Der Kindermord an Claudia Ruf
23.06.2020 um 14:13War die DNA die gefunden wurde gut genug dafür, so wäre das doch vielversprechender. Was ist eigentlich aus dem Gesetzentwurf geworden:Silberkaute schrieb am 02.02.2020:Die DNS-Analytik gibt jetzt schon neben dem Verwandtschaftsgrad die Möglichkeit Ethnie, Haarfarbe (ursprüngliche), Augenfarbe, Krankheiten, besondere körperliche Merkmale, u. a. zu bestimmen
Die Polizei soll künftig DNA-Spuren umfangreicher nutzen dürfen, um Verbrechen aufklären zu können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, wonach Ermittler etwa an Tatorten gefundene DNA-Spuren nutzen dürfen, um etwa Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter zu bestimmen. Die Neuregelung soll auch für Altfälle gelten. Bisher durften DNA-Spuren zum Zweck der Strafverfolgung nur auf Abstammung und Geschlecht von Verdächtigen geprüft werden.Artikel vom 23.10.2019
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/strafverfahren-aenderung-gesetzesentwurf-100.html (Archiv-Version vom 24.10.2019)