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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.157 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 09:48
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Man könnte danach wieder ein Cabrio nehmen und alte Meister abspielen.Dieses Mal vielleicht Guiseppe Verdi?
Oder Carmina Burana. Oh Fortuna
Zitat von ottercatottercat schrieb:Die StA wusste im Zeitpunkt der Anklage wohl noch nicht, dass und wie die Alpaka Leute involviert waren.
Ja, das ist klar, das ergibt sich ja schon daraus, dass die nicht auf der Anklagebank sitzen. Für mich war das aber von Beginn an ein bisschen verwunderlich. Sie haben die Straftat ja zumindest geduldet. Soweit ich weiß, hat Klara der Frau mit der Katze sofort gesagt, dass sie entführt wurden.

Aber eigentlich wollte ich bei meinem ursprünglichen Beitrag darauf hinaus, dass gegen die Cousine und ihren Mann ein paar Indizien vorliegen müssten, die untermauern, dass die beiden wussten, dass sie bei einer Straftat unterstützen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 10:07
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Oder Carmina Burana. Oh Fortuna
Genau. Irgendwas "Tragendes" auf jeden Fall. Nach DEM Auftakt erwartet man das. Falls es regnet können sie statt des Cabrios eine Stretchlimo nehmen, da gibt es bestimmt was auf St.Pauli.


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um 10:10
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Für mich war das aber von Beginn an ein bisschen verwunderlich. Sie haben die Straftat ja zumindest geduldet. Soweit ich weiß, hat Klara der Frau mit der Katze sofort gesagt, dass sie entführt wurden


Ursprünglich gehörten sie zu den Verdächtigen. Sie wurden 2024 nach der Entführung observiert. Quelle:https://www.bild.de/regional/hamburg/live-ticker-chef-ermittlerin-im-block-prozess-sagt-aus-69dcfeb15be318f759f0c0f6

Und...
Die nun öffentlich gewordene Verbindung zwischen dem Hofbesitzer und B. wirft Fragen auf. Allerdings gibt es, soweit öffentlich bekannt, keine Beweise dafür, dass der Landwirt in die Entführungspläne eingeweiht oder sogar Teil von ihnen war. Im Prozess am Landgericht Hamburg wird er als Zeuge vernommen, will seine Aussage den Berichten zufolge allerdings verweigern.

https://www.n-tv.de/panorama/Block-Prozess-Welche-Rolle-spielte-der-Alpakahof-Besitzer-article26122371.html

Möglicherweise sind sie potentielle Angeklagte im Prozess Block 2.0 zusammen mit Barkay & Co.


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um 10:34
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Sie hatte sofort parat, auf welcher Seite und an welcher Stelle KT bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft im Januar etwas anderes gesagt hatte und benannte die Stellen exakt.
Das fand ich imposant, denn die Aussage KTs von Januar umfasst immerhin 170 Seiten.
Anders erstaunlich auch, dass der deutsche Rechtsbeistand von KT, Dr. Bernd Groß, mit offensichtlich nichts, nichts ins Landgericht ging (siehe Bild Nr. 152, älteste zuerst). 170 Seiten auf dem Smartphone parat zu haben, ist jetzt auch nicht so cool in kritischen Momenten einer Zeugenbefragung. Oder ist das oldschool?
Die zentrale Zeugin im Block-Prozess erschien gemeinsam mit Anwältin Danielle Einav und dem Frankfurter Strafverteidiger Dr. Bernd Groß.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/tag-49-im-block-prozess-wie-gefaehrlich-wird-diese-zeugin-fuer-christina-block-6a0d5f033b7096456ac7cd57?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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um 10:52
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Sie hatte sofort parat, auf welcher Seite und an welcher Stelle KT bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft im Januar etwas anderes gesagt hatte und benannte die Stellen exakt.
Das fand ich imposant, denn die Aussage KTs von Januar umfasst immerhin 170 Seiten.
Anders erstaunlich auch, dass der deutsche Rechtsbeistand von KT, Dr. Bernd Groß, mit offensichtlich nichts, nichts ins Landgericht ging (siehe Bild Nr. 152, älteste zuerst). 170 Seiten auf dem Smartphone parat zu haben, ist jetzt auch nicht so cool in kritischen Momenten einer Zeugenbefragung. Oder ist das oldschool?
Die zentrale Zeugin im Block-Prozess erschien gemeinsam mit Anwältin Danielle Einav und dem Frankfurter Strafverteidiger Dr. Bernd Groß.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/tag-49-im-block-prozess-wie-gefaehrlich-wird-diese-zeugin-fuer-christina-block-6a0d5f033b7096456ac7cd57?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Ich wundere mich auch warum gerade einen Anwalt aus Frankfurt - das wird doch extrem hohe Reisekosten geben im weiteren Verlauf? Warum nicht jemanden aus Hamburg oder zumindest näher dran. Wer vermittelt diese Anwälte?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 10:57
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb am 14.01.2026:Da haben wohl beide nicht richtig zugehört, als Stephan von B. ausgesagt hat. Nach dieser Aussage kam ja der rechtliche Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Untreue infrage kommt.
Dazu die gestrige Aussage von KT: Auf Einladung von Familie Block.
20.05.2026 - 13:22 Uhr

