Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 12:06
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:War es nicht auch so, dass R. ein Alibi hatte?
Es geht ja nicht um R., sondern Rs Vater (ein enger Freund von Frau Böhringer und ihr Hausarzt) und genau dieses Alibi wird ja jetzt angezweifelt. Er hatte als Alibi wohl einen Saundbesuch angegeben und eine entsprechend abgestempelte Eintrittskarte vorgelegt. Er hatte in der Sauna gegen 16.15 Uhr noch mit Charlotte Böhringer telefoniert.

Der Rechtsanwalt bzw. die Unterstützer von BT führen jetzt an, dass die Person nach dem Telefonat nicht mehr durch andere Personen in der Sauna gesehen wurde. Sie zweifeln also deren Alibi an.

Außerdem habe die Freundin von ChB, die an dem Nachmittag bei ihr zu Besuch war, im Parkhaus eine "dunklen, großen älteren Mann" gesehen und diese Beschreibung würde auf den Arzt zutreffen.

Wobei nichts gesagt wird, wo die Frau diesen Mann gesehen hat. In dem sehr zentral gelegenen Parkhaus dürften ja jeden Tag zig dunkle, große, ältere Männer rumgelaufen sein...

Für mich ist dass einfach nur mal wieder heiße Luft.

Anzeige
2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 15:18
@Cpt.Germanica
@cododerdritte

Halte das wie ihr für schwierig. Warum?

1. die lange Zeitspanne, die vergangen ist, tendenziell werde Erinnerungen ungenauer
2. die unspezifischen Aussagen (Bsp.: um 16.15 sieht man den Vater des R. das letzte mal i der Sauna, was nicht heisst, dass er nicht auch ach 16.15 noch da war).
3. die dem Verurteilten belastenden ausgelegten Indizien sind dadurch nicht entkräftet


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 15:27
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Genau, und nur wenn er dachte, er sei bedacht und eine kurzfristige Änderung im Testament (die durch den Verkauf des Hauses den Passus obsolet machen würde), die anzustehen schien, wovon er ebenso wissen musste und wonach er danach schlechter gestellt wäre als vorher, würde überhaupt erst ein Motiv plausibel erscheinen lassen.
Woher kommt die Aussage, dass R. leer ausgehen würde? Ich finde das nirgends, vielleicht habe ich es überlesen. Denn zum einen müsste das Haus und dessen Erbe im Testament vorab schon vermerkt sein. Dann müsste das Testament ja wieder geändert werden, wenn das Haus verkauft wurde.

Da Frau Böhringer ja erst Ende 50 war, hätte sie das Haus unter Umständen noch gut und gerne bis zu ihrem (natürlichen) Tod instandzuhalten. Das könnte u.U. ordentlich was kosten. Stattdessen verkauft sie es und R. bekommt etwas anderes, vielleicht den Erlös oder eine andere Summe. Nur weil sie das Haus verkauft, welches sie im Falle ihres Todes jemandem vererben wollte, heißt das ja noch nicht, das dieser nichts bekommt.
Kleine Anekdote am Rande: Es gab da eine Oma, die ihrem Enkel, der gerade den Führerschein machte, versprach, dass er im Falle ihres Todes Ihr Auto bekommt. Hat die alte Dame auch so niedergeschrieben. Sie hat aber ihr Auto überlebt, denn das gab vor ihrem Tod den Geist auf. Der Enkel hat aber dennoch etwas bekommen.

Im Übrigen könnte das R. eine ordentliche Summe an Erbschaftssteuer kosten, wenn ihm nicht ein Pflichtanteil zusteht. Und selbst dann kann's teuer werden.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 15:34
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Halte das wie ihr für schwierig. Warum?
Ich sehe das absolut genauso.

Der Vater hatte eine abgestempelte Dauerkarte für die Sauna vorgelegt. Dem Zeitstempel zufolge war er bis nach 19.00 Uhr in der Sauna. Dass ihn dort niemand gesehen hat, bedeutet absolut nicht, dass er nicht dort war.

