watnu schrieb:TP hat sich nicht stärker belastet, denn strafrechtlich* besteht kein Unterschied zwischen TPs Version und der Variante, die aufgrund der Ermittlungsergebnisse plausibler ist (*Quelle hatte ich in den letzten Tagen verlinkt).
Bezüglich des Strafmaßes verschlechtert hätte er sich, wenn ihm etwas gravierenderes nachgewiesen worden wäre, z. B. "Aussetzung" gem. § 82 Ö. STGB, den der Richter erwähnt hatte
Jein. Aussetzung brachte der Richter selbst ins Spiel, verwarf das wieder. Aber auch das ist ein Vorsatzdelikt, das schwer nachzuweisen wäre.
Aber selbst wenn man vom Delikt selbst nicht zu einem anderen käme (immerhin, grob fahrlässige Tötung ist schon ein gravierendes Delikt), macht es
bei der Strafzumessung einen Unterschied.
Beim Schuldspruch wurde davon ausgegangen, dass
ein faktisches Führungsverhältnis mit entsprechender Verantwortungsübernahme
vorlag;
• die Tour unzureichend geplant wurde;
• die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen wurde;
• ein Notruf trotz mehrfacher Gelegenheit nicht abgesetzt wurde;
• vom Angeklagten teils nur bedingt taugliche Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung
gestellt wurden;
• die tatsächliche Schwierigkeit der Route in kombinierten Fels-Eis-Gelände
verschwiegen bzw. bagatellisiert wurde und
• die Begleiterin im Glauben gelassen wurde, der Gipfel und die Erzherzog-Johann-
Hütte wären erreichbar und ein Weitergehen alternativlos.
Quelle:
https://www.justiz.gv.at/file/2c94848b4689b3dd0146c8a4a64e02b2.de.0/Medieninfo_Urteil%20HV%20Gro%C3%9Fglockner_Schuldspruch.pdf?forcedownload=trueAll diese Punkte machen ihm die finale Auffindesituation NICHT zum Vorwurf. Mit Ausnahme der nicht abgesetzten Notrufe sind das alles Planungs/einschätzungsfehler.
Der Richter hat angenommen, T konnte nicht anders, als sie zurückzulassen (er konnte sie nicht hochziehen), und (nur)
um Hilfe zu holen, ist er zum Schutzraum aufgebrochen. Er hat auch angenommen, dass er glaubt, um 00:50 einen Notruf abgesetzt zu haben.
T's unplausible Variante geht in eine ähnliche Richtung: Er ließ sie zurück, nachdem er sie sorgfältig gesichert hat (ich wundere mich immer noch über die 2 Stunden, die er ihr beigestanden haben wollte),
um Hilfe für sie zu holen. Diese Version konnte nur nicht so stattgefunden haben.
Warum lügt er? Meine Meinung: Weil er ein schlechtes Gewissen hatte und weil er sich bei der Einvernahme dachte, dass ihn diese, seine, Version am besten/fürsorglichsten dastehen lässt. Vielleicht dachte er sich, so hätte er handeln müssen.
Ich habe den Liveticker damals verfolgt und bis zu dem Punkt, an dem diese Unstimmigkeiten beim Ablauf aufkamen, bin ich von einem ganz schrecklichen Unglück ausgegangen, das bei besserer Planung vermieden hätte werden können und müssen (falsche Schuhe, keine Umkehr, Negieren von schlechten Wetterverhältnissen, falscher Ehrgeiz). Aber seit dem Prozess denke ich, es gibt noch einige Dinge mehr, die ihn noch mehr belasten würden.
Ich habe ja schon einige Male geschrieben, dass ich denke, er habe sie an einem Punkt viel zu weit zurückgelassen (vielleicht ging dem auch ein Streit voraus), er hat ihr Schicksal also gar nicht mehr genau verfolgen können, daher auch dieser eigenartige Notruf. Und ebenso glaube ich, dass ihr körperlicher Verfall schon viel früher erkennbar war, vielleicht schon zu dem Zeitpunkt des missglückten 149-Anrufs.