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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

13.611 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 23:54
Zitat von chipiechipie schrieb:Die Ermittler hätten auch eine Pressekonferenz geben können, schließlich hatten die Güstrower auch sehr viel Angst vor einem Kindermörder. Nichts geschah. Sehr schade. Das stärkt nicht grad das Vertrauen. Man hätte, wie anderswo auch, alle an einen Tisch setzen können, die Presse einladen und Fragen beantworten können. So kenne ich die Vorgehensweise und mir fallen grad noch mehr Fälle - auch in Europa - ein.
Update vom 22. Oktober, 10:30 Uhr:
Auch seitens der Staatsanwaltschaft heißt es schon seit Tagen, dass keine Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe, auf die hingewiesen werden müsse.
Quelle:
https://www.fr.de/panorama/bauernhof-neue-entwicklung-im-fall-des-getoeteten-fabian-nahe-guestrow-polizei-durchsucht-93995376.html

Wer brauchte bei dem Medienrummel vor Ort noch Pressekonferenzen…

Die Entwarnung in Richtung Bevölkerung dürfte bereits irgendwann zwischen dem 14.10. und 22.10.2025 erfolgt sein.
Und jetzt kannst Du darüber spekulieren, wie lange die TV bereits im Fokus gewesen sein könnte, bevor es zur Hausdurchsuchung und Verhaftung kam.

Es geht alles seinen Gang. Die sollen ermitteln und ihre Zeit nicht mit Pressekonferenzen verschwenden.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 00:12
Zitat von JaschaJascha schrieb:Wer brauchte bei dem Medienrummel vor Ort noch Pressekonferenzen…
Ein Blick in das Landespressegesetz zeigt, wie das Informationsrecht der Presse geregelt ist: § 4 des Landespressegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V).

Zusammenfassend steht da drin: nicht so rigide, wie hier auf den letzten Seiten geschrieben wurde. Die Presse und damit die Öffentlichkeit hat durchaus das Recht, informiert zu werden. Alles eine Frage der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten, Ermittlungsfortschritten und öffentlichem Interesse.

Die Opfer-Angehörigen müssen informiert werden. Das hatte die Mutter von Fabian ja auch schon sehr deutlich angesprochen.

Zusammenfassung von Google-KI (Aufzählungspunkte fehlen in der Kopie, wurden von mir durch -Zeichen ergänzt)
§ 4 des Landespressegesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V) regelt das Informationsrecht der Presse gegenüber Behörden und stellt klar, dass Pressevertreter Anspruch auf Auskünfte haben, solange die Auskunftserteilung nicht unzumutbar ist oder allgemeine Auskunftsverbote bestehen, und dass amtliche Bekanntmachungen den Verlegern rechtzeitig zugänglich gemacht werden müssen, um Gleichbehandlung mit Konkurrenten zu gewährleisten.

Kernpunkte von § 4 LPrG M-V:

- Auskunftsanspruch: Journalisten haben einen Anspruch auf Auskunft von Behörden zu bestimmten Sachverhalten.

- Grenzen des Anspruchs: Dieser Anspruch ist nicht grenzenlos; er endet, wenn der Umfang der Auskünfte das zumutbare Maß übersteigt.

- Unzulässigkeit allgemeiner Verbote: Behörden dürfen keine generellen Anordnungen erlassen, die Auskünfte an die Presse pauschal untersagen.

- Gleichbehandlung bei amtlichen Bekanntmachungen: Verleger von Zeitungen und Zeitschriften müssen amtliche Bekanntmachungen von den Behörden so zeitnah erhalten, dass sie nicht gegenüber ihren Mitbewerbern benachteiligt werden.

Kurz gesagt: Der Paragraph sichert der Presse den Zugang zu Informationen zu, um ihre Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, setzt aber auch Grenzen und fordert eine faire Behandlung der Medien.
Quelle: https://www.google.com/search?q=%C2%A7+4+des+Landespressegesetzes+Mecklenburg-Vorpommern+(LPrG+M-V).&oq=%C2%A7+4+des+Landespressegesetzes+Mecklenburg-Vorpommern+(LPrG+M-V).&gs_lcrp=EgZjaHJvbWUyBggAEEUYOdIBBzk1NWowajmoAgCwAgE&sourceid=chrome&ie=UTF-8


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 00:56
Wie kann man sich denn noch vor Prozessbeginn unverückbar festlegen, ob der/die TV nun schuldig ist oder nicht - und dabei komplett aussen vor lassen, dass man selbst nur einen ganz, ganz minimal kleinen Einblick in das Tatgeschehen hat und dass die Ermittlungen noch laufen?

Rechtsstaat - das beinhaltet, dass die Persönlichkeitsrechte der TV und das Prinzip der Unschuldsvermutung zu achten und zu wahren sind.

