich unerheblich.


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um 15:08
@Zaunkönigin
Diese Aussage, dass sie ihrer Tochter verboten hat, den Vater anzurufen, fand ich auch extrem krass.
Da sträuben sich mir als Mutter alle Nackenhaare. Leider habe ich keine juristischen Kenntnisse und kann die Bedeutung der Verhaltensweisen von Frau B. juristisch nicht beurteilen.
Es sagt nur viel für mich aus.

Dass der Mitarbeiter und "Entführer" nicht viel aussagen wird, glaube ich auch. Der wird sehen, dass er seine Rolle moeglichst runterspielt.


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um 15:14
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Seitdem glaube ich eigentlich nicht mehr, dass er sonderlich viel auspacken wird.
Das könnte allerdings durch die Kinder widerlegt werden. Wenn sie erkennen konnten, wer sie an Silvester entführt hat. Und die Person(en) nicht vermummt waren, wovon ich allerdings ausgehe. Ich meine, es wird auch in den langen Artikeln von Zeit und/oder Spiegel erwähnt. Aber vielleicht ließ ja jemand während der Fahrt oder in Süddeutschland seine Maske fallen? Oder hatte einen wiedererkennbaren Akzent. Oder markante Schuhe etc. Der Junge darf ja nun nicht gehört werden, aber die Aussage der Tochter ist ja nach wie vor geplant. Und vielleicht hört man ja auch was Genaueres auf dem Mitschnitt des Notfallknopfes des Sohnes, da gibt es ja Aufzeichnungen.


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um 15:18
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Aber als Staatsanwalt würde ich diese Strategie angehen und fragen, ob von Ihrer Seite alles getan wurde.
Wenn Du ein Staatsanwalt wärest, würdest Du sie schwätzen lassen, denn es tut gar nichts zu Sache. Die Straftat, die die Staatanwaltschaft ihr vorwirft, wird vom Gericht nicht weniger kritisch bewertet, weil sie, wie sie es darstellt, vorher alles möglich unternommen, der Vater ein Bösewicht und sie eine treusorgende Mutter war. Und sie wird auch nicht härter bestraft, wenn die Staaatsanwaltschaft ihr nachweist, dass sie noch nicht alle einvernehmlichen und legalen Mittel ausgeschöpft hat.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das muss man sich mal vorstellen, das eigene Kind hat gerade eine brutale Entführung. Erlebt, hat gesehen wie der Vater und zu Boden geschlagen wurde und möchte nun natürlich wissen, wie es dem Vater geht.
Dazu kommt, dass der Vater seit 4 Jahren die engste Bezugsperson des Kindes ist und das Kind natürlich nach einem so schrecklichen Erlebnis das Bedürfnis hat mit einer ihm nahestehnenden Person zu sprechen.
Noch weniger Einfühlung in die Bedürfnisse und Nöte des eigenen Kindes geht kaum.
Noch dazu, wo das eigene Kind ja ausdrücklich angegeben hatte, dass es bei diesem Vater und nicht bei ihr leben will...


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um 15:26
@Grillage
Die Staatsanwaltschaft muss erst mal nachweisen, dass sie beteiligt war.
Und dass ihre emotionsgeladenen Ausführungen bull... t sind.

Aber du hast Recht.

Aber ich verstehe, was du meinst.


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um 15:31
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Die Staatsanwaltschaft muss erst mal nachweisen, dass sie beteiligt war.
Nein, dass muss sie nicht nachweisen, es reicht, wenn sie genug Indizien aufzeigt, die auf ihre Beteiligung bzw. sogar die Beauftragung durch sie hindeuten, so dass die Richter davon überzeugt sind.

Ihr Verhalten nach der Entführung ist schon sehr seltsam und in meinen Augen ein schwerwiegendes Indiz. Zumal sie offenbar nichts vorbringen kann, um dieses Verhalten anders zu erklären.


