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Todesdrama am Großglockner

1.241 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 18:16
03.03.2026
@-all
Dass der Richter das mit dem
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:schlampig umgebundenen Rucksack
ganz anders meinte, sieht man, wenn man es in dem Kontext liest, aus dem es stammt. U. g. „Wir müssen davon ausgehen …" meinte der Richter in Bezug auf die Version des Angeklagten. Es bedeutet, wenn wir der Version des Angeklagten glauben wollen, müssen wir davon ausgehen, dass die [Vorname] ihre Fixierung löst…..
Das glaubt der Richter gerade nicht (s. u.) EDIT: D. h., DAMIT TUT ER SICH HART
Warum der Rucksack auf Ks. Rücken verrutscht war, kann man sich im Zusammenhang mit der Auffindesituation denken, die ich ungern wiederholen möchte. Es sind genug Posts dazu im Thread zu finden.

Bitte trotz meiner u. g. Hervorhebungen den ganzen Text lesen:
Richter tue sich "unglaublich hart"
"Können Sie mir erklären, wie es jemand schafft, der nicht mehr gehen kann, der am Felsen fixiert ist, dessen Rucksack unter einem ist, in die Situation gerät?", fragt der Richter.

Die Verstorbene sei an einer anderen Stelle gefunden worden, als vom Angeklagten beschrieben.

Und er legt nach: "Wir müssen davon ausgehen, dass die [Vorname] ihre Fixierung löst, den Rucksack schlampig auf den Rücken tut und über eine Stelle, die beim Aufstieg schon schwierig war, abklettert." Und: "Wissen Sie, wie sie in die Situation kommt? (…) Sie hängt frei. Jemand, der im senkrechten Fels hängt, muss offenkundig gestürzt sein."

"Ich tu mir unglaublich hart, Ihre Variante, mit dieser Situation in Einklang zu bringen", hält der Richter jetzt fest.
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb am 27.02.2026:Quelle: https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet[/quote

EDIT: Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass der Richter in bezug auf die Verstorbene den despektierlichen Ausdruck „schlampig“ benutzt hätte. Er wollte damit demonstrieren, wie abwegig die Version des Angeklagten ist.



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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 18:50
Zitat von watnuwatnu schrieb:Warum der Rucksack auf Ks. Rücken verrutscht war, kann man sich im Zusammenhang mit der Auffindesituation denken, die ich ungern wiederholen möchte. Es sind genug Posts dazu im Thread zu finden.
Der Richter kann nicht der Kerstin G vorwerfen, dass der Rucksack bei ihren Sturz verrutscht. Eher ist seine Aussage, dass der Rucksack schlampig befestigt ist, so zu deuten, dass das eine der vielen Merkwürdigkeiten ist.


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Todesdrama am Großglockner

03.03.2026 um 20:35
P. S. zum vorherigen Post: Mir ist mein EDIT in das Quellen-Zitat von @Eichhörnchen
gerutscht, wo es nichts zu suchen hat:
EDIT: Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass der Richter in Bezug auf die Verstorbene den despektierlichen Ausdruck "schlampig" benutzt hätte. Er wollte damit demonstrieren, wie abwegig die Version des Angeklagten ist.
- - -
Zitat von parabolparabol schrieb:so zu deuten, dass das eine der vielen Merkwürdigkeiten ist.
Ja, so ähnlich ist der Wortlaut im Focus (s. u.). Jedenfalls nahm der Richter Bezug auf die Version des Angeklagten, die ihm nicht plausibel erschien.
U. g. Zitat stand genau so im Standard. An der Überschrift erkennt man, dass der Richter das in Bezug auf die unrealistische Version des TP machte. Und schon am ersten Satz erkennt man, dass er nicht glaubte, das die erschöpfte K. ("die nicht mehr gehen kann") sich nochmals aufrappelte den beladenen Rucksack aufsetze und selbst über die schwierige Stelle abkletterte bzw. es wollte. Der Richter machte plausiblere Vorschläge (s. u. Focus).
Darauf verlangte der RA eine Pause. In der wurde wohl beraten, ob der Angeklagte eingesteht, dass der Richter mit einer seiner Varianten recht hat (s. u. nachrichten.at). Strafrechtlich hätte das keinen Unterschied gemacht. Ich könnte mir vorstellen, dass der Angeklagte nach der Pause bei seiner Variante blieb, weil es sonst erwiesen wäre, dass er mit seiner Variante nicht ganz bei der Wahrheit geblieben war. (Ich denke da an seine 149-Version, die später zu seinen Gunsten ausgelegt wurde.)
Es werden jetzt Bilder von der Auffindungssituation gezeigt. "Ich tu mir hart ihre Variante mit dieser Auffindungssituation in Zusammenhang zu bringen", sagt Hofer. Kerstins Leichnam wurde an einer anderen Stelle gefunden, als von P. beschrieben. "Sie müsste dort abgeklettert oder abgestürzt sein", sagt Hofer.
19.02.2026 - 11:19 Uhr

Eine Erklärung wäre, sagt Hofer, dass Kerstin schon unterhalb der von P. beschriebenen Stelle nicht mehr weiterkonnte und P. sie zurückgelassen hatte. Es würde an der strafrechtlichen Verantwortung nichts ändern, sagt Hofer. Jetzt fordert Anwalt Jelinek eine Pause, um sich mit seinem Mandaten zu beraten.
19.02.2026 - 11:23 Uhr
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor

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Zitat von watnuwatnu schrieb am 26.02.2026:Auffindeort und mögliche Erklärungen durch den Richter laut FOCUS:
(…) Merkwürdig fand Hofer darüber hinaus, dass die junge Frau ihren Rucksack samt Splitboard auf dem Rücken trug. Ihr Partner P. beteuerte mehrfach, er wisse es nicht, warum das so sei.

Es gebe mehrere Erklärungen für die merkwürdige Auffindesituation seiner Freundin, so Hofer. G. könnte etwa versucht haben, allein den Berg hinunterzuklettern und dabei gestürzt sein. Die medizinische Gutachterin und der Alpingutachter und Bergführer schätzten diese Möglichkeit jedoch als "äußerst unwahrscheinlich" ein.

Richter kippt überraschend wichtigen Anklagepunkt

Eine weitere mögliche Erklärung: G. habe sich noch mit P. im Aufstieg befunden und sei an der Stelle, an der die Bergretter sie am nächsten Morgen auffanden, erschöpft zusammengebrochen. P., mutmaßt er, sei nicht mehr in der Lage gewesen, sie hochzuziehen.

