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6fach Mord von Stade

554 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Jugendamt, Stade ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

6fach Mord von Stade

07.09.2026 um 15:36
Zitat von soomasooma schrieb:Eine leider eher hilflos wirkende Meinungsäußerung.
Ich finde eher, dass Deine Äußerung auf Deine eigene Hilflosigkeit schließen lässt. Du hattest einfach keine wirkliche Antwort, sondern nur eine Schwäche-Unterstellung meiner Quelle, der taz.

Aber egal, die Zukunft wird zeigen, wieviel abstoßender Sumpf beim 6-Fach-Mord vermessen werden konnte.

@emz
Ich finde immer noch gut, was Du geschrieben hast:
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Hausrecht bleibt Hausrecht!


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07.09.2026 um 15:41
Nach Informationen des WOCHENBLATT soll Fatih G. zu keiner Zeit staatliche Sozialleistungen bezogen haben. Damit stellt sich die Frage, wie er seinen Lebensunterhalt finanzierte und mit welchem Geld er das Fluchtauto, einen 400 PS starken Mercedes AMG, erwerben konnte. Wenige Tage vor der Tat hat er zudem in Berlin die später verwendete Tatwaffe samt Munition für rund 4.000 Euro gekauft. „Die Eigentumsverhältnisse rund um das Fluchtauto sowie die Bezahlung der Tatwaffe werfen weitere Fragen auf“, erklärte Butter auf Anfrage.
„Der mutmaßliche Täter von Stade war nicht unsichtbar“, sagt Butter. „Es gab verschiedene behördliche Berührungspunkte, aber offenbar keinen roten Faden. Wir müssen wissen, welche Informationen wann vorlagen, wie sie bewertet wurden und warum daraus keine Konsequenzen entstanden.“ Nach Angaben der CDU lebte Fatih G. ab Mai 2025 in Garbsen, ohne dort gemeldet zu sein. Die zuständige Ausländerbehörde soll davon erst nach der Tat erfahren haben. „Warum hat sein Aufenthaltsstatus offenbar keine weiteren Schritte ausgelöst?", wundert sich Butter. "Diese Frage muss beantwortet werden.“
Hinweise gibt es zudem darauf, dass Fatih G. bereits als Jugendlicher in Goslar strafrechtlich in Erscheinung getreten sein könnte. Auch hier stellt sich die Frage, warum diese Vorgänge nicht eindeutig seiner Person zugeordnet werden konnten. Angeblich soll er damals einen anderen Nachnamen getragen haben.
Quelle: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-blaulicht/stader-sechsfachmord-im-landtags-innenausschuss-was-wusste-der-staat-ueber-fatih-g_a418659


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6fach Mord von Stade

07.09.2026 um 15:51
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:bis wir genaueres wissen durch Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft.
Dein Wort in Gottes Gehörgang dass es dazu überhaupt kommt. ;)
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Nur beim politischen Sumpf gehe ich nicht mit.
Aber ist das nicht fast schon offensichtlich?


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07.09.2026 um 16:50
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:Aber ist das nicht fast schon offensichtlich?
Auch ich als Österreicherin und damit quasi Expertin für Sümpfe aller Art kann keinen solchen erkennen.
Kann mir vielleicht mal jemand erläutern, worin genau der bestehen soll?


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07.09.2026 um 17:01
Zitat von BlutgräfinBlutgräfin schrieb:Kann mir vielleicht mal jemand erläutern, worin genau der bestehen soll?
Um Himmelswillen, bitte nicht, das wäre nur Wasser auf die rechtspolitischen Mühlen.
Lassen wir solche abstrusen Behauptungen am besten einfach nur links liegen. :D


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07.09.2026 um 17:46
Zitat von emzemz schrieb:Um Himmelswillen, bitte nicht, das wäre nur Wasser auf die rechtspolitischen Mühlen.
Ach so, sorry. Hätte ich mir denken können.
Faktisch sehe ich hier nämlich nur eine Verfehlung des türkischen Systems, das keinen internationalen Haftbefehl ausgeschrieben hat. Das taugt halt aber längst nicht für eine große Verschwörung.


