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Todesdrama am Großglockner

1.241 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 12:14
Ich könnte mir auch vorstellen, dass TP zu stolz war Hilfe anzunehmen. Ihm muss irgendwann vielleicht auch klar geworden sein, wie dumm und leichtsinnig die ganze Aktion war.
Angefangen von den falschen Schuhen, zu fehlendem Proviant, bis hin, dass sie ständig weiter gegangen sind, obwohl sie längst umkehren hätten sollen.

Jeder Laie weiß, dass hier wirklich alles falsch gemacht wurde. Ich kenne Leute bei der Bergwacht, die lesen den Wanderern dann schon im Normalfall auch die Leviten, wenn man meint so eine Tour machen zu können und müssen.

Ich würde TP so einschätzen, dass er auf so eine Ansage keine Lust hatte und ihm das unangenehm gewesen wäre. Typ Alphamännchen, der sich von anderen nicht sagen lassen möchte, dass er einen Fehler gemacht hat.


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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 18:24
Meine Freundin hat mir heute das Video geschickt.
Ich wollte es einstellen.
Vielleicht können sich einige dann ein besseres Bild machen von der Schlüsselstelle 50 Meter unterm Gipfel

Youtube: Großglockner Stüdlgrat 50 m unterm Gipfel #großglockner #stüdlgrat #austria
Großglockner Stüdlgrat 50 m unterm Gipfel #großglockner #stüdlgrat #austria
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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 19:48
Die neun Anklagepunkte sprechen ja für sich- jeder einzelne wiegt schwer. In der Kombination aller kann m.E. kaum noch von Fahrlässgikeit gesprochen werden. Der irreversibel tödliche Ausgang der Exkursion hat sich abgezeichnet und wurde in Kauf genommen ("er ging über Leichen"- fällt mir grade als hier wörtlich passende Redewendung ein).

