LeonardodV
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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 22:14Nein, nicht unbedingt. Ohne der Polizei zu nahe treten zu wollen, ist die Beurteilung durch die StA doch eine andere. Sie hat zu prüfen, ob hinreichender Tatverdacht vorliegt, d.h. ob eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Da hat die StA die Beurteilung abweichend vorgenommen. Das ist ihre Aufgabe, ansonsten könnte man sich die StA sparen.ottercat schrieb:Wenn dem so wäre ist Strates "Eindruck" von der StA bzgl. EB vielleicht nicht ganz abwegig. :/