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6fach Mord von Stade

07.09.2026 um 21:38
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:bis wir genaueres wissen durch Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft.
Dein Wort in Gottes Gehörgang dass es dazu überhaupt kommt. ;)
Ich bin natürlich keine Hellseherin, aber warum legst Du nahe, dass es zu Erklärungen und Verlautbarungen nicht kommen wird?


Die Ermittlungsbehörden Polizei und Staatsanwaltschaft Stade sowie seriöse Berichterstatter geben Informationen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes - insbesondere zum Schutz des überlebenden Babys - und wegen laufender Ermittlungen gegen potenzielle Gehilfen - wie den mutmaßlichen Waffenverkäufer oder die Fluchtwagenfahrerin - dosiert heraus. Dies wird von rechten Medien strategisch als "Informationsblockade" oder "Zensur" uminterpretiert.

Ich vertraue auf den Rechtsstaat und sehe keinen Grund, ständig an diesem herumzumäkeln. Da wo ein Makel ist, soll er benannt werden. Doch es gibt keinen Makel seitens der Ermittlungsbehörden. Es gibt nur die Ungeduld der Menschen.


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07.09.2026 um 23:06
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich vertraue auf den Rechtsstaat und sehe keinen Grund, ständig an diesem herumzumäkeln. Da wo ein Makel ist, soll er benannt werden. Doch es gibt keinen Makel seitens der Ermittlungsbehörden. Es gibt nur die Ungeduld der Menschen.
Grundsätzlich vertraue auch ich dem Rechtsstaat. Und ich verurteile Bestrebungen von bestimmter Seite, Honig aus Fällen wie diesem zu saugen.

Aber es können Fehler geschehen - und pauschal zu behaupten, „es gibt keinen Makel bei Ermittlungsbehörden“, geht mir entschieden zu weit.

Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum man keinen dringenden Tatverdacht bei einer Person sieht, die einem sechsfachen Mörder durch aktives Handeln zur Flucht verhilft - und erst durch gezielte Schüsse der Polizei auf ihren Wagen gestoppt werden kann. Was musste denn noch passieren, um sie als Komplizin einzustufen?

Und warum wurde die Partnerin des Killers auf freiem Fuß belassen, obwohl sie in der Manier einer Komplizin ein Opfer des schiesswütigen Täters schlug, beschimpfte und an der Flucht zu hindern versuchte? Das Opfer starb, der Helferin des Mörders blieb (Untersuchungs-)Haft erspart. Warum?

Dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden ist erklärungsbedürftig. Solange es jedoch keine überzeugende Rechtfertigung gibt, darf man sich nicht wundern, wenn Spekulationen ins Kraut schiessen.

Etwa dergestalt, ob es womöglich nur deswegen kein konsequentes Vorgehen gegen die Fluchthelferin geben könnte, weil sie die Schwiegermutter eines Landtagsabgeordneten und Migrationsbeauftragten eines Landes ist? Der Politiker hat seinen Rückzug von diesem Amt mit Verleumdungen und Morddrohungen gegen ihn begründet - das wären in der Tat üble und durch nichts zu billigende Hetzattacken.

Gegen solche Auswüchse hilft nur eins: objektive Aufklärung. Doch daran hapert es bislang.


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08.09.2026 um 00:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum man keinen dringenden Tatverdacht bei einer Person sieht, die einem sechsfachen Mörder durch aktives Handeln zur Flucht verhilft - und erst durch gezielte Schüsse der Polizei auf ihren Wagen gestoppt werden kann. Was musste denn noch passieren, um sie als Komplizin einzustufen?

Und warum wurde die Partnerin des Killers auf freiem Fuß belassen, obwohl sie in der Manier einer Komplizin ein Opfer des schiesswütigen Täters schlug, beschimpfte und an der Flucht zu hindern versuchte? Das Opfer starb, der Helferin des Mörders blieb (Untersuchungs-)Haft erspart. Warum?

Dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden ist erklärungsbedürftig.
Ich denke, das ist gar nicht so schwer zu erklären

Fragen wir uns erst mal, wann wird ein Untersuchungshaftbefehl erlassen?
Dazu nehmen wir uns am besten die Strafprozessordnung vor und schaun uns den § 112 an:
§ 112 StPO
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Gleichen wir nun ab, welche der Tatvorwürfe finden sich im vorgenannten Gesetzestext.
Sollten sich hierbei Übereinstimmungen finden, dann erst würde sich tatsächlich die Frage stellen, warum kein Untersuchungshaftbefehl angeordnet wurde.


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08.09.2026 um 11:09
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 05.09.2026:Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn die Staatsanwaltschaft auf Weisung der Politik keinen Haftbefehl beantragt...
Ist in so einem Schuh überhaupt schon mal gelaufen worden? Theoretisch möglich ist es auch bei Haftbefehlen.

Kennst Du irgendeinen Fall, wo bei Haftbefehlen die Justizbehörde sich verweigert hat?

Ich habe etwas anderes gefunden, denn es ist ein Unding, dass Staatsanwälte abhängig sind vom Justizminister. Die Nachricht ist vom 27.05.2019.
In Zukunft dürfen deutsche Staatsanwälte keinen europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das Gericht bemängelte, deutsche Staatsanwaltschaften seien nicht unabhängig genug. Zu den Voraussetzungen für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gehört laut EuGH-Beschluss, dass sie von einer "Justizbehörde" ausgestellt werden.

Dabei muss es sich zwar nicht zwingend um einen Richter oder ein Gericht handeln. Allerdings müsse die zuständige Behörde unabhängig handeln. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht der Fall, da es gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Somit seien deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig von der Exekutive.
Beim Europäischen Haftbefehl bittet ein EU-Staat andere Mitgliedstaaten darum, eine Person festzunehmen und sie auszuliefern. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass künftig statt der Staatsanwaltschaften Richter die EU-Haftbefehle ausstellen müssen.
Quelle: https://www.dw.com/de/eugh-deutsche-staatsanwälte-dürfen-keinen-europäischen-haftbefehl-ausstellen/a-48897628


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6fach Mord von Stade

08.09.2026 um 12:33
@Füchschen Dass die deutsche Staatsanwaltschaft im internationalen Vergleich nicht unabhängig genug ist, hast Du ja mit Deiner Quelle sehr schön dargelegt.

Natürlich wird die Politik nicht die Strafverfolgung vereiteln, das darf sie gar nicht.

Ich könnte mir aber überragende Interessen der Bundesrepublik als Motivation vorstellen, einen Fall auf kleiner Flamme zu kochen, wenn es etwa darum geht, Potentaten, Autokraten oder Diktatoren anderer Länder nicht zu reizen.

Wirtschaftlich sind wir von Ländern wie der Türkei viel zu abhängig, als dass wir uns beleidigte Reaktionen von dort leisten könnten.

Und dieser Fall scheint mit internationalen Verwicklungen in Zusammenhang zu stehen- sonst hätte ein entflohener Häftling sich nicht ohne erkennbare Einkommensquelle durch halb Europa bewegen und hier auch noch eine Familie gründen können.