Und unter diesen Gesichtspunkten kann ich bei derartigen Kommentaren (@Blutgräfin) nur den Kopf schütteln:
Zitat von BlutgräfinBlutgräfin schrieb:Warum also soll man sich nun etwas aus den Fingern saugen und krampfhaft ein Justizopfer aus jemandem machen, der sich von Anfang an verdächtig gemacht hat? Warum soll man an Sorgfalt und Kompetenz der EB zweifeln, wenn es absolut keinen Hinweis darauf gibt, dass hier schlampig, nachlässig oder einseitig ermittelt worden wäre?
Sie ist kein Justizopfer - sie ist eine TV, die wg. dringenden Tatverdachts in U-Haft einsitzt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Und die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, sie laufen und damit sind die derzeitigen Erkenntnisse als 'vorläufig' zu werten.

@RitterTrenk
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Und in diesem Nahbereich (wohl per se ein Kreis von maximal 20 erwachsenen Personen) gibt es wohl eben niemanden außer die Beschuldigte, der/die in einer psychologischen Ausnahmesituation bzw. suizidal war UND vor der Tat bereits delinquentes Verhalten gezeigt hat UND ein (natürlich verquer-krankhaftes) Motiv haben könnte UND kein Alibi und dafür ein Wissen um den Umstand hat, dass Fabian zum Tatzeitpunkt ausnahmsweise vormittags alleine war UND zum Tat- bzw. Verbringungszeitraum am abgelegenen Fundort gesehen wurde UND widersprüchliche Angaben in der Vernehmung gemacht hat UND zu einem Zeitpunkt, an dem Fabian von den EB noch gesucht wurde, mehrere Personen unter wunderlichen Umständen zum abgelegenen Fundort geführt und auf die dort liegende Leiche aufmerksam gemacht hat.
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Wir diskutieren hier Fakten zur Tat und soweit potentiell tatrelevant zu der Beschuldigten, die Gegenstand der breiten medialen Berichterstattung sind (und die diese zum Teil selbst öffentlich gemacht hat). Dass bei den Presseberichten eine Abwägung von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht benötigt, zumal in diesem Verfahrensstadium, ist klar. Offensichtlich ist die Bewertung von den entsprechenden Verlagsjuristen hier zugunsten einer legitimen Berichterstattung über diese Themen ausgefallen.
Du vermischst hier Fakten und Deine persönliche Einschätzung - und stellst es dann insgesamt als Fakt dar.
Die wenigsten Quellen verweisen auf den Suizid-Versuch - wohl aus guten Grund (Verlagsjuristen?). Die TV hatte Infos dazu gepostet, ihre Accounts sind aber nun nicht mehr öffentlich.

Und welche Quelle berichtet von einer 'psychologischen Ausnahmesituation'?
Und welche Quelle, dass die TV das Wissen hatte, dass Fabian am Tattat vormittags alleine war?

verquer-krankhaftes Motiv - was darf man sich darunter vorstellen? Leitest Du das ab aus 'suizidal und delinquentes Verhalten'?
Angesichts der laufenden Ermittlungen - welcher Experte hat denn bisher dies als mögliches Tatmotiv benannt? Und auch das kann man doch zum jetzigen Zeitpunkt nur als Spekulation bewerten, denn Gutachten gibt es ja wohl noch nicht, derzeit, Monate vor einem möglichen Prozessbeginn.

Ich finde, dass man in diesem Fall zwischen sachlichen Fakten und Spekulation klar trennen sollte.
Und wenn Du hier aus 'Fakten' ein Storytelling macht, dann ist das unterm Strich Deine Meinung, Deine Spekulation.
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Ich fürchte, dass es vor diesem Hintergrund der Beschuldigten wenig helfen würde, wenn wir bereits allseits bekannte und auf der Titelseite im Boulevard verwendete Tatsachen ausblenden und totschweigen, wie du es offenbar wünschst. Dann würde hier über einen unvollständigen Sachverhalt gerätselt und spekuliert, was eher noch wildere Blüten treibt und dazu führt, dass Diskutanten sich darüber aufregen, dass eine doch völlig unauffällige Person von den EB im Blutrausch zu Unrecht inhaftiert wird.
Dinge wie den Suizidversuch und andere Dinge aus der Boulevardpresse und den berüchtigten Videos nach vorne zu kehren und als Täterpersönlichkeit oder Tatmotiv in Deine Storyline einzubauen, ist letztendlich Deine Sache; aber mir ist dies zuwider.
Weil ich Persönlichkeitsrechte als hohes Gut ansehe.
(Wenn Du es anders sieht, möchtest Du in Deiner Aufzählung sicher noch ergänzen, dass die TV auch mit einem verheirateten Mann geschlafen hat, kürzlich erst.
Ist ja schon irgendwie verdächtig, oder? Ironie off.)
Ich sehe auch nicht, dass die Boulevardpresse dazu beiträgt, wilde Spekulationen zu unterbinden. Im Gegenteil. Da geht es doch um Sensationen.
Akzeptiere doch mal, dass der derzeitige Sachverhalt 'als 'vorläufig' und 'unvollständig' zu betrachten ist. Gute (Ermittlungs)-)Arbeit braucht ihre Zeit. Als Nicht-Angehöriger sollte man diesen ungewissen Zustand doch ein paar Monate aushalten können.
Zitat von JaschaJascha schrieb:Es geht alles seinen Gang. Die sollen ermitteln und ihre Zeit nicht mit Pressekonferenzen verschwenden.
Genau. Wir werden zu gegebener Zeit mehr erfahren. Evtl. auch zum Motiv und der Persönlichkeit der TV.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 07:32
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Natürlich ist es sonderbar, dass ein achtjähriger Junge ermordet wurde.
Natürlich ist es sonderbar, dass sein toter Körper ausgerechnet von der Ex-Partnerin des Kindesvaters gefunden wird.
Natürlich ist es sonderbar, dass die mutmaßliche Täterin, die derzeit in U-Haft sitzt, die Ex-Freundin des Vaters sein soll.