Aus diesem Grund, so der Richter, sei es die einzig sinnvolle Entscheidung für den 37-Jährigen gewesen, schnellstmöglich zur Erzherzog-Johann-Hütte abzusteigen, um dort Hilfe zu holen. Hofer strich deshalb den letzten Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft in seiner Urteilsbegründung.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-grossglockner-urteil-sagt-richter-diesen-bemerkenswerten-satz_4d3e9242-4ca7-469d-8c78-da625f60df11.html
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Richter tue sich "unglaublich hart"
"Können Sie mir erklären,
wie es jemand schafft, der nicht mehr gehen kann, der am Felsen fixiert ist, dessen Rucksack unter einem ist, in die Situation gerät?", fragt der Richter.

Die Verstorbene sei an einer anderen Stelle gefunden worden, als vom Angeklagten beschrieben.

Und er legt nach: "Wir müssen davon ausgehen, dass die [Vorname] ihre Fixierung löst, den Rucksack schlampig auf den Rücken tut und über eine Stelle, die beim Aufstieg schon schwierig war, abklettert." Und: "Wissen Sie, wie sie in die Situation kommt? (…) Sie hängt frei. Jemand, der im senkrechten Fels hängt, muss offenkundig gestürzt sein."

"Ich tu mir unglaublich hart, Ihre Variante, mit dieser Situation in Einklang zu bringen", hält der Richter jetzt fest.



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Todesdrama am Großglockner

04.03.2026 um 14:35
Zitat von parabolparabol schrieb:Es gibt übrigens keinen Beweis für den Seilhänger, es kann gut sein, dass sie da einfach nicht mehr gehen konnte und sie Pause gemacht haben.
Gibt es eine Quelle, dass TPs Aussage vor Gericht angezweifelt wurde (v. Ermittler, StA, Richter o. Sachverständigen)?
Auch, wenn o. g. nicht auszuschließen ist, denke ich, es wäre wie die anderen angezweifelten Aussagen angesprochen und auch berichtet worden. Im Gegensatz zu den Verfahrensbeteiligten kennen wir nicht alle Ermittlungsergebnisse (z. B. Smartwatch-Auswertung an diesem Ort).
Laut dem SV Würtl muss man bei Hochtouren immer mit Verhängern rechnen und Zeitpuffer einplanen. Dafür 1,5 Stunden zu verlieren, nannte W. "einfach inkompetent". (Ticker 21:32 Uhr)

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Zitat von MayorQuimbyMayorQuimby schrieb:habe ich das Gefühl, dass ein Richter, der keine Bergerfahrung hat, sich eingehender mit den verschiedenen Gutachten beschäftigt hätte, auch die Einschätzung, wann etwas lebensgefährlich wird, wäre sicher bei einem "Flachlandrichter" anders gewesen.
Da der Richter sich schon vor der Verhandlung mit dem Fall befasst hat, ist es möglich, dass dich dein Gefühl täuscht. In der Verhandlung wurde nicht alles besprochen, was die Verfahrensbeteiligten wissen. Und keine Quelle protokolliert alles aus der ca. 13-stündigen Verhandlung.
Im Gegensatz zu unerfahrenen Richtern (und wohl dem Großteil von uns U.), kann sich der Richter besser in die Situation hineindenken, in der man ist, wenn man stundenlang eisiger Kälte, mangelnder Verpflegung und heftigem Wind ausgesetzt ist.
Ich will den Verurteilten nicht in Schutz nehmen und hoffe, er begeht nie wieder so einen ehrgeizigen? leichtsinnigen? rücksichtslosen? groben Fehler. Aber, dass auch er in einer Extremsituation war, sollte man ihm m. E. zugestehen – auch wenn er nicht unverschuldet hineingeriet.

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Zitat von parabolparabol schrieb:Kerstin G hat am Großglockner bis zum Ende das blöde Snowboard getragen, obwohl sie gar nicht mehr gehen konnte.
Anfangs, als sie den Zeugen trafen, der auf der Normalroute aufsteigen wollte, bevor er wegen des starken Winds umkehrte, war TP noch hilfsbereiter. Mir stellt sich die Frage, ob er später selbst nicht mehr genug Energie hatte oder ob er sich zuvor vor "Publikum" anders verhielt.
"feines Gespräch" mit ihnen geführt. Einen Teil des Weges seien sie zu dritt gegangen. Das Tempo sei normal gewesen. "Der Thomas hat auch immer auf sie g'schaut und sie gut betreut", sagt er. In einem Steilstück hätte er etwa ihr Splitboard getragen.
19.02.2026 - 15:01 Uhr
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor


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Todesdrama am Großglockner

04.03.2026 um 20:24
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von parabolparabol schrieb:Es gibt übrigens keinen Beweis für den Seilhänger, es kann gut sein, dass sie da einfach nicht mehr gehen konnte und sie Pause gemacht haben.
Gibt es eine Quelle, dass TPs Aussage vor Gericht angezweifelt wurde (v. Ermittler, StA, Richter o. Sachverständigen)?
Auch, wenn o. g. nicht auszuschließen ist, denke ich, es wäre wie die anderen angezweifelten Aussagen angesprochen und auch berichtet worden. Im Gegensatz zu den Verfahrensbeteiligten kennen wir nicht alle Ermittlungsergebnisse (z. B. Smartwatch-Auswertung an diesem Ort).
Laut dem SV Würtl muss man bei Hochtouren immer mit Verhängern rechnen und Zeitpuffer einplanen. Dafür 1,5 Stunden zu verlieren, nannte W. "einfach inkompetent". (Ticker 21:32 Uhr)
Die Staatsanwaltschaft hat nur die eindeutigen Fakten vorgebracht, wie z.B. dass die beiden viel zu langsam waren, obwohl TP meinte, bis 22:30 wäre alles in Ordnung gewesen, oder die Sache mit dem Anrufsversuch von KG um 18 Uhr.
Für den Seilhänger gibts weder Beweise noch gibt es Beweise dass er nicht stattgefunden hat. Der Seilhänger würde halt für TP die langen Pausen besser erklären.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 14:42
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:Wäre mal interessant das definitiv zu wissen wer zuerst "Einspruch" eingelegt hat.

Wenn es zuerst die StA war, dann war er ja fast schon in "Zugzwang" (und ich bin der Letzte der ihn hier verteidigen möchte) wenn ich dich @Sherlock_H richtig verstehe?