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08.09.2026 um 14:03
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich könnte mir aber überragende Interessen der Bundesrepublik als Motivation vorstellen, einen Fall auf kleiner Flamme zu kochen, wenn es etwa darum geht, Potentaten, Autokraten oder Diktatoren anderer Länder nicht zu reizen.
Der Grund, warum in diesem Fall nichts mehr "auf großer Flamme gekocht" werden wird, ist der Suizid des Täters, was zwingend die Einstellung von Ermittlungen nach sich zieht.
Wie soll man außerdem ein Land reizen, das es nicht für nötig hielt, einen internationalen Haftbefehl für einen des Kindesmissbrauchs verdächtigen entflohenen Häftling auszustellen?
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Und dieser Fall scheint mit internationalen Verwicklungen in Zusammenhang zu stehen- sonst hätte ein entflohener Häftling sich nicht ohne erkennbare Einkommensquelle durch halb Europa bewegen und hier auch noch eine Familie gründen können.
Wovon der Täter seinen Lebensunterhalt bestritten hat, wäre zwar interessant zu erfahren, aber welche "internationale Verwicklungen" wären dazu nötig? Und wer ist mit wem verwickelt?
Er kann Einkommen aus kriminellen Handlungen in verschiedenen Ländern erzielt haben, von Drogen über Geldwäsche (wir erinnern uns an eine Baufirma in Spanien und an einen lettischen Aufenthaltstitel), illegales Glücksspiel, Erpressung, Zuhälterei, den Handel mit Missbrauchsabbildungen bis hin zu Cyberkriminalität oder Kreditbetrug wäre einiges denkbar.
Da er sehr rastlos zwischen verschiedenen Ländern wechselte und (evtl. bis auf den in Lettland ausgestellten Titel?) keinen legalen Aufenthaltsstatus besaß, gehe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit von illegalen Tätigkeiten aus, die aber aus irgendwelchen Gründen unter dem Radar der jeweiligen Ermittlungsbehörden flogen.

Er hat sich ja immerhin getraut, einen Asylantrag in Kroatien zu stellen. Normalerweise werden doch dafür Fingerabdrücke genommen, und wenn seine in internationalen Datenbanken gespeichert und ein Haftbefehl offen gewesen wären, hätten vermutlich Handschellen geklickt.


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08.09.2026 um 15:03
Zitat von antheanthe schrieb:Wovon der Täter seinen Lebensunterhalt bestritten hat, wäre zwar interessant zu erfahren, aber welche "internationale Verwicklungen" wären dazu nötig? Und wer ist mit wem verwickelt?
Da diese Frage hier immer wieder auftaucht, zitiere ich mich einmal selber, ging anscheinend komplett unter.
Zitat von Covid-19aCovid-19a schrieb am 01.09.2026:In dem verlinkten Spiegelartikel wird behauptet, dass er von einer Frau, die er über das Internet kennen gelernt haben soll, eine hohe Geldsumme erhalten hätte.



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08.09.2026 um 15:29
Zitat von Covid-19aCovid-19a schrieb:Da diese Frage hier immer wieder auftaucht, zitiere ich mich einmal selber, ging anscheinend komplett unter.
Das würde ich unter Cyberkriminalität/Romance Scam verbuchen, aber ich bezweifle, dass er alleine mit dieser Summe über einen Zeitraum von fast 10 Jahren (im März 2017 war die Flucht aus der Haft in der Türkei) lebte, reiste, Firmen gründete, teilweise zwei Wohnsitze unterhielt, einen AMG erwarb etc. pp.

Ich zitiere hier nochmal den "Lebenslauf", wie er vom Göttinger Tagblatt recherchiert wurde (Hervorhebungen von mir):
Wie aus Dokumenten des türkischen Justizsystems hervorgeht, wurde F. im Mai 2007 straffällig. In der Stadt Kahramanmaraş wird ihm ein „schwerer sexueller Übergriff“ vorgeworfen. Genauere Informationen zum Opfer, zur Tat und zu einer möglichen Verurteilung sind daraus nicht ersichtlich. Es bleibt allerdings nicht die einzige Sexualstraftat, die F. vorgeworfen wird.

Im Jahr 2017 soll es F. quer durch Europa und bis nach Nordafrika gezogen haben. Das türkische Justizsystem vermerkt für den 15. März 2017 die „Flucht eines Verurteilten oder Untersuchungshäftlings“ in der Stadt Türkoğlu ...

Seinen weiteren Weg schildert F. deutschen Behörden nach Informationen unserer Redaktion laut Ausländerzentralregister wie folgt: Von 2017 bis 2019 lebte er im türkischen Nachbarland Georgien. Anschließend ging er bis 2023 nach Lettland. Parallel soll er zwei Wohnsitze in Österreich und Deutschland gehabt haben, einen davon in Hannover-Ricklingen.

