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Todesdrama am Großglockner

1.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 14:45
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Mir scheint fast so, dass nach der Hubschrauberaufklärung die Sache für sie erledigt schien!
Es wurde ja einiges mehr unternommen (s. u). Man konnte sie nicht zwingen, gerettet zu werden bzw. man bringt auch nicht ohne Anlass die eigenen Leute in Gefahr.
Zitat von m_mucm_muc schrieb am 23.02.2026:
Die Identität des Angeklagten habe er, der Zeuge, herausgefunden, indem er das Kennzeichen des einzigen Autos am Parkplatz abfragte. Daraufhin habe er dem Angeklagten über Facebook eine Nachricht geschrieben, um eine Rückmeldung gebeten und seine Telefonnummer dazu geschrieben. Er habe dann auch WhatsApp und SMS geschickt.

Er habe Kollegen informiert, dass eine Notsituation am Stüdlgrat entstehen könne und dass diese sich auf einen möglichen Einsatz vorbereiten sollten. Anhand der Webcam-Bilder habe man "sagen können, dass Fortschritt am Grat vorhanden ist". Gegen 21 Uhr 45 sei der Lichtpunkt "relativ lange stationär" gewesen, daraufhin habe der Zeuge die Libelle – also den Hubschrauber – für eine Abklärung angefordert.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401209/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
- - -
@parabol, evtl. hast du mich gestern missverstanden? Ich habe dir zugestimmt und auf "2" verwiesen. Denn unter u. g. Punkt ist eine Liste von Hinweisen:
Zitat von watnuwatnu schrieb:2.
Wohl schon ab Frühstücksplatz div. Probleme. 1,5 Std. Seilverhänger/-blockade nicht realistisch o. sehr dilettantisch



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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 16:04
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es wurde ja einiges mehr unternommen (s. u). Man konnte sie nicht zwingen, gerettet zu werden bzw. man bringt auch nicht ohne Anlass die eigenen Leute in Gefahr.
Die Retter haben meine vollste Hochachtung! Mir gehts einzig darum, ob bzw wie nach dem Hubschraubereinsatz noch weiter beobachtet wurde.
Wo war K, wo war P um 0.35 Uhr? Von 1:30 Uhr gibts noch einen Lichtpunkt (cam Heiligenblut). Waren sie da noch zusammen (scheint mir recht weit oben)? Nur der Beginn des Abstiegs gegen 2 Uhr scheint lt. Akten gesichert zu sein.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 18:06
Zitat von parabolparabol schrieb:Kein Beweis, aber ein kleiner Hinweis, dass der Seilhänger vielleicht überhaupt nicht stattgefunden hat
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Was könnte das bedeuten? Wozu erfindet man das?


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 18:34
Zitat von watnuwatnu schrieb:TP hat sich nicht stärker belastet, denn strafrechtlich* besteht kein Unterschied zwischen TPs Version und der Variante, die aufgrund der Ermittlungsergebnisse plausibler ist (*Quelle hatte ich in den letzten Tagen verlinkt).
Bezüglich des Strafmaßes verschlechtert hätte er sich, wenn ihm etwas gravierenderes nachgewiesen worden wäre, z. B. "Aussetzung" gem. § 82 Ö. STGB, den der Richter erwähnt hatte
Jein. Aussetzung brachte der Richter selbst ins Spiel, verwarf das wieder. Aber auch das ist ein Vorsatzdelikt, das schwer nachzuweisen wäre.
Aber selbst wenn man vom Delikt selbst nicht zu einem anderen käme (immerhin, grob fahrlässige Tötung ist schon ein gravierendes Delikt), macht es bei der Strafzumessung einen Unterschied.
Beim Schuldspruch wurde davon ausgegangen, dass

ein faktisches Führungsverhältnis mit entsprechender Verantwortungsübernahme
vorlag;
• die Tour unzureichend geplant wurde;
• die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen wurde;
• ein Notruf trotz mehrfacher Gelegenheit nicht abgesetzt wurde;
• vom Angeklagten teils nur bedingt taugliche Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung
gestellt wurden;
• die tatsächliche Schwierigkeit der Route in kombinierten Fels-Eis-Gelände
verschwiegen bzw. bagatellisiert wurde und
• die Begleiterin im Glauben gelassen wurde, der Gipfel und die Erzherzog-Johann-
Hütte wären erreichbar und ein Weitergehen alternativlos.
Quelle: https://www.justiz.gv.at/file/2c94848b4689b3dd0146c8a4a64e02b2.de.0/Medieninfo_Urteil%20HV%20Gro%C3%9Fglockner_Schuldspruch.pdf?forcedownload=true

All diese Punkte machen ihm die finale Auffindesituation NICHT zum Vorwurf. Mit Ausnahme der nicht abgesetzten Notrufe sind das alles Planungs/einschätzungsfehler.