Und am wichtigsten ist aus meiner Sicht der Punkt 3, den Du aufführst. Dass es weitere Personen gibt, die vom Tod der Charlotte Böhringer profitiert haben oder hätten profitieren können, entkräftet keines der BT belastenden Indizien.
Sein eigenes Motiv wird ja auch nicht schwächer, weil auch jemand anderes eine ähnliches Motiv haben könnte.
Und ein Profitieren aus dem Tod eines anderen stellt in meinen Augen allein noch lange kein Mordmotiv dar, sonst müssten ständig Kinder ihre Eltern umbringen oder Menschen andere Menschen umbringen, die zu ihren Gunsten eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.

Die Verteidigung greift damit halt gezielt einen einzigen Satz aus der Urteilsbegründung an, in dem steht, dass BT der einzige sei, der ein Mordmotiv gehabt hat. Leider wird das bei Urteilen ja oft so gemacht, wenn sie "auseinander genommen" werden sollen. Man schaut sich ein einzelnes Argument an und versucht dafür Zweifel zu streuen, deutet mit dem Finger drauf und spricht von einem Fehlurteil.
Aber das Gericht urteilt immer und ausdrücklich unter Würdigung aller Beweise und Indizien. Das einzelne Indiz mag für sich schwach oder sogar sehr schwach sein, aber in der Gesamtheit aller berücksichtigten Indizien sind diese halt erdrückend für BTs Schuld. Daran würde es auch nichts ändern, wenn man 500 andere Menschen finden würde, die vom Tod der ChB profitiert haben.

Und zudem finde ich auch, dass da schon eine ziemliche Chuzpe zu gehört, einfach jedem, der kurzfristig Angst hatte, von ChB enterbt zu werden (in diesem Fall, weil sie das dem Sohn versprochene Haus verkaufen wollte) eine Motiv anzudichten. Für mich sagt das einfach sehr viel mehr über den Verurteilten und seine Weltsicht aus als über die Menschen, gegen die er mit Dreck wirft, um selber sauberer aus der Wäsche schauen zu können.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 17:22
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Der Vater hatte eine abgestempelte Dauerkarte für die Sauna vorgelegt. Dem Zeitstempel zufolge war er bis nach 19.00 Uhr in der Sauna. Dass ihn dort niemand gesehen hat, bedeutet absolut nicht, dass er nicht dort war.
das wäre ja ein relativ gutes Alibi, was ja dem Verurteiltem völlig fehlt. Es wäre etwas anderes, wenn der Vater des R. nach 16.15 z.B. außerhalb der Sauna ganz klar identifiziert und gesehen worden wäre. Wurde er aber m.W.n. nicht. Und selbst dann könnte das ja völlig plausible Gründe geben bzw. sogar entlasten, z.B. wenn er zur Tatzeit an einem ganz anderen Ort gesehen worden wäre. Also will sagen: auf dem Niveau oder mit den zumindest uns zugänglichen Fakten sind diese Punkte relativ ohne Aussagekraft und ändern m.E. nichts.
Zitat von T68T68 schrieb:Woher kommt die Aussage, dass R. leer ausgehen würde? Ich finde das nirgends, vielleicht habe ich es überlesen.
Das hatte ich selbst ja auch schon gefragt, ob R. durch das Testament bedacht wurde oder nicht. Vielleicht kann das jmd. erläutern?


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 20:15
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Für mich ist dass einfach nur mal wieder heiße Luft.
Generiert von einer Nebelkerze.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:1. die lange Zeitspanne, die vergangen ist, tendenziell werde Erinnerungen ungenauer
Eben.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:2. die unspezifischen Aussagen (Bsp.: um 16.15 sieht man den Vater des R. das letzte mal i der Sauna, was nicht heisst, dass er nicht auch ach 16.15 noch da war).
Auch das.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:3. die dem Verurteilten belastenden ausgelegten Indizien sind dadurch nicht entkräftet
Und vor allem das.

Ich finde es furchtbar, dass man jetzt jemand anderen den Mord unterschieben will, nur damit ein "Justizopfer" "endlich" frei kommt. Lächerlich ....


