Tiergarten
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6fach Mord von Stade
08.09.2026 um 18:19Cassandra71 schrieb:Ich wüsste ja gerne, woraus du einen Anspruch der Öffentlichkeit ableitest, etwas über die Gründe zu erfahren.
Den sehe ich nicht.
Und, wie gesagt, der dringende Tatverdacht würde für eine Inhaftierung alleine nicht ausreichen, es müsste zudem ein Haftgrund vorliegen.
Das gilt auch für einen sechsfachen Mord? Da soll der Öffentlichkeit vorbehalten bleiben, warum zwei offenkundige Unterstützerinnen des Täters auf freiem Fuß geblieben sind?emz schrieb:Nein, die Öffentlichkeit hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, warum die Staatsanwaltschaft keinen Grund für einen dringenden Tatverdacht sieht, um gegen die beiden Frauen (Kindsmutter und Patentante) einen Untersuchungshaftbefehl zu beantragen.
Es gibt nichts, was diesen vermeintlichen Anspruch unterstützen würde.
Eine, die dem Killer zur Flucht verhalf, und eine, die durch aktives Eingreifen augenscheinlich verhindern wollte, dass sich eines der schwer verletzten Opfer vor dem Todesschützen in Sicherheit bringen konnte?
Die Ermittler werden ja Gründe für ihr Vorgehen haben, vielleicht auch triftige. Warum sollte man die dann nicht benennen? Vor allem die Angehörigen der Opfer werden gewiss auf Antworten warten, zumal gegen den Haupttäter ja nicht mehr ermittelt werden kann und darf.