Streit um Hotelrechnungen

Die Vorsitzende hält Tennenbaum vor, laut Christina Block seien Hotelübernachtungen der Entführer zwar in Anspruch genommen, aber nicht bezahlt worden. „Was sagen Sie dazu?“

Tennenbaum widerspricht: „Aus meiner Sicht nein.“ Sie führt aus, dass dies nicht richtig sei und es keine Streitigkeiten um offene Rechnung gegeben habe, da sie auf Einladung der Familie Block übernachteten.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/tag-49-im-block-prozess-wie-gefaehrlich-wird-diese-zeugin-fuer-christina-block-6a0d5f033b7096456ac7cd57?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Auch in dieser Aussage von KT steckt vermutlich Wahrheit, jedoch unkonkrete Wahrheit, welcher Familienzweig der Blocks wird gemeint? Oder wurde die Familie des EB gemeint inkl. Kinder? CB schützt diese Formulierung.
Der Vorwurf der Untreue ist noch nicht vom Tisch, der Kreis der Adressaten wird größer.


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um 11:02
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Anders erstaunlich auch, dass der deutsche Rechtsbeistand von KT, Dr. Bernd Groß, mit offensichtlich nichts, nichts ins Landgericht ging (siehe Bild Nr. 152, älteste zuerst).
Na ja, das kann man an dem einen Bild vielleicht nicht beurteilen. Möglich, dass er schon im Gericht war und dort seine Sachen eingeschlossen hat und KT dann noch mal mit der anderen Anwältin am Auto/Taxi oder Bahn abgeholt hat.
Ich glaube nicht, dass der komplett ohne Unterlagen in der Anhörung war. Das mach eigentlich kein Anwalt.
Das wäre auch nicht Old School. Old School wäre mit einem Haufen von Papierakten und Unterlageb da zu sitzen.
Die meisten sitzen aber wohl mit Tablet oder Laptop.


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um 11:43
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Ich wundere mich auch warum gerade einen Anwalt aus Frankfurt - das wird doch extrem hohe Reisekosten geben im weiteren Verlauf? Warum nicht jemanden aus Hamburg oder zumindest näher dran. Wer vermittelt diese Anwälte?
Im Fall der Israelis bzw. KT konkret dürften vor der Vernehmung durch die Hamburger Staatsanwaltschaft ja Beratungsgespräche zwischen Mandantin und Strafverteidiger stattgefunden haben, nur wo - nicht in Deutschland, da der Deal, das freie Geleit, mMn sich auf die Aussagen vor Staatsanwaltschaft und Gericht beschränkt.

Vielleicht war auch dies ein Hindernis bei der Anwaltssuche: Mit einem Stempel aus Israel im Reisepass verwehren einige Staaten die Einreise. Vielleicht hatte der eine oder die andere Anwält:in schon Reisepläne in jene Länder, und konnte/wollte keine Einreise nach Israel riskieren.
Fachjuristisches Schwerpunktwissen und -erfahrung kommen hinzu.

Hier steht zwar in der Regel "Blue Slip", aber man weiß nie.
Bei der Einreise nach Israel wird Ihr Reisepass regulär nicht mehr gestempelt. Sie erhalten stattdessen automatisch einen kleinen, separaten Einreisezettel (Blue Slip), der bis zur Ausreise aufzubewahren ist. Dies geschieht, um Ihnen Folgeprobleme bei Reisen in andere Staaten zu ersparen.

Hier sind die wichtigsten Details, die Sie zu diesem Thema wissen sollten:

Einreise in arabische Länder: Ein physischer Stempel im Pass kann in einigen Staaten der Region zu einer strikten Einreiseverweigerung führen. Dazu zählen unter anderem der Iran, Syrien, der Libanon, Kuwait, Libyen und Jemen. Mit dem separaten Zettel umgehen Sie diese Probleme.