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 21:04
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es geht ja nicht um R., sondern Rs Vater (ein enger Freund von Frau Böhringer und ihr Hausarzt) und genau dieses Alibi wird ja jetzt angezweifelt. Er hatte als Alibi wohl einen Saundbesuch angegeben und eine entsprechend abgestempelte Eintrittskarte vorgelegt. Er hatte in der Sauna gegen 16.15 Uhr noch mit Charlotte Böhringer telefoniert.

Der Rechtsanwalt bzw. die Unterstützer von BT führen jetzt an, dass die Person nach dem Telefonat nicht mehr durch andere Personen in der Sauna gesehen wurde. Sie zweifeln also deren Alibi an.
Das ist allein schon deshalb albern, weil CB zu der Freundin, die sie als vorletzte lebend gesehen hat (der letzte war der Mörder ...), gesagt hat "Jetzt kommt noch der Anwalt!".

Ein Hausarzt ist aber kein Anwalt (kenne jedenfalls keinen). Mit "Anwalt" könnte aber - spöttisch betont - der Jurastudiumabbrecher, der zum Tatzeitpunkt längst Volljurist hätte sein können, gemeint gewesen sein. Jedenfalls trifft auf ihn "Anwalt" noch weit besser zu als auf den Hausarzt.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 21:07
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ich finde es furchtbar, dass man jetzt jemand anderen den Mord unterschieben will, nur damit ein "Justizopfer" "endlich" frei kommt. Lächerlich ....
Lächerlich ist noch sehr milde ausgedrückt. Dass sich namhafte Menschen dafür hergeben und den Verbrecher auch noch unterstützen ist... erstaunlich.
Bald reichen die Nebelkerzen nicht einmal mehr für die wohlwollende Berichterstattung der Süddeutschen. Das ist einfach nur Krampf und Geldverbrennung.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2022 um 21:19
Zitat von veicorveicor schrieb:Bald reichen die Nebelkerzen nicht einmal mehr für die wohlwollende Berichterstattung der Süddeutschen.
Vier Nebenkerzen, an jedem Adventssonntag eine neue! Aber dem Klima ist das nicht zuträglich.
Zitat von veicorveicor schrieb:Bald reichen die Nebelkerzen nicht einmal mehr für die wohlwollende Berichterstattung der Süddeutschen. Das ist einfach nur Krampf und Geldverbrennung.
Von mir aus sollen die ihr Geld verbrennen bis das Parkhaus unter den Hammer kommt. Dann stellt sich auch nicht mehr die Frage, was mit der Wohnung passiert. Alles einäschern. Bis auf den letzten Cent und Ziegelstein verbrannt.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 07:21
Zitat von T68T68 schrieb:Denn zum einen müsste das Haus und dessen Erbe im Testament vorab schon vermerkt sein. Dann müsste das Testament ja wieder geändert werden, wenn das Haus verkauft wurde.
Ich kenne mich im Erbrecht nicht besonders gut aus, denke aber, dass eine Änderung des Testaments in diesem Fall nicht nötig wäre.

Ein Haus, was im Testament erwähnt wurde und zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers bereits verkauft ist, kann nicht mehr vermacht werden.
Zitat von T68T68 schrieb:Nur weil sie das Haus verkauft, welches sie im Falle ihres Todes jemandem vererben wollte, heißt das ja noch nicht, das dieser nichts bekommt.
Kann, muss aber nicht.
Zitat von T68T68 schrieb:Im Übrigen könnte das R. eine ordentliche Summe an Erbschaftssteuer kosten, wenn ihm nicht ein Pflichtanteil zusteht. Und selbst dann kann's teuer werden.
R. war ja nur Patenkind, hätte also einen Freibetrag von 20.000 Euro gehabt. Auf den Teil, der darüber hinausgeht, wäre Erbschaftssteuer zu zahlen gewesen...


