Dass Angeklagte und Verteidigung schon ab erster Instanz (mit allen legalen Mitteln?) versuchen, eine Verurteilung bzw. eine hohe Strafe abzuwenden, wird der Regelfall sein. Dennoch denke ich, dass nicht jeder, der den Tod einer geliebten Person verursacht hat, das so durchziehen könnte wie TP. Ich habe unten die Widersprüchlichkeiten zusammengefasst (1. bis 10.). Zudem hat TP leider seine GoPro verloren, die vielleicht aufschlussreiche Aufnahmen enthielt. Habe ich etwas vergessen?
Folgende 5 Punkte wurden bisher noch nicht klar gepostet, falls ich mich nicht irre:
1.
TP hat im Sommer nach der Katastrophe den Einsatzleiter/Hüttenwirt R. besucht. Wollte TP angesichts des Verfahrens (u. a. auch) den R für sich einnehmen? An den Ort zurückzukehren, der mit traumatischen Erinnerungen verknüpft ist, das schafft wohl auch nicht jede(r).
2.
Während der Befragung im Januar 2025 wusste TP, dass K. einen Biwaksack dabei hatte (s. u.).
3.
Die Vermutung, dass K. schon zu schwach war, um dem Heli ein Zeichen zu geben, hatte u. a. ich geäußert. Nicht klar war mir bisher, dass auch der Richter davon ausgeht (s. u.).
4.
Verteidiger Jelinek kritisiert, wie die Befragungen direkt nach der Katastrophe erfolgten. TP widersprach später mancher der ersten Aussagen. Erste Vernehmungen wurden z. T. nicht sofort o. evtl. nicht vollständig dokumentiert. Ich vermute, auch deshalb legte der Richter manches zu Gunsten des TP aus.
Z. B. ist streitig, ob/wann TP als Verdächtiger/Beschuldigter belehrt und befragt wurde (also nicht mehr nur als Zeuge).
KRONE-TICKER (Ermittler aus Lienz)
17:06
Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Ermittler
(…) „Wann hörte die Befragung auf? Hier gibt es keinen Zeitstempel“, so Jelinek. Der Polizist antwortet: „Für mich hat die Befragung aufgehört, als der Tod seiner Partnerin festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt galt er als Verdächtiger.“
(…)
Und der Verteidiger weiter: „Haben Sie ihm seine Rechte vorgelesen?“ Der Ermittler dann: „Vorgelesen nicht, ich habe sie ihm mitgeteilt. Das ist alles in diesem Aktenvermerk nicht vorhanden, das ist korrekt.“
Quelle:
https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196Laut dem Ticker von nachrichten.at habe der Staatsanwalt der Polizei am 19.01., 13:45 Uhr mitgeteilt, dass gegen TP wegen des Verdachts grob fahrlässiger Tötung ermittelt wird.
5.
Bedeutet u. g. "Seil 12 bis 13 Meter ausgelassen", dass TP
auch schon kurz nach dem Frühstücksplatzl zu weit voraus geklettert ist und K. der Gefahr "Seilpendler" aussetzte?
watnu schrieb am 21.02.2026:Ab dem Frühstücksplatzl habe man "a bissl länger gebraucht, als angenommen", sagt der Angeklagte. Es sei auch eine Seilblockade aufgetreten, ansonsten habe es keine gröberen Probleme gegeben. Dementsprechende Aktenvermerke könne er sich nicht erklären.“
Jetzt gehts genauer um die Seilblockade, die sei aufgetreten, weil die Verstorbene etwas weiter links hätte klettern müssen. Dabei sei das Seil "zwölf bis 13 Meter" ausgelassen gewesen. Der Richter hinterfragt das überrascht, normalerweise würde man nur am gespannten Seil "umklettern" (also die Richung korrigieren), ansonsten drohe, dass die gesicherte Person ins gelockerte Seil zurückfalle.
Standard-Ticker 19.2.2026, 10:47
Widersprüchlichkeiten bzw. "Missverständnisse" - wie man´s nimmt1.Tourenplanung sei gemeinsam erfolgt / K. habe ausreichende Erfahrung gehabtDem Widerspricht die Kommunikation zwischen K. und TP bezüglich vorheriger Touren ("danke …")
Außerdem (nachrichten.at):
die Ex-Freundin (…)
Thomas P. habe die gemeinsamen Touren geplant und geführt. Es seien stets Touren gewesen, die P. schon gekannt hatte.
KRONE-Ticker Polizeibeamter aus Lienz zu erster Befragung in Kals nach Katastrophe:
19. Februar 2026;
16:41
War er der Touren-Führer? „Ja!“
Quelle: Quelle:
https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchorTP hat eine Grundausbildung bei den Gebirgsjägern (lt. dem Vater). Hat er sich nur durch YT-Videos gebildet?