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um 16:07
@CurlySue_
An einer Stelle hieß es, die Tochter habe die Entführer englisch sprechen hören und irgendeine Zahl ( 15000 oÄ?) gehört. Nicht zu vergessen, die Entführer haben den Kindern unterwegs Plüschtiere an einer Tanke (?) gekauft… es dürfte relativ einfach zu ermitteln gewesen sein, an welcher Tankstelle erwachsene Männer ( ohne Kinder an der Hand) nachts Plüschtiere gekauft haben. An so was wird sich der Service erinnern u ggf die Überwachungssysteme an der Tankstelle sowieso. Die werden die Plüschtiere wohl kaum mit Sturmhaube gekauft haben.
Frau B hat in der Nacht, als die Kinder dann letztendlich eingeschlafen waren ( auf dem Bauernhof) ihre schlafenden Kinder fotografiert bzw. irgendwer hat das Foto gemacht und sie am Bett… das Foto wurde dann weitergeleitet alà Mission possible. Wer macht das? Diese Kinder ungefragt zu fotografieren und so eine intime Szene weiterzuleiten an ihren LP?
Um dann später enttäuscht festzustellen ( auch per Nachricht an den LP) diese Kinder sind mir fremd, Klara ist wie „Er“… also, man liefert ihr die Kinder sozusagen frei Haus und dann am Ende ist sie über die Lieferung ( sorry f den Zynismus) sehr enttäuscht?
Was hat sie bitte erwartet? Dass die Kinder ihr danken, für das Abenteuer mit verbundenen Augen, den hübschen Bauernhof und die Plüschtiere?


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um 16:36
In der Aussage: 'Klara ist wie ER' zeigt, kann man die tiefe Verachtung für ihren Ex-Mann erahnen. Irgendwie nachvollziehbar.

Es wirkt aber befremdlich, dass sie in dem Augenblick, in dem sie ihr Ziel, die Kinder 'wieder zu haben' vermeintlich erreicht hat, Enttäuschung darüber äußert, wie sie 'seien'... fremd und wie ihr Vater.

Jeder empathische Mensch muss doch die Angst und Verwirrung der Kinder nach diesem Trauma gespürt haben. Und die Jahre zuvor haben auch ihre Spuren hinterlassen.

Wie kann eine Mutter denken, sie könne nach all dem Drama einfach wie 2021 weitermachen und von den Kindern erwarten, dass alles in der Zwischenzeit spurlos an ihnen vorbeigezogen ist und sie sie nun endlich wieder 'liebhaben'??

Das spricht neben der kriminellen Energie, die die hamburger Polizei ihr unterstellt, auch von einem hohen Maß an Realitätsverlust und Empathielosigkeit.


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um 16:38
Mal ganz grundsätzlich und ohne Sympathie für irgendeinen der Hauptdarsteller:

Es gibt für die Angeklagte(-n) zwei wesentliche Entscheidungen des Gerichts:

Zum Einen als ersten Schritt den Schuldspruch, d.h. die Strafbarkeit durch Erfüllung der angeklagten Straftatbestände. Hier die schwere Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html) und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bei diesen Straftatbeständen auch minderschwere Fälle gibt, was sich dann auf den Strafrahmen auswirkt.

Zum Anderen als zweiten Schritt die Strafzumessung. Und die ist genauso relevant, wie der zugrundeliegende Straftatbestand. Der gibt bei den beiden Delikten grob 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe her. Die Strafzumessung richtet sich nach § 46 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html.

Maßgeblich ist für die Strafzumessung die Schwere der Schuld. Und da sind dann nicht nur die konkreten Tatumstände von Belang, sondern auch das Motiv ("Beweggründe und Ziele des Täters"). So wird vor Gericht also sicher der Sorgerechtsstreit eine Rolle spielen. Auch die Tatsache, dass die Angeklagte über mehrere Jahre hinweg alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zum Bundesverfassungsgericht erfolglos ausgeschöpft hat. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich der Vater rechtswidrig verhalten hat. Das rechtfertigt oder entschuldigt nicht die Tat, sprich Selbstjustiz. Aber zeigt, dass sie sich so lange weitestgehend rechtstreu verhalten hat. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie noch einmal straffällig wird.