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 08:34
@Cassandra71
Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen: ich muss mich damit aktuell leider beschäftigen.
Angenommen das Haus wäre genau eine Million wert und der Erbe hätte nur einen Freibetrag von 20.000,- €, dann fallen auf die Differenz von 980.000,- € je nach Steuerklasse 30% bis 50% Erbschaftststeuer an. Kann man das nicht bezahlen (was oftmals der Fall ist), bleibt nichts anderes übrig, als das Objekt zu verkaufen oder es zu beleihen bzw. einen Kredit aufzunehmen.
Und schon werden aus 1.000.000,- € nur noch 686.000,- € oder gar nur 490.000,- € (den Freibetrag von 20.000,- habe ich berücksichtigt).
Klar, auch das könnte ein Motiv sein, das ist immer noch reichlich Geld. Vorausgesetzt der Erbe steht im Testament. Ansonsten kann er lediglich seinen Pflichtanteil einklagen. Und schon schwindet das Motiv hier.
Genau anders herum verhält es sich, wenn man aus dem Erbe genommen werden soll, einem dann nur noch der Pflichtanteil zusteht und man sein bisheriges Leben auf einem Lügenkonstrukt aufgebaut hat und dies in sich zusammstürzen droht.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 08:38
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ein Haus, was im Testament erwähnt wurde und zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers bereits verkauft ist, kann nicht mehr vermacht werden.
War da nicht was mit ner 10-Jahres-Frist? Man muss noch 10 Jahre leben, wenn man etwas vertickt hat. Ansonsten haben Erben Anspruch.

Desweiteren ist irgendwas bis 500.000 € erbschaftssteuerbefreit. Allerdings für Familienangehörige.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 08:51
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:War da nicht was mit ner 10-Jahres-Frist? Man muss noch 10 Jahre leben, wenn man etwas vertickt hat. Ansonsten haben Erben Anspruch.

Desweiteren ist irgendwas bis 500.000 € erbschaftssteuerbefreit. Allerdings für Familienangehörige.
Ersteres hat mit Überschreibungen zu tun, die zu Lebzeiten getätigt werden. Und davon abgesehen gibt es noch Schenkungen und Zuwendungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Ableben des Vererbers auf das Erbe des Einzelnen angerechnet werden. Erbrecht ist diesbezüglich sehr kompliziert.

Zu Zweitem: Ehepartner haben 500.000,- Freibetrag, leibliche Kinder 400.000,- und ab dann geht's rapide bergab.

Ich würde z.B. gerne eine Millionen Erbschaftsteuer ans Finanzamt zahlen müssen ;), ich hätte dann immer noch so zwei bis drei Millionen in der Tasche, ohne etwas dafür tun zu müssen. Vom leidlichen beseitigen der schwerreichen Tante, die mir vielleicht aber eh nur auf die Nüsse geht, einmal abgesehen. Win-Win-Situation. Tante weg, Geld da. ^^


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 08:58
Zitat von T68T68 schrieb:Klar, auch das könnte ein Motiv sein, das ist immer noch reichlich Geld. Vorausgesetzt der Erbe steht im Testament. Ansonsten kann er lediglich seinen Pflichtanteil einklagen. Und schon schwindet das Motiv hier.
Ich wollte damit nicht sagen, dass ich beim Vermächtnisnehmer R. bzw. dessen Vater ein Motiv sehe.

Meiner Meinung nach sitzt mit Bence der Richtige.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 09:13
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wollte damit nicht sagen, dass ich beim Vermächtnisnehmer R. bzw. dessen Vater ein Motiv sehe.