Problemlose arabische Staaten: In die Länder Ägypten, Jordanien, Marokko, Oman und in die Vereinigten Arabischen Emirate (wie z.B. Dubai) ist die Einreise laut dem Auswärtigen Amt auch mit einem israelischen Stempel problemlos möglich.

Ausnahme Landweg: Wenn Sie auf dem Landweg (beispielsweise über Jordanien oder Ägypten) ein- oder ausreisen, sollten Sie den Grenzbeamten ausdrücklich darum bitten, keinen Stempel in den Pass zu setzen, falls das System dies anbietet.

Elektronische Erfassung: Auch wenn Sie keinen physischen Stempel im Pass haben, werden Ihre Ein- und Ausreisedaten von den israelischen Behörden streng elektronisch erfasst.
Quelle: Google, KI



@Zaunkönigin
Danke für deine Erläuterung, beruhigt mich, Laptop oder Tablet ist ja auch professionell heute.


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um 11:59
Frage an die gestern (bis zum Schluss) Anwesenden:

Habt ihr mitbekommen, dass Hildebrandt die Ablehnung des Cousinen-Antrags auch mit der Schwere des Delikts und konkret einem in Aussicht stehenden Strafmaß in Höhe von 5-10 Jahren begründete?


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um 12:01
Sorry für die Fortsetzung, zu den Kosten:
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Ich wundere mich auch warum gerade einen Anwalt aus Frankfurt - das wird doch extrem hohe Reisekosten geben im weiteren Verlauf?
Die Zeugin der Anklage erscheint vor Gericht mit zwei Rechtsbeiständen. Wer trägt die Kosten der Rechtsbeistände? MMn die Zeugin, die sie ausgewählt hat, sie könnte auch allein bezeugen.

Alle anderen Kosten ihrer Aussagen vor Gericht, Reisekosten, Unterbringung, Entschädigung für beruflichen Ausfall, Kinderbetreuung, Dolmetscher:in fließen in die Summe der Prozesskosten ein, die im Fall einer Verurteilung die verurteilten Angeklagten anteilig zu tragen haben werden.


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um 13:09
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Die Zeugin der Anklage erscheint vor Gericht mit zwei Rechtsbeiständen. Wer trägt die Kosten der Rechtsbeistände? MMn die Zeugin, die sie ausgewählt hat, sie könnte auch allein bezeugen.
Es gibt den § 68b StPO, wonach einem Zeugen ein Beistand beigeordnet (und dieser aus der Landeskasse bezahlt) werden kann, wenn der Zeuge seine Belange nicht sachgerecht wahrnehmen kann. Manche Gerichte handhaben das großzügig (insbesondere wenn dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht), andere nicht. Die israelische Anwältin wird jedoch keinesfalls aus der Landeskasse bezahlt, da sie in Deutschland nicht zugelassen ist.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Alle anderen Kosten ihrer Aussagen vor Gericht, Reisekosten, Unterbringung, Entschädigung für beruflichen Ausfall, Kinderbetreuung, Dolmetscher:in fließen in die Summe der Prozesskosten ein, die im Fall einer Verurteilung die verurteilten Angeklagten anteilig zu tragen haben werden.
Genau, das ist auch dann der Fall, wenn ein Zeugenbeistand zunächst aus der Landeskasse vergütet wurde (inklusive der Anreise- und ggfs. Übernachtungskosten) .

Auch die Kosten für die Anreise und die notwendigen Übernachtungen der Zeugen werden nach dem JVEG aus der Justizkasse erstattet.

Im Falle einer Verurteilung holt sich die Landeskasse von den Verurteilten das Geld zurück.
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Habt ihr mitbekommen, dass Hildebrandt die Ablehnung des Cousinen-Antrags auch mit der Schwere des Delikts und konkret einem in Aussicht stehenden Strafmaß in Höhe von 5-10 Jahren begründete?
Ich fand den Antrag sowieso recht "sportlich". Eine Entbindung vom persönlichen Erscheinen ist nach § 233 Abs. 1 StPO nur möglich, wenn sich das Gericht festlegt, dass es eine höhere Strafe als 6 Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen nicht verhängen wird.

