Vorab: Evtl. war ein Satz missverständlich, den ich gestern schrieb:
"Wieso sollten die Ermittler über AZ-XY solch ein kontraproduktives und unnötiges Verwirrspiel betreiben?" ,
bezog sich nur auf die Idee, dass die Datumsangaben auf der
"Geburtstags"-Karte für den Häftling, U. Hs. (veränderte) Lebens- bzw. Sterbedaten sein sollen.
Ich schließe nicht aus, dass nicht alle Infos der Postkarte veröffentlicht worden sind (
@sören42 ). Deshalb unterschied ich z. B. zwischen Fakten und Daten (die nicht 100%ig bestätigt sind, etwa das Geburtstagsdatum des Häftlings) :
watnu schrieb:Du löst dich auch von den bekannten Fakten bzw. vergleiche die Daten [...]:
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Fakt ist für mich z. B., dass dem Häftling die Karte im Juli 1994 zugestellt wurde. Denn das sagt der KHK im Gespräch mit Cerne.
Dass der Ermittler vor einem Millionenpublikum lügt, glaube ich nicht. (siehe das Transkript unten,
@megavolt )
Wenn hingegen in XY-Fällen nicht alle Ermittlungsergebnisse o. konkreten Hinweisgeber preisgegeben werden, ist das keine Lüge.
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sören42 schrieb:Denkbar wäre aber eben auch, dass nur in XY behauptet wurde, der Häftling Räderloh im Geständnis erwähnte und einmal dort war, um nicht in die Öffentlichkeit herauszuposaunen, was es ist, was der Kartenschreiber wirklich wusste, was ansonsten nur die Polizei weiß.
Grundsätzlich ist das für mich denkbar. Die Diskussion kam jedoch wg. des Tag24-Artikels auf. Und bevor ich gestern hinter den darin erwähnten,
"Informationen, die nur der Polizei bekannt waren", das Thema "Räderloh" vermutete, versuchte ich, andere Artikel zu finden, in denen das "Spezialwissen" auch erwähnt wird. Ich konnte keinen finden.
Mit einigen Tagen Abstand zum o. g. Artikel, hätte ich erwartet, dass das wie üblich von anderen Medien kopiert wird (unter Nennung der o. g. Quelle, wenn keine allgemeine Info der EB vorliegen sollte).
Deshalb denke ich, dass das erwähnte "Spezialwissen" aus dem XY-Video (Gespräch zwischen Häftling und Ermittler) stammen könnte.
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sören42 schrieb:Deshalb wird der Kartenschreiber ja auch als Zeuge gesucht.
Es wird nicht nur der Kartenschreiber bzw. DNA-Spurengeber gesucht. Siehe unten.
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Dass die Karte aus dem Umfeld des Täters stammt, wird in AZ-XY nicht ausgeschlossen.
Der KHK sagt in XY-2025 ab ca. 35:40:"Der Verfasser deutet ja an, dass der Adressat etwas mit der Tötung an U. H. zu tun hat und fordert eine Erklärung. Es gibt keine Hinweise dafür, dass die Karte aus dem Umfeld des Opfers kommt. Wir bitten Personen, die etwas wissen, sich zu melden. Die Karte wurde im Juli 1994 an die JVA Hannover geschickt. [...]"