Meiner Meinung nach sitzt mit Bence der Richtige.
Ich wollte Dich auch nicht angreifen. Ist aber schon interessant, wenn man sich das Erbrecht mal anschaut, denn bei mir hat es hier mögliche Zweifel beseitigt - falls es die jemals überhaupt gab. Ich fand es auch dreist (nicht von Dir!), dass aufgrund möglicher Falschaussagen - oder sagen wir besser "fehlender Sichtungen in einer Wellnessoase" - jemand mit Dreck beworfen wird, der eigentlich kein Motiv hat. Typisch Pro-Bence-Freundeskreis: Wollen den winzigen Splitter im Auge eines anderen gesehen haben, den Balken im eigenen aber nicht.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 12:14
Was die Erbschaft des Patenkindes anbelangt, da hatte ich tatsächlich schon mal versucht, etwas herauszufinden:
Beitrag von emz (Seite 1.263) . Unter anderem steht da:
aberdeen schrieb am 22.01.2014:
Mit dem Patenkind gab es wohl noch einen außergerichtlichen Vergleich - wenn ich das aus dem Stehgreif richtig erinnere.
Das muss man sich mal vorstellen. Da lebt man sein Leben so vor sich hin, denkt an nichts Böses, und dann erfährt man, da versucht einer einen mit einer Mordanklage vor Gericht zu stellen. Auch wenn das keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, trotzdem, das ist doch eine große Belastung, allein schon, wenn man von allen möglichen Leuten in seinem Umfeld dahingehend angesprochen wird.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 12:58
Zitat von emzemz schrieb:Das muss man sich mal vorstellen. Da lebt man sein Leben so vor sich hin, denkt an nichts Böses, und dann erfährt man, da versucht einer einen mit einer Mordanklage vor Gericht zu stellen. Auch wenn das keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, trotzdem, das ist doch eine große Belastung, allein schon, wenn man von allen möglichen Leuten in seinem Umfeld dahingehend angesprochen wird.
Ja genau, und derjenige behauptet, dass Du an einem Tag im Mai vor 16 Jahren (!!!) eine Sauna nicht erst um 19.18 Uhr sondern schon um 16.22 Uhr verlassen hast.

Diese Typ hat mit seiner egoistischen Tat nicht nur Charlotte Böhringer das Leben genommen, sondern auch das seiner Familie zerstört, das Leben seiner damaligen Verlobten und das seiner engen Freunde auf Jahre hinaus extrem belastet. Von seinem eigenen Leben wollen wir mal gar nicht reden, hat er sich schließlich selber eingebrockt; die anderen konnten sich im Gegensatz zu ihm nicht aus freien Stücken für dieses Schicksal entscheiden.

Ich wünsche es auch niemanden, dass eine enge Freundin oder die eigene Patentante grausam ermordet wird. Auch für diese Menschen stellt die Tat sicher eine Zäsur in ihrem Leben dar. Ich kann mir vorstellen, dass das selbst bei einer einem nicht sehr nahe stehenden Person ein Trauma ins eigene Leben bringt, bei einer einem nahe stehenden Person noch umso mehr, das es erst mal gilt zu verarbeiten.

Und dann sitzt da dieser verurteilte Mörder und schmeißt nach 16 Jahren mit Dreck auf beliebige Personen. Unterstellt einem Lügen, Raffgier, die Fähigkeit einen anderen Menschen zu Töten (wohlgemerkt der Mann ist Arzt und hat sich damit schon von berufswegen sein Leben lang damit beschäftigt, Krankheiten und Schmerzen von Menschen zu lindern). Alles nur, um selber besser da zu stehen, und die Idee, er sei ein Justizopfer zum 100. mal als Sau durchs Dorf treiben zu können.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 18:48
Zitat von emzemz schrieb:Das muss man sich mal vorstellen. Da lebt man sein Leben so vor sich hin, denkt an nichts Böses, und dann erfährt man, da versucht einer einen mit einer Mordanklage vor Gericht zu stellen. Auch wenn das keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, trotzdem, das ist doch eine große Belastung, allein schon, wenn man von allen möglichen Leuten in seinem Umfeld dahingehend angesprochen wird.
@emz, auch ich finde, dass dieser Vorwurf meines Erachtens nach nicht nur absolut an den Haaren herbeigezogen ist, sondern zudem dreist und rufschädigend.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ja genau, und derjenige behauptet, dass Du an einem Tag im Mai vor 16 Jahren (!!!) eine Sauna nicht erst um 19.18 Uhr sondern schon um 16.22 Uhr verlassen hast.
@cododerdritte, kann man diese konkrete Zeitangabe „16.22 Uhr“ für das Verlassen der Sauna irgendwo nachlesen oder hast Du Dir diese Zeitangabe erschlossen und beispielhaft genannt?

