Eine "Strafrechtsreform" ist für meine Beurteilung der Frage, ob ein "Vorsatz" zu sehen ist oder nicht, nicht entscheidend. Da bin ich dem Juristendeutsch wohl eher nicht nahe genug.
Vorsatz heisst für mich
vorsätzlich handeln. Nehmen wir an, ein Gang des/der späteren Täter(s) nach HK hatte die Absicht einer Aussprache. Vorher wurde meinetwegen getrunken, nun sollte eine gewisse Sache Aug in Aug ausgeräumt werden. Nun läuft es aber nicht wie gewollt - die Gegenpartei verlegt sich auf ein (in den Augen der Täter) aggressives Kekeife. Und schon sind wir bei einer Affekthandlung, womöglich unter Alkoholeinfluss (es war Freitagabend) - wo ist da ein geplanter Vorsatz einer Tötung zu sehen? Affekt, ja.
AngRa schrieb:Selten ist, wenn jemand wütend ist, sein Vorsatz, d.h. der Wille zum Töten und das Wissen um die Tötung ausgeschlossen. So weggetreten kann kaum jemand sein, dass er nicht weiß, wenn er mit einer Reuthaue auf den Kopf eines Opfers haut, dieses nicht tötet.
Wut ist doch nicht mit Affekt gleichzusetzen, oder? Ich behaupte: Doch, so weggetreten kann man sein, wenn man von einem Affekt spricht. Affektiertes Handeln bedeutet i.m.A. unkontrolliertes Handeln - dies schliesst auch ein, das dem Täter u.U. nicht einmal bewusst war, was er da eigentlich griff...
AngRa schrieb:... dass der Täter die Tragweite seiner Handlungen nicht erkennen konnte. Dafür gibt es nach dem mutmaßlichen Tatablauf keinerlei Anhaltspunkte.
Jetzt bin ich platt - wie kommst Du zu dieser Einschätzung?
Du bist ja von Anfang an hier dabei. Wie stellst Du Dir den Ablauf der Tat vor? Wer waren die Tatbeteiligten?
Und jetzt mal bitte nicht nur meinen, sondern auch mal sagen...
;)