In dem Medien wird das nicht klar wer zuerst widerrief.
Einmal heisst es der Angeklagte und beim nächsten Blatt ist es die Staatsanwaltschaft.
Darüber hatte ich auch schon nachgedacht. Inzwischen meine ich aber, das werden beide Seiten vorsorglich, unabhängig voneinander und gleichzeitig gemacht haben. Schließlich hatten sie lediglich drei Tage Zeit sich zu entscheiden.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich denke, jede Partei wird das Vorliegen dieser schriftlichen Urteilsbegründung abwarten, bevor sie Revision beantragen wird.
Abgesehen, dass das keine Revision sondern eine Berufung ist, die Entscheidung musste binnen drei Tagen erfolgen.
Die Berufung begründen, dafür haben sie, nachdem das Urteil schriftlich vorliegt, vier Wochen Zeit.
Wie es dann weitergeht, das gilt es abzuwarten, man wird sehen.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 18:11
Dass Angeklagte und Verteidigung schon ab erster Instanz (mit allen legalen Mitteln?) versuchen, eine Verurteilung bzw. eine hohe Strafe abzuwenden, wird der Regelfall sein. Dennoch denke ich, dass nicht jeder, der den Tod einer geliebten Person verursacht hat, das so durchziehen könnte wie TP. Ich habe unten die Widersprüchlichkeiten zusammengefasst (1. bis 10.). Zudem hat TP leider seine GoPro verloren, die vielleicht aufschlussreiche Aufnahmen enthielt. Habe ich etwas vergessen?

Folgende 5 Punkte wurden bisher noch nicht klar gepostet, falls ich mich nicht irre:
1.
TP hat im Sommer nach der Katastrophe den Einsatzleiter/Hüttenwirt R. besucht. Wollte TP angesichts des Verfahrens (u. a. auch) den R für sich einnehmen? An den Ort zurückzukehren, der mit traumatischen Erinnerungen verknüpft ist, das schafft wohl auch nicht jede(r).
2.
Während der Befragung im Januar 2025 wusste TP, dass K. einen Biwaksack dabei hatte (s. u.).
3.
Die Vermutung, dass K. schon zu schwach war, um dem Heli ein Zeichen zu geben, hatte u. a. ich geäußert. Nicht klar war mir bisher, dass auch der Richter davon ausgeht (s. u.).
4.
Verteidiger Jelinek kritisiert, wie die Befragungen direkt nach der Katastrophe erfolgten. TP widersprach später mancher der ersten Aussagen. Erste Vernehmungen wurden z. T. nicht sofort o. evtl. nicht vollständig dokumentiert. Ich vermute, auch deshalb legte der Richter manches zu Gunsten des TP aus.
Z. B. ist streitig, ob/wann TP als Verdächtiger/Beschuldigter belehrt und befragt wurde (also nicht mehr nur als Zeuge).

KRONE-TICKER (Ermittler aus Lienz)
17:06
Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Ermittler
(…) „Wann hörte die Befragung auf? Hier gibt es keinen Zeitstempel“, so Jelinek. Der Polizist antwortet: „Für mich hat die Befragung aufgehört, als der Tod seiner Partnerin festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt galt er als Verdächtiger.“
(…)
Und der Verteidiger weiter: „Haben Sie ihm seine Rechte vorgelesen?“ Der Ermittler dann: „Vorgelesen nicht, ich habe sie ihm mitgeteilt. Das ist alles in diesem Aktenvermerk nicht vorhanden, das ist korrekt.“
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196

Laut dem Ticker von nachrichten.at habe der Staatsanwalt der Polizei am 19.01., 13:45 Uhr mitgeteilt, dass gegen TP wegen des Verdachts grob fahrlässiger Tötung ermittelt wird.

5.
Bedeutet u. g. "Seil 12 bis 13 Meter ausgelassen", dass TP auch schon kurz nach dem Frühstücksplatzl zu weit voraus geklettert ist und K. der Gefahr "Seilpendler" aussetzte?
Zitat von watnuwatnu schrieb am 21.02.2026:Ab dem Frühstücksplatzl habe man "a bissl länger gebraucht, als angenommen", sagt der Angeklagte. Es sei auch eine Seilblockade aufgetreten, ansonsten habe es keine gröberen Probleme gegeben. Dementsprechende Aktenvermerke könne er sich nicht erklären.“
Jetzt gehts genauer um die Seilblockade, die sei aufgetreten, weil die Verstorbene etwas weiter links hätte klettern müssen. Dabei sei das Seil "zwölf bis 13 Meter" ausgelassen gewesen. Der Richter hinterfragt das überrascht, normalerweise würde man nur am gespannten Seil "umklettern" (also die Richung korrigieren), ansonsten drohe, dass die gesicherte Person ins gelockerte Seil zurückfalle.
Standard-Ticker 19.2.2026, 10:47
Widersprüchlichkeiten bzw. "Missverständnisse" - wie man´s nimmt

1.
Tourenplanung sei gemeinsam erfolgt / K. habe ausreichende Erfahrung gehabt
Dem Widerspricht die Kommunikation zwischen K. und TP bezüglich vorheriger Touren ("danke …")

Außerdem (nachrichten.at):
die Ex-Freundin (…)
Thomas P. habe die gemeinsamen Touren geplant und geführt. Es seien stets Touren gewesen, die P. schon gekannt hatte.
KRONE-Ticker Polizeibeamter aus Lienz zu erster Befragung in Kals nach Katastrophe:
19. Februar 2026;
16:41
War er der Touren-Führer? „Ja!“
Quelle: Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor

TP hat eine Grundausbildung bei den Gebirgsjägern (lt. dem Vater). Hat er sich nur durch YT-Videos gebildet?