Das sind seltsame, gerade zu verstörende Umstände.
Tatsächlich ist das einzig "sonderbare" bzw. das einzig wirklich verstörende für die Allgemeinheit, dass eine Frau der Tat verdächtigt wird.
Alles andere ist leider kein sonderbarer oder gar unüblicher Fall - ein Kind, dass im Rahmen einer Trennung getötet wird.
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Wenn dich Ermittlungsarbeit der EB interessiert, dann kann ich dir nur das Buch "SOKO Erle" zum Fall Carolin G., Endingen, empfehlen. Der damalige Polizeisprecher der SOKO beschreibt darin ausführlich die aufwändige Polizeiarbeit über 6 Monate bis zur Festsetzung des Täters.
Und von eben diesem Puzzlestück für Puzzlestück sammeln, wie Roth das in seinem Buch schildert, wird die Öffentlichkeit während der Ermittlungen doch nie in Kenntnis gesetzt.
Zum Beispiel - aus diesem Buch war dann auch zu entnehmen, dass eben ganz prägnante Hinweise während der Ermittlungen überhaupt nie publik gemacht wurden.
Eine PK im aktuellen Fall würde max. der Befriedigung der Neugierde der Allgemeinheit dienen "ich wüsste ja gerne mal, was Sache ist, es geht nicht voran nach meiner Meinung, etc.". Fakt ist jedoch, die TV sitzt in U-Haft und die Ermittler sind dabei die Spuren weiter auszuermitteln und die Staatsanwalt bereit basierend auf den Ermittlungsergebnissen die Klage vor.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 08:48
Zitat von BohoBoho schrieb:
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Natürlich ist es sonderbar, dass ein achtjähriger Junge ermordet wurde.
Natürlich ist es sonderbar, dass sein toter Körper ausgerechnet von der Ex-Partnerin des Kindesvaters gefunden wird.
Natürlich ist es sonderbar, dass die mutmaßliche Täterin, die derzeit in U-Haft sitzt, die Ex-Freundin des Vaters sein soll.

Das sind seltsame, gerade zu verstörende Umstände.
Tatsächlich ist das einzig "sonderbare" bzw. das einzig wirklich verstörende für die Allgemeinheit, dass eine Frau der Tat verdächtigt wird.
Sonderbar find ich aber auch, dass das nie aufgeklärt / bzw. korrigiert wurde (wenn man sich mal an die hochoffiziellen Aussagen der EB halten möchte:

1. Reimershagen / Zehna
Am gestrigen Tag fanden im Zusammenhang mit den Ermittlungen polizeiliche Maßnahmen in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Zehna statt
Quelle: Dienstag, den 21. Oktober 2025
Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern
https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=215201&processor=processor.sa.pressemitteilung

2. Fundort Tümpel / Wald

Dienstag, 14. Oktober 2025
Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern
https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=215030&processor=processor.sa.pressemitteilung
POL-HRO: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Polizeipräsidiums Rostock zum Leichenfund eines Kindes im Bereich Klein Upahl
Nr.6137519 | 14.10.2025 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock

Güstrow (ots) -
Am heutigen Vormittag wurde nach einem Zeugenhinweis in einem Waldstück unweit Klein Upahls der Leichnam eines Kindes aufgefunden.
Wenn ich noch was sonderbar finde, dann wäre es definitiv das...

Das ist keine Kritik an den Ermittlungsbehörden, im Gegenteil.
Wie anhand eines anderen Fallbeispiels von @CorvusCorax beschrieben (Beitrag von CorvusCorax (Seite 725)) denke ich, dass hier schon sehr bewusst darauf geachtet wird, was wie formuliert wird, gerade in den alleroffiziellsten Mitteilungen zum Fall.

Umso sonderbarer erscheinen mir die zwei oben beschriebenen Punkte.


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