Dort kann sich offenbar aber niemand an F. erinnern. Ein junger Anwohner des Hauses, in dem F. gelebt haben soll, gibt an, ihn noch nie gesehen zu haben. Auch ein älterer Mann, der nach eigenen Angaben bereits sein ganzes Leben in der Straße wohnt, erkennt weder das Gesicht des 45-Jährigen auf einem Foto, noch kann er sich an den Namen erinnern.

Der genaue Weg durch Europa lässt sich nicht exakt nachzeichnen. Obendrein soll F. während dieser Zeit aber in Spanien eine Baufirma gegründet und auch in Marokko gewesen sein. Nach eigenen Angaben will er an all seinen Aufenthaltsorten Firmen gegründet haben. Womit er sein Geld genau verdiente – unklar.

Parallel zu seinen vermeintlichen Geschäftstätigkeiten muss F. immer wieder in Deutschland und der Türkei gewesen sein. Die türkische Justiz wirft ihm im Juni 2022 einen „schweren sexuellen Übergriff“ in Gaziantep vor.

Nach Berichten türkischer Medien soll es sich bei dem Opfer um seine Tochter aus einer früheren Ehe handeln. Das türkische Justizsystem führt F. in rot markierter Schrift als „Wird gesucht/Zur Fahndung ausgeschrieben“. Offenbar konnte sich F. erneut der Justiz entziehen. Anfragen dieser Redaktion zu den Vorgängen an das türkische Innenministerium und die Strafverfolgungsbehörden blieben bislang unbeantwortet.

Im November 2022 soll sich F. bei der zuständigen Ausländerbehörde in Braunschweig abgemeldet haben. Möglicherweise fürchtet er zu diesem Zeitpunkt die Auslieferung als Sexualstraftäter in die Türkei.

Dann taucht F. in Kroatien auf, wo er einen Asylantrag gestellt haben soll. ... Der Schengen-Staat nimmt ihn nicht auf, weil es sich nach dem Dublin-Flüchtlingsabkommen nicht zuständig sieht. Ob und was die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über F.s Taten in der Türkei wissen, ist unklar.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/wie-der-mutma%C3%9Fliche-todessch%C3%BCtze-von-stade-jahrelang-die-beh%C3%B6rden-austrickste/ar-AA27wOfL?ocid=AARDHP


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08.09.2026 um 17:24
Zitat von emzemz schrieb:Gleichen wir nun ab, welche der Tatvorwürfe finden sich im vorgenannten Gesetzestext.
Sollten sich hierbei Übereinstimmungen finden, dann erst würde sich tatsächlich die Frage stellen, warum kein Untersuchungshaftbefehl angeordnet wurde.
Zunächst einmal vielen Dank, @emz, für den betont sachlichen und informativen Beitrag.

Dem entnehme ich, dass die Anforderungen für die Beantragung und Durchsetzung von Untersuchungshaft recht hoch sind. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es allerdings Spielraum, wenn jemand dringend einer Straftat verdächtig ist, bei der Leib oder Leben eines Anderen gefährdet wurden.

Dies sehe ich nach meinem bisherigen Kenntnisstand der Abläufe in Stade erfüllt. Sylvia S. hat demnach einen sechsfachen Mörder zur Flucht verholfen; ihr Wagen konnte erst durch gezielte Schüsse der Polizei gestoppt werden. Vorher hatte die 65-Jährige den Täter, für den sie sich in einem Sorgerechtsstreit als Sprachrohr verwandte, auch zum Tatort gebracht.

In meinen Augen hat sich die Fluchthelferin dringend der Beihilfe zum sechsfachen Mord verdächtig gemacht. Das sehen die Ermittler offensichtlich anders, denn Sylvia S. ist nach wie vor auf freiem Fuß. Sie sind aber -spätestens zum Abschluss der Ermittlungen- eine Erklärung schuldig, warum die Unterstützung des Mörders keine unmittelbaren Folgen für die 65-Jährige hatte.

