sallomaeander schrieb:Das hört sich ein wenig so an, als habe jemand, der wusste, dass der einsitzende Vergewaltiger einen, wie auch immer gearteten, Bezug zu Räderloh hatte, ganz bewusst diesen Ablageort gewählt, um den Mann auch noch für diese Tat in Verdacht zu bringen.
Mir ist nicht ganz klar, wie allgemein bekannt dieser Bezug damals war. Ich würde annehmen, dass er nicht die Runde durch die Presse gemacht hat, folglich also nur sehr wenigen Personen bekannt war. Das erhöht dann aber wiederum die Wahrscheinlichkeit, dass man am Ende zurückverfolgen kann, wer alles davon wusste, folglich also (im Idealfall) einige wenige Leute als Verfasser der Postkarte in Frage kamen.
Aber schon wenn der Bezug in Räderloh bekannt war (z. B. durch Gerüchte) dann wird es natürlich schwierig, den Verfasser ausfindig zu machen, dann könnte es ja theoretisch jeder aus dem Ort gewesen sein.
sallomaeander schrieb:Jemand, der eine Anhalterin umbringt, will den Leichnam vermutlich irgendwie loswerden; dann einen Ablageort bewusst so zu wählen, dass jemand anderes in Verdacht gerät - wie wahrscheinlich ist so etwas? Und was bringt es dem Mörder?
Grundsätzlich klingt die Idee ja nicht erst einmal schlecht: Jemand anderem die Tat in die Schuhe schieben. Aber:
sallomaeander schrieb:Das Risiko, seinerseits entdeckt zu werden, steigt durch so eine Aktion mMn eher. Besonders dann, wenn der Häftling ahnt, wer ihm dieses Ei ins Nest legen wollte.
Wenn der wahre Täter nicht völlig doof ist, kann er sich doch ausrechnen, dass niemand verurteilt wird, nur weil es eine anonyme Postkarte gibt und der betreffende mal in dem Ort war in dem die Leiche gefunden wurde. Daher würde ich es auch so sehen: Bei einer Abwägung ist das Risiko wohl doch größer als die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg.
Das alles natürlich nur, wenn es wirklich der Täter war, der hinter der Karte steckte. Das kann aber auch jemand mit einem anderen Motiv gewesen sein, z. B. jemand der einfach nur dem einsitzenden Täter eins reinwürgen wollte oder z. B. ein Angehöriger eines Opfers oder gar ein Opfer selbst.
Das wäre ein Personenkreis, der vielleicht auch bei der Gerichtsverhandlung anwesend war und dort von dem Bezug nach Rädersloh gehört hat, wenn dieser nicht in der Presse genannt wurde.