Für eine vollständige Erklärung, was beide da jeweils unterschiedlich getrieben hat, wäre Wissen über die Paarbeziehung erforderlich. Ich gehe davon aus, dass K. bei einem ihr weniger bekannten Seilpartner früher und konsequent abgebrochen hätte.
Aber mit T. war sie erst ein Jahr liiert, er gilt als toller Hecht, sie auch als bergaffin, er ihr aber haushoch überlegen in der Tourerfahrung- sie bedankte sich ja in den Sozialen Medien bei ihm wiederholt fürs "auffibringen" und es wurde auch über den Glockner gesprochen, dass sie da "mitdürfe", wenn sie lieb sei, wohl i.S. von fit und trainiert gemeint. Sicherlich hatte sie den Ehrgeiz, sich ihm als (Seil-)Partnerin zu beweisen, sie war stolz, seine feste Freundin zu sein (sein zu dürfen). Was auch erklären könnte, dass sie die Tour startete, obwohl sie von Anfang an nicht so leistungsstark wie üblich war.
Die schwächere Leistung zeichnete sich dann ja recht schnell ab, spätestens zwischen Stüdlhütte und dem Einstieg in den Stüdlgrat und bis zum Frühstücksplatzl. Mit dem Start am Morgen war der Aufstieg bei Tageslicht geplant (für eine Nachtquerung, im Winter (!) muss man sich ganz anderes ausrüsten, das hat dann grundsätzlich Exxpeditionscharakter, auch für T.). Diese Ausrüstung (Kocher, Gas, Biwak, entsprechende Verpflegung) hatten sie nicht. Niemand weiß, was sich am Frühstücksksplatzl genau zugetragen hat. Er sagte "man habe die Tour so geplant und entschieden, weiter zu gehen". Gut möglich, dass ER das so entschieden hat. Wir haben´s geplant, jetzt ziehen wir das durch. Denn er konnte ja ungemütlich werden, wenn etwas nicht nach Plan lief. Bereits am Frühstücksplatzl ist eine Rückkehr nicht ohne weiteres alleine, also ohne Seilpartner, möglich. Auch hierfür wäre sie grds. auf eine gemeinsame Rückkehr angewiesen gewesen. Wenn er also dann einfach weiterging, anstatt einer Retour zuzustimmen oder diese selber zu bestimmen, entschied sie sich vermutlich, ihm zu folgen und zu vertrauen, dass es zeitlich aufgeht, dass sie also wieder an Tempo dazugewinnen. Er sagte ja auch, er habe sie mit seinem Vorstieg in schnellerem Tempo "anspornen" wollen (heisst, er ist immer recht weit vorne gewesen und sie getrieben hinterher- wer das kennt am Berg, nicht schön, wenn man aufschließt, geht es schon weiter, man kommt nie selber in eine Pause).
Nun, da stellt sich dann die Frage nach der menschlichen Komponente. Ich bin mit einem Menschen am Berg, der mir optimalerweile sehr am Herzen liegt. Ich sehe, dass dieser Mensch nicht so fit und schnell ist, wie sonst - Krankheit, Tagesform, schlechte Ausrüstung, was auch immer. Ich kenne den Berg und die Route und weiß, dass die größten Herausforderungen erst noch kommen, und dann so richtig. Ich weiß, dass die Dunkelheit kommt und mit ihr die Winterkälte, das Eis, der Sturm. Was für ein Mensch, was für ein Partner muss man sein, um einen anderen Menschen sehenden Auges in diese Bedingungen stolpern zu lassen? Mitanzusehen, wie sie sich den Berg hochgequält hat, am Ende nur noch kriechen konnte? Jedem empathischen Menschen wird ja ganz anders bei der Vorstellung, eine geliebte Person so zu sehen. Und er - das Handy im Flugmodus. Ganz ehrlich, bildlich, da quält sie sich auf allen vieren und er steht da, guckt auf sie runter, das Handy im Flugmodus?! Daher auch meine Meinung, dass mit ihm etwas nicht stimmt, dass er ein gestörtes Verhältnis hat zum Sport (Gipfel um jeden Preis), zu Social Media (posten, um bewundert zu werden), und sich offenbar auch daran hochzieht, Macht über andere zu haben (er nimmt schwächere mit auf den Berg und schaut zu, wie sie sich quälen- hier passten von Anfang an die Steigeisen nicht auf die Schuhe etc.) bzw. andere eiskalt sich selber zu überlassen (Ex-Freundin beim Abstieg, K. vor dem Gipfel). Egal, ob sie am Schluss ins Seil gerutscht ist oder er sie sitzend hat zruückgelassen- jeder Seilpartner hätte ab dann in engstem Kontakt zur Bergrettung gestanden. Das war nicht der Fall. Völlig verantwortungs- und empathielos. Am Berg ist die Möglichkeit zur freien Entscheidung sehr beschränkt, von daher kann hier auf die Eigenverantwortung von K. unmöglich abgestellt werden. Das Geländer gibt es nicht her. Mitgehangen, mitgefangen gilt hier. Ich hoffe, dass der Fall jetzt nochmals genau beleuchtet wird. Mit dem Urteil ist er zu gut davon gekommen. Die merkwürdige Nachricht an die Eltern, die verschollene Kamera- jedem schwant, dass sich hier noch Abgründe auftun könnten, wenn die Realität ans Licht kommt. Wie schade, dass sie nicht mehr sprechen kann.


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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 20:23
Und was mir noch auffällt: T. hatte offenbar ggü seinem Vater und seinem Bruder die geplante Tour mit K. nicht im Vorfeld erwähnt. Sie sagten dies im Prozess aus, dass er nicht darüber gesprochen hatte. Nur K. Eltern wussten Bescheid. Ab dem Zeitpunkt, als die Eltern die Nachricht erhielten, die Tour sei "fertig", und sein eigenes Handy im Flugmodus war, mussten K. und T. mit keinen Nachfragen mehr rechnen. Die Eltern sollten sich vielleicht keine Sorgen machen (wobei K. sich wohl immer zuverlässig gemeldet hat, daher wirft die Nachricht Fragen auf), aber er hat die stundenlang immer existentiell grenzwertiger werdende Exkursion offenbar ausgehalten (genossen?) und keinerlei Absichten gezeigt, Hilfe zu holen. Man darf nicht vergessen-ein Absturz an dem Grat, im Winter, bei Eis und Sturm, mit Softboots, das ist jederzeit im Bereich des Möglichen, sogar mehr wahrscheinlich als unwahrscheinlich, wenn man eine solche Winter-Hochtour noch nicht begangen hat. Das war Russisch Roulette, eine mutwillige Herausforderung des Schicksals, vom (zu späten) Start an. Um 18 Uhr, bei Einbruck der Dunkelheit, oberhalb vom Frühstücksplatzl, hätte der Heli noch kommen können. Völlig unnötig, der Tod von K.