Ich will hier keine Prognose abgeben, aber ich sage mal so: Bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ist Bewährung möglich. Dabei sehe ich die Tat schon als schwerwiegend an, also einen minderschweren Fall ließe sich nur schwer begründen. Vor diesem Hintergrund macht die Aussage der Angeklagten schon auch Sinn, wobei natürlich die entscheidende Frage ist, ob das Gericht ihr glaubt, dass sie mit der Entführung nichts zu tun gehabt haben will. Wenn da nicht einer der unmittelbaren Täter glaubhaft alle Schuld auf sich nimmt, dürften sich die Richter schwer tun.

Zum Schluss: Ich nehme hier im Thread kaum verhohlene Schadenfreude oder gar Häme wahr, wenn es um die Herkunftsfamilie der Angeklagten und deren finanzielle Verhältnisse geht. Ich finde das nicht besonders sachlich, auch wenn es so gewandet wird. Gleiches gilt, wenn über finanzielle Motive der Kinder sinniert wird - der Konjunktiv macht es auch nicht besser.


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um 17:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So wird vor Gericht also sicher der Sorgerechtsstreit eine Rolle spielen. Auch die Tatsache, dass die Angeklagte über mehrere Jahre hinweg alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zum Bundesverfassungsgericht erfolglos ausgeschöpft hat. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich der Vater rechtswidrig verhalten hat. Das rechtfertigt oder entschuldigt nicht die Tat, sprich Selbstjustiz. Aber zeigt, dass sie sich so lange weitestgehend rechtstreu verhalten hat. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie noch einmal straffällig wird.
Sorry, aber die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen!

Anders als in anderen Fällen von Selbstjustiz, die daraus entstehen, dass jemand akut emotional sehr aufgeladen ist und deshalb selbst zur Tat schreitet, muss man hier sagen, dass ihr die rechtliche Lage absolut bewusst war. Gerichte haben entschieden, sie hat nicht ihren Willen bekommen und dann setzt sie den halt mit anderen Mitteln durch. Es zeigt eben, dass sie sich nur solange "weitestgehend rechtstreu verhalten" hat, wie sie dachte, dass die juristische Entscheidung am Ende zu ihren Gunsten ausgehen wird. Von einer fehlenden Einsichtsfähigkeit und einer fehlenden Steuerungsfähigkeit kann man also hier wohl kaum ausgehen. Im Gegenteil: die Tat, wenn sie diese denn begangen hat, war sorgfältig geplant und wurde in vollem Bewusstsein begangen, dass es gesetzeswidrig ist.
Sich rechtstreu verhalten heißt eben nicht, sich nur solange an das Gesetz zu halten, wie man denkt, dass es zu den eigenen Gunsten steht.

Ich sehe es zudem so, dass sie als Mutter gegenüber ihren Kindern eine besondere Verpflichtung hat, für deren Wohlergehen zu sorgen - auch wenn diese dauerhaft und seit längerem beim Ehemann lebten. Inder in dem Alter von fremden Männern entführen zu lassen die dabei noch vor deren Augen den Vater niederschlagen, durch die halbe Republik karren zu lassen, ohne zu erklären, was los ist, ist schon extrem rücksichtslos den Kindern gegenüber. Sie hat diese wie Gegenstände behandelt, die sie von A nach B hat verbringen lassen, weil sie halt wollte, dass sie bei B sind und nicht bei A. Obwohl die Kinder ausdrücklich erklärt hatten, bei A sein zu wollen und das Gericht deshalb auch entschieden hat, dass sie bei A sein sollen.
Ich sehe überhaupt nicht, dass man das mit "der Verzweifelung einer liebenden Mutter" erklären kann. Ich sehe da eher eine rücksichtslose Person, die eben kriegen muss, was es haben will, notfalls auch gegen den Willen von mehreren anderen Personen.


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um 17:12
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Wie kann eine Mutter denken, sie könne nach all dem Drama einfach wie 2021 weitermachen und von den Kindern erwarten, dass alles in der Zwischenzeit spurlos an ihnen vorbeigezogen ist und sie sie nun endlich wieder 'liebhaben'??