2.
Wohl schon ab Frühstücksplatz div. Probleme. 1,5 Std. Seilverhänger/-blockade nicht realistisch o. sehr dilettantisch
Das G. schon ab dem Frühstücksplatzl an "vielen Stellen Probleme" gehabt hätte, wie es im Protokoll steht, sei ein Missverständnis, sagt P. Erst am Hangelgrat, noch vor der Schlüsselstelle, kam es zu Problemen. Dort habe sich das Seil verhängt, das kostet das Paar gut eineinhalb Stunden, sagt P. Es wird jetzt darüber diskutiert, wie es zu der Blockade kommen konnte, Norbert Hofer erklärt dem Angeklagten genau, was in diesem Fall zu tun gewesen wäre. 19.02.2026 - 10:40 Uhr
Alpinpolizist, der TP am Tag nach der Katastrophe befragte:
"Er hat immer nur so Stichworte von sich gegeben", sagt der Beamte über die Befragung. Von einer Seilblockade - sie dauerte ja gute eineinhalb Stunden, wie P. am Vormittag ausgesagt hat - sei in dem Gespräch keine Rede gewesen.
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor
16:50:
Einige Punkte sorgen bei Richter Norbert Hofer „für Verwunderung“. So sei zum Beispiel von der „Seilblockade“ im Zuge der Ermittlungen lange Zeit nichts dokumentiert gewesen.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
Zitat von watnuwatnu schrieb am 21.02.2026:Frühstücksplatzl (...) Seilblockade aufgetreten, ansonsten habe es keine gröberen Probleme gegeben. Dementsprechende Aktenvermerke könne er sich nicht erklären. (...)
3.
149-Notruf, SMS an Eltern

Richter Hofer schließt nicht aus, dass es ein Notrufversuch war (s. u.). Feststellung des Richters, "9 neben 0", steht im Thread.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Was hielt sie davon ab, nochmals einen Notruf abzusetzen? Ich gehe davon aus, dass die 149 einer war. Hat er es ihr ausgeredet? (Wie) konnte er sie motivieren, weiter zu machen?
Mit der SMS waren die Eltern beruhigt. Ks Vater vermutete in der Verhandlung, dass das der Grund der SMS war. Ich denke, ansonsten hätte evtl. ihre Mutter irgendwann angerufen und ihr schon an der Stimme angehört, dass es ihr nicht gut geht.
4.
Hubschrauber

Urteilsbegründung, nachrichten.at:
Er würde nicht ausschließen, dass Kerstin - wir erinnern uns an den 149-Anruf - versucht hätte, den Notruf zu wählen, sagt Hofer. Dass sie dem Helikopter kein Notzeichen gegeben habe, erklärt er dadurch, dass sie an der Kletterstelle genug damit zu tun gehabt hatte, einen Griff und Tritt zu finden.
19.02.2026 - 23:15 Uhr
4-6 Überflüge:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 26.02.2026:Wir sprechen von wenige Sekunden, in denen sie vermutlich vom Heli-Scheinwerfer geblendet wurde. Falls sie TP anflehte, musste sie in TPs Richtung schauen und rufen. Ein Sekunden-Blick in Richtung Heli hätte ihr nicht genutzt.

Laut der Anklage sind sie defacto seit 20.50 Uhr nicht mehr weitergekommen:
5.
BIWAKSACK:
Biwaksack hatte er nicht mit. "Ich besitze keinen", sagt P. Auch jetzt nicht. Kerstin G. hatte hingegen einen Biwaksack und eine Rettungsdecke mit, das wusste P., sagt er.
Quelle: nachrichten.at

KRONE-TICKER:
19. Februar 2026;
13:59
(…)
Der Richter: „Aber uns gegenüber betonte der Angeklagte, dass er das sehr wohl gewusst habe.“ Die Einvernahme des Bruders ist nun beendet.
Einsatzleiter u. Hüttenwirt R.:
Laut Einsatzleiter habe der Angeklagte auf der Adlersruhe „sehr gefasst“ gewirkt. „Ich habe ihn gefragt, wie es Kerstin oben am Berg gehe. Er hat mir etwa von ihren Verletzungen erzählt“, schildert er, „im Sommer sagte er zu mir, dass er vom Biwaksack seiner Freundin nichts gewusst habe“.
6.
Steigeisen hätten perfekt gepasst
, nachriten.at
Auf Lichtbildaufnahmen sei zu sehen, dass eben diese Steigeisen nicht ideal geeignet waren, widerspricht Richter Norbert
7.
Plötzlicher Leistungsabfall

Indizien für früheren u. kontinuierlichen Leistungsabfall: Digitale Daten, Webcams, zeitlicher Ablauf der Tour, nur 16 Höhenmeter pro Stunde am Schluss

TP ist nach Hubschrauber weit vorausgegangen. Woher will er wissen, wie es K. ging?
seine Freundin wartete gesichert. Das Paar ging somit nicht am laufenden Seil weiter. „Warum haben Sie diese Entscheidung getroffen? Das ist in Anbetracht der Gesamtsituation für mich nicht schlüssig“, so Norbert Hofer. Der Angeklagte stimmte zu: „Sinn hat das im Nachhinein betrachtet keinen gemacht.“

11:07
„Nur mehr auf Knien robbend“
„Kerstin hat vier- bis fünfmal etwas zu mir heraufgeschrien, ich habe sie aber nicht verstanden“, so der Angeklagte. Schließlich habe er sich „Sorgen“ gemacht und um 00.35 Uhr den „Notruf abgesetzt“.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196

8.
00.35 Uhr "Missverständnis" Notruf

Ein Notruf, bei dem TP auf, "ihr müsst in Bewegung bleiben", wohl nicht mitteilte, dass K. nicht bei ihm ist. Auch nach Ansicht des SV Würtl entsprach der Gesprächsinhalt nicht dem eines Notrufs.
"Das war definitiv kein Notruf", sagt der Alpinpolizist sehr bestimmt. Sonst hätte er die weiteren Schritten in Gang gesetzt. Für ihn sei nicht erklärlich, wieso sich P. dann nicht mehr gemeldet hatte. Ob es eventuell ein Missverständnis gegeben hatte, will der Richter wissen. Davon gehe er nicht aus, sagt der Alpinpolizist.
19.02.2026 - 19:24 Uhr

Gegen 3 Uhr gab es dann den nächsten Kontakt, als P. bei der Adlersruhe war und den Alpinpolizisten zurückrief. Um 3:30 Uhr, als definitiv klar war, dass Kerstin nicht bei der Hütte war, sei die Rettungsaktion angelaufen, die der Alpinpolizist jetzt minutiös schildert.
19.02.2026 - 19:27 Uhr
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor

9.
Unplausible Version des TP, dass er K. fixiert/gesichert zurückgelassen haben will
Wäre seine Version wahr, müsste sie danach abgestürzt sein, und 10 m weiter unten verstorben sein.
Einwände von Sachverständigen und, dass keine entsprechenden Spuren gefunden wurden -> im Thread.