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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 21:37
@Grollie, ich habe nichts gegen dich. Könntest du bitte Absätze einfügen? Das würde das Lesen erheblich erleichtern. Vielen Dank!


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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 21:55
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Noch einmal zur Auswertung der Handydaten:
Was genau bedeutet es eigentlich, dass das Handy „ausgewertet“ wurde? Welche konkreten Daten wurden dabei untersucht?
Leider wollte der Richter den Prozess an einem Tag durchziehen. Deshalb wurden nicht alle Gutachten, die allen Parteien vorlagen, ausführlich besprochen. Viele Einzelheiten sind wohl nicht bekannt geworden (denke ich, weil dir bisher niemand antwortete). Ich denke, die relevanten Auswertungen wurden gemacht. Manches kann man sich erschließen. Z. B. steht im u. g. Ticker: "Die laufende Beurteilung der Wetterverhältnisse sei nicht erfolgt". Das hat man wahrscheinlich anhand der Handys festgestellt.
Die Kommunikation zwischen K. und TP auf Social Media wurde im Prozess angesprochen, Anruflisten wurden verglichen usw. Ich könnte mir vorstellen, dass TP z. B. nicht an die Dokumentation durch Webcams dachte, als er seine Version vom plötzlichen Leistungseinbruch erzählte.
Ks kontinuierlicher Leistungsabfall ist durch die Smartwatch dokumentiert.
Die diversen Kontaktversuche des Alpinpolizisten muss TP spätestens gesehen haben, als er um 00.35 Uhr zurückrief.
Soweit ich es gelesen habe, war sein Handy auf lautlos, als er zur Adlerruhe abstieg.
Schade, dass die GoPro fehlt.
- - -
Zitat von GrollieGrollie schrieb:Bereits am Frühstücksplatzl ist eine Rückkehr nicht ohne weiteres alleine, also ohne Seilpartner, möglich. Auch hierfür wäre sie grds. auf eine gemeinsame Rückkehr angewiesen gewesen.
Das dachte ich auch schon, dass sie ihm eigentlich ausgeliefert war.

Was hielt sie davon ab, nochmals einen Notruf abzusetzen? Ich gehe davon aus, dass die 149 einer war. Hat er es ihr ausgeredet? (Wie) konnte er sie motivieren, weiter zu machen?
Mit der SMS waren die Eltern beruhigt. Ks Vater vermutete in der Verhandlung, dass das der Grund der SMS war. Ich denke, ansonsten hätte evtl. ihre Mutter irgendwann angerufen und ihr schon an der Stimme angehört, dass es ihr nicht gut geht.
- - -
Zitat von GrollieGrollie schrieb:Was für ein Mensch, was für ein Partner muss man sein, um einen anderen Menschen sehenden Auges in diese Bedingungen stolpern zu lassen? Mitanzusehen, wie sie sich den Berg hochgequält hat, am Ende nur noch kriechen konnte?
Einer, der "recht gefasst" gewirkt haben soll, als ihn der Bergretter Riepler morgens auf der Adlerruhe antraf. (15:37 Uhr)*
Morgens "ruhig und gefasst" vor Gericht über K. und ihre Beziehung erzählte. (09:51 Uhr)*
"sehr ruhig und gefasst" wirkte, als er im Prozess die "absolute Stress- und Ausnahmesituation" schilderte in der er K. ungeschützt zurückließ, nachdem sie, „Geh“, gerufen haben soll. (11:07 Uhr)*
https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor

Wie groß wohl seine Trauer bzw. sein Verlust noch ist, der sich auch strafmildernd auf das Urteil auswirkte?
- - -
Zitat von GrollieGrollie schrieb:T. hatte offenbar ggü seinem Vater und seinem Bruder die geplante Tour mit K. nicht im Vorfeld erwähnt. Sie sagten dies im Prozess aus,
Nicht vergessen: Seine Angehörigen sagten für ihn aus. Ich vermute, es war mit dem Verteidiger abgesprochen, zu welchen Themen sie sich äußern sollen und zu welchen nicht.
- - -
Zitat von GrollieGrollie schrieb:(heisst, er ist immer recht weit vorne gewesen
Jetzt geht es um die letzten Meter nach der Schlüsselstelle bis zur Schneerampe. Thomas P. stieg allein zum Stand vor und sicherte G. nach. 40 bis 45 Minuten dauerte es, bis Kerstin G. nachkam. "Sie war gut beinand", als er wegging, sagte P. über den Zustand seiner Freundin. Danach sei sie sehr erschöpft gewesen, konnte nicht mehr weiter. P. entschied "einen Notruf abzusetzen", telefonierte mit der Alpinpolizei. "Wir waren beide in einer absoluten Ausnahmesituation", sagt P.
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor , 11:02 Uhr


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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 21:58
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen, dass TP zu stolz war Hilfe anzunehmen. Ihm muss irgendwann vielleicht auch klar geworden sein, wie dumm und leichtsinnig die ganze Aktion war.
Glaube ich auch, er hat sich stattdessen lieber dem Tunnelblick hingegeben.


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02.03.2026 um 22:51
Zitat von watnuwatnu schrieb:Mit der SMS waren die Eltern beruhigt. Ks Vater vermutete in der Verhandlung, dass das der Grund der SMS war. Ich denke, ansonsten hätte evtl. ihre Mutter irgendwann angerufen und ihr schon an der Stimme angehört, dass es ihr nicht gut geht.
Nach der SMS brauchte TP nicht mehr zu fürchten, dass die Kerstin G aber auch er selbst von Kerstins Eltern angerufen werden.
auf die SMS von der Polizei hat TP erst nach Mitternacht reagiert.
Die SMS von Kerstin, wo sie behauptete bis 18 Uhr zurückgekehrt zu sein, entsprach einer vernünftigen Tourenplanung, TP und KG war schon bekannt, dass man vom Großglockner bis 18 Uhr zurückgekehrt sein musste.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Morgens "ruhig und gefasst" vor Gericht über K. und ihre Beziehung erzählte. (09:51 Uhr)*
"sehr ruhig und gefasst" wirkte, als er im Prozess die "absolute Stress- und Ausnahmesituation" schilderte in der er K. ungeschützt zurückließ, nachdem sie, „Geh“, gerufen haben soll. (11:07 Uhr)
Auf einen Journalisten wirkte TP im Prozess "erstaunlich unemotional"
bei 1:39:
Youtube: Glockner-Drama in Innsbruck: "Angeklagter emotionslos" vor Gericht | BLICKWECHSEL
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Todesdrama am Großglockner

02.03.2026 um 23:40
Hallo,
@Eichhörnchen
Vielen Dank für das Video. Ich habe mir das zig mal angeschaut.
Wie kann ich mir das "kriechen" vorstellen. In dem Gelände? Ich will rausfinden, ob Sie bereits im flacheren Gebiet kriechen musste.


