sallomaeander schrieb:Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Herr E. den Hof legal als Wohngebäude nutzen durfte. Für solche gilt in Deutschland ein Anschluss- und Benutzungszwang für Ver- und Entsorgung.
@sallomaeander , bitte poste die entsprechenden Quellen und Rechtsvorschriften für den o. g. Zwang. Glaubst du, dass D. E. das Risiko eingegangen wäre, erstens in einem - auch online verfügbaren - Zeitungsartikel, zweitens auf der Vereins-Website, drittens z. B. auf YouTube die Behörden aufmerksam zu machen? Ihm dürfte klar gewesen sein, dass die Inhalte im WWW geteilt werden können. Außerdem hatte ich schon aufgrund deiner anderen unbelegten Vermutung Infos von der Autarkia-Website zitiert (s. u.).
Es ist doch schlimm genug für den kleinen Sohn des Opfers, dass er seinen Papa verloren hat. Alle trauernden Hinterbliebenen müssen verkraften, dass D. sehr jung auf brutale Weise aus dem Leben gerissen wurde. Man kann ihnen wenigstens unbelegte Spekulationen ersparen, dass ihr so schrecklich umgebrachter Lieber etwas falsch gemacht habe. Und wenn es auch so wäre:
Nichts rechtfertigt seine Tötung. Meiner Meinung nach wäre allein schon aus Pietätsgründen Zurückhaltung geboten.
sallomaeander schrieb:Man kann und darf auf die Nutzung von Strom, Gas, Wasser usw. zwar verzichten - zumindest angeschlossen werden muss ein Wohngebäude aber mMn spätestens dann,
Das ist keine Meinungssache (Hervorh. durch mich). Entweder ist das Tatsache oder nicht. Deshalb die o. g. Bitte um Belege.
Strom: Die Photovoltaikanlage ist schon auf den Fotos zu sehen.
Minibiogasanlage: (auf dem eigenen YT-Kanal von Autarkia sieht man, wie er seine isoliert):
https://www.autarkia-naturnah.de/kurse/modul-3-1/Außerdem heizte er auch mit
Holz , soweit ich mich an die Stelle mit dem Saunaofen im YT-Video der beiden Creators erinnere, das schon öfters verlinkt wurde.
Hervorhebung durch mich:
watnu schrieb am 18.09.2026:Abwasser
Wer Autark sein Wasser bezieht muss auch schauen wie man sein Abwasser vernünftig beseitigt.
Wenn es nicht absehbar ist sich an die Kanalisation anzuschließen kommen mehrere Varianten in Frage.
Eine davon ist die Klärgrube mit einem Klärteich. Der Bau und die Funktion müssen von der zuständigen Behörde abgenommen werden. Ganz grob erklärt:
Das Abwasser vom Haus wird in einem 3-Kammer-System vorgeklärt. Das kann ein Betonschacht mit dreierlei Kammern sein. In jeder dieser Kammer setzen sich Grobstoffe auf dem Schachtboden ab. Danach wird das vorgeklärte Wasser in einen Teich geleitet der mittels Pflanzen den Rest des Wassers filtert um es dann anschließen wieder ins Erdreich versickern zu lassen. Die gesetzten Grobstoffe müssen minimal alle 2 Jahre mit Entsorgungsnachweiß abgepumpt werden.
Früher wurde das ganze mit in die Güllegrube von der Viehhaltung geleitet um es dann auf Feldern und Äckern als Dünger auszubringen. Klingt wesentlich leichter und effizienter, ist aber nicht mehr erlaubt!
Quelle: https://www.autarkia-naturnah.de/akademie/autarkie/wasser/
- -
watnu schrieb am 29.09.2026:Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/autark-im-unterallgaeu-selbstversorgung-bedeutet-fuer-mich-freiheit-106043354 , 09.03.2025 , Bezahlschranke
O. g. ist wohl der Artikel, der hier auch mit Bezugnahme auf die "Mindelheimer Zeitung" erwähnt wurde.