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6fach Mord von Stade

554 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Jugendamt, Stade ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

6fach Mord von Stade

05.09.2026 um 00:05
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn weitere "Qualitätsmedien" Einblick in die Akten bekommen, könnte der Druck unausweichlich werden für eine Haft.
Jetzt, wo die Untersuchungen vermutlich schon fast abgeschlossen sind, jetzt braucht's auch keinen Untersuchungshaftbefehl mehr.
Als Haftgrund wäre Fluchtgefahr in Frage gekommen. Aber sonst fällt mir da nicht mehr viel ein.
https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html


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05.09.2026 um 00:08
Zitat von ÜbergoldÜbergold schrieb:Das las ich heute in der taz.
Ah okay, danke
Am Anfang klang das etwas anders.
Aber ich hatte mir schon als ich hörte, dass das Ding 20 (!) Seiten lang ist, gedacht, dass sie etwas speziell sein wird.
Querulantisch trifft in etwa das, was ich mir vorstellte.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb am 01.07.2026:Ich denke auch, es wird ähnlich tenoriert sein, wie andere "Anti-Jugendamts" Pamphlete.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der Politiker ist ja jetzt auf einmal zurücktreten von dem Amt. Das ist doch schon eine erste "Bewegung".
Der ist zurückgetreten, weil er massiv angefeindet und bedroht wurde.
Er will sich und seine Familie schützen.
Jemanden mit Hass, Hetze und Drohungen zu einem Rücktritt zu bewegen ist ja wohl nich allen ernstes etwas, was bei dir im positiven Sinne unter "in Bewegung kommen" läuft.
Zitat von LanzaLanza schrieb:könnte der Druck unausweichlich werden für eine Haft.
Ich dachte du weiss, unter welchen Bedingungen U-Haft verhängt werden kann.
Kleiner Tipp: Druck durch Medien gehört nicht dazu.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Meine Meinung/Vermutung: Vorher hat sie sich dann bereits abgesetzt.
Möglich, weiss man nicht.
Hat sie ausreichend Netzwerke, Orte wo sie hin kann?
Ist nicht bekannt, oder?
Sich einfach mal so "abzusetzen" und länger erfolgreich unterzutauchen ist nicht so einfach, wenn man dann mit Haftbefehl gesucht wird.
Sonderlich clever scheint die ja auch nicht zu sein.


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05.09.2026 um 00:14
@Zaunkönigin

Wer ist denn weisungsbefugt für die STA?


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05.09.2026 um 00:25
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wer ist denn weisungsbefugt für die STA?
Das ist das Justizministerium

Ein Haftbefehl wird von einem Richter angeordnet. Nicht von der StA.


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05.09.2026 um 01:43
Zitat von emzemz schrieb:Ein Haftbefehl wird von einem Richter angeordnet. Nicht von der StA.
Die Staatsanwaltschaft ordnet keinen Haftbefehl an, aber sie kann ihn beantragen.


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05.09.2026 um 02:29
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Die Staatsanwaltschaft ordnet keinen Haftbefehl an, aber sie kann ihn beantragen.
Selbst wenn die StA auf Weisung hin einen Haftbefehl beantragen würde, Richter sind nicht weisungsgebunden.


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05.09.2026 um 09:11
Zitat von emzemz schrieb:Selbst wenn die StA auf Weisung hin einen Haftbefehl beantragen würde, Richter sind nicht weisungsgebunden.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn die Staatsanwaltschaft auf Weisung der Politik keinen Haftbefehl beantragt...


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05.09.2026 um 11:44
Erst mal stellt sich doch die Frage, welchen Sinn macht es denn, die Kindsmutter jetzt in Untersuchungshaft zu nehmen? Gibt es hierfür überhaupt Haftgründe?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn weitere "Qualitätsmedien" Einblick in die Akten bekommen, könnte der Druck unausweichlich werden für eine Haft.
Der Druck auf wen sollte eine solche Haft bewirken? Politiker, Staatsanwaltschaft, Richter?