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 14:26
@parabol @watnu
Zitat von watnuwatnu schrieb:Du kennst die Krimi-Regeln: Ich bitte um die Quelle für:
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Es hieß, sie hätte das (Kombi der Snowboard Boots mit seinen Steigeisen) auf ihrer Dachstein Tour getestet (Dachstein ist der Berg mit den Eishöhlen).
Hier aus zwei Live Tickern:
Laut Richter hätten die Steigeisen den Fotos zufolge nicht auf die Softboots von Kerstin G. gepasst. Das habe man am Dachstein bereits ausprobiert, und dabei habe es keine Probleme gegeben, entgegnet der Angeklagte.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538 10.42

Dachstein - Steinerweg: ich hab mal kurz auf den Schwierigkeitsgrad dieser Tour geschaut: Das sind viele 3-4 Stellen, sogar einemal 5, also von der Kletter Anforderung schwieriger als der Stüdlgrat. Zum Boots-Testen also genug Gelegenheit, möchte man meinen.
Mit seiner Freundin Kerstin hat er beispielsweise die Dachsteinsüdwand über den Steinerweg durchstiegen, auch da sei er erst in der Dunkelheit am Gipfel angekommen.
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/4/#pager-anchor 9,51


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 14:38
Richter sind unabhängig, aber bei dieser Verhandlung habe ich das Gefühl, dass ein Richter, der keine Bergerfahrung hat, sich eingehender mit den verschiedenen Gutachten beschäftigt hätte, auch die Einschätzung, wann etwas lebensgefährlich wird, wäre sicher bei einem "Flachlandrichter" anders gewesen.

Und auch das Urteil wäre, vorsicht Spekulation, meiner Meinung nach härter ausgefallen.
Geht die Staatsanwaltschaft in die zweite Instanz?


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 15:37
Zitat von MayorQuimbyMayorQuimby schrieb:Geht die Staatsanwaltschaft in die zweite Instanz?
Ich habe in einem Beitrag von Servus TV gehört, dass auch die Staatsanwaltschaft in die 2. Instanz geht. Das wurde als Grund dafür genannt, warum dies auch der Angeklagte tun wird, obwohl dieser doch mit dem Urteil mehr als zufrieden sein kann.

Laut österreichischem Recht soll es so sein, dass, wenn nur der Staatsanwalt Revision beantragt, die Strafe gleich bleiben oder sich erhöhen kann. Wenn nur der Angeklagte Revision beantragt, soll es so sein, dass die Strafe nur gleich bleiben oder sich zu seinem Gunsten verändern kann.

Wenn beide Parteien in die 2. Instanz gehen, dann kann die Strafe sich verringern, sich erhöhen oder gleich bleiben (lt. Bericht).


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 16:03
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:dass auch die Staatsanwaltschaft in die 2. Instanz geht
Also ist es so dass er zuerst widerrufen hat?

Wäre mal interessant das definitiv zu wissen wer zuerst "Einspruch" eingelegt hat.

Wenn es zuerst die StA war, dann war er ja fast schon in "Zugzwang" (und ich bin der Letzte der ihn hier verteidigen möchte) wenn ich dich @Sherlock_H richtig verstehe?

In dem Medien wird das nicht klar wer zuerst widerrief.
Einmal heisst es der Angeklagte und beim nächsten Blatt ist es die Staatsanwaltschaft.


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 16:15
@__gans.ehrlich:
Ich weiss es leider auch nicht, ich habe es so verstanden, dass der Anwalt des Angeklagten angekündigt hat, dass sie in Revision gehen werden. Dazu gibt es ja gewissen Fristen, die meines Wissens ab Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung laufen.

Ich denke, jede Partei wird das Vorliegen dieser schriftlichen Urteilsbegründung abwarten, bevor sie Revision beantragen wird.


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 16:27
@Sherlock_H

Für mich wäre es gut vorstellbar wenn die StA zuerst in Berufung/Revision (was ist es denn eigentlich in Ösiland?) gegangen wäre bei diesem laschen Urteil.

Allerdings frage ich mich dann auch warum sie im Prozess alles abgenickt haben überspitzt gesagt was der Angeklagte vor brachte.
Da gab es doch zig Gelegenheiten da mal genauer nachzufassen.
Vieles blieb im Dunkeln oder unplausibel.


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 16:41
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Hier aus zwei Live Tickern:
Danke, habe deinen Post erst jetzt gesehen @Silberstreif.

