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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.532 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 12:22
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Und um den Kindern ihre Familie zu zeigen braucht es einen Begleittrupp in dieser Größenordnung.
In der derzeitigen Berichterstattung wurde das anders dargestellt, da ging es nicht um "mal die Familie zeigen", da war eindeutig von Entführung bzw. dem Versuch derselben die Rede.

Ich verweise auf meinen Beitrag von gestern:

Beitrag von SirLouis (Seite 733)
Ich bin verwirrt…

Wenn ich das richtig verstehe, dann beziehst du dich auf die Artikel im Nordschleswiger aus dem November 2022.
Mein Beitrag bezog sich auf den aktuellen Artikel bei LTO von gestern, in dem IB zitiert wurde.
Oder sprechen wir von derselben Sache, nur anders?
Blocks Verteidiger hält dagegen: Gerade weil die Kinder ihre Familie lange nicht gesehen hätten, sei deren Anwesenheit erklärlich. Ziel sei gewesen, eine behutsame Kontaktaufnahme zu ermöglichen. "Kinder einfach nur mitnehmen, wie einen Gegenstand – das ist ja nicht nachhaltig." Das spräche also nicht gegen, sondern für seine Mandantin: Man habe den Kindern ihre Familie zeigen wollen.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-tag-49-privatdetektiv-hensel-observation-entfuehrung-daenemark-vorsatz[/quote]

Übrigens eine völlig neue Definition des Begriffes „behutsam“, mMn. Behutsame Kontaktaufnahme mit 8 „Begleitern“, die nichts mit der Familie zu tun haben. Für mich ein Widerspruch in sich.

Hervorhebung von mir.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 14:10
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Was passiert bloß, wenn die Anklage nicht zugelassen wird?
Oder wenn es zwar zu einem Verfahren kommt, dieses aber mit einem Freispruch endet (z. B. Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes)


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06.05.2026 um 14:36
Zitat von DuckVaderDuckVader schrieb:Oder wenn es zwar zu einem Verfahren kommt, dieses aber mit einem Freispruch endet (z. B. Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes)
Besteht ja für die Familie Block die Gefahr, dass da noch mehr negative Dinge, warum die Kinder in Dänemark bleiben wollten, in die Öffentlichkeit kommen.


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06.05.2026 um 15:02
Zitat von KTGKTG schrieb:Besteht ja für die Familie Block die Gefahr, dass da noch mehr negative Dinge, warum die Kinder in Dänemark bleiben wollten, in die Öffentlichkeit kommen.
Zur Erinnerung: In dem Video von Stefan Rücker (hochgeladen auf seinem Kanal, siehe Wiki) sehen wir Stefan Hensel, der bei der damaligen Demonstration – an der Herr Rücker nach eigener Aussage nicht beteiligt gewesen sein will (?) – zu den Demonstranten bzw. zur Kamera sagt:
"Wissen Sie, was Sie meinem Sohn da antun, der Kleine da. Sie schützen eine Täterin (…Schnitt?) Frau Block hat die Kinder geschlagen."

Der Sprecher aus dem Off ordnet diese Szene anschließend so ein, dass Herr Hensel der Einzige sei, der von Gewalt im Haus der Mutter spricht. Einen solchen Vorwurf habe zuvor niemand gegen Frau Block erhoben. Danach ist noch eine Demonstrantin zu sehen, Alice, Aktivistin von genug tränen e.V., die die Vorwürfe von Hensel "nie und nimmer" glaubt.


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06.05.2026 um 15:13
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Danach ist noch eine Demonstrantin zu sehen, Alice, Aktivistin von genug tränen e.V., die die Vorwürfe von Hensel "nie und nimmer" glaubt
Ich glaube, dass selbst wenn Klara und Theo Gewaltvorwürfe öffentlich bekräftigen würden und es sogar Videos davon geben würde, würden manche Aktivisten das immer noch negieren. (So ein Verhalten sehen wir ja auch in vielen anderen Bereichen.)


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06.05.2026 um 15:51
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wenn ich das richtig verstehe, dann beziehst du dich auf die Artikel im Nordschleswiger aus dem November 2022.
Mein Beitrag bezog sich auf den aktuellen Artikel bei LTO von gestern, in dem IB zitiert wurde.
Oder sprechen wir von derselben Sache, nur anders?
Ja, wir sprechen von der gleichen Sache, nur anders (schön ausgedrückt :D )
Ich wollte mit den Artikeln aus dem Jahr 2022 nur nochmal darauf hinweisen, dass damals schon von einer "versuchten" Entführung berichtet wurde. Mittlerweile ist dieses Vorhaben zu einem "wir wollten doch nur mal schauen und die Familie sehen" mutiert.

