Ollie
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Das ist auch heutzutage im ländlichen Raum noch so.gärtnerin schrieb:Ich kannte in den 90ern durchaus viele (eher junge) Autobesitzer, die vorsichtshalber immer einen kleinen Reservekanister im Auto hatten. Grad im eher ländlichen Raum war das Netz der Tankstellen nicht so eng und die allerwenigsten Tanken hatten rund um die Uhr auf.
Dies ist uns dann auch schließlich 2008 gelungen, indem wir erstmals tatrelevante DNA am Körper der Claudia gefunden haben oder nachweisen konnten.(Aus der Transkription der PK)
Das kann Ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, dass zur Aufklärung von Tötungsdelikten die DNA vollumfänglich ausgewertet werden können sollte mit jeder derzeit technischen Möglichkeit und hinsichtlich jedes feststellbaren Merkmals, Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe, Krankheiten, etc. etc.helwa schrieb:Warum dürfen eigentlich die DNA-Ergebnisse hinsichtlich Geschlecht verwendet werden, aber nicht hinsichtlich anderer körperlicher Merkmale. Wenn's um Diskriminierung gehen sollte, Benachteiligen aufgrund des Geschlechts werden ja auch im Grundgesetz verboten.
Eben.helwa schrieb:Warum dürfen eigentlich die DNA-Ergebnisse hinsichtlich Geschlecht verwendet werden, aber nicht hinsichtlich anderer körperlicher Merkmale. Wenn's um Diskriminierung gehen sollte, Benachteiligen aufgrund des Geschlechts werden ja auch im Grundgesetz verboten.
Wer unschuldig ist, hat doch sicher nichts zu befürchten. Außer, dass es ein Angehöriger sein könnte.Ennovy schrieb:Einige Menschen finden es furchtbar unter Generalverdacht zu stehen.
Teilweise wird sogar gefordert, künftig weitere Merkmale aus der DNA auszulesen. Das wird dann aber den sogenannten codierenden Teil der DNA betreffen, der Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen ermöglicht. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nur einen Zugriff auf den nicht-codierenden Teil der DNA für zulässig angesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.09.1995 - 2 BvR 103/92). Den codierenden Teil auszuwerten, wäre ein Eingriff in den Kernbereich der Persönlichkeit. Dieser ist durch die Menschenwürdegarantie geschützt und damit unantastbar.https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Sicherheit_Polizei_Nachrichtendienste/SicherheitArtikel/DNA-AnalyseImStrafverfahren.html
§ 81e Molekulargenetische Untersuchung
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81e.html
Der Datenschutz der „genetischen Privatsphäre“ ist (Stand 2014) zu einem Thema geworden:Ausführlich hier:
• Einmal veröffentlichte Daten im Internet sind praktisch kaum mehr zu löschen (da nicht feststellbar ist, wer alles bereits eine Kopie erstellt hat).
• Die persönlichen DNA-Informationen, die bei der Testfirma liegen, können gestohlen, veröffentlicht oder verkauft werden.
Wikipedia: DNA-Analyse
„Wenn man dann im genetischen Profil sieht, dass ich braune Augen habe, dann ist das kein Problem. Aber wenn erkennbar ist, dass ich ein hohes Risiko für Depressionen habe oder für eine Herzrhythmusstörung, dann ist das etwas anderes. Da stellen sich Fragen wie: Hat er nur ein erhöhtes Risiko oder schon tatsächlich eine Angststörung oder noch ganz andere geistige Einschränkungen?“
Du schreibst es doch selbst:Ennovy schrieb:Einige Menschen finden es furchtbar unter Generalverdacht zu stehen.
Vielleicht fehlt das nötige Vertrauen in die Technologie und man hat Sorge, unschuldig "überführt" zu werden.JasminTea schrieb:Dass einem da vllt komisch zumute ist bei so einer Aktion, kann ich schon nachvollziehen.
Und genau das sehe ich eben nicht so bzw. sehe es als fatale Fehlentscheidung an.sooma schrieb:Den codierenden Teil auszuwerten, wäre ein Eingriff in den Kernbereich der Persönlichkeit. Dieser ist durch die Menschenwürdegarantie geschützt und damit unantastbar.