Der Richter hat angenommen, T konnte nicht anders, als sie zurückzulassen (er konnte sie nicht hochziehen), und (nur) um Hilfe zu holen, ist er zum Schutzraum aufgebrochen. Er hat auch angenommen, dass er glaubt, um 00:50 einen Notruf abgesetzt zu haben.

T's unplausible Variante geht in eine ähnliche Richtung: Er ließ sie zurück, nachdem er sie sorgfältig gesichert hat (ich wundere mich immer noch über die 2 Stunden, die er ihr beigestanden haben wollte), um Hilfe für sie zu holen. Diese Version konnte nur nicht so stattgefunden haben.

Warum lügt er? Meine Meinung: Weil er ein schlechtes Gewissen hatte und weil er sich bei der Einvernahme dachte, dass ihn diese, seine, Version am besten/fürsorglichsten dastehen lässt. Vielleicht dachte er sich, so hätte er handeln müssen.

Ich habe den Liveticker damals verfolgt und bis zu dem Punkt, an dem diese Unstimmigkeiten beim Ablauf aufkamen, bin ich von einem ganz schrecklichen Unglück ausgegangen, das bei besserer Planung vermieden hätte werden können und müssen (falsche Schuhe, keine Umkehr, Negieren von schlechten Wetterverhältnissen, falscher Ehrgeiz). Aber seit dem Prozess denke ich, es gibt noch einige Dinge mehr, die ihn noch mehr belasten würden.

Ich habe ja schon einige Male geschrieben, dass ich denke, er habe sie an einem Punkt viel zu weit zurückgelassen (vielleicht ging dem auch ein Streit voraus), er hat ihr Schicksal also gar nicht mehr genau verfolgen können, daher auch dieser eigenartige Notruf. Und ebenso glaube ich, dass ihr körperlicher Verfall schon viel früher erkennbar war, vielleicht schon zu dem Zeitpunkt des missglückten 149-Anrufs.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 19:00
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Was könnte das bedeuten? Wozu erfindet man das?
Um die vergleichsweise wenigen (Höhen-) Meter nicht mit der ultralangsamen Klettergeschwindigkeit erklären zu müssen?
Oder um eine Auseinandersetzung zum weiteren Vorgehen (Abbruch der Tour, Notrufversuch, Warten auf Antwort) verschweigen zu können?

Der Inhalt der Nachricht an die Mutter wird unterschiedlich wiedergegeben (Wir sind oben / unten /fertig mit der Tour). Bei "oben " hätte ich ein Gipfelfoto erwartet. Bei "unten" ein glücklich lächelndes Pärchen. "Fertig mit der Tour" um diese Uhrzeit bedeutet für mich Abbruch.
Um 17 Uhr, bei Sonnenuntergang, kamen die beiden nur noch mit 16 Höhenmetern pro Stunde voran,[9.2] verloren 1,5 Stunden durch einen Seilverhänger, und bei einem Pendelsturz verletzte sich Kerstin G. an einer Hand und den Rippen
Quelle: Wikipedia: Tod einer Bergsteigerin am Großglockner im Jänner 2025
Ob es sein kann, dass sie nach dem Pendelsturz doch versuchten, wieder hinabzuklettern? Um 17 Uhr 16 Höhenmeter pro Stunde. Und wie weit war es da noch bis zum Gipfel bzw zur Hütte? (1.30 Uhr noch nicht oben?) Nochmal 8 Stunden? Wahnsinn, da keine Notrufe abzusetzen.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 19:11
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Mir bereitet da die 1.30-Uhr-Aufnahme vom Lucknerhaus Bauchschmerzen. 2 Lichter?
Ich kann da gar kein Licht erkennen.