Sieht man sich den bei der Beihilfe gem. §§ 27, 49 StGB gemilderten Strafrahmen an, ist im Falle einer Verurteilung von Cousinchen die gerechte Strafe innerhalb eines Strafrahmens von 3 Monaten bis 7 Jahren und 6 Monaten zu finden. Eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder die entsprechende Geldstrafe von 180 Tagessätzen würde sich im untersten Bereich bewegen. Das wäre bei dieser Tat (vorausgesetzt man hat irgendetwas an Kommunikation, das belegt, dass Cousinchen den Tatverlauf im Groben kannte (was allerdings von der Kammer im Rahmen der Eröffnungsentscheidung bejaht worden sein muss)) eine sehr, sehr geringe Strafe. Offensichtlich schätzt die Kammer die Straferwartung hier anders ein als die Staatsanwaltschaft, die ja den Antrag (für mich erstaunlicherweise) befürwortet hat.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 13:20
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Anders erstaunlich auch, dass der deutsche Rechtsbeistand von KT, Dr. Bernd Groß, mit offensichtlich nichts, nichts ins Landgericht ging (siehe Bild Nr. 152, älteste zuerst). 170 Seiten auf dem Smartphone parat zu haben, ist jetzt auch nicht so cool in kritischen Momenten einer Zeugenbefragung. Oder ist das oldschool?
KT kam mit zwei Anwälten, einmal dem deutschen, zum anderen eine israelische Anwältin (siehe z.B. mein Bild, was ich gepostet habe).
Die israelische Anwältin hatte auch keine Aktentasche mit, sondern eine weiße Plastiktüte. Ob da Papiere/Unterlagen drin waren, wage ich mal zu bezweifeln.
Während der Zeugenaussage KTs gab es, nachdem awas ich mitbekommen habe, auch wenig Rücksprachen mit den beiden Anwälten.

Und: ist das auch nicht so gedacht? Immerhin war sie ja HIER zumindest als Zeugin - und nicht als Angeklagte, d.h. sie muss frei berichten, ohne sich ständig abzustimmen.

Ich meine, dass es sogar in diesem Prozess mal Kritik gegeben habe, weil ein Zeuge sich ständig mit seinem Rechtsbeistand abgestimmt hatte, der ihn "souffliert" hatte.

KT wird sich im Vorfeld mit den beiden gut beraten haben. Daher weiß ich jetzt nicht, ob das Kriterium "dicke Aktentasche mit vielen Dokumenten" auf Seiten der Anwälte ein Qualitätsmerkmal sein sollte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 13:29
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:KT wird sich im Vorfeld mit den beiden gut beraten haben. Daher weiß ich jetzt nicht, ob das Kriterium "dicke Aktentasche mit vielen Dokumenten" auf Seiten der Anwälte ein Qualitätsmerkmal sein sollte.
Jedenfalls nicht bei Anwälten, die als Zeugenbeistand tätig sind, denn diese sind nicht dafür da, die Zeugen zum Inhalt ihrer Zeugenaussage zu beraten (es sei denn, es geht um die Frage, ob sie die Antwort auf einzelne Fragen verweigern), sondern ausschließlich um die prozessualen Rechte zu wahren. Dass Vorhalte aus vorherigen Vernehmungen zutreffend sind, darauf achtet die Kammer bei eigenen Fragen selbst und ebenso bei Fragen der übrigen Verfahrensbeteiligten.


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um 13:31
Hier ist er https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/block-prozess-tag-50-olga-familienanwalt-auftraggeber


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 13:36
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Auch die Kosten für die Anreise und die notwendigen Übernachtungen der Zeugen werden nach dem JVEG aus der Justizkasse erstattet.
Ich habe da noch eine Ergänzung zu den Kosten (unabhängig von den Anwaltskosten), weil diese Frage in einem Podcast besprochen wurde. Da ging es allerdings um DB, der möglicherweise keine Kostenerstattung beantragt, weil man dazu im Antrag Daten angeben muss, die man ggf lieber verschweigt.

