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Mordfall Hinterkaifeck

51.749 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

06.02.2018 um 23:36
@jaska,

nach §266 muss das Gericht dokumentieren, "aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene That für nicht strafbar erachtet" wurde. Deshalb lagen Pielmeier zum zweiten Prozess sehr viel mehr Infos vor.

@Heike75,
bei dem Artikel geht es mir um die Begründung, warum das Reichsgericht der Revision nicht stattgegeben hat. Ein Gericht war demnach damals in seinem Urteil nicht einmal mehr an die "Ergebnisse der vorgeführten Beweismittel" gebunden! Da, möchte ich annehmen, wird die Freiheit in der Beweiswürdigung heutzutage juristisch doch deutlich anders interpretiert.

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Mordfall Hinterkaifeck

06.02.2018 um 23:38
@PastorBrown
Zitat von PastorBrownPastorBrown schrieb:Wie auch immer, Staatsanwalt Pielmeier bestätigt jedenfalls, dass sich das Gericht in seinem Urteil wohl auf die Aussage von Victoria Schlittenbauer bezogen haben wird.
Ich habe das mal markiert, weil es schön die Krux zeigt. Entweder etwas bestätigt etwas anderes, dann muss man nicht mit dem relativierenden Wörtchen "wohl" noch eine Vermutung ergänzen oder aber der Zusammenhang ist nicht so zwingend und dann kann man das auch entsprechend formulieren.

Ich beende mal das leidige Thema. Solange das Gerichtsurteil nicht vorliegt sind alle vermeintlichen Überlegungen zur Entwicklung der Geschichte von dem allerersten Hinweis bishin zum Urteil nur spekulativ.
Mag zwar ein netter Ausflug, ein nettes Gedankenspiel sein. Reicht aber nicht aus, um mich zu überzeugen. Ich vermag hier keine Hinweise auf Belastungszeugen, Denunzianten, Leumundszeugen, Bewertungskriterien der Richter, Geständnisse der Angeklagten etc. zu erkennen.

Wenn Du das anders siehst, dann gerne.


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Mordfall Hinterkaifeck

06.02.2018 um 23:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Solange das Gerichtsurteil nicht vorliegt
Das Gerichtsurteil liegt vor. Mehr als Pielmeier referiert, lag ihm auch nicht vor.

Zeugenaussagen vor einem Landgericht mussten damals m.W. nicht protokolliert werden. Das Urteil, wie es Pielmeier referiert, genügt in seiner Begründung den Vorschriften von §266 StPO.


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Mordfall Hinterkaifeck

06.02.2018 um 23:50
@PastorBrown
Zitat von PastorBrownPastorBrown schrieb:bei dem Artikel geht es mir um die Begründung, warum das Reichsgericht der Revision nicht stattgegeben hat. Ein Gericht war demnach damals in seinem Urteil nicht einmal mehr an die "Ergebnisse der vorgeführten Beweismittel" gebunden!

OK, ganz langsam... Wir beide gehen jetzt die Sache mal ganz sachlich durch:

1. Welche "vorgeführten Beweismittel" gab es denn, an deren Ergebnis sich das Gericht nicht gehalten hat?

2.) Warum wurde der Revision nicht statt geben? Hinweis: Deine Begründung dafür stimmt nicht.


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Mordfall Hinterkaifeck

06.02.2018 um 23:53
@PastorBrown
Liegt Dir das Urteil vor?


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06.02.2018 um 23:59
Zitat von PastorBrownPastorBrown schrieb:Das Gerichtsurteil liegt vor. Mehr als Pielmeier referiert, lag ihm auch nicht vor.
Unsinn: Das Gerichtsurteil liegt nicht vor. Sollte ich mich irren, bitte Quelle.

Pielmayer lag die komplette Akte aus dem Prozess vor, er nennt das Aktenzeichen als Quelle seiner Angaben.

Ich zitiere:
... Beide haben die Strafe verbüßt. (Akten des Landgerichts Neuburg Str.P.Reg.No.105/15).
Zeugenaussagen vor einem Landgericht mussten damals m.W. nicht protokolliert werden. Das Urteil, wie es Pielmeier referiert, genügt in seiner Begründung den Vorschriften von §266 StPO.
Unsinn. Siehe Erklärung der letzten 10 Stunden.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 07:39
Zitat von jaskajaska schrieb:Liegt Dir das Urteil vor?
Ja, Pielmeier gibt das Urteil wieder.

Es handelt sich ja hier bei der Zusammenstellung Pielmeiers um eine sehr wichtige, vertrauenswürdige Quelle mit Dokumentcharakter. Daher ist auch das, was nicht erwähnt wird, von Bedeutung.