10.
Abstieg Adlerhütte

Hat K. tatsächlich gerufen, "Geh"?
Warum hat TP sein Handy leise gestellt? Warum kein Kontakt zu K. während Abstiegs (keine Nachfrage, wie es ihr geht, kein seelischer Beistand)?
Äußert kritisch sieht Würtl die Tatsache, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass P. versucht hätte, seine Freundin vor weiterem Wärmeverlust zu schützen oder sonst irgendwie zu versorgen, als er den "rettungstechnisch unsinnigen" Abstieg zur Adlersruhe antrat. Es hätte generell viele andere Handlungsalternativen gegeben, führt der Gutachter aus.
19.02.2026 - 21:18 Uhr
Quelle: https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor

- - -
U. g. Passt unter Widersprüchlichkeiten, 2.:
Zitat von parabolparabol schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auch, wenn o. g. nicht auszuschließen ist, denke ich, es wäre wie die anderen angezweifelten Aussagen angesprochen und auch berichtet worden. Im Gegensatz zu den Verfahrensbeteiligten kennen wir nicht alle Ermittlungsergebnisse (z. B. Smartwatch-Auswertung an diesem Ort).
Laut dem SV Würtl muss man bei Hochtouren immer mit Verhängern rechnen und Zeitpuffer einplanen. Dafür 1,5 Stunden zu verlieren, nannte W. "einfach inkompetent". (Ticker 21:32 Uhr)
Die Staatsanwaltschaft hat nur die eindeutigen Fakten vorgebracht, wie z.B. dass die beiden viel zu langsam waren, obwohl TP meinte, bis 22:30 wäre alles in Ordnung gewesen, oder die Sache mit dem Anrufsversuch von KG um 18 Uhr.
Für den Seilhänger gibts weder Beweise noch gibt es Beweise dass er nicht stattgefunden hat. Der Seilhänger würde halt für TP die langen Pausen besser erklären.
Ja @parabol , nach den o. g. Stellen, die ich dazu gefunden habe, sieht es so aus, als wäre ein eventueller Seilverhänger nicht Ks einziges Problem gewesen. Damit ist auch ,"ab Frühstücksplatz eskaliert", in der Urteilsbegründung besser zu verstehen.



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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 19:18
@watnu
Hallo,
ich stimme deiner Zusammenfassung zu.

Was ich hier nicht verstehe:
Für mich ist es kein "Bergunfall". Wäre alles gut geplant gelaufen, dann kurz vorm Gipfel ein "Notfall", dann kann ich auch verstehen, dass man aus Panik falsch reagiert. Aber es gab soviele Anzeichen. Warum treffen beide immer wieder die falschen Entscheidungen?
Z.B. Am Frühstücksplatz. Wir kommen zu spät an, ich merke das wird jetzt nix mehr. Das Warnschild kann jeder lesen. Alleine zurück ist schwierig. Handy zücken und Hilfe holen.

Ebenso setzt bei "Todesangst" für einen selbst oder Angehörige der Überlebensmodus ein. Sie hatte Handy, Biwack dabei. Warum nicht bevor ich nicht mehr laufen kann, ins Biwack und Hilfe per Handy rufen. Warum immer weiter zum Gipfel. DA war auch keine Rettung.

Und Sie war schon in den Bergen. Dass ein "Hamburger" mitgeht und in den Bergen chancenlos ist, verstehe ich. Sie wusste um die Risiken.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 19:42
@watnu Danke für die zusammenfassende Darstellung der Widersprüchlichkeiten bzw von kritischen Punkten!
Wie man es dreht und wendet, der Ablauf bleibt für mich mit Fragezeichen, sein Verhalten zu vielen Zeitpunkten maximal fahrlässig.

Ich kann mir schon vorstellen, dass man in so einer Situation irrational handelt, aber nicht, dass man so viel Naheliegendes und Intuitives nicht macht (Notrufe, Kontakthalten mit ihr und der Bergrettung). Meine Meinung: Er hat sich eine nachgewiesenermaßen falsche Version einfallen lassen, weil die Wahrheit noch schlimmer ist bzw ihn noch schlechter aussehen lässt. ZB dass er viel zu weit weg war von ihr. Vielleicht haben sie auch gestritten. Vielleicht so im Sinne: "Du hast ja eh deine Notfallausrüstung, aber ich möchte hier nicht wegen dir erfrieren".

Statt das zu würdigen, hat der Richter aber eine Version angenommen, die ihn besser dastehen lässt.

Dass er Berufung eingelegt hat bzw angekündigt hat, muss ich allerdings etwas verteidigen. Es liegt noch kein schriftliches Urteil vor, man macht das auch aus anwaltlicher Vorsicht, wenn man mit einer Berufung der Staatsanwaltschaft zumindest rechnen muss Nachher ist es zu spät.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 20:32
Zitat von loiselloisel schrieb:Warum immer weiter zum Gipfel. DA war auch keine Rettung.
Das ist es, was ich auch nicht verstehe. Da war kein Hubschrauberlandeplatz und auch kein Anfang einer Skipiste! Ob es einen sichereren, windgeschützten Bereich nahe des Gipfels gab, kann ich nicht beurteilen (falls das das Ziel gewesen wäre, dort auszuharren).
Wie lange der Abstieg vom Gipfel bis zur Schneegrenze um 3 Uhr gedauert hat, lässt sich für uns ja auch nicht genau sagen. Zwischen dem webcam- Lichtpunkt um Mitternacht (war es K oder P oder Beide) bis zum 2.30-Uhr-Punkt beim Abstieg liegt eine lange Grauzone.
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Kerstin hat vier- bis fünfmal etwas zu mir heraufgeschrien, ich habe sie aber nicht verstanden“, so der Angeklagte. Schließlich habe er sich „Sorgen“ gemacht und um 00.35 Uhr den „Notruf abgesetzt“.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
Also entweder war er direkt bei ihr, als sie nicht weiterkam, "sicherte" sie gegen abstürzen und legte sich zu ihr, bis sie sagte "Geh!", ohne vorher Decke und Biwaksack aus dem Rucksack zu nehmen (Sie sass auf dem Rucksack!?) und ohne auf ihrem Handy eine "Standleitung" zu ihm / zur Rettung / zu ihrer Familie aufzubauen.
Oder er war nicht direkt bei ihr und konnte sie auch nicht hören/verstehen. Konnte aber sehen, dass sie weiterkam, auf allen Vieren. Und ist schon mal vorausgegangen. Hat dann (am Gipfel?) sein Handy gezückt und die Retter zurückgerufen, ohne dass er die aktuelle Situation genau schildern konnte - weil er ihre Rufe nicht verstanden hatte und sie vllt gar nicht mehr gesehen hat.
Oder er wusste ganz genau, dass sie es ohne seine Hilfe nicht schaffen würde. Er war überfordert und hat nur noch an sich gedacht.

