duval schrieb:Die Akteneinsicht hätten nur die Eltern über ihren Rechtsanwalt anfordern können.
Ich meinte alle Personen mit potenziellem Zugang zu Akten (Ermittlungs-, Gerichts- o. JVA-Akte des Häftlings o. Ermittlungsakten U. H.). Mein Post war nicht auf zur Akteneinsicht Berechtigte begrenzt.
Und wer die Personalien des Inhaftierten kannte, konnte die Infos zum Fall U. H. aus Medien entnehmen:
watnu schrieb am 27.06.2025:Ich dachte z. B. an (Büro-)Angestellte, die bei Justizbehörden oder Anwälten Zugang zu entsprechenden Akten hatten. [...]
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Da ich die Pinwand mit der Postkarte im Video nicht entdecken konnte, teilst du bitte noch mit, wann sie zu sehen ist? (Außer während des Gesprächs von Cerne und dem KHK.)
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duval schrieb:In der Aktenzeichen XY-Filmreduktion vom 16.06.1991 wird bei der Plakataktion von ihren Freundinnen ein anderes Bild von Ulrike Herrmann gezeigt, [...]
Dass i. J. 1994 das Foto bekannt bzw. zeitlich vor der Postkarte medial verbreitet war, wurde im Text bzw. im XY-Video-2025 mitgeteilt. Im Video sagte es ein Kollege des Ermittlers (s. u.).
Dass das Foto in AZ-XY-1991 nicht zu sehen war, hat keinen Einfluss darauf, dass es in Medien erschienen war (evtl. nach o. g. Sendung). Die Postkarte kam erst 3 Jahre später in der JVA an, deshalb verstehe ich nicht, welchen Zusammenhang du da siehst. ?
Die Quellen für die mediale Verbreitung standen schon im Post. Durch u. g. Zeitangabe kannst du die Stelle im AZ-XY-Video schnell finden:
watnu schrieb:"Das Foto ging damals überall durch die Medien". XY-Video ab ca. 33:42
Und
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Im u. g. Satz steht, dass das Foto bekannt war. Im Thread stehen einige Möglichkeiten, wie die Kopie für die Postkarte hergestellt worden sein könnte.
Auf der Vorderseite war ein bekanntes Foto von Ulrike Herrmann, auf der Rückseite ein Text mit mysteriösem Inhalt. Unterschrieben war die Karte mit "Ulrike H.".
Quelle: https://www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/aktenzeichen-xy-juni-2025-anhalterin-ermordet-100.html