Um mal einen Vergleich zu heute zu ziehen: Heute gibt es bei einigen Delikten die Möglichkeit, dass ein Gericht zusätzlich zu einer Haftstrafe eine Geldstrafe ausspricht. Wenn dann in einem staatsanwaltlichen Bericht nur von einer Haftstrafe die Rede ist, würde niemand auf die Idee kommen, dass auch eine Geldstrafe verhängt wurde. Die Tatsache, dass von einer Geldstrafe keine Rede ist, würde für sich sprechen.


Der Hinweis Pielmeiers auf das Alter von 16 Jahren bei Victoria Gabriel ist sehr bedeutend. Denn er zeigt, dass sich im Urteil offensichtlich auf eine Zeugenaussage berufen wurde, welche den Inzest für dieses Alter bezeugt.

Dass das Gericht in seinem Urteil offenbar trotzdem eine Begrenzung auf den Zeitraum von 1907-1910 zugrunde gelegt hat, kann man angesichts dessen gar nicht mehr anders verstehen, als dass die Schuld als gering eingestuft wurde.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 13:10
Hat das ausführliche Gerichtsurteile mit dem Mordfall Hinterkaifeck zu tun?
Eher nicht, kommt wieder zurück zum Thema.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 13:43
Zitat von jaskajaska schrieb: Solange das Gerichtsurteil nicht vorliegt sind alle vermeintlichen Überlegungen zur Entwicklung der Geschichte von dem allerersten Hinweis bishin zum Urteil nur spekulativ.
Ich sehe das genauso! Für mich steht fest, daß es die Blutschande gab, wer das anders sieht, darf das gerne. Ich habe kein Problem damit.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 17:34
@PastorBrown,
Zitat von PastorBrownPastorBrown schrieb:Um mal einen Vergleich zu heute zu ziehen: Heute gibt es bei einigen Delikten die Möglichkeit, dass ein Gericht zusätzlich zu einer Haftstrafe eine Geldstrafe ausspricht. Wenn dann in einem staatsanwaltlichen Bericht nur von einer Haftstrafe die Rede ist, würde niemand auf die Idee kommen, dass auch eine Geldstrafe verhängt wurde. Die Tatsache, dass von einer Geldstrafe keine Rede ist, würde für sich sprechen.
Alter Schwede, da muss man echt kern gesund sein! Der von Dir geschrieben Absatz (Zitat) ist komplett FALSCH und kann direkt in die Tonne!

In dem Moment, indem ein Verfahren durch Urteil abgeschlossen ist, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Aufgabe der

Vollstreckung des Urteils.

D.h., sie sorgt dafür, dass der verurteilte Täter auch das Geld bezahlt, zu dem ihn das Gericht verdonnert hat... oder sie sorgt dafür, dass der verurteilte Täter seine Haftstrafe antritt. Demnach MUSS dem Staatsanwaltschaft das komplette Urteil inkl. aller Strafen bekannt sein, denn er muss alle Strafen vollstrecken... und all das wird schön säuberlich dokumentiert.
Zitat von PastorBrownPastorBrown schrieb:Der Hinweis Pielmeiers auf das Alter von 16 Jahren bei Victoria Gabriel ist sehr bedeutend. Denn er zeigt, dass sich im Urteil offensichtlich auf eine Zeugenaussage berufen wurde, welche den Inzest für dieses Alter bezeugt.
Ich zitiere StA. Pielmayer:
"2. Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber außerehelichen Geschlechtsverkehr gepflogen und wurden durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.
Beide haben die Strafe verbüßt. (Akten des Landgerichts Neuburg Str.P.Reg.No.105/15).


Hier klemmt was ganz gewaltig, denn Vik. war 1903 16 Jahre alt. Der Zeitraum passt nicht zu dem 16 Lebensjahr.

1.) WENN sie nun für einen Zeitraum vom 1903 bis 1906 verurteilt worden WÄREN, wäre das Urteil genau so milde / so hart ausgefallen, wie es für den Zeitraum 1907-1910 ausgefallen ist.

Wäre Viktoria Schl. die "ultimative" Zeugin gewesen, hätte man den Zeitraum von 1903 an bis ???? festgelegt. Denn da hatte Viktoria Schl. davon erfahren. Nein, man nimmt 1907-1910. M.M. gibt es nur die Möglichkeit, dass ein längerer Zeitraum Gegenstand war, man allerdings nur den Zeitraum beweisen konnte und die Zeit vorher nicht.

2.) Und nochmal: Kein Gericht der Welt verlegt einen Tatzeitraum, damit der Täter besser wegkommt.

Beispiel:
Zwei Leute überfallen am 01.08. eine Bank und rauben 20.000 €.
Keiner geht hin und verlegt den Überfall auf den 05.08., weil da nur 15.000 € in der Kasse waren und die Täter sich wenigstens noch 5.000 € für den Aufwand, den sie hatten, teilen können!
Ja, Pielmeier gibt das Urteil wieder.
Nein, das tut er nicht. Er gibt das Urteil wieder.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 17:41
KORREKTUR!!!