Der Sinn einer Untersuchungshaft ist doch, dass der Tatverdächtige nicht abhaut und dass er während der Ermittlungen aus dem Weg geräumt (Verdunktlungsgefahr) wird. Diese Tatverdächtige hier läuft nicht weg und die Ermittlungen scheinen so gut wie abgeschlossen, sie stört also niemanden bei der Arbeit. Zu spät für einen Untersuchungshaftbefehl.

Untersuchungshaft ist keine Strafe.


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05.09.2026 um 12:30
Zitat von emzemz schrieb:Erst mal stellt sich doch die Frage, welchen Sinn macht es denn, die Kindsmutter jetzt in Untersuchungshaft zu nehmen? Gibt es hierfür überhaupt Haftgründe?
Für eine Person, die eine schwer Verwundete, die verzweifelt versucht, vor ihrem Mörder zu flüchten, zu Boden stößt und auf sie einschlägt und somit verhindert, daß sie vom Tatort flüchten und Hilfe erhalten kann, gibt es keine Haftgründe? Ernsthaft?
Zitat von emzemz schrieb:Der Sinn einer Untersuchungshaft ist doch, dass der Tatverdächtige nicht abhaut und dass er während der Ermittlungen aus dem Weg geräumt (Verdunktlungsgefahr) wird. Diese Tatverdächtige hier läuft nicht weg
Woher wollen Sie das wissen, daß die nicht wegläuft? In anderen Fällen gelten Verbindungen ins oder Wohnsitze im Ausland als Grund für die Verhängung der Untersuchungshaft. Hier offenbar nicht.


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05.09.2026 um 13:05
Zitat von emzemz schrieb:Diese Tatverdächtige hier läuft nicht weg
Woran machst Du das fest?


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05.09.2026 um 13:27
Für mich ist dies ein vielschichtiger Fall, der es verdient, ja erzwingt, intensiv beleuchtet zu werden.

1.
Kriminelle Ebene

Da ist zunächst einmal der kriminelle Aspekt. Da geht es darum, ob Fatih G. den sechsfachen Mord allein geplant und durchgeführt hat oder ob es Unterstützer, zumindest Mitwisser gab.

Tatsache ist, dass die selbsternannte „Patentante“ Sylvia S. Fatih G. zu dem Behördentermin nach Stade gefahren und den Mercedes AMG auch auf der Flucht gesteuert hat. Warum? Leistete sie nur ahnungslos einen Freundschaftsdienst? Oder war sie eingeweiht in den Anschlagsplan, betätigte sich sogar aktiv als Komplizin?

Entsprechende Fragen wirft auch das Verhalten von Enise Ö. auf, der Partnerin von Fatih G. und Mutter des gemeinsamen Kindes. Wenn Berichte zutreffen, dass sie beim Anschlag in Stade eine schwer verletzte Frau traktiert und deren Flucht behindert hat (das Opfer starb später), dann steht im Raum, die Tötung der sechs Mitarbeiter aktiv unterstützt zu haben.

Ich hoffe und erwarte, dass die Ermittlungsbehörden bezüglich der Rolle der beiden Frauen für lückenlose Aufklärung sorgen - auch nach dem Selbstmord von Fatih G. und der dadurch drohenden Einstellung des Verfahrens.

2.
Ausländerrecht

Die zweite Dimension des Falles erstreckt sich auf die ausländerrechtlichen Aspekte. Es stellt sich die Frage, wie Fatih G. (in Goslar geboren, türkischer Pass) ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland unbehelligt schalten und walten und mit Behörden und anderen Dienststellen Kontakt pflegen konnte.

Es wäre zu prüfen, in welchem Ausmaß zuständige Stellen „weggesehen“ haben und in welcher Weise dem 45-Jährigen trotz seines „Illegalen“-Status‘ Unterstützung gewährt wurde - von wem auch immer. Das gilt insbesondere für Sylvia S. (Migrationsberaterin einer staatlich geförderten Institution in Bremen), die im Sorgerechtsstreit um das Kind von Fatih G. und Enise Ö. sogar öffentlich mit einer Dokumentation angeblichen Unrechts mobil gemacht hat.