2.Wohl schon ab Frühstücksplatz div. Probleme. 1,5 Std. Seilverhänger/-blockade nicht realistisch o. sehr dilettantischDas G. schon ab dem Frühstücksplatzl an "vielen Stellen Probleme" gehabt hätte, wie es im Protokoll steht, sei ein Missverständnis, sagt P. Erst am Hangelgrat, noch vor der Schlüsselstelle, kam es zu Problemen. Dort habe sich das Seil verhängt, das kostet das Paar gut eineinhalb Stunden, sagt P. Es wird jetzt darüber diskutiert, wie es zu der Blockade kommen konnte, Norbert Hofer erklärt dem Angeklagten genau, was in diesem Fall zu tun gewesen wäre. 19.02.2026 - 10:40 Uhr
Alpinpolizist, der TP am Tag nach der Katastrophe befragte:
"Er hat immer nur so Stichworte von sich gegeben", sagt der Beamte über die Befragung. Von einer Seilblockade - sie dauerte ja gute eineinhalb Stunden, wie P. am Vormittag ausgesagt hat - sei in dem Gespräch keine Rede gewesen.
Quelle:
https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor16:50:
Einige Punkte sorgen bei Richter Norbert Hofer „für Verwunderung“. So sei zum Beispiel von der „Seilblockade“ im Zuge der Ermittlungen lange Zeit nichts dokumentiert gewesen.
Quelle:
https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
watnu schrieb am 21.02.2026:Frühstücksplatzl (...) Seilblockade aufgetreten, ansonsten habe es keine gröberen Probleme gegeben. Dementsprechende Aktenvermerke könne er sich nicht erklären. (...)
3.
149-Notruf, SMS an ElternRichter Hofer schließt nicht aus, dass es ein Notrufversuch war (s. u.). Feststellung des Richters, "9 neben 0", steht im Thread.
watnu schrieb:Was hielt sie davon ab, nochmals einen Notruf abzusetzen? Ich gehe davon aus, dass die 149 einer war. Hat er es ihr ausgeredet? (Wie) konnte er sie motivieren, weiter zu machen?
Mit der SMS waren die Eltern beruhigt. Ks Vater vermutete in der Verhandlung, dass das der Grund der SMS war. Ich denke, ansonsten hätte evtl. ihre Mutter irgendwann angerufen und ihr schon an der Stimme angehört, dass es ihr nicht gut geht.
4.
HubschrauberUrteilsbegründung, nachrichten.at:
Er würde nicht ausschließen, dass Kerstin - wir erinnern uns an den 149-Anruf - versucht hätte, den Notruf zu wählen, sagt Hofer. Dass sie dem Helikopter kein Notzeichen gegeben habe, erklärt er dadurch, dass sie an der Kletterstelle genug damit zu tun gehabt hatte, einen Griff und Tritt zu finden.
19.02.2026 - 23:15 Uhr
4-6 Überflüge:
watnu schrieb am 26.02.2026:Wir sprechen von wenige Sekunden, in denen sie vermutlich vom Heli-Scheinwerfer geblendet wurde. Falls sie TP anflehte, musste sie in TPs Richtung schauen und rufen. Ein Sekunden-Blick in Richtung Heli hätte ihr nicht genutzt.
Laut der Anklage sind sie defacto seit 20.50 Uhr nicht mehr weitergekommen:
5.
BIWAKSACK:Biwaksack hatte er nicht mit. "Ich besitze keinen", sagt P. Auch jetzt nicht. Kerstin G. hatte hingegen einen Biwaksack und eine Rettungsdecke mit, das wusste P., sagt er.
Quelle: nachrichten.at
KRONE-TICKER:
19. Februar 2026;
13:59
(…)
Der Richter: „Aber uns gegenüber betonte der Angeklagte, dass er das sehr wohl gewusst habe.“ Die Einvernahme des Bruders ist nun beendet.
Einsatzleiter u. Hüttenwirt R.:
Laut Einsatzleiter habe der Angeklagte auf der Adlersruhe „sehr gefasst“ gewirkt. „Ich habe ihn gefragt, wie es Kerstin oben am Berg gehe. Er hat mir etwa von ihren Verletzungen erzählt“, schildert er, „im Sommer sagte er zu mir, dass er vom Biwaksack seiner Freundin nichts gewusst habe“.
6.
Steigeisen hätten perfekt gepasst, nachriten.at
Auf Lichtbildaufnahmen sei zu sehen, dass eben diese Steigeisen nicht ideal geeignet waren, widerspricht Richter Norbert
7.