Er gib die verhängte Strafe wieder - nicht das Urteil.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 17:42
@Dr.AllmyLogo
Zitat von Dr.AllmyLogoDr.AllmyLogo schrieb:Hat das ausführliche Gerichtsurteile mit dem Mordfall Hinterkaifeck zu tun?
Ja, das hat es. Es war Gegenstand der Ermittlungen im Mordfall Hinterkaifeck.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 17:44
@Heike75
Muss das jetzt sein? Kann man der Trollerei der "Gegenseite" nicht Einhalt gebieten? Wir waren doch jetzt schon fast so weit, dass hier Ruhe diesbezüglich einkehrt. Warum jetzt wieder das Fass erneut aufmachen? Die wollen das doch eh nicht verstehen


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07.02.2018 um 17:51
@Sonnenschein81
es ist mir völlig egal, was der User glaubt oder nicht. Es kann nicht angehen, dass hier solch ein dummes Zeug über ein Strafverfahren geschrieben wird.

Tatsachen verdrehen, bis sie als "bare Münze" in Umlauf gehen... das hatten wir hier schon mal.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 17:55
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:es ist mir völlig egal, was der User glaubt oder nicht. Es kann nicht angehen, dass hier solch ein dummes Zeug über ein Strafverfahren geschrieben wird.

Tatsachen verdrehen, bis sie als "bare Münze" in Umlauf gehen... das hatten wir hier schon mal.
Da hast du schon recht. Allerdings wurden ja des User's Absurditäten hier schon gefühlte 1000 mal widerlegt und das kann noch 1000 mal so weitergehen, er wird den Mist weiterposten. Aber gut ...


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 18:35
Von mir aus ist hier gut. Die letzten Postings sprechen auch für sich selbst.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 20:49
@Heike75
Die Ansage der Moderation hast Du gelesen?
Wenn ihr weiter über Dinge rund um Gerichtsverfahren diskutieren wollt, könnt ihr gerne einen neuen Thread erstellen, oder es per PN ausdiskutieren.


@PastorBrown
Zitat von PastorBrownPastorBrown schrieb:Ja, Pielmeier gibt das Urteil wieder.

Es handelt sich ja hier bei der Zusammenstellung Pielmeiers um eine sehr wichtige, vertrauenswürdige Quelle mit Dokumentcharakter. Daher ist auch das, was nicht erwähnt wird, von Bedeutung.
Frei nach dem Motto, wenn etwas nicht explizit ausgeschlossen wurde, dann ist das eher ein Beleg dafür, dass es so war, statt dafür dass es nicht so war? Erinnert mich irgendwie an Gottesdienste, in denen das Nichterscheinen Gottes als Beleg für seine Existenz dargelegt wird.
Wenn Du etwas als Falt darstellen willst, dann mit klaren Fakten, Quellen, Belegen! Dir liegt das Urteil vor? Dann belege doch bitte, dass Dir das Urteil vorliegt. Ansonsten muss man diese Art der Diskussion tatsächlich als trollartig ansehen und das ruft die Verwaltung auf den Plan. Etwas Wiedergegebenes frei zu interpretieren ist kein Beleg für irgendwas.


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 21:19
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Erinnert mich irgendwie an Gottesdienste, in denen das Nichterscheinen Gottes als Beleg für seine Existenz dargelegt wird.
Was besuchst du für Gottesdienste?? Ich habe so etwas Absurdes noch nie in einem Gottesdienst erlebt.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Dir liegt das Urteil vor?
Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber außerehelichen Geschlechtsverkehr gepflogen und wurden durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr,Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.


Quelle: http://www.hinterkaifeck-mord.de/homepage/html/Unterseiten/Bericht_des_Staatsanwalts_Pielmaier_vom_6_11_1926.html

Es handelt sich hier dem Charakter nach um eine Zusammenstellung der bekannten Fakten zum Stand der Ermittlungen.

Was sollte denn deiner Meinung nach noch in dem Urteil gestanden haben?


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07.02.2018 um 21:34
@PastorBrown
Also liegt Dir das Urteil nicht vor. Die Schlussfolgerungen, die Du ziehst, sind lediglich Deine Annahmen, Deine Meinung, mehr nicht, weniger nicht.
Dann stelle das auch so klar! Man muss Deiner Schlussfolgerung nicht folgen, aber man kann, bzw. darf, so wie Du auch damit leben darfst, dass Deine Schlussfolgerung auch völliger Nonsense sein könnte, da Dir die Urteilsbegründung nicht vorliegt, sowie die Urteile ebenfalls nicht, aus denen sicherlich mehr ergehen würde, als bei der Wiedergabe von Urteilen, die in der Regel in Kürze zusammengefasst sind


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Mordfall Hinterkaifeck

07.02.2018 um 21:35
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Man muss Deiner Schlussfolgerung nicht folgen
Welche Schlussfolgerung meinst du genau?


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