Hier allerdings kann man den Aufstieg von 18:10 bis 22 Uhr sehr gut verfolgen, dann wird es etwas schwierig.
Ich meine allerdings um 23:30 Uhr ein einzelnes Licht zu erkennen und um 2:30 und 3:00 Uhr sieht man den einzelnen Lichtpunkt beim Abstieg.
https://www.foto-webcam.eu/webcam/adlersruhe/2025/01/18/2100


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 19:56
Hier vllt nochmal deutlicher das 1.30-Uhr-Licht.
https://www.foto-webcam.eu/webcam/heiligenblut/2025/01/19/0130
Habe webcam Adlersruhe mit Lucknerhaus, Glocknerwinkel und Heiligenblut verglichen.
Auch bei L, G und H um 23.30 Uhr Licht. Ist ebenfalls in Bild 13 der Galerie markiert. Vielen Dank @svensken


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 20:05
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:(ich wundere mich immer noch über die 2 Stunden, die er ihr beigestanden haben wollte)
Das wundert mich auch. Welche 2 Stunden sollen das gewesen sein? Ab 0.00 Uhr? Aber 1.30 Uhr erkenne ich ein Licht an einer anderen Stelle, s.o.
Wo soll die Stelle für das 2Std-Zeitfenster sein?


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 20:13
(ich wundere mich immer noch über die 2 Stunden, die er ihr beigestanden haben wollte)

Das wundert mich auch. Welche 2 Stunden sollen das gewesen sein? Ab 0.00 Uhr? Aber 1.30 Uhr erkenne ich ein Licht an einer anderen Stelle, s.o.
Wo soll die Stelle für das 2Std-Zeitfenster sein?
Auf dem Gipfel? Warum auch immer. Das bleibt mein großes Fragezeichen...


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 20:46
Ich wundere mich, dass die Diskussion zu diesem schecklichen Ereignis hier immer noch weiter geht. Die Frau ist tot und ihr damaliger Freund und Begleiter auf dieser Tour wurde vor ein paar Tagen vor Gericht verurteilt. Damit sollte es doch gut sein. Was wann genau wie passiert ist, wird sich vermutlich nicht restlos klären lassen.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 20:54
@Mea
Es sind halt viele Fragen offen. Aber wer nicht mitdiskutieren will, muss ja nicht.


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Todesdrama am Großglockner

06.03.2026 um 22:19
@Mea
Hallo, das ist die Rubrik Kriminalfälle. Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind, kann man es ruhen lassen. Ja im Zweifel für den Angeklagten, aber das Opfer hat es verdient genau hinzusehen. DANN im Zeifel für den Angeklagten.


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 05:16
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:
Er habe Kollegen informiert, dass eine Notsituation am Stüdlgrat entstehen könne und dass diese sich auf einen möglichen Einsatz vorbereiten sollten. Anhand der Webcam-Bilder habe man "sagen können, dass Fortschritt am Grat vorhanden ist". Gegen 21 Uhr 45 sei der Lichtpunkt "relativ lange stationär" gewesen, daraufhin habe der Zeuge die Libelle – also den Hubschrauber – für eine Abklärung angefordert.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401320/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet?ref=live_red_content
Der Lichtpunkt? Und der andere? Es müssen doch 2 Lichtpunkte gewesen sein.


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 09:52
Zitat von parabolparabol schrieb:Kein Beweis, aber ein kleiner Hinweis, dass der Seilhänger vielleicht überhaupt nicht stattgefunden hat
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Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Was könnte das bedeuten? Wozu erfindet man das?
Meines Erachtens "erfand" TP diverse kleinere "Eventss", um bewusst zu verschleiern, wie viel Zeit, und zwar stundenlang, er nicht nutzte, um Kerstin aus der für sie derart misslichen Situation zu befreien.
Und zuletzt hat er so lange vertändelt und abgewartet, bis er ganz sicher sein konnte, dass sie die Unternehmung nicht überleben wird, damit sie keinerlei Aussage mehr zu den Abläufen machen kann. Als bewusste Entscheidung in der Situation.

Wohlmöglich hat sie ihn dann in ihrer letzter Verzweiflung mit "geh, geh jetzt" weggeschickt bzw. wegschicken wollen, weil er schon über so lange Zeit so gar keine Anstalten machte, ihr ernsthaft zu helfen und ihr dämmerte, was das für sie heißen wird.
Also von wegen, TPs Aussage, "sie hat mich gerettet" (wie gruselig pathetisch ..., neue Dimensionen tuen sich da auf).



Wenn man sich klar macht, wie viele Personen sich an diesem Tag um die beiden gesorgt haben, stundenlang wirklich alles Erdenkliche versucht haben einzugreifen, um zu helfen ...

