Kokokokoko schrieb:Ich frage mich halt was es an Indizien braucht damit ein Richter den Durchsuchungsbeschluss beim Nachbarn unterschreibt. Reicht da eine Vermutung dass es da Streit gegeben haben muss aus oder muss da was handfesteres dabei sein?
Die bloße Vermutung der Polizei, dass es einen Streit zwischen Nachbarn gegeben haben könnte, reicht in keinem Fall aus. Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist ja ein Grundrecht, das uns im Grundgesetz (Artikel 13) garantiert wird. Entsprechend restriktiv wird die Genehmigung von Hausdurchsuchungen von den Ermittlungsrichtern gehandhabt. Und in unserem Fall ist eine solche Duchsuchung ja sogar zweimal genehmigt worden, was dafür spricht, dass relativ starke und KONKRETE Verdachtsmomente gegen den Tatverdächtigen vorlagen bzw. vorliegen.
Es braucht immer etwas Konkretes - allgemeine Überlegungen reichen niemals aus. Wenn wir mal als Gedankenspiel dabei bleiben, dass die Polizei einen Nachbarschaftsstreit vermutet, dann müsste sie konkrete Anhaltspunkte dafür liefern. Das könnten zum Beispiel Dokumente sein, aus denen hervorgeht, dass es einen solchen Streit gab, und dass er bereits hitzige Dimensionen angenommen hatte. Das könnten amtliche Dokumente sein, wenn sich zum Beispiel die beiden Kontrahenten bei irgendwelchen Behörden übereinander beschwert hätten oder sogar schon miteinander vor Gereicht waren. Es könnten aber auch direkte Schriftwechsel zwischen den Kontrahenten sein - besonders wenn darin schon irgendwelche Drohungen enthalten waren. Auch mitgeschnittene Telefonate könnten eine Rolle spielen.
Ein zweite Möglichkeit wären in diesem Fall Zeugenaussagen, wobei da eine einzige vermutlich nicht ausreichen würde. Es müssten wohl schon mehrere sein, die übereinstimmend über einen gravierenden Streit berichten. Dabei käme es natürlich auch darauf an, wie glaubwürdig die Zeugen eingeschätzt werden, und wie nah sie an der Sache dran waren. Personen, die einen engen Bezug zu Opfer oder Tatverdächtigem haben, wären sicher von besonderem Gewicht.
Das waren bisher alles Indizien, die (nur) auf das Bestehen eines Motives hindeuten würden. Es könnt ja aber auch Indizien geben, die den Tatverdächtigen auf noch direktere Weise mit dem Verbrechen in Verbindung bringen: Zum Beispiel könnte es eben doch Aufnahmen aus der Tatnacht geben, die eine Person mit der Statur des Tatverdächtigen am oder im Hof zeigen. (Vielleicht hat der Täter bei aller Vorbereitung eine Kamera übersehen). Oder es gibt-Audio-Aufnahmen mit der Stimme des Täters. Oder - noch eine andere Richtung: Der Tatverdächtige hat vor der Tat eindeutige Google-Recherchen unternommen - was ja schon vielen Tätern zum Verhängsnis geworden ist. Oder: Er hat versucht, sich ein falsches Alibi zu besorgen, und der Polizei wurde das gemeldet. Und und und.
Also, es gibt genug Material, das die Polizei theoretisch in der Hand haben könnte. Was sie wirklich den Ermittlungsrichtern vorgelegt hat, lässt man uns natürlich nicht wissen, aber es müssen schon SachEN mit Gewicht gewesen sein - gerade weil eben die Durchsuchung zweimal genehmigt wurde, möglicherweise sogar von zwei verschiedenen Richtern.