Ich habe mich mit dem Saunabesuch im Dr. R. nochmals näher befasst.
Im Urteil wird dazu ausgeführt:
Dr. R. war nach seinen glaubhaften Angaben am Tatabend mit dem Opfer zum Stammtisch verabredet. Er sei vor dem vereinbarten Stammtischbesuch im (…) in der Sauna gewesen. Es sind keinerlei Gründe dafür ersichtlich, dass er ein Motiv gehabt hätte, das Opfer zu töten. Keiner der zahlreichen Zeugen berichtete etwas über ein gespanntes Verhältnis zwischen Dr. R. und dem Opfer. Der Zeuge B., ein Mitarbeiter der Stadtwerke München, führte glaubhaft aus, dass mit der Saunakarte des Dr. R. am 15.05.06 (= Tattag) der Saunabereich des Münchner (…) besucht worden sei. Gespeichert sein ein Eintritt um 15.54 Uhr und ein Austritt um 19.18 Uhr. Für die festgestellte Tatzeit hat Dr. R. damit ein Alibi. Anhaltspunkte dafür, dass die Saunakarte des Zeugen Dr. R. an diesem Tag von einer anderen Person genutzt worden war und der Zeuge gar nicht im (…)bad war, liegen nicht vor. Der Spurensicherungsbeamte KK F. gab glaubhaft an, dass vom Zeugen Dr. R. eine DNA-Probe genommen wurde und diese im Institut für Rechtsmedizin vergleichend untersucht wurde. Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. vom Institut für Rechtsmedizin führte überzeugend aus, dass der Zeuge Dr. R. als Verursacher der Anhaltspunkte zuordenbaren humanbiologischen in der Wohnung des Opfers ausscheide. Unter Würdigung dieser Umstände kann die Kammer keinen Umstand erkennen, der als Motiv für Dr. R. in Frage käme das Opfer zu töten, bzw. durch eine andere Person töten zu lassen.
Quelle: Strafurteil, Seite 87, Abschnitt a., abgerufen unter
https://www.yumpu.com/xx/document/read/65824556/strafurteil-bence-toth-lg-munchen-i

Nun wird ja im Zuge dieses angeblich neuen Verdachtes nicht bestritten, dass es diesen Saunabesuch grundsätzlich gab.
Vielmehr will ja sogar jemand Zeuge eines Telefonats in der Sauna gewesen sein, das in das Zeitfenster fällt, in dem der Saunabesuch laut der auf der Dauerkarte gespeicherten Zeitstempel (Eintritt um 15.54 Uhr und Austritt um 19.18 Uhr) stattgefunden hat.

Mich würde wirklich interessieren, welche Erklärung dann in dieser Argumentation für die Zeitstempel auf der Dauerkarte angebracht werden könnten?
Meiner Meinung nach sieht man alleine daran, wie hanebüchen dieser Vorwurf in die Richtung von Dr. R. ist.

Eine Möglichkeit für eine Erklärungsfindung, die mir auf die Schnelle eingefallen ist, wäre eine Unterstellung einer Nutzung einer zweiten Eintrittskarte.
Aber das setzt ja dann voraus, dass der Ein- und vor allem der Austritt für die Dauerkarte gefaket hätte werden müssen und er zur fraglichen Zeit um 19.18 Uhr wieder vor Ort an der Sauna war.

