Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
05.11.2026 um 19:33Und genau das rechtfertigt in meinen Augen die niedrigen Beweggründe als Mordmerkmal. Er hat überhaupt nichts damit zu tun und in keiner Weise dazu beigetragen, warum er Opfer dieses Mordes geworden ist. Natürlich ist ein Opfer nie schuld an seiner Ermordung, so etwas ist natürlich mit keiner Vethaltensweise eines späteren Opfers zu rechtfertigen.Interested schrieb:Eigentlich ist der arme junge da so als Statthalter reingeraten und hat das mit seinem Leben bezahlen müssen.
Aber diese Tat stellt sich gegenüber Tötungsdelikten, denen ein direkter Konflikt zwischen Täter und Opfer vorausgegangen ist, als besonders niederträchtig dar. Fabian hat rein gar nichts getan, um den Hass seiner "Ziehmutter"auf sich zu ziehen. Dazu hat seine bloße Existenz im Leben seines Vaters ausgereicht.
Ich bin oft erschrocken, wie wenig einige Journalisten von der Rechtssprechung verstehen, selbst wenn sie regelmäßig von Gerichtsprozessen berichten. Oft wird da Mord und Totschlag durcheinander geworfen, die lebenslange Haftstrafe mit 15 Jahren Gefängnis gleichgesetzt und vom " reinen Indizienprozess" wie von einem Prozess zweiter Klasse geschwafelt.Interested schrieb:Da wäre wichtig, ob er einen juristischen background aufweist, um das überhaupt beurteilen zu können. Also mit der Gesetzgebung und Indizienprozessen insgesamt ausreichend auskennt, um so zu schlussfolgern.
Insofern würde ich suf solche Berichte nicht allzu viel geben.
Ich glaube auch, dass das Verhalten der Anwälte zumindest teilweise dazu dienen soll, GH bei der Stange zu halten. Ich erinnere mich an ihren Spruch, sie werde jetzt ihre Anwälte losschicken, die würden die Kriminalermittler dann "zur Räson" bringen. Das sagt viel über ihre Vorstellung aus, wie sicht gute Verteidiger verhalten sollen, die wahrscheinlich von Trash-TV a la Barbara Salesch und Alexander Stevens aka. Richter Hold geprägt. In so einem Format hätte das Drehbuch für den demonstrativen Auftritt mit Müllsack sicher den Plotttwist vorgesehen, nachdem die Angeklagte den Gerichtssaal als freie Frau verlassen darf....Jesse6 schrieb:Ach Quatsch, der versucht gerade, seiner Mandantin die Zitronen als Limonade zu verkaufen, scheint aber nicht besonders talentiert darin.
Und ein bisschen ist das ja durchaus auch ihre Aufgabe, so zu agieren, dass GH sich gut vertreten fühlt. Natürlich müssen die sie umfangreich über verschiedene Strategien und Erfolgsaussichten aufklären. Aber von einer Angeklagten, die in der Mitte des Prozesses empört ihre Pflichtverteidiger entlassen will, hat auch keiner etwas, zumal das bei Pflichtverteidigern eben wirklich schwer bis unmöglich ist, sie loszuwerden.