Man schien 2022 bereits weiter zu sein als heute, was den Erkenntnisstand anbelangt.


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06.05.2026 um 17:32
Zitat von KTGKTG schrieb:Besteht ja für die Familie Block die Gefahr, dass da noch mehr negative Dinge, warum die Kinder in Dänemark bleiben wollten, in die Öffentlichkeit kommen.
Davon gehe ich auch aus. Zumal die älteste Tochter nach ihrem Wechsel zum Vater auch erklärt hat, sie komme nicht damit klar, wie die Mutter mit den beiden Kleinen (insbesondere Theo) umginge. Je mehr Details da ggf. ans Licht kommen, desto schwieriger wird es natürlich, die Geschichte vom manipulativen Vater aufrechtzuerhalten.


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06.05.2026 um 17:57
Blocks Verteidiger hält dagegen: Gerade weil die Kinder ihre Familie lange nicht gesehen hätten, sei deren Anwesenheit erklärlich. Ziel sei gewesen, eine behutsame Kontaktaufnahme zu ermöglichen. "Kinder einfach nur mitnehmen, wie einen Gegenstand – das ist ja nicht nachhaltig." Das spräche also nicht gegen, sondern für seine Mandantin: Man habe den Kindern ihre Familie zeigen wollen.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-tag-49-privatdetektiv-hensel-observation-entfuehrung-daenemark-vorsatz

Wenn er das wirklich so mit dem Satz davor noch gesagt hat, könnte man das finde ich fast als Eingeständnis deuten, dass "mitnehmen" auch damals schon das eigentliche Ziel war. Denn für eine "behutsame Kontaktaufnahme" bräuchte es offensichtlich niemanden ausser CB selbst. Genau so bräuchte es keine weiteren Personen für ein "Mitnehmen" ohne Widerstand. Schade, von der Erklärung von Bott hätte ich z.B. gerne eine Audioaufnahme. Wenn er so erzählt kann man oft seinen Gedanken gar nicht mehr folgen, dass einige Dinge untergehen.


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06.05.2026 um 18:08
Zitat von DuckVaderDuckVader schrieb:Davon gehe ich auch aus. Zumal die älteste Tochter nach ihrem Wechsel zum Vater auch erklärt hat, sie komme nicht damit klar, wie die Mutter mit den beiden Kleinen (insbesondere Theo) umginge. Je mehr Details da ggf. ans Licht kommen, desto schwieriger wird es natürlich, die Geschichte vom manipulativen Vater aufrechtzuerhalten.
Da ich gerade dabei bin bei den ersten Verhandlungstagen die Quellen im Wiki zu ergänzen, habe ich zu dem Thema etwas, was ich wegen des albernen Schokoladen-Gates von IB an dem 11. Verhandlungstag damals überlesen hatte:

22.09.2025 TAG24
Hensel widerspricht Delling: Hensel berichtet von einer Aussage Dellings [beim familienrechtlichen Verfahren], dass die ältere Tochter Johanna ihren Bruder Theo geschlagen und er dies gesehen habe. Das entspreche jedoch nicht der Wahrheit, stattdessen habe Delling laut Klara gesehen, wie diese von Frau Block geschlagen worden sei, wiederholt Hensel.
Quelle:https://www.tag24.de/thema/block-prozess/block-prozess-sagt-schon-bald-tochter-klara-aus-3422220

22.09.2025 MOPO
Delling soll im familienrechtlichen Verfahren behauptet haben, dass wenn überhaupt, die älteste Tochter ihren kleinen Bruder geschlagen habe, sagt Stephan Hensel. Die Tochter habe das vehement bestritten.
Quelle:https://www.mopo.de/hamburg/gericht/block-prozess-hamburg-gericht-live/

Mein Fazit: da haben mit sich Delling und Block zwei Leute gesucht und gefunden. Null Anstand


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06.05.2026 um 18:18
@SirLouis
Ich habe mir gerade deinen Beitrag mit Lars Petersen angeschaut.

