"Bodensee-Mord" von 1969
28.05.2025 um 16:50Gegenfrage, ist es dann juristisch korrekt zu behaupten, dass es kein Mord war? Und was heisst juristisch korrekt?Nightrider64 schrieb:Ja aber juristisch nicht korrekt.
Natürlich ist es zweifelsfrei bewiesen dass es Mord war. Und zwar solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Und dazu musst du mir zuerst bewiesen, dass es ein Sexunfall war.Nightrider64 schrieb:Dies kannst hier aber weder Du, noch alle Anderen zweifelsfrei beweisen
Gibt es im CH Strafrecht gar nicht. Und gar vorweg, wenn es auch nicht bewiesen ist, so ist es denn noch 100% sicher, dass Löw in der Schweiz getötet wurde. Achtung Konjunktiv. Meiner Meinung nach. Da die Leiche auf schweizerischem Staatsgebiet gefunden wurde.Nightrider64 schrieb:Mord muss nachgewiesen werden, anhand von Mordmerkmalen . (§ 211 StGb)
Wo der Täter abgeurteilt worden wäre ist wieder ein ganz anders Thema. Zudem auch sinnlos zu diskutieren.
So so. bist du schwer von begriff?Nightrider64 schrieb:da ich in der Argumentationschiene nur einen nicht zu belegenden Zirkelschluss erkennen konnte.
Ein Sexunfall muss gar nicht vorgelegen haben ist die Antwort auf deine Behauptung es wäre ein Sexunfall gewesen.
Ist die Meinung, dass in solchen Etablissement wo gefoltert wird; damit aufgehört wird bevor der Tod eintritt. Wird gefoltert bis der Tod eintritt ist es doch vermessen zu behaupten es wäre kein Sexunfall.Nightrider64 schrieb:Ein Sexunfall kann nicht vorgelegen haben
Muss nicht vorgelegen haben, und kann nicht vorgelegen haben unterscheidet sich lediglich in der Begründung. Im Wortsinn bleibt es beim gleichen.