Wer die Hände nicht vom Seil bekommt, um dem Hubschrauber Y zu signalisieren, wird wahrscheinlich auch kein Handy bedienen können, mitten am Grat.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 20:48
Frage an jemand, der vom Sichern beim Klettern genügend Wissen hat:

Wenn man erschöpft ist und damit "blockiert" beim Klettern auf Fels (so wie die Schlüsselstelle unterm Gipfel hier), wenn man nicht mehr die Kraft hat über das nächste Felsstück zu kommen: Dann setzt man sich bewusst in den Gurt, ins Seil, richtig? Und wenn K. in der Position verstorben wäre, und der Sturm bläst sie ein Stück weg (was mir beim Gewicht eines erwachsenen Menschen nicht wahrscheinlich scheint), sodass auch die Füße schlussendlich keinen Boden mehr unter sich haben - dann wird das Seil auch nicht mehr länger(?)

Von wegen die Blutspur war ein Stückchen weiter oben. Das würde dann nicht zusammen passen.
Zitat von loiselloisel schrieb:Warum nicht bevor ich nicht mehr laufen kann, ins Biwack und Hilfe per Handy rufen
Das verstehe ich eben auch nicht bei der Version wo sie vor Erschöpfung blockiert hängen geblieben wäre und da gestorben.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Wer die Hände nicht vom Seil bekommt, um dem Hubschrauber Y zu signalisieren
Die Heli Besatzung wusste ja, das sie so wenig vorwärts gekommen waren, deshalb haben sie gecheckt ob sie Hilfe brauchen, und die sehen ja die Umstände im Gelände. Die wissen doch selber auch wo es vielleicht schwierig ist ein Y zu zeigen. Ich denke es würde fürs erste reichen, wenn sie eine Hand leicht gehoben und gewunken hätte, als der Heli den Lichtkegel auf sie richtete (selbst wenn sie nicht das Gesicht zuwendet). Der Heli kam ja extra wegen ihnen, und dann wäre die Besatzung mal aufmerksam gewesen, solange da zu sein bis klar ist ob sie Hilfe brauchen. Der Pilot sagte, sechs Mal wären sie vorbei geflogen und jeweils einige Sekunden hatten sie die beiden im Blick. Der Partner kann ihr ja nicht das Messer angesetzt haben als Drohung in der Situation.
Und dass sie zu ihm um 2 Uhr nachts dann gesagt hätte "Geh", das glaube ich niemals. Wenn man so offensichtlich in Lebensgefahr ist, ruft man stattdessen selbser längst den Notruf.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 21:33
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Die Heli Besatzung wusste ja, das sie so wenig vorwärts gekommen waren, deshalb haben sie gecheckt ob sie Hilfe brauchen, und die sehen ja die Umstände im Gelände
Klar, natürlich!
Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich meinte, wenn sie so langsam nur vorwärtskam und sich ggf am Seil festgehalten hat, statt aller 10 Sekunden am Fels umzugreifen, werden die Finger ziemlich steif geworden sein. Ob sie dann in der Not noch das Handy bedienen konnte, bezweifle ich.


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 22:52
Hallo,
eine Frage an die Bergerfahrenen:
Was wäre passiert, wenn sie sich im Schein des Helis ins Seil fallen hätte lassen? Wäre es für Ihn gefährlich geworden? Wenn ich so erschöpft/ungünstige Postion wäre das eine Option um Hilfe zu singnalisieren?


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Todesdrama am Großglockner

05.03.2026 um 23:11
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 01.03.2026:Mal abgesehen, das ich glaube, das sich die Lungenentzündung erst am Berg entwickelte, weil es von ihr selbstmörderisch gewesen wäre eine solche Tour im Winter zu gehen, wenn sie sich nicht fit fühlt oder nur mit Tabletten.
Das ist schlicht unmöglich, eine virale Lungenentzündung entsteht nicht durch Unterkühlung, sondern durch Viren und die warten nicht unterm Gipfel des Großglockners auf Opfer. Allerdings ist diese Form der Lungenentzündung heimtückisch und selbst für Ärzte nicht leicht zu erkennen, sie beginnt schleichend, oft verläuft sie ohne Fieber und es zeigen sich teils nur unspezifische Symptome. Es ist also durchaus denkbar, dass Kerstin schon damit gestartet ist und nur gemerkt hat, sie fühlt sich nicht wie sonst, die Anstrengung der Tour war dann eben zu viel für den geschwächten Organismus.

Was TP natürlich nicht aus der Verantwortung nimmt, denn es ist unerheblich, warum es zu einem Leistungsabfall kommt, die Tatsache, dass es so ist, reicht völlig für dringenden Handlungsbedarf aus.


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05.03.2026 um 23:28
Beitrag von NemeanLion (Seite 55)
Zitat von NemeanLionNemeanLion schrieb am 01.03.2026:Gegensatz zur bakteriellen Pneumonie geht die virale Pneumonie zumeist nicht mit hohem Fieber einher (Temperaturen um 38.5 Grad Celsius).
Der Krankheitsbeginn ist eher schleichend und kann über mehrere Tage verlaufen.
Erste Symptome Kopfweh und Gliederschmerzen, könnte zum Ibuprofen eben passen.

Ich kann mir recht gut vorstellen, dass KG bereits mit latenter, sich entwickelnder viraler Pneumonie losgegangen ist.
Zudem schien sie eher jmd. zu sein, der über eigene Grenzen zu gehen bereit ist; es war auch die Rede von einer Essstörung in 2021. Falls das eher in Richtung Anorexie ging, dann ist ein die-eigenen-
ignorierendes Verhalten dabei die Regel.
Das habe ich zwei Seiten zuvor auch schon alles zu Bedenken gegeben.
"Kälte" verursacht halt einfach keine virale Pneumonie.

Die falsche Ansicht hält sich aber hartnäckig.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 11:34
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 27.02.2026:Warum hat Thomas P. dann eine andere, ihn letztlich viel belastendere "Geschichte" erzählt? Keine Ahnung. Vielleicht Scham. Schuldgefühle. Hybris. Eingeschränkte Wahrnehmungs- und Steuerungsfähigkeit. Vielleicht ist auch in Wirklichkeit viel Schlimmeres vorgefallen, so dass er sich in seinen Augen mit seiner "Geschichte" noch entlastete. Dafü
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Er hat sich eine nachgewiesenermaßen falsche Version einfallen lassen, weil die Wahrheit noch schlimmer ist bzw ihn noch schlechter aussehen lässt. ZB dass er viel zu weit weg war von ihr.
Diesen Eindruck habe ich leider auch.
Vor allem denke ich das es einen gravierenden Streit gab, denn das die Situation am Berg zu einem brisanten Zeitpunkt als Kerstin merkte, dass sie mehr und mehr an ihre psychische/physische Leistungsfähigkeit ankommt, ohne Streit von statten ging ist wohl naiv gedacht.
Nur der Zeitpunkt ist halt schwer auszumachen, weil sie sich vermutlich selbst immer wieder berappelte bis gar nichts mehr ging - so wurde sie jedenfalls geschildert.