Das spricht neben der kriminellen Energie, die die hamburger Polizei ihr unterstellt, auch von einem hohen Maß an Realitätsverlust und Empathielosigkeit.
…und/oder Realitätsverlust…
Ich denke, dass die Sorgen von Herrn Kury über ihren Zustand nicht unbegründet sind, allein dieses jahrelange Ringen würde wahrscheinlich die meisten von uns zumindest erschöpfen, wenngleich er das meines Erachtens natürlich nicht hätte öffentlich und schon gar nicht in der BILD hätte äußern sollen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn da nicht einer der unmittelbaren Täter glaubhaft alle Schuld auf sich nimmt, dürften sich die Richter schwer tun.
Wieso sollte er das tun? Könnte ich mir nur vorstellen, wenn nach wahrscheinlich dann einer Haftstrafe (wieder?) irgendwo Bargeld wartet…
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zum Schluss: Ich nehme hier im Thread kaum verhohlene Schadenfreude oder gar Häme wahr, wenn es um die Herkunftsfamilie der Angeklagten und deren finanzielle Verhältnisse geht. Ich finde das nicht besonders sachlich, auch wenn es so gewandet wird. Gleiches gilt, wenn über finanzielle Motive der Kinder sinniert wird - der Konjunktiv macht es auch nicht besser.
Sehe ich anders. Und selbst wenn dem so wäre: Wieso trifft es dich offenbar persönlich?
Ansonsten ist hier alles regelkonform, andernfalls schreiten die Mods ein, q.e.d.


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um 17:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie noch einmal straffällig wird.
Soweit ich das erinnere sah die Polizei das anders. Es war von erheblicher krimineller Energie die Rede.
Das wurde in dem hier mehrfach verlinkten Podcast erwähnt. Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, in welcher Folge. Vielleicht weiss jemand anders das noch.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und da sind dann nicht nur die konkreten Tatumstände von Belang, sondern auch das Motiv ("Beweggründe und Ziele des Täters")
Sofern sie tatsächlich die Täterin wäre, sehe ich kein "Motiv" was sonderlich entlastend wäre.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So wird vor Gericht also sicher der Sorgerechtsstreit eine Rolle spielen.
Möglicherweise. Der ist dem Gericht in allen Details bekannt, im Gegensatz zu uns liegen dem Gericht dazu vermitlich sämtliche Akten vor bzw können bei Bedarf beigezogen werden.
Keine Notwendigkeit, auf der öffentlichen Gerichtsbühne noch einmal über Stunden zu referieren, was für ein übler Fehlgriff der angeblich toxische Exmann war.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:31
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:…und/oder Realitätsverlust…
Diesen auf jeden Fall. Wenn Frau Block beim Neujahrsempfang der Block Gruppe weniger als eine Woche nach Ende der Entführung so auftritt:
https://www.ardmediathek.de/video/hamburg-journal/christina-block-erster-oeffentlicher-auftritt-nach-entfuehrung/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9kNjhkYTFiNy05MmQ5LTQyMjQtYjRjNi03ZWRlZThlOTgzM2U
dann fragt man sich schon, in welcher Parallelwelt sie denn lebt.
Auch Kury kommt in dem 3 minütigen Beitrag zu Wort, ebenso Gerd Uecker, der Familienrechtsanwalt von Hensel, den die Gegenseite versucht hat, mittels Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu diskreditieren.
Solches Vorgehen hat absolut skrupellose bis mafiaartige Züge. Zum Glück fiel es ja durch seine Stümperhaftigkeit zeitnah als gefakt auf.


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um 17:37
Ich habe mir die Doku von 2014 dann auch mal angesehen. (Der alte Herr und das Steak) in der ARD Mediathek.
Ich war überrascht, wie sehr sich dieser offensichtliche Generationskonflikt auf die drei Kinder und augenscheinlich nun auch von Frau B. auf die nächste Generation übertragen hat.

Kinder, die scheitern oder nicht ins Familienunternehmen passen, werden aussortiert. Klingt hart, aber so kam es mir vor.

Die vermeintlich schwierige pubertierende Tochter durfte mit 15 zum Vater, um die beiden kleinen Geschwister wird mit harten Bandagen gekämpft.