Bezüglich der Steigeisen wurde dem Angeklagten/Verurteilten eine Aussage widerlegt:
Nun geht es um die Steigeisen, die G. auf ihren Snowboard-Softboots beim Klettern im kombinierten Gelände am Grat angehabt hatte. Sie hätten perfekt gepasst und hätten nie nachgezogen werden müssen, sagt der Angeklagte. Auf Lichtbildaufnahmen sei zu sehen, dass eben diese Steigeisen nicht ideal geeignet waren, widerspricht Richter Norbert Hofer. Das Klettern bis zum "Frühstücksplatzl" sei problemlos vorangegangen, sagt P.
19.02.2026 - 10:34 Uhr
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Zum Boots-Testen also genug Gelegenheit, möchte man meinen.
Die Dachstein-Infos waren vor Gericht bekannt.
Trotzdem war die Großglockner-Mixed-Tour für Kerstin aufgrund ihrer Anfänger-Erfahrung nicht geeignet:
Watzmannüberschreitung, Dachstein Südwand, Großes Wiesbachhorn, Göll-Ostwand... Richter Hofer liest aus der Liste der Bergtouren vor, die Kerstin G. unternommen hat. Es handelt sich großteils um konditionell anspruchsvolle Bergtouren, Klettereien bis zum 5. Schwierigkeitsgrat. Eine klassische "Mixed-Wintertour" - mit wechselnden Verhältnissen zwischen Schnee, Eis und Fels - fehle in der Auflistung, sagt Richter Hofer.
19.02.2026 - 12:06 Uhr
Quelle: ebda


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 17:15
Laut Richter hätten die Steigeisen den Fotos zufolge nicht auf die Softboots von Kerstin G. gepasst. Das habe man am Dachstein bereits ausprobiert, und dabei habe es keine Probleme gegeben, entgegnet der Angeklagte.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Das sagt TP, muss aber nicht stimmen, der TP erzählt vieles. TP selbst hat Softboots wohl nicht getragen. Kerstin G hat am Großglockner bis zum Ende das blöde Snowboard getragen, obwohl sie gar nicht mehr gehen konnte.
Es gibt übrigens keinen Beweis für den Seilhänger, es kann gut sein, dass sie da einfach nicht mehr gehen konnte und sie Pause gemacht haben.


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 17:47
Der zitierte Beitrag von Silberstreif. wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Danke für das Bild, so kann ich mir das besser vorstellen. Deine Überlegung mit dem einen Handschuh und dem mehrfach erwähnten schlampig umgebundenen Rucksack macht Sinn, vielleicht wollte sie dort ja auch den Biwaksack oder ihr Handy rausnehmen. Vielleicht wollte sie sich selbst sichern und das ist missgeglückt (ist das denkbar?).
Ich denke jedenfalls immer wieder, er war nicht mehr in der Nähe, als sie dort ankam (und abrutschte) oder alternativ noch im Aufstieg begriffen war. Weder wartete er am Plateau noch stieg er zurück. Und natürlich hast du auch recht, man weiß nicht, ob man sie nicht von noch weiter unten hochgezogen hat.

Ganz egal, wie man den ersten Anruf nun interpretiert - beim ersten Anruf war die kommunizierte Sachlage übereinstimmend so, dass sie noch beide vorankommen. Er hat nichts Gegenteiliges behauptet. Das hätte wenigsten einen zweiten Anruf notwendig gemacht, dass sie nicht mehr weiterkommt. Rettungskette hin oder her - allenfalls war es eine "Rettungskette" für langsam vorankommende nächtliche Tourengeher, von der er ausgehen konnte. Nicht für eine nicht mehr bewegungsfähige Begleiterin. Ddeshalb glaube ich ja irgendwo, dass er sie an einem Punkt zurückgelassen hat, wo er nicht mehr genau wusste, was mit ihr passiert ist.
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:Allerdings frage ich mich dann auch warum sie im Prozess alles abgenickt haben überspitzt gesagt was der Angeklagte vor brachte.
Da gab es doch zig Gelegenheiten da mal genauer nachzufassen.
Vieles blieb im Dunkeln oder unplausibel.
Ja leider, das sehe ich als Fehler der Staatsanwaltschaft, die der eigenen Anklage diese unplausible Geschichte bzw den von T geschilderten Ablauf zugrunde legte.


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