Origines schrieb:Mein Eindruck, nicht mehr. Ich hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr auf Bewährung für angemessen gehalten. Das Gericht war sehr sehr milde. Vielleicht, weil es sich am Berg besser auskennt als ich Flachlandtiroler.
Der Richter hat sehr konkrete Fragen gestellt und kennt sich erkennbar gut aus. ME hatte er das Urteil aufgrund der Aktenlage schon vor Prozessbeginn vor Augen.
Das, was mich umtreibt, ist der Umstand, dass sich im Laufe des Prozesses ergeben hat, dass die Version des Angeklagten nicht stimmt bzw die Auffindesituation massiv Fragen aufwirft. Das war vor Prozessbeginn meiner (medialen) Wahrnehmung nach überhaupt kein Thema, ich bin von der Version des Angeklagten ausgegangen.
Aber leider alles, was man dazu in diversen Ticker nachlesen konnte, blieb irgendwie kryptisch. Der Richter selbst scheint zugunsten des Angeklagten Szenarien ausgeschlossen zu haben, die eine stärkere Verantwortung zur Folge hätten. Er meinte ja auch, es wäre anderenfalls ein Geschworenengericht zuständig. Dabei glaube ich, dass er gar nicht Mord vor Augen hat (in Österreich ist jede vorsätzliche Tötung als Mord zu qualifizieren, es bedarf keiner besonderen Tatmerkmale). Ich glaube, er dachte an Aussetzung mit Todesfolge (§ 82 StGB). Aber auch das ist schwer beweisbar und die Staatsanwaltschaft hat während des Prozesses keine Anstalten gemacht, die Anklage zu ändern (bwz irgendwo stand auch, der Richter sieht davon ab, der Staatsanwaltschaft den Akt zurückzugeben, um einen neuerlichen Strafantrag mit höherem Strafmaß einzubringen - es wäre dann eben auch ein anderes Gereicht zuständig gewesen).
So bleibt aber völlig offen, was passiert ist. Der Richter hat nicht nachgebohrt, er hat einfach ein Sturzgeschehen oder ein eigenständiges Abrollen (?) der Verstorbenen angenommen - und zwar nachdem der Angekagte sie zurückließ, um "Hilfe" zu holen. Denn der Richter sagte auch, er würde zugunsten des Angeklagten annehmen, dass die Verstorbene "eigenständig" umkehrte. Diese Annahme kann ja nur Sinn machen, wenn sie den Zeitpunkt vor Zurücklassen betrifft.
Die Thesen des Richters widersprechen aber der Angabe des Angeklagten, wonach er sie in bewegungslosem Zustand zurückließ. Es widerspricht auch der Ansicht des Sachverständigen.
Dagegen, dass er sie ohne weitere Versorgung bewegungslos spricht aber wiederum, dass sie ohne Wärmedecke und ohne Nutzung des Biwaks blieb. Das ist für mich einfach völlig absurd, da braucht man ja keinerlei Erfahrung, keine Ausbildung, kein Wissen oder Können. Man macht sich nicht auf den Weg, um angeblich Hilfe zu holen, und vergisst dann die fundamentalste, wichtigste Hilfe, die man in dem Zeitpunkt selbst leisten kann. Der Richter nimmt also irgendwie an, er ließ sie zurück, als sie keine Kraft mehr hatte, gleichzeitig ist sie aber danach irgendwie eigenständig weiter (nach oben, nach unten, keine Ahnung).
Der Richter hat also Annahmen getroffen und Alternativszenarien ausgeschlossen, aber diese eigentlich nie konkretisiert. Aber die Staatsanwaltschaft hat, das muss man sagen, in diesem Punkt (möglicherweise mangels Fachwissen) näheres Nachfragen unterlassen. Sie ist auf die Diskrepanz zwischen Aussage des Angeklagten und Auffindeort nicht näher eingegangen.
Somit bleibt dieser tragische Fall einfach (für mich) im Hergang irgendwo ungelöst.
Dazu kommt das absolut nicht nachvollziehbare Verhalten ab dem Zeitpunkt, wo er selbst von einer Notsituation ausging. Wie kann man einen als selbst deklarierten Notruf missverständlich ausdrücken, das ist absolut unglaubwürdig. Denn in diesem Punkt glaube ich dem Rettungsdienst, der selbst und eigeninitiativ zuvor eine allfällige Notlage klären wollte. Auch hier benötige ich doch keinerlei Ausbildung oder Wissen, ich würde permanent Kontakt zu Rettungsdiensten suchen, ich würde meine Verzweiflung schier rausschreien und permanent Kontakt suchen. Das passt weder zur Version des Angeklagten noch des Richters.
Auch, dass er glaubte, Hilfe leisten zu können, indem er die Notunterkunft (die man wohlgemerkt erst erreicht, wenn man bis zum Gipfel kommt und auf der anderen Seite runtergeht) erreicht. Was hatte er gedacht? Und, was war überhaupt der Masterplan, als weit vor Mitternacht - also als der Hubschrauber über ihnen kreiste - absehbar sein musste, dass alle ambitionierten Zeitziele bereits verfehlt wurden. Aber gut, an diesem Puntk fehlt mir Fachwissen bzw hier würde ich auch gutgläubig davon ausgehen, dass man in Notfallsituationen vielleicht schlecht bzw irrational handelt.
In Anbetracht all dessen ist das milde Urteil schwer zu verstehen. ABER: Für all das, was mutmaßlich noch gewesen sein könnte, war er nicht angeklagt. Der Richter musste sich seine eigene Version zusammenkonstruieren und hat jeweils sehr günstige Annahmen getroffen (wenn sie auch dennoch im Gesamten dann nicht schlüssig ist für mich). Soweit seine Beurteilung die unstrittigen Fakten betrifft, zB Ausrüstung, etc anbelangt, habe ich keine Probleme, seine Annahmen "hinzunehmen". Aber der Hergang lässt mich nicht los. Ich sehe hier aber eindeutig Fehler der Staatsanwaltschaft.