Podcast Nr 42 ab 13:46 min
Oftmals liegen auch mehrere Tage dazwischen, wo man sich die Frage stellt, reisen die an und wieder zurück? Oder schlafen die zwischendrin in Hamburg? Wer zahlt das? Also das ist schon eigentlich geregelt. Es gibt das so schöne Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. So können alle, das betrifft vor allem auch Zeugen, die können die Fahrtkosten, also erst einmal beantragen, die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Besondere Auslagen, wenn sie die haben, wie vielleicht Übernachtung. Auch der Verdienstausfall wird gezahlt, aber auch nur bis maximal 25 Euro die Stunde.
Und das wird alles, da muss man einen Antrag sich holen, ausfüllen, abgeben, vielleicht noch Quittung dazu. Und dann wird das alles geprüft und dann vielleicht auch gekürzt, angepasst nach den bestehenden Regeln und dann ausgezahlt.
Die Frage ist aber, man weiß ja nicht, ob er [Barkay] das macht, ob er so etwas einreichen möchte. Es könnte ihm zustehen. Gleichzeitig ist er ja aber selbst Beschuldigter, hat dort sicheres Geleit heraus gehandelt. Also könnte vielleicht auch der Rat sein, das würde einen komischen Eindruck erwecken, wenn er das jetzt macht.
Aber es gibt noch einen anderen Gedanken, der da wichtig wäre, ob er das überhaupt will. Weil da müsste er natürlich transparent machen, wie ist er angereist, über welche Wege, von wo ist er abgereist? Wo hat er vielleicht übernachtet? Wo hält er sich auf? Und das, was wir bislang über David Barkay wissen, ist ja gerade, dass er nicht möchte, dass irgendwas öffentlich wird. Dass er dort sehr, sehr verschwiegen ist und das alles sehr geheim gehalten wird.
Und deswegen könnte das auch ein Grund sein, warum er gar nicht da das preisgeben möchte.


Vielleicht sieht KT das ähnlich, dh. Kein Antrag, keine Daten, kein Geld.

Und zum Anwalt aus Frankfurt fällt mir spontan Alon Katzir-Shimoni ein


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 13:49
@KTG

Danke für den LTO-Artikel.

NEU sind die Angaben zur angeblichen Ankunftszeit von CB auf dem Alpaka-Hof:
Sie sei auf dem Alpakahof, zu dem die Kinder gebracht worden waren, in der Nacht angekommen. Da hätten die Kinder schon geschlafen, sie habe sie nicht wecken wollen.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/block-prozess-tag-50-olga-familienanwalt-auftraggeber

Dies würde ja bedeuten, dass CB ebenfalls Stunden nach Ankunft in Pforzheim und Abholung vom Bahnhof rumgefahren sein müsste.


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um 13:51
Zitat von VivaceVivace schrieb:Vielleicht sieht KT das ähnlich, dh. Kein Antrag, keine Daten, kein Geld.
Das hätte gestern im Gericht beim Abgleich der Personalien bereits bemerkt werden können: Wie offen ist KT? Wurde als Adresse von KT die persönliche oder eine Kanzleiadresse bestätigt?

Kann eine israelische/deutsche Kanzlei nicht auch den Antrag für seine Mandantin stellen?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 13:53
Zitat von VivaceVivace schrieb:
Aber es gibt noch einen anderen Gedanken, der da wichtig wäre, ob er das überhaupt will. Weil da müsste er natürlich transparent machen, wie ist er angereist, über welche Wege, von wo ist er abgereist? Wo hat er vielleicht übernachtet? Wo hält er sich auf? Und das, was wir bislang über David Barkay wissen, ist ja gerade, dass er nicht möchte, dass irgendwas öffentlich wird. Dass er dort sehr, sehr verschwiegen ist und das alles sehr geheim gehalten wird.
Und deswegen könnte das auch ein Grund sein, warum er gar nicht da das preisgeben möchte.


Vielleicht sieht KT das ähnlich, dh. Kein Antrag, keine Daten, kein Geld.
DB steht unter Zeugenschutz. Die Kosten hierfür und für damit zusammenhängende Anreisen und Übernachtungen werden selbstverständlich nicht über das JVEG abgerechnet, sonst könnte man sich Zeugenschutzmaßnahmen sparen.

Bei KT ist über Zeugenschutzmaßnahmen nichts bekannt.

Piltz hat im letzten Podcast auch gesagt, dass die Zeugenschutzmaßnahmen für DB zukünftig auch nicht mehr in diesem Umfang stattfinden werden. Er ist ja in der Regel gut informiert.


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um 13:54
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wurde als Adresse von KT die persönliche oder eine Kanzleiadresse bestätigt?
Ich glaube das Gericht hatte bisher bei keinem Zeugen die persönliche Adresse abgefragt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 13:55
Zitat von ottercatottercat schrieb:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wurde als Adresse von KT die persönliche oder eine Kanzleiadresse bestätigt?
Ich glaube das Gericht hatte bisher bei keinem Zeugen die persönliche Adresse abgefragt.
Es wird bei Zeugen nur der Wohnort erfragt.

Bei Ermittlungsbeamten der Dienstort.

Bei Angeklagten allerdings die genaue Anschrift.


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