So könnte auch seine Aussage ihrerseits der Wahrheit entsprechen als sie sagte "Geh, geh bitte, geh jetzt" nur in einem anderen Kontext.
Und das hat er vermutlich getan ohne sich weiter zu kümmern.
Um 3:30 bei der Adlersruh hat er dann einen eindeutigen Notruf abgesetzt, weil ihm klar wurde, dass ihn das sehr belasten würde, würde er es nicht tun.
Aber selbst zu diesem späten Zeitpunkt war seine Kommunikation nicht klar was Kerstin s Zustand angeht (WIR sind in der Adlersruh).

Er hat übrigens nach dem Unglück 2025 die Aussage zum Ablauf verweigert, was ich interessant finde vor dem Hintergrund, dass er sich keiner Schuld bewusst ist und keinen Fehler gemacht hat nach Aussage im Prozess.

Ich bezweifle auch dass er sie auf dem Standplatz/ Plateu fixiert hat und/oder sie auf ihren Rucksatz hat, geschweige denn das er dort bei ihr einige Zeit verharrt hat.
Auf dem Standplatz sind Bohrhaken womit sie gut fixierbar gewesen wäre. Man fand sie aber nur mit einer Bandschlinge.

Ich halte ihn für einen Autodidakt Hobby Kletter mit guter Kondition, der aber wenig Ahnung von der eigentlichen Materie und das Verhalten am Berg hat, aber in SM gerne als Kenner/ Experte gesehen werden will.
Content Creator lautet seine eigene Bezeichnung und ich denke da liegt auch sein Augenmerk drauf.

Ich finde es bedauerlich dass man nicht mehr aus den verschiedenen Webcams rausholen kann was Rekonstruktion/Ablauf des Unglücks angeht.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 11:55
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:Ich finde es bedauerlich dass man nicht mehr aus den verschiedenen Webcams rausholen kann was Rekonstruktion/Ablauf des Unglücks angeht
Ja, finde ich auch. Wir kennen nur Fotos im Halbstundentakt. Noch dazu Kameras in grosser Entfernung, sodass man nicht genau ausmachen kann, ob ein oder zwei Lichtpunkte. Falls er ab und zu auf sie gewartet hätte, könnte er dabei auch seine eigene Lampe ausgeschaltet haben? Die Hubschrauberbesatzung hat ja zwischen 22.50 und 23 Uhr den Kletterfortschritt beobachten können. Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass die Bergrettung über webcams das Klettern beobachtete, nachdem ein externer Anruf einging. Zeitlich kann ich das nicht einordnen, ob es vor oder nach dem Überflug war. Ob den Rettern Kamera-Filme zur Verfügung standen, und nicht nur Halbstundenfotos?!


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06.03.2026 um 14:08
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 27.02.2026:Warum hat Thomas P. dann eine andere, ihn letztlich viel belastendere "Geschichte" erzählt? Keine Ahnung. Vielleicht Scham. Schuldgefühle. Hybris. Eingeschränkte Wahrnehmungs- und Steuerungsfähigkeit. Vielleicht ist auch in Wirklichkeit viel Schlimmeres vorgefallen, so dass er sich in seinen Augen mit seiner "Geschichte" noch entlastete. Dafü
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Er hat sich eine nachgewiesenermaßen falsche Version einfallen lassen, weil die Wahrheit noch schlimmer ist bzw ihn noch schlechter aussehen lässt. ZB dass er viel zu weit weg war von ihr.
Diesen Eindruck habe ich leider auch.
TP hat sich nicht stärker belastet, denn strafrechtlich* besteht kein Unterschied zwischen TPs Version und der Variante, die aufgrund der Ermittlungsergebnisse plausibler ist (*Quelle hatte ich in den letzten Tagen verlinkt).
Bezüglich des Strafmaßes verschlechtert hätte er sich, wenn ihm etwas gravierenderes nachgewiesen worden wäre, z. B. "Aussetzung" gem. § 82 Ö. STGB, den der Richter erwähnt hatte.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/82
- - -
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Zwischen dem webcam- Lichtpunkt um Mitternacht (war es K oder P oder Beide) bis zum 2.30-Uhr-Punkt beim Abstieg liegt eine lange Grauzone.
Nicht für die Ermittler. Dass er um ca. 02:00 Uhr in Richtung Adlersruhe aufbrach, habe ich auch schon vor dem Prozess gelesen. Die Ermittlungsergebnisse stehen ja schon länger fest. Der Fall ist u. a. anhand der digitalen Daten sehr gut dokumentiert (damit hatte T. P. wohl nicht gerechnet, als er seine Version schilderte). (M. E. höchstwahrscheinlich einbezogen: Z. B. Geolokalisation Handy, Höhenmesser der Smartwatch usw.).

Im Thread gingen immer wieder belegte Fakten unter, u. a. auch, weil sie ignoriert bzw. negiert wurden, d. h. durch unfundierte Aussagen von UserInnen ersetzt wurden.

Quellen "zwei Uhr":
https://www.alpin.de/home/news/63399/artikel_zeugenaussagen__kontroversen_und_hintergruende.html
Beitrag von parabol (Seite 7)

- - -
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Dass er Berufung eingelegt hat bzw angekündigt hat, muss ich allerdings etwas verteidigen.
Sich zu verteidigen steht ihm zu und das meinte ich mit
Zitat von watnuwatnu schrieb:Regelfall
Was in vergleichbaren Fällen – d. h. den Tod einer nahestehenden Person (mit-)verschuldet zu haben - evtl. nicht die Regel ist:

A.
Dass man sich schleunigst eine Version ausdenkt, um sich zu exkulpieren. Dass man nach juristischer Beratung die eigene Version nachbessert. Z. B., bei der ersten Befragungen (Jan. 25) wusste er, dass sie einen Biwaksack dabei hatte, hat nur im entscheidenden Moment nicht daran gedacht; ab Sommer hat er nicht mehr gewusst, dass K. einen B. dabeihatte.
(Seine widerlegte Version: Er habe K. auf den Rucksack gesetzt und gesichert. -> Obwohl sie lt. Richter nicht mehr gehen konnte, müsste sie anschließend abgestürzt sein, wofür er nicht verantwortlich wäre.)