3.
Die Politik

Die dritte Schiene betrifft den politischen Bereich. Ich halte es für berechtigt und angebracht, zu hinterfragen, ob und in welcher Form es in diesem Fall Versäumnisse, falsche Weichenstellungen oder sonstiges Fehlverhalten politisch Verantwortlicher gegeben hat, durch die das Verbrechen in Stade begünstigt worden sein könnte.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Mir geht es um sachliche, objektive Aufklärung eines fatalen Anschlags, der sechs Menschen das Leben gekostet hat. Rechtsextreme Organe und Parteien versuchen dagegen den Fall für sich auszuschlachten: Sie wollen mit subtilen Unterstellungen Stimmung gegen Migranten schüren und rechtsstaatliches Vorgehen diskreditieren.

Dagegen hilft meiner Meinung nach nicht, jetzt Ernittlungen zu bremsen, die Öffentlichkeit außen vor zu halten oder gar unliebsame Dinge unter den Teppich zu kehren. Im Gegenteil: Genau damit würde man den Extremisten in die Hände spielen.


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05.09.2026 um 13:38
@sooma
Die Lady hat ihr Baby noch hier. Wenn sie untertaucht oder sich absetzt, dann dürfte sie keine Aussicht mehr haben, jemals wieder ihre mütterlichen Pflichten warzunehmen.
Nach dem Stunt jetzt (siehe sie prügelte auf ein sterbendes Opfer ein) stehen die Chancen bereits auf aussichtslos, dass ihr das Kind jemals wieder in den Arm gelegt wird.
Diese Mutter, hat bereits deutlich gemacht, wie sehr sie staatliche Behörden hierzulande missachtet. Dazu noch solche Gewaltausbrüche und die unbeirrbare Solidarität mit dem Mörder, oder soll ich sagen Massenmörder.
Ein Elternpaar from hell, das womöglich nette Helfer gefunden hat.
Diese Mutter hatte ihre Chance, indem man sie mit Baby, in dieses Schutzhaus genommen hat, was sehr großzügig von den Behörden war. Aufgrund der vermuteten gewalttätigen Handlungen gegen den Säugling , erachte ich es als geradezu großartig, dass man der Dame überhaupt noch Umgang und gemeinsame Unterkunft ermöglicht hat.
Und während all dem, war diese Lady warscheinlich schon voller Hass gegen die Behördenmitarbeiter.
Jetzt wo der geliebte Kindsvater tot ist, hat sie außer dem Baby, nicht mehr viel zu verlieren. Die wird sich jetzt solange bedeckt halten, bis sie wieder an ihr Kind kommt. Und dann ab mit dem nächsten Flieger.


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05.09.2026 um 13:42
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Jetzt wo der geliebte Kindsvater tot ist, hat sie außer dem Baby, nicht mehr viel zu verlieren. Die wird sich jetzt solange bedeckt halten, bis sie wieder an ihr Kind kommt. Und dann ab mit dem nächsten Flieger.
Das Baby darf auf keinen Fall wieder in ihre Obhut. Die Dame ist psychisch zu instabil.

Zum Wohle des Kindes wäre es wohl am besten, wenn Enise Ö., nachdem alles vorbei ist, alleine die endgültige Reise in das Land antritt, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzt.


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05.09.2026 um 13:48
War eigentlich in dem Fluchtwagen, diesem Luxus-Mercedes, ein altersgerechter Kindersitz, eine Babyschale?

Was wollte der Vater eigentlich, wollte er Mutter und Baby mitnehmen?

Hatte die Mutter eine Tasche gepackt?


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05.09.2026 um 13:49
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Die wird sich jetzt solange bedeckt halten, bis sie wieder an ihr Kind kommt. Und dann ab mit dem nächsten Flieger.
Wenn überhaupt wird sie derzeit nur begleiteten Umgang bekommen.
Und aufgrund der Vorgeschichte wird der auch sicherlich deutlich intensiver abgesichert, als normaler begleiteter Umgang.
Sie hat auch kein Sorgerecht, die würden also direkt zur Fahndung ausgeschrieben.
Ich gehe davon aus, dass bei ihr aktuell TKÜ läuft.


