Nightrider64 schrieb:
Slaterator schrieb:Zudem ist ein Kohlenkeller ja auch nicht per se offen und ein unverschlossenes Loch in das man hineinfallen kann oder? Das wäre ja viel zu gefährlich.
Na ja, vielleicht ist er ja irgendwo beim spielen verunglückt, hat Türen aufgemacht oder wurde irgendwo eingeschlossen. Wahrscheinlich befürchjtete man aber schnell ein Verbrechen.
Beim spielen? Ein paar Seiten zuvor hast du doch gemutmaßt, er würde daheim erwartet. Wenn dem tatsächlich so war und er es eilig hatte, was ich persönlich bezweifle, dann hätte er auch keine Zeit noch irgendwo zu spielen. Ergo kann er nicht beim Spielen in einen Kohlenkeller gefallen sein oder sich irgendwo versehentlich eingeschlossen haben. Von daher gehe ich auch nicht von einer Durchsuchung von bewohnten Objekten aus.
Ich persönlich vermute, dass man nur Reiners Eltern und dessen Geschwister, die Freunde von ihm, gegebenenfalls noch die Kammeraden im Verein befragt hat. Dann suchte man noch den Heimweg Reiners ab, setzte dafür einen oder mehrere Suchhunde ein und setzte alle Streifenbesatzungen in Kenntnis. Für den Rest der Bevölkerung mussten die Lautsprecherdurchsagen und der Wagen mit der Puppe reichen, ggf. gab es noch Plakate. Befragungen von sämtlichen Nachbarn, Fahndung nach vorbestraften Personen und Durchsuchungen von Objekten zweifle ich in diesem Fall an. Auch weil das sicher ein paar Tage in Anspruch genommen hätte, Reiner aber dann doch recht zeitnah zum seinem Verschwinden gefunden wurde. Außerdem waren die Maßnahmen mMn der Einsatzlage angemessen.
Nightrider64 schrieb:Wenn durch den Abgleich, wie oben beschrieben, ein einschlägig vorbestrafter Mann ermittelt worden wäre, hätte man den im Fokus. Da hätte man sich auch Zugang zur Wohnung oder Keller verschaffen können . Wie hier mal jemand erklärte über " Gefahr im Verzuge".
Nur weil jemand einschlägig vorbestraft ist, rechtfertigt das ohne weitere Verdachtsmomente/Hinweise auf diese Person zum konkret vorliegenden Fall keine Durchsuchung, im Zweifel nicht einmal eine Vorladung oder auch nur Befragung außerhalb der Freiwilligkeit. Da braucht es ganz konkrete Hinweise. Sonst müsste man ja auf Lebenszeit die Wohnungen aller vorbestraften Einbrecher durchsuchen, wenn in deren nähe eingebrochen wird. Also da braucht es schon mehr als nur die Kenntnis der Vorstrafe um solche Maßnahmen einzuleiten.
JamesRockford schrieb:Meine Überlegung dabei ist, dass der Täter mit dem Fund der Leiche und der Kleidung hoffte, eine Überprüfung seiner Person auszuschließen. Deswegen dürfte das schnelle Auffinden eine Rolle gespielt haben.
Mir erschließt sich in der Annahme aber nicht ganz, wo da ein Ausschlusskriterium ist. Normalerweise werden alle Personen befragt und überprüft, die entweder konkret durch andere Personen belastet werden, auf die handfeste Indizien deuten oder die dem Opfer nahestehen bzw. zuletzt mit ihm Kontakt hatten. Da geht es doch nicht nach räumlicher Entfernung zum Wohnort. Sollte der Täter mit dem Opfer in vertrautem Kontakt gestanden haben, wäre er wahrscheinlich ohnehin befragt worden. Vielleicht wurde er das sogar.
