anthe schrieb:Laut diesem Artikel: https://www.promiflash.de/news/2025/07/25/gericht-lehnt-antraege-von-christina-blocks-verteidigung-ab.html
hat das Gericht übrigens gegen eine Aussage der entführten Tochter Klara entschieden. Dieser Punkt kam sonst nirgendwo zur Sprache, seltsam
Das ist falsch wieder gegeben, das offensichtlich nicht auf juristische Fragen spezialisierte Magazin hat die Frage, ob die Tochter als Nebenklägerin teilnehmen kann (insbesondere, ob sie dafür ordnungsgemäß anwaltlich vertreten wird, obwohl der Vater - mit möglichem Interessenkonflikt - für sie die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat), mit der Frage, ob und in welcher Art (öffentlich oder nicht) die Tochter als Zeugin aussagen wird, verwechselt /vermengt.
Beides ist unabhängig voneinander.
Die Nebenklagevertretungsfrage ist noch nicht abschließend geklärt, zunächst aber erstmal /bis auf Weiteres abgelehnt (ggf werden noch Ergänzungspfleger bestellt, die dann über die Mandatierung von Anwälten zwecks Nebenklage entscheiden könnten in Vertretung der Kinder).
Zeugin ist sie in jedem Fall. Ich gehe davon aus, dass sie auch aussagen können wird, einen Grund dies zu verweigern sehe ich nicht, als unmittelbare Tatzeugin ist ihre Aussage ja auch sehr relevant. Sie kann zwar als Angehörige das Zeugnis verweigern, muss dies aber natürlich nicht. Ob sie öffentlich aussagt oder das Gericht zu ihrem Schutz die Öffentlichkeit für die Aussage ausschließen wird, steht noch nicht fest.
M. E. wäre es sehr wichtig dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anwaltlich vertreten werden, wenn nicht als Nebenkläger (was Ihnen aber mehr Rechte gibt, also nicht nachteilig sein dürfte), dann jedenfalls mit Zeugenbeiständen. Ich hoffe die dänischen Behörden kriegen das hin mit den Ergänzungspflegern.
Die Kinder ohne eigenen Anwalt zu belassen, bringt sie doch faktisch in eine weiterhin ungeschützte Situation als Spielball zwischen ihren Eltern. Rein faktisch wird ohne Anwalt die Beratung ob und wie ausgesagt wird über den Vater erfolgen, das ist weder besser zum Schutz der Kinder noch wirklich im Interesse der Verteidigung (insofern fragt man sich, warum diese die Nebenklagevertretung überhaupt moniert hat...).