Die Ehefrau des Richters, der die Durchsuchungen bei Hanning / den verdeckten Ermittler genehmigte, hatte bei Hanning gearbeitet.
Derselbe Richter hat auch die Durchsuchungen bei CB genehmigt.
Die Beschwerde von Hanning hat Frau Hildebrandt abgelehnt.
Der Ermittler wurde zu früh aktiv.
Und es gibt 0,0 Beweise, dass Hanning an der Tat 2023/24 beteiligt sei.

Mir ist etwas mulmig zumute.

Weißt du ob Frau Hildebrandt befangen wäre, weil es in ihrem Verfahren auch um Hanning geht?
Eine Befangenheit des Richters bzgl. der Durchsuchungen bei den Blocks kann ich nicht erkennen. Bin mir aber nicht sicher.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 18:49
Zitat von KTGKTG schrieb:Ich glaube, dass selbst wenn Klara und Theo Gewaltvorwürfe öffentlich bekräftigen würden und es sogar Videos davon geben würde, würden manche Aktivisten das immer noch negieren. (So ein Verhalten sehen wir ja auch in vielen anderen Bereichen.)
Sollte es einen Schuldspruch geben - und ich persönlich habe daran keinen Zweifel, wird sich bei den Unterstützern das Bild des Justizopfers verfestigen.


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06.05.2026 um 18:54
Zitat von leonorleonor schrieb:Weißt du ob Frau Hildebrandt befangen wäre, weil es in ihrem Verfahren auch um Hanning geht?
Eine Befangenheit des Richters bzgl. der Durchsuchungen bei den Blocks kann ich nicht erkennen. Bin mir aber nicht sicher.
Das wäre eher eine Frage an @LeonardodV . Ich kann das nicht einordnen.


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06.05.2026 um 18:59
Zitat von leonorleonor schrieb:Und es gibt 0,0 Beweise, dass Hanning an der Tat 2023/24 beteiligt sei.
Beweise für eine Beteiligung am 23/24 haben wir (die Öffentlichkeit) noch nicht, dennoch bleibt es wirklich seltsam, dass Hanning zufälligerweise Barkay, Shimoni, Barals und Uzi kennt.. Die Welt ist anscheinend sehr klein!


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06.05.2026 um 19:04
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Beweise für eine Beteiligung am 23/24 haben wir (die Öffentlichkeit) noch nicht, dennoch bleibt es wirklich seltsam, dass Hanning zufälligerweise Barkay, Shimoni, Barals und Uzi kennt.. Die Welt ist anscheinend sehr klein!
Manchmal denke ich, dass das ganze Verfahren diverse politische Hintergründe haben dürfte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 19:16
Zitat von leonorleonor schrieb:Mir ist etwas mulmig zumute.
Muss es nicht.

Petersen vergißt zu erwähnen, dass eine von Hanning in diesem Zusammenhang erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde (hatten wir hier schon mal). Diese kann sich nur gerichtet haben: a) gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters UND b) gegen den Beschluss des Landgerichts, mit dem eine Beschwerde gegen a) zurückgewiesen wurde (Kammer unter dem Vorsitz Hildebrandts). Das heißt, dass offensichtlich keine Rechtsfehler unterlaufen sind.

Es ist zudem üblich und in den meisten Geschäftsverteilungsplänen so verankert, dass der Ermittlungsrichter, der zuerst in der Sache tätig war, für alle weiteren Entscheidungen im Ermittlungsverfahren zuständig ist (es sei denn, es ist eine Eilentscheidung erforderlich). Damit will man vermeiden, dass sich unterschiedliche Ermittlungsrichter in die Sache einarbeiten müssen.


Ebenso dürfte, sofern es in dem Verfahren Hanning u.a. zu einer Anklageerhebung zum Landgericht kommen sollte, nunmehr die Kammer von Frau Hildebrandt zuständig sein, da sie durch die Entscheidung über die Beschwerde mit der Sache vorbefasst ist. Ich habe jetzt nicht in den Geschäftsverteilungsplan des LG HH geguckt. Das ist aber bei den LG meist so geregelt. Auch hier will man eine Doppelbefassung, also eine notwendige Einarbeitung in die Sache durch 2 verschiedene Kammern, vermeiden.

Befangen, weil die Frau des Ermittlungsrichters bei Hanning gearbeitet hat (er vermeidet zudem zu sagen, wann) - da benötigt Herr Petersen wohl mal Nachhilfe. Hier geht es mE nur um Stimmungsmache und ich glaube auch nicht, dass diese Konstruktion auf dem eigenen Mist von Petersen gewachsen ist. Schlimm anzuhören, was er da von sich gibt.