Wenn es ein Ablenkungsmanöver gewesen sein sollte, dann ging es vermutlich nur um den Tatort, weil dieser wahrscheinlich Rückschlüsse auf den Täter geliefert hätte. Von daher vermute ich mittlerweile nicht mehr, dass der Tatort die Wohnung des Täters war. Denn da hätte man nur gesucht, wenn auch Hinweise auf eben jenen bestanden hätten. Wenn aber der Tatort konkret auf einen Täter weisen würde, dann wird ein Schuh daraus, warum der Täter so handelte.
JamesRockford schrieb:
Slaterator schrieb:Ja und? Selbst wenn man auf ihn gestoßen wäre, hätte das doch keine unmittelbaren Folgen. Es gab keine Handhabe, keinen Durchsuchungsbefehl, keine Gefahr in Verzug. Er hätte noch nicht einmal die Tür öffnen müssen.
Das impliziert aber das Vorhandensein eines basalen juristischen Wissens. Ich glaube, das kann man nicht bei jedem voraussetzen. Damals gab es keinen Onkel Google, den man mal schnell befragen konnte. Im Duden steht es auch nicht. Für mich ist das nämlich der springende Punkt: Dem Täter ging der Allerwerteste auf Glatteis.
Das kommt ganz darauf an, wie "erfahren" der Täter im Umgang mit Straftaten und den EB ist. Ein Ersttäter, vielleicht noch jugendlich, naiv oder kognitiv zu früh abgebogen, hätte vielleicht keinerlei Grundkenntnisse in dem Bereich. Das ist richtig. Allerdings denke ich das der Täter schon vor dieser Tat strafbare Handlungen beging, ggf. bereits vorbestraft war. Von daher sehe ich gute Chancen, dass bereits juristisches Wissen vorhanden war.
321meins schrieb:Sie hat also nicht gesagt : Der Gast der Reiner die Tüte Chips schenkte hat später auch noch mit dem Vater gesucht.
Ausserdem wurde gesagt : Der Gast der die Tüte Chips geschenkt hat wurde bis heute nicht ermittelt. Für mich heisst dies die Frage nach dem mitsuchenden Gerhard könnte sich erledigt haben nachdem der Beamte erfahren hat dass es der Polizist aus der Wohnung war.
Also für mich 2 Männer, Chipstütenmann und Gerhard.
Ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen. Da spendiert jemand dem Reiner Chips. Der Ermittler erkundigt sich auch nach eben jener Tüte bei der Wirtin. Okay. Aber dann kommt jener Gerhard ins Spiel, der aber bereits identifiziert ist? Dann hätte der Ermittler der Wirtin doch gesagt das sie sich nicht mehr umhören muss. Das hätte sich doch dann erledigt oder? Warum sollte das dann auch im Beitrag überhaupt gezeigt werden? Das ist für mich jetzt total unlogisch.
JamesRockford schrieb:Der Täter jedenfalls war sehr nachtaktiv.
Das stimmt. Die Ablage geschahen eher sogar am frühen Morgen, die Leiche so um kurz vor 3 und die Kleidung auch irgendwann zwischen 1 und kurz nach 4. Könnte es sein, dass der Täter ohnehin früh arbeiten musste und von der Ablage dann zur Arbeit weiter gefahren ist?
Ahn-Dung schrieb:Mussu Karte gucken, Satellitenmodus und dann ist da ab Thomasstraße jeder Hinterhof voll mit Wohnblöcken.
Mussi nich gucken. Der Zusammenhang ist nämlich ganz anders. Nirgends habe ich geschrieben das sich dort eine Tat ereignet haben könnte oder man eine Leiche abgelegt haben könnte. Es ging vielmehr darum, dass die Polizei bei ihrer Suche nur frei zugängliches Gelände hätte absuchen können. Dazu gehören möglicherweise auch Hinterhöfe. Allerdings keine Keller, Dachböden und Wohnungen die nicht frei zugänglich sind und deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Eigentümer/Mieter durchsucht werden können. Ich persönlich glaube nicht das man Hinterhöfe durchsucht hat. Ebenso wenig Keller, Dachböden oder Wohnungen. Dazu gab es mMn keinen ausreichenden Anlass.