Eine andere mögliche Erklärung könnte sein, dass Dr. R. seine Karte mit einem anderen Saunabesucher, möglicherweise einem Mitwisser, getauscht haben könnte und mit dieser anderen Karte die Sauna früher verlassen haben könnte.
Aber wenn man hier davon ausgeht, dass der andere Saunabesucher unwissend und unbeteiligt war, fällt mir einerseits kein Grund ein, mit dem ein Tausch ihm gegenüber plausibel erklärt hätte werden können und andererseits sich der unbeteiligte Saunabesucher im Nachgang diesen Tausch nicht hätte melden sollen, wenn er in den Medien vom Mord erfährt und Dr. R. kennt.
Dass der Tausch mit einer Dr. R. unbekannten Person erfolgt, ist meiner Einschätzung nach noch viel unrealistischer.
Dann wiederum würde das bedeuten, dass der angenommene Saunabesucher ein Mitwisser war und das würde den Verdacht noch viel ungeheuerlicher machen.

Hättet Ihr noch andere Ideen?

Aber, bevor hier meine Phantasie komplett mit mir durchgeht und vor allem bevor auch nur annähernd Missverständnisse aufkommen:
Mir liegt es absolut fern, Dr. R. oder dessen Familie oder Umfeld in irgendeiner Art und Weise zu verdächtigen.
Im Gegenteil, mein Durchspielen möglicher Szenarien in Zusammenhang mit der Nutzung der Sauna-Dauerkarte sollen verdeutlichen, wie fernliegend, abstrus und dreist diese Verdächtigung in meinen Augen ist.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 19:08
Zitat von HeddaHedda schrieb:@cododerdritte, kann man diese konkrete Zeitangabe „16.22 Uhr“ für das Verlassen der Sauna irgendwo nachlesen oder hast Du Dir diese Zeitangabe erschlossen und beispielhaft genannt?
Das habe ich über den Daumen als "frühest möglichen Zeitpunkt für das Saunaverlassen" geschätzt, weil belegt ist, dass er gegen 16.15 Uhr mit Charlotte Böhringer telefoniert hat und zu diesem Zeitpunkt von einem anderen Saunagast dabei beobachtet wurde, wie er sein Telefon benutzt. Um 16.15 Uhr hat er also noch ein Alibi für in der Sauna, die er nach BTs Behauptung ja dann aber danach verlassen haben kann.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2022 um 21:31
Zitat von HeddaHedda schrieb:Hättet Ihr noch andere Ideen?
Sei mal ein bisschen kreativ! Dr. R. hat das Zeiterfassungssystem manipuliert. Er hat sich dann mit CB in ihrer Wohnung getroffen. Dort hat er den restlichen sauren Wein getrunken und 30 cL übrig lassen. Dann hat er beschlossen, der CB mit irgendwas 24 Mal auf den Kopf zu schlagen, weil die sich wieder mit ihrem "Benni" versöhnt hat und sie ihn nach dem Studienabbruch kräftig finanziell unterstützen wollte. Außerdem hat er ihr nach diesem Angriff Bargeld entwendet, um es dann in das Geheimfach der Geldbörse von BT zu stecken, während dieser ein Erkältungsbad genommen hat. Einen der 500-Euro-Scheine hat er natürlich in das Hauptfach der Geldbörse getan. Denn ihm war bekannt, dass BTs bestem Freund gekündigt wurde und daher BT ihm einen Beuch in Augsburg abstatten würde. Und er brauchte ja schließlich etwas Kleingeld, um damit die Apfelschorle bezahlen zu können (denn irgendwann wird man ja durstig bei dieser langen Autofahrt). Außerdem hat Dr. R. die drei Zeitungen an CBs Tür entwendet und diese im Papierkorb von BT entsorgt, als er seinen Freund in Augsburg trösten wollte. Ach so, und die Testamente hat Dr. R. extra so hingelegt, dass der Verdacht noch mehr auf BT fällt. Dass auf den Umschlägen und den Testamenten selbst auch noch BTs Fingerabdrücke waren, weil der immer neues Papier für CB vorbei brachte, damit hat selbst Dr. R. nicht gerechnet.

Ich denke, das reicht dicke für ein neues WAV mit sofortigem Freispruch.

(Zur Sicherheit schreibe ich: All das war Ironie. Ich hoffe, dass Dr. R. sich juristisch gegen diese fabulösen Vorwürfe seitens BT + Anwälte + Anhänger zur Wehr setzt.)


Anzeige

2x zitiertmelden