Ähnliches gilt für die Rolle von Enise Ö. Sie steht in Verdacht, durch aktives Eingreifen versucht zu haben, die Flucht einer schwer verletzten Frau vor dem Attentäter zu unterbinden. Die Partnerin des Killers war insofern bemüht, dazu beizutragen, dass der Überfall so viele Opfer wie möglich erzeugen konnte. Das nenne ich Beihilfe zum Mord - unabhängig davon, ob nun die Attacke von Enise Ö. auf die flüchtende Mitarbeiterin deren Tod noch befördert hat oder ob dieses Opfer aufgrund der erlittenen Schussverletzung schon nicht mehr zu retten war.

Die Ermittler haben offenkundig auch in diesem Fall einen dringenden Tatverdacht verneint. Aus welchen Gründen dies geschah, hat die Öffentlichkeit bislang nicht erfahren. Sie hat aber einen Anspruch darauf.


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6fach Mord von Stade

08.09.2026 um 17:57
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:In meinen Augen hat sich die Fluchthelferin dringend der Beihilfe zum sechsfachen Mord verdächtig gemacht. Das sehen die Ermittler offensichtlich anders, denn Sylvia S. ist nach wie vor auf freiem Fuß.
Ich gehe mal stark davon aus, dass gegen beiden Frauen ermittelt wird.

Und eine Beihilfe wird sich im Laufe der Ermittlungen entweder als zutreffend oder aber als unzutreffend herausstellen.

BTW: Ermittlungen rechtfertigen keine Inhaftierung, sofern kein Haftgrund vorliegt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aus welchen Gründen dies geschah, hat die Öffentlichkeit bislang nicht erfahren. Sie hat aber einen Anspruch darauf.
Ich wüsste ja gerne, woraus du einen Anspruch der Öffentlichkeit ableitest, etwas über die Gründe zu erfahren.

Den sehe ich nicht.

Und, wie gesagt, der dringende Tatverdacht würde für eine Inhaftierung alleine nicht ausreichen, es müsste zudem ein Haftgrund vorliegen.


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6fach Mord von Stade

08.09.2026 um 18:00
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die Ermittler haben offenkundig auch in diesem Fall einen dringenden Tatverdacht verneint. Aus welchen Gründen dies geschah, hat die Öffentlichkeit bislang nicht erfahren. Sie hat aber einen Anspruch darauf.
Nein, die Öffentlichkeit hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, warum die Staatsanwaltschaft keinen Grund für einen dringenden Tatverdacht sieht, um gegen die beiden Frauen (Kindsmutter und Patentante) einen Untersuchungshaftbefehl zu beantragen.

Es gibt nichts, was diesen vermeintlichen Anspruch unterstützen würde.


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08.09.2026 um 18:02
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Kennst Du irgendeinen Fall, wo bei Haftbefehlen die Justizbehörde sich verweigert hat?
Das kommt öfters vor. Die Polizei nimmt jemanden vorläufig fest. Der wird am nächsten Tag beim Ermittlungsrichter am zuständigen Amtsgericht vorgeführt und auf freien Fuß gesetzt.
Nach meinen Erfahrungen wird das in Städten oft lockerer gehandhabt als auf dem Land.
Die Richter wollen ihren Bereich sauber haben.


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08.09.2026 um 18:07
Ich schieße meine Gedanken zu Frau S. und warum sie auf freiem Fuß ist, jetzt mal frei raus.

Ein Forist hat hier kürzlich nochmals auf das 20seitige Pamphlet, welches wohl deutlich querulatorische Züge trug, verwiesen. Ich finde den Beitrag gerade nicht wieder.

Sollte dem so sein kann ich mir vorstellen, dass sie sich, da offenbar untergetaucht, in psychiatrischer stationärer Behandlung befindet.

Wie gesagt, es ist eine Möglichkeit. Keine Diagnose.


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08.09.2026 um 18:14
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Sollte dem so sein kann ich mir vorstellen, dass sie sich, da offenbar untergetaucht, in psychiatrischer stationärer Behandlung befindet.
Frau S. ist nicht untergetaucht, sie steht den Ermittler zur Verfügung.


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