Ahn-Dung schrieb:Doch warum ist der Junge und seine Kleidung nicht voller Kohlenstaub?
Das ist ein guter Gedanke. Hätte das Verbrechen oder Zwischenlagerung in einem Kohlenkeller stattgefunden, so hätte man das sicher festgestellt. Insofern können wir Kohlenkeller dafür schonmal ausschließen.
Ahn-Dung schrieb:Warum war da nur ein Fingerabdruck drauf?
Hat der Autofahrer die Tüten nicht angefasst?
Warum waren die dann so verdächtigt, dass man die der Polizei melden muss?
Der Abdruck kann auch noch von einer Person stammen, welche diese Tüte irgendwann vor deren Nutzung zur Kleidungsablage berührt hat und deshalb völlig unbekannt ist. Der Melder muss die Tüten nicht angefasst haben. Er sah sie dort stehen, vermutete eine illegale Müllablage und fuhr dann heim um den Sachverhalt zu melden. Allerdings wundert mich warum er da die Polizei einschaltete. Für solche Dinge ist ja eher das Ordnungsamt bzw. die Stadt zuständig.
Nightrider64 schrieb:Es ist doch längst klar, das Reiner ohne Gewaltanwendung mitgegangen sein muss.
Ich möchte es mal so ausdrücken: Jain. Es ist sehr wahrscheinlich das es so war und ich denke das auch. Allerdings besteht auch eine minimale Wahrscheinlichkeit dafür, dass Reiner z.B. zwischen Park und Kneipe in ein Auto gezerrt worden sein könnte. Zugegeben, das ist sehr, sehr unwahrscheinlich. Aber es gibt eine zumindest theoretische Chance.
JamesRockford schrieb:Schon die Übergabe des Schlüssels an den Vater machte keinen Sinn, denn der Bruder hatte Hausarrest. Es war also jemand da, der die Tür öffnen konnte. Den Schlüssel aber erst abzugeben und dann zu holen, also den Vater quasi als Schlüsselverwahrer zu nehmen, ist vollkommen sinnlos.
Als Reiner von daheim aufbrach, war er zuvor in der Wohnung allein. Vielleicht schloss die Familie die Wohnungstür immer ab wenn niemand daheim war, anstelle sie nur hinter sich ins Schloss zu ziehen. Vielleicht war deshalb der Schlüssel des Vaters noch in der Wohnung. Der wurde ihm dann von Reiner in die Kneipe gebracht, damit dieser jederzeit in die Wohnung kann. Ich denke sein Bruder hatte zu dem Zeitpunkt noch eine genehmigte Aktivität z.B. auch Sportverein oder so und war deshalb noch nicht da.
Alternativ kam Reiner an dem Tag vielleicht auch einfach nur weil er Hunger auf Chips hatte und jene bei seinem Vater in der Kneipe schon öfter "erbettelt" hatte.
JamesRockford schrieb:"Das Glück ist mit die Doofen", sagt man Scherzes halber, aber es ist etwas dran.
Stimmt. Im Rettungsdienst ergänzt man es noch mit einem gelallten "und Besoffenen", weil die sich beim Sturz meistens keine Frakturen zuziehen und wenn sie betrunken einen Verkehrsunfall verursachen meistens kaum verletzt werden, während der Unfallgegner schwer verletzt wird oder sogar stirbt.
megavolt schrieb:Ein solcher Täter wird schon die Ahnung haben, dass er etwas Ungesetzliches tut. Aber es fühlt sich für ihn nicht falsch genug an. Ist aber nur meine laienhafte Meinung. Letztlich müssten sich Psychiater dann solche Leute anschauen.
Ich denke auch das hier eine küchenpsychologische Analyse des Täters nicht wirklich zielführend ist. Zumindest dann nicht, wenn hier komplexe Dinge zusammengestrickt werden, die man den Profis überlassen sollte.