Eine Frage an diejenigen im Forum, die sich im Familienrecht auskennen: Besteht die Möglichkeit, dass der Vater, im Angesicht einer potentiell häuslichen Gewalt, zum Schutz der Kinder durchaus korrekt gehandelt hat?
Oder ist das abwegig?


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um 17:53
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich sehe da eher eine rücksichtslose Person, die eben kriegen muss, was es haben will, notfalls auch gegen den Willen von mehreren anderen Personen.
Das Eine schließt das Andere nicht aus. Mir ging es darum, dass es für die Strafzumessung eventuell einen Unterschied macht, ob es diesen Rechtsstreit gegeben hat oder nicht. Und der spielt natürlich für die Beweggründe und Ziele der Angeklagten die wesentliche Rolle.

Mit der Besonderheit: Sie bekam Recht, aber konnte es nicht vollstrecken. Bei Auslandssachverhalten ein häufiges Problem. Da ist die Person im Vorteil, die schnell Fakten schafft.

Natürlich war die Tat nicht rücksichtsvoll. Die Durchführung war brutal. Deshalb aus meiner Sicht kein minderschwerer Fall. Aber Rücksichtslosigkeit zeichnet die meisten schweren Straftaten aus, zumindest § 225 StGB ist ja auch ein Verbrechen, wobei es da im Detail dann spannend wird, ob ihr die konkrete gewalttätige Tatbegehung durch die unmittelbaren Täter zugerechnet werden kann. Sie wird alles tun, das von sich zu weisen.
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Sehe ich anders. Und selbst wenn dem so wäre: Wieso trifft es dich offenbar persönlich?
Was soll die Unterstellung, wenn ich eine Meinung äußere, sei ich persönlich getroffen???

Nein, ich finde es schlicht unsachlich.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es war von erheblicher krimineller Energie die Rede.
In diesem Einzelfall. Damit ist noch nicht gesagt, dass die Angeklagte zukünftige weitere einschlägige Straftaten begehen wird. Das ist sogar extrem unwahrscheinlich. Trunkenheit am Steuer oder Steuerhinterziehung bleiben unberücksichtigt.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Keine Notwendigkeit, auf der öffentlichen Gerichtsbühne noch einmal über Stunden zu referieren, was für ein übler Fehlgriff der angeblich toxische Exmann war.
Das ist Deine Einschätzung. Ich als Verteidiger würde das anders sehen, wenn sich die Mandantin dazu entschließt, zu sprechen. Es ist das vornehmste Recht des Angeklagten, zu schweigen oder zu sprechen. Und natürlich ist die Genese der Tat elementar für die Anwendung des Schuldprinzips. Und was sind 4 Stunden Einlassung bei 37 Tagen terminierter Hauptverhandlung?


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um 18:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie noch einmal straffällig wird.
Die Familie steht in Dänemark unter einem Schutzprogramm, da die Polizei das Wohnhaus in Gråsten als nicht mehr sicher eingestuft hat. Sie sind bereits mehrfach umgezogen.

Ich bin mir also nicht so sicher, dass die dänischen Behörden deine Einschätzung teilen.


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um 18:20
Zitat von KTGKTG schrieb:Persönlich bin ich übrigens auf die Erklärung gespannt, warum die Sicherheitsformat eine so hohe Rechnung im Hotel entstehen und unbezahlt lassen kobnte. Wenn sonst der Senior angeblich die Brillenmodelle der Angestellten bestimmt, spricht das doch eher für ein strenges Klima im Hotel... Da passt so ein hohe Forderung doch nicht rein.
Doch passt wenn er diese Truppe als Heilsbringer für sein größtes privates Problem sieht - seine Enkel wieder zu haben.
Rein von den Bildern der Großeltern vorm Haus in Dänemark, haben die sehr unter der Situation gelitten und da lässt man wahrscheinlich vieles zu, was sonst nicht charakteristisch ist.


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um 18:30
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Ich bin mir also nicht so sicher, dass die dänischen Behörden deine Einschätzung teilen.
Weder auf die Dänen noch auf mich kommt es an. Entscheidend ist, wie das Landgericht Hamburg die Grundsätze der Strafzumessung (§ 46 StGB) im Falle eines Schuldspruchs anwendet. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html


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