An einer Stelle hieß es auch, man habe versucht die/eine der umliegende(n) Webcam(s) statt halbstündig, auf 10-Minuten Abstände einzustellen, um die beiden noch genauer und in kürzerer Zeitspanne am Berg zu verfolgen, was aber leider misslang.
Vor diesem Hintergrund ist der Ausgang dieser Tour und was genau es war, was TP ritt, diese so ausgehen zu lassen, eine unvorstellbare Ungeheuerlichkeit ...

Ich denke (!!), in einer Verhandlung im Sommer wird man TP nicht mehr so einfach davon kommen lassen. Nicht weil man das unbedingt will, sondern weil man die vielen, überhaupt nicht nachvollziehbaren Ungereimtheiten (und das seitens TP so gar nicht in die Gänge kommen) nicht mehr auf sich beruhen lassen kann.


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 10:19
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Meines Erachtens "erfand" TP diverse kleinere "Eventss", um bewusst zu verschleiern, wie viel Zeit, und zwar stundenlang, er nicht nutzte, um Kerstin aus der für sie derart misslichen Situation zu befreien.
Und zuletzt hat er so lange vertändelt und abgewartet, bis er ganz sicher sein konnte, dass sie die Unternehmung nicht überleben wird, damit sie keinerlei Aussage mehr zu den Abläufen machen kann. Als bewusste Entscheidung in der Situation.
Das würde alle Mordmerkmale erfüllen, bislang ging es doch um unterlassene Hilfeleistung?


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 10:25
Zitat von MayorQuimbyMayorQuimby schrieb:Das würde alle Mordmerkmale erfüllen, bislang ging es doch um unterlassene Hilfeleistung?
Verurteilt wurde aufgrund "grober Fahrlässigkeit", nicht wegen "unterlassener Hilfeleistung" - ob das rechtlich das Gleiche ist, kann ich nicht sagen.
In meinen Augen nicht um "unterlassener Hilfeleistung", sondern "nicht Annahme" der vielen "angebotenen Hilfen" über langen Zeitraum.

Naja, nehmt mal alles bisher Bekannte zusammen, nein ich will TP nicht dessen beschuldigen, aber die letztendliche Frage bleibt für mich dennoch.
Ist einfach sehr schwer einzuschätzen, aber alle Gegebenheiten zu TPs Gunsten auszulegen, finde ich auch schwierig, v.a. da es sich wirklich stundenlang hinzog und Hilfestellung über den gesamten Zeitraum, immer und immer wieder, nicht angenommen wurde.


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 11:10
Zitat von MeaMea schrieb:Die Frau ist tot und ihr damaliger Freund und Begleiter auf dieser Tour wurde vor ein paar Tagen vor Gericht verurteilt. Damit sollte es doch gut sein. Was wann genau wie passiert ist, wird sich vermutlich nicht restlos klären lassen.
Nachdem sowohl Angeklagter als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, ist die Sache Stand heute eben nicht endgültig gerichtlich geklärt. Ein neues Verfahren könnte etwas mehr Klärung bringen.


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 11:27
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Wohlmöglich hat sie ihn dann in ihrer letzter Verzweiflung mit "geh, geh jetzt" weggeschickt bzw. wegschicken wollen, weil er schon über so lange Zeit so gar keine Anstalten machte, ihr ernsthaft zu helfen und ihr dämmerte, was das für sie heißen wird.
Also von wegen, TPs Aussage, "sie hat mich gerettet" (wie gruselig pathetisch ..., neue Dimensionen tuen sich da auf).
Ich fand es immer schon eigenartig, dass er dieses "Geh jetzt, geh" in Kontext zu "Sie hat mich gerettet" setzt.
Der Angeklagte habe nicht mehr an den Biwaksack gedacht. Die Verstorbene sei bewegungsunfähig gewesen. Er habe noch vorgeschlagen, sich zu ihr zu legen. Sie habe "lautstark" gesagt: "Geh jetzt, geh!" – um Hilfe zu holen. Sie habe ihm damit das Leben gerettet, sagt der Angeklagte.
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Also hier auch wieder diese Unbegreiflichkeit, dass er hier offenbar falsch ausgesagt hat, was aber im Prozess nicht näher erörtert wurde. Denn dieses "Geh jetzt, geh" soll sie ihm "angeordnet" haben, obwohl er ihr angeboten hat, sich zu ihr zu legen.