Plötzlicher LeistungsabfallIndizien für früheren u. kontinuierlichen Leistungsabfall: Digitale Daten, Webcams, zeitlicher Ablauf der Tour, nur 16 Höhenmeter pro Stunde am Schluss
TP ist nach Hubschrauber weit vorausgegangen. Woher will er wissen, wie es K. ging?
seine Freundin wartete gesichert. Das Paar ging somit nicht am laufenden Seil weiter. „Warum haben Sie diese Entscheidung getroffen? Das ist in Anbetracht der Gesamtsituation für mich nicht schlüssig“, so Norbert Hofer. Der Angeklagte stimmte zu: „Sinn hat das im Nachhinein betrachtet keinen gemacht.“
11:07
„Nur mehr auf Knien robbend“
„Kerstin hat vier- bis fünfmal etwas zu mir heraufgeschrien, ich habe sie aber nicht verstanden“, so der Angeklagte. Schließlich habe er sich „Sorgen“ gemacht und um 00.35 Uhr den „Notruf abgesetzt“.
Quelle:
https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-40491968.
00.35 Uhr "Missverständnis" NotrufEin Notruf, bei dem TP auf,
"ihr müsst in Bewegung bleiben", wohl nicht mitteilte, dass K. nicht bei ihm ist. Auch nach Ansicht des SV Würtl entsprach der Gesprächsinhalt nicht dem eines Notrufs.
"Das war definitiv kein Notruf", sagt der Alpinpolizist sehr bestimmt. Sonst hätte er die weiteren Schritten in Gang gesetzt. Für ihn sei nicht erklärlich, wieso sich P. dann nicht mehr gemeldet hatte. Ob es eventuell ein Missverständnis gegeben hatte, will der Richter wissen. Davon gehe er nicht aus, sagt der Alpinpolizist.
19.02.2026 - 19:24 Uhr
Gegen 3 Uhr gab es dann den nächsten Kontakt, als P. bei der Adlersruhe war und den Alpinpolizisten zurückrief. Um 3:30 Uhr, als definitiv klar war, dass Kerstin nicht bei der Hütte war, sei die Rettungsaktion angelaufen, die der Alpinpolizist jetzt minutiös schildert.
19.02.2026 - 19:27 Uhr
Quelle:
https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor9.Unplausible Version des TP, dass er K. fixiert/gesichert zurückgelassen haben willWäre seine Version wahr, müsste sie danach abgestürzt sein, und 10 m weiter unten verstorben sein.
Einwände von Sachverständigen und, dass keine entsprechenden Spuren gefunden wurden -> im Thread.
10.
Abstieg AdlerhütteHat K. tatsächlich gerufen, "Geh"?
Warum hat TP sein Handy leise gestellt? Warum kein Kontakt zu K. während Abstiegs (keine Nachfrage, wie es ihr geht, kein seelischer Beistand)?
Äußert kritisch sieht Würtl die Tatsache, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass P. versucht hätte, seine Freundin vor weiterem Wärmeverlust zu schützen oder sonst irgendwie zu versorgen, als er den "rettungstechnisch unsinnigen" Abstieg zur Adlersruhe antrat. Es hätte generell viele andere Handlungsalternativen gegeben, führt der Gutachter aus.
19.02.2026 - 21:18 Uhr
Quelle:
https://www.nachrichten.at/ticker/grossglockner-prozess-467/#pager-anchor- - -U. g. Passt unter Widersprüchlichkeiten,
2.:
parabol schrieb:
watnu schrieb:Auch, wenn o. g. nicht auszuschließen ist, denke ich, es wäre wie die anderen angezweifelten Aussagen angesprochen und auch berichtet worden. Im Gegensatz zu den Verfahrensbeteiligten kennen wir nicht alle Ermittlungsergebnisse (z. B. Smartwatch-Auswertung an diesem Ort).
Laut dem SV Würtl muss man bei Hochtouren immer mit Verhängern rechnen und Zeitpuffer einplanen. Dafür 1,5 Stunden zu verlieren, nannte W. "einfach inkompetent". (Ticker 21:32 Uhr)
Die Staatsanwaltschaft hat nur die eindeutigen Fakten vorgebracht, wie z.B. dass die beiden viel zu langsam waren, obwohl TP meinte, bis 22:30 wäre alles in Ordnung gewesen, oder die Sache mit dem Anrufsversuch von KG um 18 Uhr.
Für den Seilhänger gibts weder Beweise noch gibt es Beweise dass er nicht stattgefunden hat. Der Seilhänger würde halt für TP die langen Pausen besser erklären.
Ja
@parabol , nach den o. g. Stellen, die ich dazu gefunden habe, sieht es so aus, als wäre ein eventueller Seilverhänger nicht Ks einziges Problem gewesen. Damit ist auch ,"ab Frühstücksplatz eskaliert", in der Urteilsbegründung besser zu verstehen.