Sie wird im Moment keine Chance haben, mit dem Baby zu verschwinden.
Zitat von ÜbergoldÜbergold schrieb:Zum Wohle des Kindes wäre es wohl am besten, wenn Enise Ö., nachdem alles vorbei ist, alleine die endgültige Reise in das Land antritt, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzt.
Sie wird ja wohl hoffentlich wegen der Gewalt gegen die Sozialpädagogin zu einer Haftstrafe verurteilt.
Und ich glaube nicht, dass sie weiß, wo das Baby derzeit untergebracht ist.


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05.09.2026 um 13:51
@calligraphie
Joar, was sagste mir das? :shrug:

Ich bin nicht überzeugt, dass sich beide Beteiligten nicht absetzen würden und könnten. Bei diesem Gemengenlage fände ich es auch schlauer, wenn sie (getrennt voneinander) festgesetzt wären. Beide haben den Wahn des Vaters doch anscheinend mitgetragen, unterstützt, befeuert.


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05.09.2026 um 14:01
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Sie wird ja wohl hoffentlich wegen der Gewalt gegen die Sozialpädagogin zu einer Haftstrafe verurteilt.
Deswegen schrieb ich "nachdem alles vorbei ist".
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Und ich glaube nicht, dass sie weiß, wo das Baby derzeit untergebracht ist.
Ist leider nicht öffentlich bekannt, soweit ich weiß. Es gab zwar vor ein paar Wochen Berichte über das Eilverfahren des OLG Celle über ihr Sorgerecht, aber alle Details sind nur einem kleinen, nicht-öffentlichen Kreis bekannt.


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05.09.2026 um 14:05
Zitat von OberleutnantOberleutnant schrieb:Für eine Person, die eine schwer Verwundete, die verzweifelt versucht, vor ihrem Mörder zu flüchten, zu Boden stößt und auf sie einschlägt und somit verhindert, daß sie vom Tatort flüchten und Hilfe erhalten kann, gibt es keine Haftgründe? Ernsthaft?
Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits tödlich verletzt. Sie erlag den Schussverletzungen, Hilfe war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Schubsen und Schlagen waren nicht todesursächlich. So stellt sich mir die Situation dar.
Ob einfache Körperverletzung für eine Untersuchungshaft genügt, ich denke eher nicht, lasse mich aber gerne mit Haftgründen beleeren.
Zitat von OberleutnantOberleutnant schrieb:Woher wollen Sie das wissen, daß die nicht wegläuft? In anderen Fällen gelten Verbindungen ins oder Wohnsitze im Ausland als Grund für die Verhängung der Untersuchungshaft. Hier offenbar nicht.
Bislang ist sie nicht weggelaufen. Dass sie auch künftig nicht wegläuft, das zu beurteilen, ist Sache der StA bzw. des Richters, ich muss nicht alles wissen, verlasse mich da auf die Entscheidung der Behörden.


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05.09.2026 um 14:13
Sorry, muss natürlich belehren heißen.


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05.09.2026 um 15:12
Zitat von emzemz schrieb:Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits tödlich verletzt. Sie erlag den Schussverletzungen, Hilfe war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Das konnte doch Einise Ö. gar nicht wissen, wie schwer verletzt das später verstorbene Opfer (es handelte sich um den Vormund ihres Kindes) zu dem Zeitpunkt war.
Das Opfer war zuvor aus dem Fenster gesprungen (so wie ich es verstanden habe, war der Tatort im ersten Stock des Gebäudes) und versuchte vom Grundstück auf die andere Straßenseite zu fliehen, woran sie von der Täterin zunächst durch zu Boden stoßen und Einprügeln aktiv gehindert wurde. Somit versuchte sie zu unterbinden, daß das von ihrem Lebensgefährten mit drei Schüssen verwundete Opfer der für sie lebensbedrohlichen Situation entkommen konnte.

Das ist für mich nicht "einfache Körperverletzung", sondern Beihilfe zum Mord.


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