In der Version, die der Richter letztlich angenommen hat, ließ er sie zurück, als sie noch im Aufstieg begriffen war. Er konnte sich noch zu ihr legen, ist damit falsch. Dazu sagte er aus, dass er auch nicht genau hören konnte, was sie sagte. Und wie wahrscheinlich ist es, dass sie - sich noch schwach hochkämpfend - über Handlungsoptionen geredet haben und ausgemacht haben, dass er zum Schutzraum geht, um Hilfe zu holen? Ohne das Naheliegendste zu beauftragen, nämlich "Ruf Hilfe sofort am Handy".
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Verurteilt wurde aufgrund "grober Fahrlässigkeit", nicht wegen "unterlassener Hilfeleistung" - ob das rechtlich das Gleiche ist, kann ich nicht sagen.
In meinen Augen nicht um "unterlassener Hilfeleistung", sondern "nicht Annahme" der vielen "angebotenen Hilfen" über langen Zeitraum.
Also juristisch könnte man da mehrere Aspekte aufdröseln:

- Hat er sie verlassen und in Kauf genommen, dass sie sterben würde - Mord durch Unterlassung, wenn keine Rechtfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe (weil hier Garantenstellung anzunehmen ist, ob diesfalls Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen, wurde nie verhandelt, weil nicht angeklagt); wenn keine Garantenstellung: Imstichlassen eines Verletzten/Unterlassene Hilfeleistung (beide Delikte mit wurden nicht angeklagt)
- Hat er sie mit zumindest Eventualvorsatz in die hilflose Lage gebracht (bedeutet aber nicht Eventualvorsatz auf den Tod), dann Aussetzung mit Toesfolge (wurde nicht angeklagt)
- grob fahrlässige Tötung: Als erfahrenere Bergsteiger nahm er die Rolle eines Gefälligkeitsführers ein und hatte bestimmte Verpflichtungen, denen er nicht nachkam ( wurde angeklagt).


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Todesdrama am Großglockner

07.03.2026 um 11:39
Zitat von antheanthe schrieb:Nachdem sowohl Angeklagter als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, ist die Sache Stand heute eben nicht endgültig gerichtlich geklärt. Ein neues Verfahren könnte etwas mehr Klärung bringen.
Ich hoffe es auch, aber schon mehrfach habe ich geschrieben und zitiert, was ihm die Staatsanwaltschaft im Strafantrag vorwirft.
Das, was uns hier umtreibt, sind alles keine Punkte, über die im rechtlichen Sinn in einem Berufungsverfahren noch verhandelt werden können und die zu seinen Ungunsten abgeändert werden können. Ne bis idem. Die Anklage an sich ist mit Schluss der Verhandlung endgültig, es sei denn, es gäbe eine Wiederaufnahme.


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07.03.2026 um 11:56
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Also juristisch könnte man da mehrere Aspekte aufdröseln:

- Hat er sie verlassen und in Kauf genommen, dass sie sterben würde - Mord durch Unterlassung, wenn keine Rechtfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe (weil hier Garantenstellung anzunehmen ist, ob diesfalls Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen, wurde nie verhandelt, weil nicht angeklagt); wenn keine Garantenstellung: Imstichlassen eines Verletzten/Unterlassene Hilfeleistung (beide Delikte mit wurden nicht angeklagt)
- Hat er sie mit zumindest Eventualvorsatz in die hilflose Lage gebracht (bedeutet aber nicht Eventualvorsatz auf den Tod), dann Aussetzung mit Toesfolge (wurde nicht angeklagt)
- grob fahrlässige Tötung: Als erfahrenere Bergsteiger nahm er die Rolle eines Gefälligkeitsführers ein und hatte bestimmte Verpflichtungen, denen er nicht nachkam ( wurde angeklagt).
Danke für Deine erhellende Darlegung!

Ich stelle mir jetzt vor, man sitzt im Gericht, und dort werden die angeklagten Punkte genau betrachtet.
Nur, weil von den bekannten Vorgängen auszugehen ist, und sich darauf die Anklage bezieht, kommen doch vor Gericht weitere Umstände genauer ans Licht.

Nun hat Richter und Staatsanwalt (-schaft) durch Befragungen von Zeugen (insgesamt 15 Personen) und Sachverständigen (hier zwei) neue Erkenntnisse gewonnen.

Werden diese neu im Prozess erlangten Informationen dann nicht den einzelnen Anklagepunkten, von mir aus als Unterpunkte, hinzugefügt?
Eben weil sich das Gesamtbild nochmals verändert hat?


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