B.
Dass man nach juristischer Beratung die eigene Version nachbessert und Bergretter resp. Alpinpolizisten, die bei Rettungseinsätzen ihr eigenes Leben in Gefahr bringen, „aus verfahrenstaktischen Gründen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit" bringt.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/freundin-erfror-am-grossglockner-jetzt-packt-beschuldigter-bergsteiger-aus_45f55e12-ba29-42bf-9ebd-a6363c2ea135.html

C.
Dass man einerseits dazu neigt*, grantig zu werden, wenn Schwierigkeiten auftreten, andererseits in der Verhandlung auf div. Beobachter gefasst wirkt, wenn man z. B. die traumatischen Erlebnisse der Nacht schildert, oder bei der eigenen Version bleibt, die von verschiedenen Seiten angezweifelt wird bzw. aufgrund div. Indizien und fehlender Spuren zumindest unplausibel ist.
(*Ex-Freundin über TP, z. B. in nachrichten.at/ticker)

Viele Erklärungen sind in der Urteilsbegründung zu finden, @loisel auch für Fragen, in deinem vorletzten Post:
„Die Verstorbene habe sich "über Dinge täuschen lassen, über die Sie nicht aufgeklärt haben, aber über die Sie hätten aufklären müssen". K. "hätte durchaus den Eindruck haben können, wir kommen gut voran"
Evtl. dachte K. nach der 149-Erfahrung, dass ein Notruf generell nicht möglich ist.
Evtl. hat TP sie davon abgehalten, indem er ihr eine Story erzählt hat, warum sie das besser lassen soll. Dass er das wohl kann, nehme ich aufgrund seines Aussageverhaltens an.
Evtl. dachte sie, er hätte einen Notruf abgesetzt.
Zusammenfassung der Urteilsbegründung: Beitrag von emz (Seite 5)
Zitat von loiselloisel schrieb:Was wäre passiert, wenn sie sich im Schein des Helis ins Seil fallen hätte lassen?
Auch ohne Expertise ist naheliegend:
Dann hätte sie sich evtl. noch mehr o. gravierendere Verletzungen zugezogen. Wie hätte sie in ihrem Zustand durchhalten sollen? Der Polizei-Heli hätte die Rettungskette ausgelöst, aber ihr nicht sofort helfen können.
Zitat von loiselloisel schrieb:Frühstücksplatz. […] Handy zücken und Hilfe holen.
Das hat sie vermutlich versucht, nachdem sie begriffen hatte, dass danach die Kletter-Bedingungen noch schwieriger werden und sie mit ihren Boots keinen stabilen Tritt hat (149).
Extrembergsteigerin Blacha in der ZDF-Doku: Es sei manchmal schwierig, klar zu denken, wenn man erschöpft, in extremer Umgebung extrem friert. Am Bsp. Fingerhandschuhe gg. wärmere Fäustlinge wechseln erklärt sie, dass es unter o. g. Bedingungen extrem schwerfallen kann, den Moment der Kälte in Kauf zu nehmen, um einen positiven Effekt zu erreichen. (ca. ab 23.30). Anderes Bsp. als Fäustlinge:
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:(…) Ob sie dann in der Not noch das Handy bedienen konnte, bezweifle ich.



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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 14:22
Der Einsatzleiter der Bergrettung Kals.

19.02.2026, 15:30
|Karl Peternel-Oberascher

Die Lage am Berg wurde über die Webcam beobachtet, sagt der Einsatzleiter aus. "Wir waren zuerst nicht beunruhigt, die Lichter zu sehen." Die Bilder dieser Webcam dienten uns übrigens auch als Ausgangspunkt, den Aufstieg und die Unglücksnacht am Großglockner nachzuzeichnen

19.02.2026, 15:31
|Karl Peternel-Oberascher

"Nicht außergewöhnlich, dass Leute in der Nacht Glockner besteigen"
Erst als die Seilschaft ins Stocken kommt und nicht erreichbar ist, sei der Hubschrauber gerufen worden, berichtet der Einsatzleiter. "Es ist nicht außergewöhnlich, dass Leute in der Nacht am Glockner rauf- oder runtersteigen."

Der Hubschrauber erreichte die beiden um kurz nach 22 Uhr
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette
Während der Zeuge – mit voller Ausrüstung für einen möglichen Bergeinsatz – in Richtung Großglockner gefahren sei, habe er versucht, den Erstmelder zu kontaktieren. Es handelt sich wohl um den Bergsteiger, der vorhin aussagte und Stimmen am Großglockner hörte. Der Zeuge habe hinterfragt, ob die Lichtzeichen mögliche alpine Notsignale waren; das sei verneint worden: "Er hat mir gegenüber angegeben, dass er das nicht einschätzen kann."

Dem Anrufer sei einfach komisch vorgekommen, dass so spät noch Licht am Stüdlgrat zu sehen war
...
Er habe Kollegen informiert, dass eine Notsituation am Stüdlgrat entstehen könne und dass diese sich auf einen möglichen Einsatz vorbereiten sollten. Anhand der Webcam-Bilder habe man "sagen können, dass Fortschritt am Grat vorhanden ist". Gegen 21 Uhr 45 sei der Lichtpunkt "relativ lange stationär" gewesen, daraufhin habe der Zeuge die Libelle – also den Hubschrauber – für eine Abklärung angefordert.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401320/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet?ref=live_red_content
Hier nochmal die Quellen dafür, dass auch die Polizei-/Bergrettungs-Kollegen den Kletterfortschritt über die Webcams beobachtet haben. Als Film?
Mir scheint fast so, dass nach der Hubschrauberaufklärung die Sache für sie erledigt schien!
Mir bereitet da die 1.30-Uhr-Aufnahme vom Lucknerhaus Bauchschmerzen. 2 Lichter?
https://www.foto-webcam.eu/webcam/lucknerhaus/2025/01/19/0130


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 14:32
Zitat von watnuwatnu schrieb:
16:50:
Einige Punkte sorgen bei Richter Norbert Hofer „für Verwunderung“. So sei zum Beispiel von der „Seilblockade“ im Zuge der Ermittlungen lange Zeit nichts dokumentiert gewesen.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
Kein Beweis, aber ein kleiner Hinweis, dass der Seilhänger vielleicht überhaupt nicht stattgefunden hat


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