Und dann geht er noch einen Schritt weiter und stellt die Frage, ob die Beschlüsse des Ermittlungsrichters im Verfahren gegen CB auch unter den abwegigen Befangenheitsvorwürfen im Verfahren gegen Hanning leiden würden. Gut, da hat er sich sehr zurückhaltend geäußert und wollte die Frage nur mal in den Raum bzw. in die Öffentlichkeit werfen.

Auch Frau Hildebrandt durfte und darf zukünftig in der Sache Hanning tätig werden. Der BGH hat schon mehrfach entschieden (ich kopiere das mal einfach rein):
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, sofern sie nicht den Tatbestand eines gesetzlichen Ausschlussgrundes erfüllt, regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne des § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 – 3 StR 181/21, NStZ-RR 2022, 345, 347; Urteil vom 15. Mai 2018 – 1 StR 159/17 Rn. 56; Beschluss vom 10. Januar 2018 – 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; jew. mwN). Das betrifft nicht nur die Vorbefassung mit Zwischenentscheidungen im selben Verfahren, sondern auch die Mitwirkung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 – 3 StR 181/21, NStZ-RR 2022, 345, 347 f.).

Anders verhält es sich lediglich beim Hinzutreten besonderer Umstände, die über die Tatsache bloßer Vorbefassung als solcher und die damit notwendig verbundenen inhaltlichen Äußerungen hinausgehen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in einem früheren Urteil unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthalten oder ein Richter sich in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 – 3 StR 181/21, NStZ-RR 2022, 345, 348; Urteil vom 15. Mai 2018 – 1 StR 159/17 Rn. 56; Beschluss vom 28. Februar 2018 – 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186, 187; Beschluss vom 10. Januar 2018 – 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; jeweils mwN).
Quelle: https://blog.burhoff.de/2023/07/stpo-ii-die-vorbefassung-als-ablehnungsgrund-oder-meist-reicht-das-nicht-fuer-befangenheit/

Also wieder viel Lärm um nichts.


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06.05.2026 um 19:49
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Beweise für eine Beteiligung am 23/24 haben wir (die Öffentlichkeit) noch nicht, dennoch bleibt es wirklich seltsam, dass Hanning zufälligerweise Barkay, Shimoni, Barals und Uzi kennt.. Die Welt ist anscheinend sehr klein!
… und manch einer macht den Eindruck, als wäre er „die Spinne im Netz“.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 20:01
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:… und manch einer macht den Eindruck, als wäre er „die Spinne im Netz“.
...selbst Klaus Nachtigall benennt Hanning, dass er in dem ganzen Fall "mitgespielt" habe.

Youtube: PROZESS UM FAMILIENDRAMA: Christina Block muss sich wegen Kindesentführung vor Gericht verantworten
PROZESS UM FAMILIENDRAMA: Christina Block muss sich wegen Kindesentführung vor Gericht verantworten
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Ab 7:08 spricht er.
Ab Minute 10 bzw. 10:30 geht es um die Personen, die eine Rolle gespielt haben.

Erstaunlich klare Worte, trotz Welt TV (auch wenn Moderator Alexander Siemon anfangs noch zu beschwichtigen versucht - es ginge ja "NUR um eine Mutter, die versucht habe, ihre Kinder zurückzuholen").


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06.05.2026 um 21:15
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Also wieder viel Lärm um nichts.
Danke für deine Klarstellung! Jetzt bin ich beruhigt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 22:22
Zitat von GinoRedheartGinoRedheart schrieb:Manchmal denke ich, dass das ganze Verfahren diverse politische Hintergründe haben dürfte.
Das Verfahren wurde auch gegen andere Personen eingeleitet. Es geht ja auch um die gefälschte KiPo vorwürfe und um „November 2022“ in Dänemark, da war Hanning ja auch beteiligt. Schon schlimm genug..


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.05.2026 um 22:50
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Da hat der lange Eugen aber schon ganz schön Schlagseite mit seinem dampfenden Punsch ^^

Ein bisschen enttäuscht bin ich allerdings von uns Uwe :(

Quelle: https://ganz-hamburg.de/stadtleben/eugen-block-lud-zum-neujahrspunsch-unterm-dach-ins-grand-elysee.html


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